<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/api.php?action=feedcontributions&amp;feedformat=atom&amp;user=141.56.50.10</id>
	<title>Wiki StuRa HTW Dresden - Benutzerbeiträge [de]</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/api.php?action=feedcontributions&amp;feedformat=atom&amp;user=141.56.50.10"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Spezial:Beitr%C3%A4ge/141.56.50.10"/>
	<updated>2026-04-16T00:27:34Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.44.3</generator>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Diskussion:Wahlordnung&amp;diff=2958</id>
		<title>Diskussion:Wahlordnung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Diskussion:Wahlordnung&amp;diff=2958"/>
		<updated>2009-10-27T15:38:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;141.56.50.10: /* § 20 Wahlausschreibung zur Wahl den StuRa */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== Alternative zur Wahl des StuRa ===&lt;br /&gt;
§ 2 (4) Die Amtszeit des StuRa beginnt jedoch frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres des Beginns der vorherigen Amtszeit des StuRa.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 6 (5) Die Fristen gemäß § 4 Abs. 4 und 5, § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1, § 14 Abs. 2, § 21 Abs. 2, § 22 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 sind Ausschlussfristen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Abschnitt 3 - Bestimmungen für die Wahl zum StuRa gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§ 19 Wahlgrundsätze===&lt;br /&gt;
# Jeder Fachschaftsrat wählt gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 SächsHSG Vertreter in den StuRa.&lt;br /&gt;
# Die Vertreter der Fachschaftsräte werden gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 SächsHSG in freier, gleicher und geheimer Wahl von den jeweiligen Fachschaftsräten getrennt gewählt. &lt;br /&gt;
# Diese Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§ 19a Wahlberechtigung und Wählbarkeit===&lt;br /&gt;
# Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist jedes gewählte Mitglied der Fachschaftsräte, das zur letzten Wahl zum Fachschaftsrat gewählt wurde und dessen Amtszeit gemäß § 2 Abs. 3 begonnen hat. Wählbar (passives Wahlrecht) ist jedes Mitglied der Studentenschaft gemäß § 7a.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 20 Wahlausschreibung zur Wahl des StuRa===&lt;br /&gt;
(1) Die Wahlen werden gleichzeitig mit den Wahlen zu den Fachschaftsräten ausgeschrieben und bekannt gemacht.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Es gilt § 8 Abs. 2 entsprechend.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 21 Wahlvorschläge zur Wahl des StuRa===&lt;br /&gt;
(1) Es gilt § 9 Abs 1 - 5 entsprechend.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Wahlvorschläge können beim Wahlleiter innerhalb der von ihm festgesetzten Frist nach § 9 Abs. 6 eingericht werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Werbung für einen Wahlvorschlag (Wahlkampf) ist im gleichen Zeitraum wie nach § 9 Abs. 7 zulässig.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 22 Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl des StuRa===&lt;br /&gt;
(1) Es gilt § 10 Abs. 1 - 4 entsprechend.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter und der Wahlleiter der HTW Dresden geben die zugelassenen Wahlvorschläge spätestens mit den Wahlvorschlägen zu den Wahlen der Fachschaftsräte bekannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 23 Gestaltung der Wahlunterlagen zur Wahl des StuRa ===&lt;br /&gt;
(1) Für jeden Fachschaftsrat werden getrennt Stimmzettel hergestellt. Durch die äußere Gestaltung der Stimmzettel ist die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Wahlvorgang kenntlich zu machen. Auf den Stimmzetteln sind die Wahlvorschläge jeweils in der nach § 10 Abs. 2 i. V. m. § 22 ermittelten Reihenfolge mit den in § 9 Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 genannten Angaben, wobei die Anschrift ausgeschlossen ist, aufzuführen. Im Übrigen ist auf die Möglichkeit der Stimmabgabe von drei Stimmen nach § 13 Abs. 5 i.V.m. §25 Abs. 4 hinzuweisen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Es gilt § 12 Abs. 2 und 3 entsprechend.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 24 Stimmabgabe zur Wahl des StuRa===&lt;br /&gt;
(1) Die FSRs wählen auf ihren konstituierenden Sitzungen jeweils bis zu drei Vertreter aus der Studentenschaft in den StuRa.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Es gilt § 13 Abs. 4 Satz 3 entsprechend.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Es gilt § 13 Abs. 5 entsprechend.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Wird die Wahlhandlung unterbrochen oder das Wahlergebnis nicht unmittelbar nach Abschluss der Stimmabgabe festgestellt, hat der Wahlvorstand für die Zwischenzeit die Wahlurne so zu verschließen und aufzubewahren, dass der Einwurf oder die Entnahme von Stimmzetteln ohne Beschädigung des Verschlusses unmöglich ist. Bei Wiederöffnung der Wahlurne oder bei Entnahme der Stimmzettel zur Stimmauszählung hat sich der Wahlvorstand davon zu überzeugen, dass der Verschluss unversehrt geblieben ist.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 25 Auszählung der Wahl des StuRa ===&lt;br /&gt;
(1) Unverzüglich nach Beendigung der Stimmabgabe (§ 25 Abs. 1) zählt der Wahlausschuss die abgegebenen Stimmen aus. Die Auszählung der abgegebenen Stimmen soll spätestens am zweiten Kalendertag nach Beendigung der Stimmabgabe abgeschlossen werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Es gilt § 15 Abs. 2 und 3 entsprechend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 26 Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des StuRa, Annahme der Wahl und Nachrücken von Ersatzvertretern ===&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die  §§ 16, 17 und18 (1) entsprechend.&lt;br /&gt;
(2) Scheidet ein gewählter Vertreter aus dem StuRa aus oder wurden keine drei Vertreter gewählt kann der betreffende FSR in einer seiner nächsten Sitzung einen neuen Vertreter in den StuRa wählen. Hierbei kann auf eine Ausschreibung verzichtet werden. Die Amtszeit des neu gewählten Vertreters endet mit dem Ablauf der laufenden Amtsperiode des StuRa.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>141.56.50.10</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Diskussion:Wahlordnung&amp;diff=2957</id>
		<title>Diskussion:Wahlordnung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Diskussion:Wahlordnung&amp;diff=2957"/>
		<updated>2009-10-27T15:35:09Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;141.56.50.10: Variante von Basti&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== Alternative zur Wahl des StuRa ===&lt;br /&gt;
§ 2 (4) Die Amtszeit des StuRa beginnt jedoch frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres des Beginns der vorherigen Amtszeit des StuRa.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 6 (5) Die Fristen gemäß § 4 Abs. 4 und 5, § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1, § 14 Abs. 2, § 21 Abs. 2, § 22 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 sind Ausschlussfristen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Abschnitt 3 - Bestimmungen für die Wahl zum StuRa gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§ 19 Wahlgrundsätze===&lt;br /&gt;
# Jeder Fachschaftsrat wählt gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 SächsHSG Vertreter in den StuRa.&lt;br /&gt;
# Die Vertreter der Fachschaftsräte werden gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 SächsHSG in freier, gleicher und geheimer Wahl von den jeweiligen Fachschaftsräten getrennt gewählt. &lt;br /&gt;
# Diese Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§ 19a Wahlberechtigung und Wählbarkeit===&lt;br /&gt;
# Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist jedes gewählte Mitglied der Fachschaftsräte, das zur letzten Wahl zum Fachschaftsrat gewählt wurde und dessen Amtszeit gemäß § 2 Abs. 3 begonnen hat. Wählbar (passives Wahlrecht) ist jedes Mitglied der Studentenschaft gemäß § 7a.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 20 Wahlausschreibung zur Wahl den StuRa===&lt;br /&gt;
(1) Die Wahlen werden gleichzeitig mit den Wahlen zu den Fachschaftsräten ausgeschrieben und bekannt gemacht.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Es gilt § 8 Abs. 2 entsprechend.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 21 Wahlvorschläge zur Wahl des StuRa===&lt;br /&gt;
(1) Es gilt § 9 Abs 1 - 5 entsprechend.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Wahlvorschläge können beim Wahlleiter innerhalb der von ihm festgesetzten Frist nach § 9 Abs. 6 eingericht werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Werbung für einen Wahlvorschlag (Wahlkampf) ist im gleichen Zeitraum wie nach § 9 Abs. 7 zulässig.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 22 Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl des StuRa===&lt;br /&gt;
(1) Es gilt § 10 Abs. 1 - 4 entsprechend.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter und der Wahlleiter der HTW Dresden geben die zugelassenen Wahlvorschläge spätestens mit den Wahlvorschlägen zu den Wahlen der Fachschaftsräte bekannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 23 Gestaltung der Wahlunterlagen zur Wahl des StuRa ===&lt;br /&gt;
(1) Für jeden Fachschaftsrat werden getrennt Stimmzettel hergestellt. Durch die äußere Gestaltung der Stimmzettel ist die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Wahlvorgang kenntlich zu machen. Auf den Stimmzetteln sind die Wahlvorschläge jeweils in der nach § 10 Abs. 2 i. V. m. § 22 ermittelten Reihenfolge mit den in § 9 Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 genannten Angaben, wobei die Anschrift ausgeschlossen ist, aufzuführen. Im Übrigen ist auf die Möglichkeit der Stimmabgabe von drei Stimmen nach § 13 Abs. 5 i.V.m. §25 Abs. 4 hinzuweisen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Es gilt § 12 Abs. 2 und 3 entsprechend.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 24 Stimmabgabe zur Wahl des StuRa===&lt;br /&gt;
(1) Die FSRs wählen auf ihren konstituierenden Sitzungen jeweils bis zu drei Vertreter aus der Studentenschaft in den StuRa.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Es gilt § 13 Abs. 4 Satz 3 entsprechend.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Es gilt § 13 Abs. 5 entsprechend.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Wird die Wahlhandlung unterbrochen oder das Wahlergebnis nicht unmittelbar nach Abschluss der Stimmabgabe festgestellt, hat der Wahlvorstand für die Zwischenzeit die Wahlurne so zu verschließen und aufzubewahren, dass der Einwurf oder die Entnahme von Stimmzetteln ohne Beschädigung des Verschlusses unmöglich ist. Bei Wiederöffnung der Wahlurne oder bei Entnahme der Stimmzettel zur Stimmauszählung hat sich der Wahlvorstand davon zu überzeugen, dass der Verschluss unversehrt geblieben ist.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 25 Auszählung der Wahl des StuRa ===&lt;br /&gt;
(1) Unverzüglich nach Beendigung der Stimmabgabe (§ 25 Abs. 1) zählt der Wahlausschuss die abgegebenen Stimmen aus. Die Auszählung der abgegebenen Stimmen soll spätestens am zweiten Kalendertag nach Beendigung der Stimmabgabe abgeschlossen werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Es gilt § 15 Abs. 2 und 3 entsprechend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 26 Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des StuRa, Annahme der Wahl und Nachrücken von Ersatzvertretern ===&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die  §§ 16, 17 und18 (1) entsprechend.&lt;br /&gt;
(2) Scheidet ein gewählter Vertreter aus dem StuRa aus oder wurden keine drei Vertreter gewählt kann der betreffende FSR in einer seiner nächsten Sitzung einen neuen Vertreter in den StuRa wählen. Hierbei kann auf eine Ausschreibung verzichtet werden. Die Amtszeit des neu gewählten Vertreters endet mit dem Ablauf der laufenden Amtsperiode des StuRa.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>141.56.50.10</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Angestellte&amp;diff=1967</id>
		<title>StuRa:Angestellte</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Angestellte&amp;diff=1967"/>
		<updated>2009-07-28T10:46:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;141.56.50.10: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;*Buchhaltung und Kassenführung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Kontoführung FSR Geoinformationene und FSR Gestaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Antragsbearbeitung zur Befreiung und Rückerstattung von Semestertickets&lt;br /&gt;
*:Beantwortung von Anfragen zu gestellten Ticket-Anträgen (E-Mails, Post, Telefon)&lt;br /&gt;
*:Rücksendung der Fahr-/Studentenausweise&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Pflege der Wandzeitungen und Aushänge (diese sollten immer ordenlich und gepflegt sein)&lt;br /&gt;
**STAV / Studentenjobs&lt;br /&gt;
**Schwarzes Brett für Studis&lt;br /&gt;
**Plakatbereich&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Vorbereitung der Umsetzung von Beschlüssen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Ausstellung und Verkauf von ISIC-Ausweisen&lt;br /&gt;
**Abrechnung mit ISIC&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Annahme von Saxocom Kopierkarten&lt;br /&gt;
*:Rücknahme&lt;br /&gt;
*:Verkauf&lt;br /&gt;
*:Reparaturannahme&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verleih von Jugendherbergsausweisen&lt;br /&gt;
*Hilfestellungen für StudentInnen die ins Büro kommen&lt;br /&gt;
*unterstützende Koordination der Abläufe innerhalb des StuRa (&amp;quot;Die gute Seele des StuRa&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;Sekretariatsaufgaben:&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Ablage&lt;br /&gt;
*Postbearbeitung&lt;br /&gt;
**aus Poststelle holen&lt;br /&gt;
**ins Postbuch eintragen&lt;br /&gt;
**an entsprechende Verantwortliche / Empfänger weiterleiten&lt;br /&gt;
*telefonische Erreichbarkeit&lt;br /&gt;
*schreiben von Diktaten&lt;br /&gt;
*Materialbestellung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*vorbereitende Kontrolle der Jahresabschlüsse der FSRs (Endkontrolle durch Finanzer)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausdrücklich nicht Aufgaben der Angestellten:&lt;br /&gt;
*regelmäßige Protokollführung in StuRa-Sitzung&lt;br /&gt;
*treffen von Entscheidungen für den StuRa&lt;br /&gt;
*Gestaltung der Aushänge und Wandzeitungen&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>141.56.50.10</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Angestellte&amp;diff=1966</id>
		<title>StuRa:Angestellte</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Angestellte&amp;diff=1966"/>
		<updated>2009-07-28T10:42:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;141.56.50.10: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;*Buchhaltung und Kassenführung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Kontoführung FSR Geoinformationene und FSR Gestaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Antragsbearbeitung zur Befreiung und Rückerstattung von Semestertickets&lt;br /&gt;
*:Beantwortung von Anfragen zu gestellten Ticket-Anträgen (E-Mails, Post, Telefon)&lt;br /&gt;
*:Rücksendung der Fahr-/Studentenausweise&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Pflege der Wandzeitungen und Aushänge (diese sollten immer ordenlich und gepflegt sein)&lt;br /&gt;
**STAV / Studentenjobs&lt;br /&gt;
**Schwarzes Brett für Studis&lt;br /&gt;
**Plakatbereich&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Vorbereitung der Umsetzung von Beschlüssen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Materialbestellung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Ausstellung von ISIC-Ausweisen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Annahme von Saxocom Kopierkarten&lt;br /&gt;
*:Rücknahme&lt;br /&gt;
*:Verkauf&lt;br /&gt;
*:Reparaturannahme&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verleih von Jugendherbergsausweisen&lt;br /&gt;
*Hilfestellungen für StudentInnen die ins Büro kommen&lt;br /&gt;
*unterstützende Koordination der Abläufe innerhalb des StuRa (&amp;quot;Die gute Seele des StuRa&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sekretariatsaufgaben:&lt;br /&gt;
*Ablage&lt;br /&gt;
*Postbearbeitung&lt;br /&gt;
**aus Poststelle holen&lt;br /&gt;
**ins Postbuch eintragen&lt;br /&gt;
**an entsprechende Verantwortliche / Empfänger weiterleiten&lt;br /&gt;
*telefonische Erreichbarkeit&lt;br /&gt;
*schreiben von Diktaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*vorbereitende Kontrolle der Jahresabschlüsse der FSRs (Endkontrolle durch Finanzer)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausdrücklich nicht Aufgaben der Angestellten:&lt;br /&gt;
*regelmäßige Protokollführung in StuRa-Sitzung&lt;br /&gt;
*treffen von Entscheidungen für den StuRa&lt;br /&gt;
*Gestaltung der Aushänge und Wandzeitungen&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>141.56.50.10</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Angestellte&amp;diff=1964</id>
		<title>StuRa:Angestellte</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Angestellte&amp;diff=1964"/>
		<updated>2009-07-28T10:07:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;141.56.50.10: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;*Buchhaltung und Kassenführung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Kontoführung FSR Geoinformationene und FSR Gestaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Antragsbearbeitung zur Befreiung und Rückerstattung von Semestertickets&lt;br /&gt;
*Beantwortung von Anfragen zu gestellten Ticket-Anträgen (E-Mails, Post, Telefon)&lt;br /&gt;
*Rücksendung der Fahr-/Studentenausweise&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Pflege der Wandzeitungen und Aushänge (sollten immer Ordenlich und gepflegt aussehen)&lt;br /&gt;
*:STAV / Studentenjobs&lt;br /&gt;
*:Schwarzes Brett für Studis&lt;br /&gt;
*:Plakatbereich&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Postbearbeitung&lt;br /&gt;
*:aus Poststelle holen&lt;br /&gt;
*:ins Postbuch eintragen&lt;br /&gt;
*:an entsprechende Verantwortliche / Empfänger weiterleiten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Vorbereitung der Umsetzung von Beschlüssen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Materialbestellung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Ausstellung von ISIC-Ausweisen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Annahme von Saxocom Kopierkarten&lt;br /&gt;
*:Rücknahme&lt;br /&gt;
*:Verkauf&lt;br /&gt;
*:Reparaturannahme&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verleih von Jugendherbergsausweisen&lt;br /&gt;
*Hilfestellungen für StudentInnen die ins Büro kommen&lt;br /&gt;
*unterstützende Koordination der Abläufe innerhalb des StuRa (&amp;quot;Die gute Seele des StuRa&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*vorbereitende Kontrolle der Jahresabschlüsse der FSRs (Endkontrolle durch Finanzer)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*schreiben von Diktaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausdrücklich nicht Aufgaben der Angestellten:&lt;br /&gt;
*regelmäßige Protokollführung in StuRa-Sitzung&lt;br /&gt;
*treffen von Entscheidungen für den StuRa&lt;br /&gt;
*Gestaltung der Aushänge und Wandzeitungen&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>141.56.50.10</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Studentinnen-_und_Studentenrat/Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=1963</id>
		<title>StuRa:Studentinnen- und Studentenrat/Geschäftsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Studentinnen-_und_Studentenrat/Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=1963"/>
		<updated>2009-07-28T09:01:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;141.56.50.10: /* Vorbemerkung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Entwurf zur vorläufigen Geschäftsordnung des StuRa der HTW Dresden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Vorbemerkung =&lt;br /&gt;
Die Geschäftsordnung ist ein Teil der Ordnungen der Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden. Der Studentenrat wird im Folgenden StuRa genannt. Die Geschäftsordnung bestimmt das Verfahren des Organs Stura gem. §27 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § 1 Sitzungen====&lt;br /&gt;
(1)	Der StuRa tagt während der Vorlesungszeit jeden Dienstag ab 18 Uhr ordentlich. Es bedarf keiner gesonderten Einladung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2)	An Feiertagen findet keine Sitzung statt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3)	Die Sitzungen enden spätestens 22 Uhr. Das Sitzungsende kann einmalig um eine Stunde verlängert werden.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4)	Die ständige Sitzungsleitung oder die Sprecher laden per E-Mail zu außerordentlichen Sitzungen ein.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5)	Auf einer außerordentlichen Sitzung darf nur zu den auf der Einladung enthaltenen Themen diskutiert und beschlossen werden.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6)	Die Ladungsfrist für außerordentliche Sitzungen beträgt mindestens 48 Stunden. In der vorlesungsfreien Zeit erhöht sich die Frist auf mindestens 7 Tage.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(7)     Abmeldungen zu Sitzungen haben bis spätestens 1 Stunde vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung oder über den internen E-Mail-Verteiler des StuRa zu erfolgen, andernfalls gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Eine wirksame Abmeldung von Sitzungen kann regelmäßig nur für die nächste Sitzung abgegeben. Dauaerhafte Abmeldungen sind nur aufgrund von Lehrveranstaltungen und länger andauernder Krankheit möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 2 Öffentlichkeit====&lt;br /&gt;
(1)	Die Sitzungen des StuRa sind grundsätzlich öffentlich. Ausnahmen werden durch den Sitzungsvorstand oder mit einfacher Mehrheit durch den StuRa beschlossen und in den Tagesordnungspunkten erkenntlich gemacht.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2)	Alle Anwesenden haben Rederecht.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3)	Angelegenheiten, die die Persönlichkeitssphäre oder die Angestellten des StuRa betreffen, sind in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4)	Für den nichtöffentlichen Teil sind die Anwesenden zur Verschwiegenheit verpflichtet.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5)	Aus der nichtöffentlichen Sitzung ist ausgeschlossen, wer nicht Mitglied des StuRa ist. Ausnahmen können für einzelne Personen mit einfacher Mehrheit der Anwesenden Mitglieder oder der Sitzungsleitung des StuRa gemacht werden.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 3 Tagesordnung====&lt;br /&gt;
(1)	Der StuRa gibt sich zu jeder Sitzung eine Tagesordnung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2)	Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wird über die Tagesordnung entschieden.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 4 Beschlussfähigkeit====&lt;br /&gt;
(1)	Zu Beginn jeder Sitzung ist die Anwesenheit der Mitglieder und die Beschlussfähigkeit des StuRa festzustellen. Die Beschlussfähigkeit kann jederzeit auf Antrag eines Mitglieds überprüft werden. &amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2)	Der StuRa ist beschlussfähig wenn die Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 5 Sitzungsleitung und Protokollführung====&lt;br /&gt;
(1)	Für die Dauer einer Wahlperiode des StuRa wird ein ständiger Sitzungsvorstand sowie eine ständige Protokollführung gewählt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2)     Sollten sich keine Kandidaten für die Wahl zur ständige Sitzungsleitung oder Protokollführung finden wird diese jede Sitzung neu festgelegt. Ersatzweise haben die Sprecher die Aufgabe der Sitzungsleitung sowie der Protokollführung wahr zu nehmen.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 6 Anträge====&lt;br /&gt;
(1) Jedes Mitglieder der Studentenschaft und jedes studentische Gremium der HTW Dresden hat Antragsrecht.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Anträge, mit Ausnahme der Anträge gem. § &#039;&#039;GO-ANTRÄGE&#039;&#039;, bedürfen der Schriftform und sind spätestens 3 Tage vor dem Sitzungstermin bei der Sitzungsleitung einzureichen. Änderungsanträge zu ordentlichen Anträgen können auch erst zur Sitzung gestellt werden.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Anträge müssen mindestens den Namen des Antragstellers sowie den vorformulierten Antragstext enthalten.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Besonderheiten der Finanzanträge sind in der Finanzordnung der Studentenschaft geregelt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 7 Abstimmungen====&lt;br /&gt;
(1) Die Abstimmung findet prinzipiell offen statt. Jedes Mitglied kann eine geheime Abstimmung verlangen.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Nur anwesende Mitglieder des StuRa dürfen ihr Stimmrecht ausüben.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Ist das Organ nicht beschlussfähig, wird unter angemessener Ladungsfrist eine neue Sitzung mit demselben Gegenstand einberufen. In dieser Sitzung ist das Organ beschlussfähig; hierauf ist mit der Einberufung hinzuweisen. &amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 8 Anträge zur Geschäftsordnung====&lt;br /&gt;
(1)	Anträge zur Geschäftsordnung kann jedes Mitglied des StuRa stellen. Geschäftsordnungsanträge erfolgen durch Heben beider Hände. Dem Antragstellenden ist als nächstes das Wort zu erteilen. Redebeiträge dürfen dadurch nicht unterbrochen werden.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2)	Anträge zur Geschäftsordnung sind:&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
#	Änderung der beschlossenen Tagesordnung;&lt;br /&gt;
#	Vertagung eines Punktes der Tagesordnung;&lt;br /&gt;
#	Ausschluss der Öffentlichkeit;&lt;br /&gt;
#	Zulassung einzelner zu geschlossenen Sitzung;&lt;br /&gt;
#	Nichtbefassung eines Antrags oder Tagesordnungspunktes;&lt;br /&gt;
#	Schluss der Debatte &lt;br /&gt;
#	Wiederaufnahme der Debatte;&lt;br /&gt;
#	sofortige Abstimmung über einem Antrag;&lt;br /&gt;
#	schriftliche Abstimmung; &lt;br /&gt;
#	geheime Abstimmung;&lt;br /&gt;
#	nochmalige Auszählung der Abstimmung;&lt;br /&gt;
#	erneute Feststellung der Beschlussfähigkeit;&lt;br /&gt;
#	einmalige sofortige Richtigstellung;&lt;br /&gt;
#	Beschränkung der Redezeit&lt;br /&gt;
#:a)    bis zum Ende des Tagesordnungspunktes oder&lt;br /&gt;
#:b)	bis zum Ende der Sitzung;&lt;br /&gt;
#	Schließung der Redeliste;&lt;br /&gt;
#	Abweichung von einzelnen Punkten der Geschäftsordnung;&lt;br /&gt;
#	einmale Verlängerung der Sitzung um höchstens eine Stunde;&lt;br /&gt;
#	Schluss der Sitzung;&lt;br /&gt;
(3)	Auf Antrag eines Mitglieds des StuRa ist ein Antrag zur Geschäftsordnung mit alleinigem Stimmrecht der Mitglieder des StuRa zu wiederholen. Das Abstimmungsergebnis ist Maßgebend.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4)	Bei Anträgen zur Geschäftsordnung nach Abs. 2 Nr. 10 – 13 ist eine Gegenrede nicht zulässig.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5)	Vor dem Schluss der Redeliste ist jedem Mitglied des StuRa Gelegenheit zu geben, sich noch auf diese setzen zu lassen.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>141.56.50.10</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Studentinnen-_und_Studentenrat/Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=1962</id>
		<title>StuRa:Studentinnen- und Studentenrat/Geschäftsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Studentinnen-_und_Studentenrat/Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=1962"/>
		<updated>2009-07-28T09:00:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;141.56.50.10: /* Vorbemerkung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Entwurf zur vorläufigen Geschäftsordnung des StuRa der HTW Dresden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Vorbemerkung =&lt;br /&gt;
Die Geschäftsordnung ist ein Teil der Ordnungen der Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden. Der Studentenrat wird im Folgenden StuRa genannt. Die bestimmt das Verfahren des Organs Stura gem. §27 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § 1 Sitzungen====&lt;br /&gt;
(1)	Der StuRa tagt während der Vorlesungszeit jeden Dienstag ab 18 Uhr ordentlich. Es bedarf keiner gesonderten Einladung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2)	An Feiertagen findet keine Sitzung statt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3)	Die Sitzungen enden spätestens 22 Uhr. Das Sitzungsende kann einmalig um eine Stunde verlängert werden.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4)	Die ständige Sitzungsleitung oder die Sprecher laden per E-Mail zu außerordentlichen Sitzungen ein.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5)	Auf einer außerordentlichen Sitzung darf nur zu den auf der Einladung enthaltenen Themen diskutiert und beschlossen werden.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6)	Die Ladungsfrist für außerordentliche Sitzungen beträgt mindestens 48 Stunden. In der vorlesungsfreien Zeit erhöht sich die Frist auf mindestens 7 Tage.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(7)     Abmeldungen zu Sitzungen haben bis spätestens 1 Stunde vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung oder über den internen E-Mail-Verteiler des StuRa zu erfolgen, andernfalls gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Eine wirksame Abmeldung von Sitzungen kann regelmäßig nur für die nächste Sitzung abgegeben. Dauaerhafte Abmeldungen sind nur aufgrund von Lehrveranstaltungen und länger andauernder Krankheit möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 2 Öffentlichkeit====&lt;br /&gt;
(1)	Die Sitzungen des StuRa sind grundsätzlich öffentlich. Ausnahmen werden durch den Sitzungsvorstand oder mit einfacher Mehrheit durch den StuRa beschlossen und in den Tagesordnungspunkten erkenntlich gemacht.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2)	Alle Anwesenden haben Rederecht.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3)	Angelegenheiten, die die Persönlichkeitssphäre oder die Angestellten des StuRa betreffen, sind in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4)	Für den nichtöffentlichen Teil sind die Anwesenden zur Verschwiegenheit verpflichtet.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5)	Aus der nichtöffentlichen Sitzung ist ausgeschlossen, wer nicht Mitglied des StuRa ist. Ausnahmen können für einzelne Personen mit einfacher Mehrheit der Anwesenden Mitglieder oder der Sitzungsleitung des StuRa gemacht werden.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 3 Tagesordnung====&lt;br /&gt;
(1)	Der StuRa gibt sich zu jeder Sitzung eine Tagesordnung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2)	Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wird über die Tagesordnung entschieden.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 4 Beschlussfähigkeit====&lt;br /&gt;
(1)	Zu Beginn jeder Sitzung ist die Anwesenheit der Mitglieder und die Beschlussfähigkeit des StuRa festzustellen. Die Beschlussfähigkeit kann jederzeit auf Antrag eines Mitglieds überprüft werden. &amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2)	Der StuRa ist beschlussfähig wenn die Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 5 Sitzungsleitung und Protokollführung====&lt;br /&gt;
(1)	Für die Dauer einer Wahlperiode des StuRa wird ein ständiger Sitzungsvorstand sowie eine ständige Protokollführung gewählt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2)     Sollten sich keine Kandidaten für die Wahl zur ständige Sitzungsleitung oder Protokollführung finden wird diese jede Sitzung neu festgelegt. Ersatzweise haben die Sprecher die Aufgabe der Sitzungsleitung sowie der Protokollführung wahr zu nehmen.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 6 Anträge====&lt;br /&gt;
(1) Jedes Mitglieder der Studentenschaft und jedes studentische Gremium der HTW Dresden hat Antragsrecht.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Anträge, mit Ausnahme der Anträge gem. § &#039;&#039;GO-ANTRÄGE&#039;&#039;, bedürfen der Schriftform und sind spätestens 3 Tage vor dem Sitzungstermin bei der Sitzungsleitung einzureichen. Änderungsanträge zu ordentlichen Anträgen können auch erst zur Sitzung gestellt werden.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Anträge müssen mindestens den Namen des Antragstellers sowie den vorformulierten Antragstext enthalten.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Besonderheiten der Finanzanträge sind in der Finanzordnung der Studentenschaft geregelt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 7 Abstimmungen====&lt;br /&gt;
(1) Die Abstimmung findet prinzipiell offen statt. Jedes Mitglied kann eine geheime Abstimmung verlangen.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Nur anwesende Mitglieder des StuRa dürfen ihr Stimmrecht ausüben.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Ist das Organ nicht beschlussfähig, wird unter angemessener Ladungsfrist eine neue Sitzung mit demselben Gegenstand einberufen. In dieser Sitzung ist das Organ beschlussfähig; hierauf ist mit der Einberufung hinzuweisen. &amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 8 Anträge zur Geschäftsordnung====&lt;br /&gt;
(1)	Anträge zur Geschäftsordnung kann jedes Mitglied des StuRa stellen. Geschäftsordnungsanträge erfolgen durch Heben beider Hände. Dem Antragstellenden ist als nächstes das Wort zu erteilen. Redebeiträge dürfen dadurch nicht unterbrochen werden.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2)	Anträge zur Geschäftsordnung sind:&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
#	Änderung der beschlossenen Tagesordnung;&lt;br /&gt;
#	Vertagung eines Punktes der Tagesordnung;&lt;br /&gt;
#	Ausschluss der Öffentlichkeit;&lt;br /&gt;
#	Zulassung einzelner zu geschlossenen Sitzung;&lt;br /&gt;
#	Nichtbefassung eines Antrags oder Tagesordnungspunktes;&lt;br /&gt;
#	Schluss der Debatte &lt;br /&gt;
#	Wiederaufnahme der Debatte;&lt;br /&gt;
#	sofortige Abstimmung über einem Antrag;&lt;br /&gt;
#	schriftliche Abstimmung; &lt;br /&gt;
#	geheime Abstimmung;&lt;br /&gt;
#	nochmalige Auszählung der Abstimmung;&lt;br /&gt;
#	erneute Feststellung der Beschlussfähigkeit;&lt;br /&gt;
#	einmalige sofortige Richtigstellung;&lt;br /&gt;
#	Beschränkung der Redezeit&lt;br /&gt;
#:a)    bis zum Ende des Tagesordnungspunktes oder&lt;br /&gt;
#:b)	bis zum Ende der Sitzung;&lt;br /&gt;
#	Schließung der Redeliste;&lt;br /&gt;
#	Abweichung von einzelnen Punkten der Geschäftsordnung;&lt;br /&gt;
#	einmale Verlängerung der Sitzung um höchstens eine Stunde;&lt;br /&gt;
#	Schluss der Sitzung;&lt;br /&gt;
(3)	Auf Antrag eines Mitglieds des StuRa ist ein Antrag zur Geschäftsordnung mit alleinigem Stimmrecht der Mitglieder des StuRa zu wiederholen. Das Abstimmungsergebnis ist Maßgebend.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4)	Bei Anträgen zur Geschäftsordnung nach Abs. 2 Nr. 10 – 13 ist eine Gegenrede nicht zulässig.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5)	Vor dem Schluss der Redeliste ist jedem Mitglied des StuRa Gelegenheit zu geben, sich noch auf diese setzen zu lassen.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>141.56.50.10</name></author>
	</entry>
</feed>