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	<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/api.php?action=feedcontributions&amp;feedformat=atom&amp;user=AnkeStockhaus</id>
	<title>Wiki StuRa HTW Dresden - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-04-17T01:41:36Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Kino_in_der_Hochschule&amp;diff=18056</id>
		<title>StuRa:Kino in der Hochschule</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Kino_in_der_Hochschule&amp;diff=18056"/>
		<updated>2012-01-12T13:06:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: Verweis zum Artikel in der SZ&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Das [[Kino in der Hochschule]] sind [[Veranstaltungen]] an unserer [[HTW Dresden]], die durch [[POPCORN 239]] vom [[Bereich Kino]] organisiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Durch das [[Referat Kultur]] unter Leitung von [[Benutzer:FannySchiel|FannySchiel]] und [[Benutzer:AnkeStockhaus|AnkeStockhaus]] wurde ein Kino des [[StuRa]] aufgebaut. Unter dem Namen [[POPCORN 239]] wurde Ende des [[WiSe]] 2009 der [[Bereich Kino]] gegründet. Seit dem [[SoSe]] [http://www2.stura.htw-dresden.de:8081/Plone/stura/referate/kultur/kino/nachrichten/kino-sose10 2010 laufen die Veranstaltungen].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2012-01-09 wurde von der [[SZ]] [http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2957468 über den Kinobetrieb berichtet].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== [[POPCORN 239]] ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Organisation mit [[unifilm]] ===&lt;br /&gt;
* Zusammenarbeit mit [[unifilm]]&lt;br /&gt;
** Eintritt: 2 € plus einmal eine Semestergebühr von 0,50 € Cent (dazu rote kleine Karten verteilen, die immer mitgebracht werden müssen)&lt;br /&gt;
** Filmeliste wird von [[unifilm]] ein paar Wochen vor Semesterstart zugeschickt --&amp;gt; 6 Veranstaltungstage (es bietet sich Mittwoch und Donnerstag im Wechsel an) und entsprechend 6 Filme müssen ausgewählt werden&lt;br /&gt;
** Plakate, Flyer werden zugesandt; ebenso Trailer der folgenden Filme und DVDs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Organisation der Kinoveranstaltungen ===&lt;br /&gt;
* Veranstaltungen (min. 6 Stück)&lt;br /&gt;
** im Vorfeld:&lt;br /&gt;
*** [[#Organisation mit unifilm | Organisation mit unifilm]]&lt;br /&gt;
*** [[Raumantrag]]&lt;br /&gt;
**** [[S239]] für alle Veranstaltungen mit Datum beantragen&lt;br /&gt;
**** von 18:30 bis 23:00 Uhr inklusive Vor- und Nachbereitung&lt;br /&gt;
**** bis zu 150 Gäste&lt;br /&gt;
*** Termine (und Nachricht) auf die [[Website]] stellen&lt;br /&gt;
*** Getränke (4 Kästen Bier, 2x 6er Cola, 2x 6er Saft, o.ä.) und Knabberein (5x Popcorn groß, 15 Tafeln Schokolade, 5x Knusperflocken groß o.ä.) kaufen (gleich bei Netto) --&amp;gt; da es min. 6 Veranstaltungen gibt, kann der Rest gelagert werden, d.h. zu viel kaufen ist nicht so schlimm&lt;br /&gt;
*** [[Werbung]] verteilen (Plakate aufhängen, Flyer auslegen am Besten mehrmals, Aufsteller, Mail einmalig im Semester an alle Studierenden, Homepage StuRa)&lt;br /&gt;
*** Laptop organisieren (Unterstützung durch [[FSR ET]])&lt;br /&gt;
*** Technik im Hörsaal prüfen&lt;br /&gt;
*** beim [[Referat Finanzen]] oder [[Angestelle]]n [[Kasse]] mit Wechselgeld bestellen und abholen&lt;br /&gt;
** am Tag der Veranstaltung:&lt;br /&gt;
*** Eintritt nehmen vor [[S239]] (Tisch aus Seminarraum holen)&lt;br /&gt;
*** Getränke verkaufen auf Podest vor der Tafel (Tisch aus Seminarraum holen) --&amp;gt; auch während Veranstaltung ausschenken&lt;br /&gt;
*** Zettel drucken für Preis der Getränke, etc.&lt;br /&gt;
*** kleine mündliche Begrüßung vor jeder Veranstaltung, bei der ersten kurz das Prinzip erklären&lt;br /&gt;
*** Decken und Kissen aus dem Lagerraum holen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Termine ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sommersemester 2011 ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|23.03.2011 &lt;br /&gt;
|Stichtag&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|14.04.2011&lt;br /&gt;
|Ich, einfach unverbesserlich&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|04.05.2011&lt;br /&gt;
|Double-Feature: Machete und R.E.D. - älter.härter.besser.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|26.05.2011&lt;br /&gt;
|Double-Feature: Burlesque und The Tourist&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|08.06.2011&lt;br /&gt;
|The Social Network (S-Finanzgruppe Filmnacht Eintritt Frei!)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|30.06.2011&lt;br /&gt;
|Double-Feature: Black Swan und Salt&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wintersemester 2010/2011 ===&lt;br /&gt;
[http://www.youtube.com/watch?v=iM8iAK58-G4 Just do It]-Trailer spielen&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|06.10.2010&lt;br /&gt;
|[http://www.parnassus-derfilm.de/ Das Kabinett des Dr. Parnassus] - [http://www.imdb.de/title/tt1054606 imdb]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 28.10.2010&lt;br /&gt;
| [http://www.diefremde.de/ Die Fremde] - [http://www.imdb.de/title/tt1288376 imdb]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 10.11.2010&lt;br /&gt;
| [http://wwws.warnerbros.de/vforvendetta/ V wie Vendetta] - [http://www.imdb.de/title/tt0434409 imdb]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 02.12.2010&lt;br /&gt;
| [http://dervorleser-film.de/ Der Vorleser] - [http://www.imdb.de/title/tt0976051 imdb]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 12.01.2011&lt;br /&gt;
| [http://www.lovelybones.com/intl/de/#home In meinem Himmel] - [http://www.imdb.de/title/tt0380510 imdb]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 27.01.2011&lt;br /&gt;
| [http://www.vincent.film.de/ Vincent will Meer] - [http://www.imdb.de/title/tt1611211/ imdb]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sommersemester 2010 ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|08.04.2010&lt;br /&gt;
|[http://www.willkommen-bei-den-schtis.de/ Willkommen bei den Sch&#039;tis]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|21.04.2010&lt;br /&gt;
|[http://www.thegrantorino.com/ Gran Torino]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|06.05.2010&lt;br /&gt;
|[http://www.dasweisseband.x-verleih.de/ Das weisse Band]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|19.05.2010&lt;br /&gt;
|[http://www.welle.film.de/ Die Welle]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|03.06.2010&lt;br /&gt;
|[[Filmabende#Kurzfilmnacht_03.06.2010 | Kurzfilmnacht mit Filmpremiere]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|16.06.2010&lt;br /&gt;
|[http://www.sommervormbalkon.de/ Sommer vorm Balkon] &amp;amp; [http://wwws.warnerbros.de/maennerherzen/ Männerherzen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|01.07.2010&lt;br /&gt;
|[http://wwws.warnerbros.de/hangover/ Hangover]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kino]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Wahlleiterin_oder_Wahlleiter&amp;diff=11774</id>
		<title>Wahlleiterin oder Wahlleiter</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Wahlleiterin_oder_Wahlleiter&amp;diff=11774"/>
		<updated>2011-04-27T19:05:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* Aufgaben */ Link ergänzt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Dieser Artikel|beschreibt die [[Wahlleiterin oder Wahlleiter | Wahlleiterin oder Wahlleiter der Studentinnen und Studentenschaft]]. Siehe auch: [[Wahlleiterin oder Wahlleiter HTW Dresden | Wahlleiterin oder Wahlleiter der HTW Dresden}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Anpassungsmerker}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufgaben ==&lt;br /&gt;
* Erfüllung der Aufgaben gemäß der [[Wahlordnung]]&lt;br /&gt;
** ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der [[Wahlen]]&lt;br /&gt;
** Erstellung der Wählerverzeichnisse&lt;br /&gt;
** Druck der Wahlbekanntmachungen und der Stimmzettel&lt;br /&gt;
** Bereitstellung / Besorgung der Wahlurnen und sonstige Wahleinrichtungen&lt;br /&gt;
** Durchführung der Beschlüsse des Wahlausschusses&lt;br /&gt;
** öffentlich Bekanntgabe der Wahlausschreibung&lt;br /&gt;
** öffentlich Bekanntgabe von Angaben und Terminen die für den ordnungsgemäßen Wahlablauf erforderlich sind &lt;br /&gt;
* Einarbeitung der nachfolgenden Wahlleitung [[Wahlleitung/Einarbeitung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Amt]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Tätigkeitsbeschreibung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wahlen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Entwurf]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Wahlleiterin_oder_Wahlleiter&amp;diff=11773</id>
		<title>Wahlleiterin oder Wahlleiter</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Wahlleiterin_oder_Wahlleiter&amp;diff=11773"/>
		<updated>2011-04-27T19:05:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* Aufgaben */ Aufgabe Einarbeitung ergänzt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Dieser Artikel|beschreibt die [[Wahlleiterin oder Wahlleiter | Wahlleiterin oder Wahlleiter der Studentinnen und Studentenschaft]]. Siehe auch: [[Wahlleiterin oder Wahlleiter HTW Dresden | Wahlleiterin oder Wahlleiter der HTW Dresden}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Anpassungsmerker}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufgaben ==&lt;br /&gt;
* Erfüllung der Aufgaben gemäß der [[Wahlordnung]]&lt;br /&gt;
** ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der [[Wahlen]]&lt;br /&gt;
** Erstellung der Wählerverzeichnisse&lt;br /&gt;
** Druck der Wahlbekanntmachungen und der Stimmzettel&lt;br /&gt;
** Bereitstellung / Besorgung der Wahlurnen und sonstige Wahleinrichtungen&lt;br /&gt;
** Durchführung der Beschlüsse des Wahlausschusses&lt;br /&gt;
** öffentlich Bekanntgabe der Wahlausschreibung&lt;br /&gt;
** öffentlich Bekanntgabe von Angaben und Terminen die für den ordnungsgemäßen Wahlablauf erforderlich sind &lt;br /&gt;
* Einarbeitung der nachfolgenden Wahlleitung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Amt]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Tätigkeitsbeschreibung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wahlen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Entwurf]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
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		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Wahlleiterin_oder_Wahlleiter/Einarbeitung&amp;diff=11772</id>
		<title>Wahlleiterin oder Wahlleiter/Einarbeitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Wahlleiterin_oder_Wahlleiter/Einarbeitung&amp;diff=11772"/>
		<updated>2011-04-27T18:56:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: Erstellung des Artikels&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Amtsübergabe&lt;br /&gt;
*Schritt 1: Termin planen mit bisheriger Wahlleitung bzw. Wahlausschuss und zukünftigen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Amtsantritt&lt;br /&gt;
*Schritt 1: Benachrichtigung und vorstellen der neuen Wahlleitung der Studentinnen- und Studentenschaft bei der Wahlleiterin der Hochschule&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10429</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Begründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10429"/>
		<updated>2011-03-11T16:29:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Ordnungen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Auf eine Wiederholung von Texten des SächsHSG, besonders von §§ 24 - 29, wurde vorerst verzichtet. Damit soll die Ordnung schlank gestaltet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anschnitt Grundsätzliches ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Mit der Formulierung aus § 53 Absatz 1 SächsHSG soll klargestellt werden, dass die Bedingungen der Mitwirkung auch für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft gilt.&lt;br /&gt;
# Die Verpflichtung aller Organe zur Vertretung, Aufklärung und Behandlung der Belange aller einzelnen Studentinnen und Studenten wird somit sichergestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# So erklärt sich die Studentinnen- und Studentenschaft bereit in den entscheidenden Organen, von Studienkommissionen bis Rektorat, mitzuwirken.&lt;br /&gt;
# Selbstverständlich muss die Studentinnen- und Studentenschaft die gesetzlichen Aufgaben erfüllen.&lt;br /&gt;
## Damit ist die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit weiteren Zusammenschlüssen, beispielsweise [[fzs]], [[ABS]] [[Gewerkschaften]] oder [[bpm]], gegeben. Unabhängig der Regelung gemäß § 28 SächsHSG wird somit die Aufgabe zum hochschulübergreifenden Arbeiten der Studierendenschaften in Sachsen genannt.&lt;br /&gt;
## Dies dient zur Existenzsicherung von sich selbst und dem Einstehen für andere Studierendenschaften.&lt;br /&gt;
## Es wird die Vertretung des demokratischen Anspruchs der größten Mitgliedergruppe an Hochschulen damit hervorgehoben.&lt;br /&gt;
## Hiermit wird nochmal klar gestellt, dass sich zu allen Interessen von Studierenden bemüht werden soll. Somit wird eine Meinungsbekundung über den Status von aktuellen Studierenden hinaus möglich. Hierzu zählen beispielsweise Studieninteressierte, hauptsächlich Schülerinnen und Schüler als zukünftige Studierende, Studierende anderer Bildungseinrichtungen, Absolventinnen und Absolventen der Bildungseinrichtungen. Es wird so eine Grundlage geschaffen, um sich zu allgemeinen politischen Themen zu positionieren, denn wir haben eine gesellschaftliche Mitverantwortung.&lt;br /&gt;
Bei einer Gliederung in Fachschaften, fördern deren Organe insbesondere die fachlichen Interessen der Studierenden und betreuen deren Studienangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
Die Fachschaft ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der HTW Dresden und ihrer Studentinnen- und Studentenschaft.&lt;br /&gt;
# Durch diese Gliederung wird festgelegt, dass es Fachschaften und damit folglich Fachschaftsräte gibt. Dies ist die notwendige Bestimmung gemäß § 27 Absatz 2. Die Bezeichnung der Fachschaften erfolgt gemäß der Bezeichnungen der aktuellen Fakultäten.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Grundsätzlich macht die Gliederung der Fachschaften nach Fakultäten Sinn. Über die Gliederung in Fakultäten entscheidet jedoch das Rektorat, unabhängig von den studentischen Organen, nahezu allein. Durch die Formulierung ist aber sichergestellt, dass durch eine mögliche Änderung in der Gliederung der Fakultäten automatisch auch eine Änderung der Gliederungen der Fachschaft nach sich zieht. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Sollte eine Abweichung von Satz 1 den Fachschaftsräten zweckmäßig erscheinen, so können diese das durch ihre Fachschaftsordnungen ändern. Der StuRa könnte dies durch Änderung dieser Ordnung aber eben auch. &amp;lt;sup&amp;gt;3&amp;lt;/sup&amp;gt;Jedes Mitglied der Studentinnen- und Studentenschaft ist Mitglied genau einer Fachschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Verweis zur [[WO]].&lt;br /&gt;
# Damit wird die Regelung zur Besetzung der Einheiten unterhalb des Organes unabhängig von der Wahlordnung. Somit ergibt sich Gestaltungsfreiraum zur Festlegung des Verfahrens.&lt;br /&gt;
# Somit wird das [[Zusammenwirken]] der Studentinnen und Studenten in den [[Selbstverwaltung]]en ([[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft |Studentinnen- und Studentenschaft]] und [[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Hochschule | Hochschule]]) festgelegt. Verweis zur [[MO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Organe ==&lt;br /&gt;
Rechte und Pflichten für die Mitglieder und deren Organe ergeben sich auch aus einer Vielzahl von anderen Rechtsnormen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# Es wird eine Sicherung der beratenden Mitgliedschaft, beispielsweise in Zusammenhang mit der Gewährung von Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4, festgeschrieben.&lt;br /&gt;
# Hiermit wird erreicht, dass zum Zeitpunkt des Zusammentretens nach erfolgter Wahl ausschließlich die durch die Wahlberechtigten Legitimierten Stimmrecht im Organ besitzen. Gleichzeitig wird dadurch deutlich, dass das Organ durch Beschluss oder Wahl nach Ordnung weiteren Mitglieder Stimmrecht erteilen kann.&lt;br /&gt;
# Somit ist die zukünftige Größe Entscheidung des Organen und somit eine perspektivische Steuerung der Handlungsfähigkeit des Organes möglich.&lt;br /&gt;
# Die Belastung von weniger als drei entscheidenden Personen erscheint es nicht zumutbar die gesamte Fachschaft zu vertreten. Gewählte werden automatisch Mitglieder im StuRa.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# So ist eine Gliederung und Übertragung von Befugnissen möglich. Diese müssen klar durch Beschluss oder Ordnung geregelt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 4 und § 29 Absatz 3 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 29 Absatz 1 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Ein derartiges Treffen bildet die Grundlage der gesamtheitlichen Interessenvertretung der Studentinnen- und Studentenschaft. &lt;br /&gt;
# &lt;br /&gt;
## Die Mitwirkung der Studentinnen- und Studentenschaft wird gemäß § 28 betont.&lt;br /&gt;
## &lt;br /&gt;
# Hiermit wird die Grundlage für weitere Zusammenschlüsse, wie beispielsweise Bundesfachschaftenkonferenzen oder andere Bündnisse, geschaffen. Somit ist ein Zusammenwirken in und mit Verbänden, Vereinen, Parteien oder Ähnliches möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Verfahren ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
# Verweis zur [[GO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Es soll festgehalten werden wonach Ordnungen erstellt werden dürfen. Beabsichtigtes Abweichen von der Grundordnung der HTW Dresden bedarf der Änderung durch den Erweiterten Senat oder dieser Grundordnung bedarf der Änderung durch den StuRa. Gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 1 SächsHSG können die Verfahren der Organe selbst festgelegt werden.&lt;br /&gt;
# Insbesondere Fachschaftsordnungen sind dem StuRa vorzulegen, um&lt;br /&gt;
## den StuRa in Kenntnis zu setzen und&lt;br /&gt;
## rechtliche und Formfehler auszuschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Schlussbestimmungen ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10427</id>
		<title>StuRa Diskussion:Geschäftsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10427"/>
		<updated>2011-03-11T16:22:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: § Ordnungen&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== § Sitzung ==&lt;br /&gt;
Vermerk zur ordnungsgemäßen Einberufung von ordentlichen Sitzungen (bedarf es nicht)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Notwendigkeit eines Beschlusses ==&lt;br /&gt;
Insbesondere rechtsgeschäftlichen Erklärungen bedürfen einen befassten Beschluss des Organes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Notwendige Mehrheiten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschlüsse und Änderungen der Ordnung bedürfen der Mehrheit der Mitglieder. (Mehrheit bedeutet, das Organ kann auch festlegen, dass eine zwei/drittel Mehrheit nötig ist o.Ä.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § Ordnungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Genehmigung der Ordnungen der Organe durch den StuRa ist es nicht notwendig, dass der gesamte StuRa dieses tut. (z.B. Ausschuss)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10425</id>
		<title>StuRa Diskussion:Geschäftsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10425"/>
		<updated>2011-03-11T16:06:48Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: Notwendige Mehrheiten&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== § Sitzung ==&lt;br /&gt;
Vermerk zur ordnungsgemäßen Einberufung von ordentlichen Sitzungen (bedarf es nicht)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Notwendigkeit eines Beschlusses ==&lt;br /&gt;
Insbesondere rechtsgeschäftlichen Erklärungen bedürfen einen befassten Beschluss des Organes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Notwendige Mehrheiten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschlüsse und Änderungen der Ordnung bedürfen der Mehrheit der Mitglieder. (Mehrheit bedeutet, das Organ kann auch festlegen, dass eine zwei/drittel Mehrheit nötig ist o.Ä.)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10424</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Begründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10424"/>
		<updated>2011-03-11T16:02:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Aufgaben */ Ergänzung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Auf eine Wiederholung von Texten des SächsHSG, besonders von §§ 24 - 29, wurde vorerst verzichtet. Damit soll die Ordnung schlank gestaltet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anschnitt Grundsätzliches ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Mit der Formulierung aus § 53 Absatz 1 SächsHSG soll klargestellt werden, dass die Bedingungen der Mitwirkung auch für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft gilt.&lt;br /&gt;
# Die Verpflichtung aller Organe zur Vertretung, Aufklärung und Behandlung der Belange aller einzelnen Studentinnen und Studenten wird somit sichergestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# So erklärt sich die Studentinnen- und Studentenschaft bereit in den entscheidenden Organen, von Studienkommissionen bis Rektorat, mitzuwirken.&lt;br /&gt;
# Selbstverständlich muss die Studentinnen- und Studentenschaft die gesetzlichen Aufgaben erfüllen.&lt;br /&gt;
## Damit ist die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit weiteren Zusammenschlüssen, beispielsweise [[fzs]], [[ABS]] [[Gewerkschaften]] oder [[bpm]], gegeben. Unabhängig der Regelung gemäß § 28 SächsHSG wird somit die Aufgabe zum hochschulübergreifenden Arbeiten der Studierendenschaften in Sachsen genannt.&lt;br /&gt;
## Dies dient zur Existenzsicherung von sich selbst und dem Einstehen für andere Studierendenschaften.&lt;br /&gt;
## Es wird die Vertretung des demokratischen Anspruchs der größten Mitgliedergruppe an Hochschulen damit hervorgehoben.&lt;br /&gt;
## Hiermit wird nochmal klar gestellt, dass sich zu allen Interessen von Studierenden bemüht werden soll. Somit wird eine Meinungsbekundung über den Status von aktuellen Studierenden hinaus möglich. Hierzu zählen beispielsweise Studieninteressierte, hauptsächlich Schülerinnen und Schüler als zukünftige Studierende, Studierende anderer Bildungseinrichtungen, Absolventinnen und Absolventen der Bildungseinrichtungen. Es wird so eine Grundlage geschaffen, um sich zu allgemeinen politischen Themen zu positionieren, denn wir haben eine gesellschaftliche Mitverantwortung.&lt;br /&gt;
Bei einer Gliederung in Fachschaften, fördern deren Organe insbesondere die fachlichen Interessen der Studierenden und betreuen deren Studienangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
Die Fachschaft ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der HTW Dresden und ihrer Studentinnen- und Studentenschaft.&lt;br /&gt;
# Durch diese Gliederung wird festgelegt, dass es Fachschaften und damit folglich Fachschaftsräte gibt. Dies ist die notwendige Bestimmung gemäß § 27 Absatz 2. Die Bezeichnung der Fachschaften erfolgt gemäß der Bezeichnungen der aktuellen Fakultäten.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Grundsätzlich macht die Gliederung der Fachschaften nach Fakultäten Sinn. Über die Gliederung in Fakultäten entscheidet jedoch das Rektorat, unabhängig von den studentischen Organen, nahezu allein. Durch die Formulierung ist aber sichergestellt, dass durch eine mögliche Änderung in der Gliederung der Fakultäten automatisch auch eine Änderung der Gliederungen der Fachschaft nach sich zieht. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Sollte eine Abweichung von Satz 1 den Fachschaftsräten zweckmäßig erscheinen, so können diese das durch ihre Fachschaftsordnungen ändern. Der StuRa könnte dies durch Änderung dieser Ordnung aber eben auch. &amp;lt;sup&amp;gt;3&amp;lt;/sup&amp;gt;Jedes Mitglied der Studentinnen- und Studentenschaft ist Mitglied genau einer Fachschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Verweis zur [[WO]].&lt;br /&gt;
# Damit wird die Regelung zur Besetzung der Einheiten unterhalb des Organes unabhängig von der Wahlordnung. Somit ergibt sich Gestaltungsfreiraum zur Festlegung des Verfahrens.&lt;br /&gt;
# Somit wird das [[Zusammenwirken]] der Studentinnen und Studenten in den [[Selbstverwaltung]]en ([[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft |Studentinnen- und Studentenschaft]] und [[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Hochschule | Hochschule]]) festgelegt. Verweis zur [[MO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Organe ==&lt;br /&gt;
Rechte und Pflichten für die Mitglieder und deren Organe ergeben sich auch aus einer Vielzahl von anderen Rechtsnormen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# Es wird eine Sicherung der beratenden Mitgliedschaft, beispielsweise in Zusammenhang mit der Gewährung von Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4, festgeschrieben.&lt;br /&gt;
# Hiermit wird erreicht, dass zum Zeitpunkt des Zusammentretens nach erfolgter Wahl ausschließlich die durch die Wahlberechtigten Legitimierten Stimmrecht im Organ besitzen. Gleichzeitig wird dadurch deutlich, dass das Organ durch Beschluss oder Wahl nach Ordnung weiteren Mitglieder Stimmrecht erteilen kann.&lt;br /&gt;
# Somit ist die zukünftige Größe Entscheidung des Organen und somit eine perspektivische Steuerung der Handlungsfähigkeit des Organes möglich.&lt;br /&gt;
# Die Belastung von weniger als drei entscheidenden Personen erscheint es nicht zumutbar die gesamte Fachschaft zu vertreten. Gewählte werden automatisch Mitglieder im StuRa.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# So ist eine Gliederung und Übertragung von Befugnissen möglich. Diese müssen klar durch Beschluss oder Ordnung geregelt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 4 und § 29 Absatz 3 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 29 Absatz 1 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Ein derartiges Treffen bildet die Grundlage der gesamtheitlichen Interessenvertretung der Studentinnen- und Studentenschaft. &lt;br /&gt;
# &lt;br /&gt;
## Die Mitwirkung der Studentinnen- und Studentenschaft wird gemäß § 28 betont.&lt;br /&gt;
## &lt;br /&gt;
# Hiermit wird die Grundlage für weitere Zusammenschlüsse, wie beispielsweise Bundesfachschaftenkonferenzen oder andere Bündnisse, geschaffen. Somit ist ein Zusammenwirken in und mit Verbänden, Vereinen, Parteien oder Ähnliches möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Verfahren ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
# Verweis zur [[GO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Es soll festgehalten werden wonach Ordnungen erstellt werden dürfen. Beabsichtigtes Abweichen von der Grundordnung der HTW Dresden bedarf der Änderung durch den Erweiterten Senat oder dieser Grundordnung bedarf der Änderung durch den StuRa. Gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 1 SächsHSG können die Verfahren der Organe selbst festgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Schlussbestimmungen ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10423</id>
		<title>StuRa Diskussion:Geschäftsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10423"/>
		<updated>2011-03-11T15:59:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Sitzung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== § Sitzung ==&lt;br /&gt;
Vermerk zur ordnungsgemäßen Einberufung von ordentlichen Sitzungen (bedarf es nicht)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Notwendigkeit eines Beschlusses ==&lt;br /&gt;
Insbesondere rechtsgeschäftlichen Erklärungen bedürfen einen befassten Beschluss des Organes.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10422</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Erklärung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10422"/>
		<updated>2011-03-11T15:57:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Gliederung */ Ergänzung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Grundlage für diese Ordnung ist das SächsHSG. Dieses Ordnung ist &amp;quot;nur&amp;quot; die Ergänzung. Mindestens § 24 bis § 29 müssen gelesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Grundsätzliches ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Euch dürfen keine Nachteile durch euer Engagement entstehen. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG. Aber auch keine Studentin oder kein Student kann einfach sagen, dass sie oder ihn das nix angehen würde. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 3 SächsHSG.&lt;br /&gt;
# So sollen alle, für die ihr zuständig seid, auch die Möglichkeit haben, dass ihr etwas für sie tut bzw. etwas für alle festlegt. Das mit den Anfragen kommt im Übrigen aus der Politik. Da ist das bei Parlamenten, wie wir es doch auch sind :-D, so Praxis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# Es zählt nicht nur die Quantität, sondern die Qualität. Wir müssen nicht überall mitmachen. Aber es wäre eben ein Maßnahme in der Leitung der Hochschule oder der Fakultäten mitzuwirken. Gegenwärtig gibt es sowas nur nicht, obwohl es möglich wäre, denn es wird nicht von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gewünscht. Revolution!&lt;br /&gt;
# Diese Aufgaben haben wir uns selbst auferlegt. Diese können jederzeit geändert, ergänzt oder gestrichen werden.&lt;br /&gt;
## Das ist wichtig für die Arbeit mit anderen Vertretungen, beispielsweise [[fzs]] oder [[BuFaTas]]. Unabhängig vom Vater (Mutter :D) Staat bekennen wir uns weiterhin zu dem &amp;quot;Club&amp;quot; KSS! ;-) Let&#039;s fetz! Damit wird z.B. dokumentiert, dass wir uns an sachsenweiten Projekten, durch Finanzvereinbarung o.Ä., beteiligen.&lt;br /&gt;
## Es soll uns nicht so gehen wie den Aktiven in Bayern oder Baden-Württemberg. Die habe nämlich keine Grundlage zum Handeln, beispielsweise die Möglichkeit Beiträge für ihre Arbeit zu erheben.&lt;br /&gt;
## Wir wollen mehr! :-D Wie immer! :-D Beispiel gefällig? Eine Senatskommission Lehre und Studium, die für uns maßgeblich ist, könnte auch zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzt sein. Sinn würde das besonders daher machen, da hier fast gleiche Dinge behandelt werden wie in den zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzten Studienkommissionen.&lt;br /&gt;
## Wir wollen nicht nur mehr, sondern unseren Senf auch zu allem dazu geben können! :-D Das Ganze zielt auf das &amp;quot;[http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeinpolitisches_Mandat allgemein politische Mandat]&amp;quot; ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
Die Formulierung aus der Begründung soll darstellen, dass die Fachschaftsräte als Organe der jeweiligen Fachschaft auch eigenständig rechtsfähig sind. Soll heißen, dass die Führung eines eigenen Bankkontos zulässig ist.&lt;br /&gt;
# Näheres dazu ist bei [[Fachschaften#Gliederung | Gliederung der Fachschaften]] beschrieben.&lt;br /&gt;
# Eigentlich logisch, aber trotzdem erwähnenswert ist der Satz 3 aus der Begründung, denn bei der Auflösung oder Zusammenlegung einer Fakultät oder eines Studienganges soll es nicht zu Unklarheiten kommen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Wer kommt in die Gruppe der anonymen Übermotivierten? Es soll hierbei auf die Wahlordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
# Denkt euch selbst aus, wer wie in die Gruppen der Willigen und Gezwungenen rein und raus kommt.&lt;br /&gt;
# Klare Sache, aber nirgends klar niedergeschrieben: Die Mitglieder in den Hochschulorganen sollen sich mit den zuständigen studentischen Organen kurzschließen. Sie sollen ja vertreten was die Meinung von den [[Organe]]n ihrer [[Mitgliedergruppe#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe]] ist. [[Vertretungen der Studentinnen und Studenten]] vertreten die [[Beschlüsse]] der [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Organe ==&lt;br /&gt;
Aufgepasst, es gibt auch viele andere Rechtsnormen, denen der StuRa unterliegt. Habt ihr etwa vermutet, dass [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2839512710825&amp;amp;jlink=p6 § 6] des [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2839512710825 Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG)] für uns gilt (weil wir eine öffentliche Einrichtung sind)? Der Finanzer ]:-&amp;gt; sollte also wenigstens den Aufwand erbringen, die [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4089214167946 Sächsische Haushaltsordnung (SäHO)] und deren [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4089213981946 Verwaltungsvorschrift (VwV-SäHO)] zu lesen und zu begreifen ;-).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# So soll euch klar sein, dass ihr nicht zwangsläufig alle gewählt oder stimmberechtigt sein müsst.&lt;br /&gt;
# Zu Beginn der Legislatur haben ausschließlich die Gewählten eine Stimme. Damit soll das Organ nicht von Altlasten dominiert werden können.&lt;br /&gt;
# Jedes Organ kann selbst festlegen wie viele Mitglieder es für sich höchstens wählen lassen will. Der Beschluss gilt nur für die kommende Wahl. In einer Ordnung gilt die Festlegung dauerhaft.&lt;br /&gt;
# Sollte dieser Fall eintreten ist sowieso alles zu spät. Dann hilft es nur noch gemeinsam einen Weg zur Motivation Neuer zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# Wenn du nicht weiter weist, bilde einen Arbeitskreis. ;-) Das Einsetzen bzw. die Gliederung soll dem strukturierten Arbeiten dienen. So kann das Organ Aufgaben gezielter abarbeiten. Diese Gruppen können auch Befugnisse erhalten. Ihr könnt die nennen wie ihr wollt. Von Ressort bis Therapiegruppe ist alles möglich. Referate sind Hauptgruppen des Organes, wie beispielsweise Finanzen. Ausschüsse sollten überwiegend aus Mitgliedern des Organes bestehen. Arbeitsgemeinschaften brauchen das nicht. Sie spiegeln nur die Verbundenheit wider. Beispielsweise eine Initiative zur Nutzung von Sonnenkraft könnte an den StuRa angegliedert sein, die aber nicht an Beschlüsse des StuRa gebunden ist, aber trotzdem in der Hochschule aktiv ist. Sie kann aber eigene Beschlüsse fassen, woran wiederum der StuRa nicht gebunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Das ist der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld wir brauchen und wie wir dieses dann verwenden wollen. &lt;br /&gt;
# Das ist dann der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld die Studentinnen und Studenten als Semesterbeitrag entrichten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Neben dem Kennenlernen ist das die Plattform für alles Große. Es kann hier beispielsweise die grundlegende Veränderung unserer eigenen Organisation oder auch die Höhe der Beiträge besprochen werden. PS: Krachen lassen! :-P&lt;br /&gt;
# Jungs und Mädels aufgepasst: Wir dürfen (müssen) auch in andere Institutionen entsenden:&lt;br /&gt;
## KSS rulez!&lt;br /&gt;
## Verwaltungsrat StuWe bespricht wichtige Dinge wie Semesterbeitrag, Mensen, ... &lt;br /&gt;
# So haben wir alle die Möglichkeit uns mit anderen zu organisieren und gemeinsam was zu erreichen. Beispiele sind hierfür der [[fzs]], das [[ABS]] oder die [[BuFaTas]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Verfahren ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
# Möge das Sitzungschaos gebändigt werden. Es soll hierbei auf die Geschäftsordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Ihr könnt für euch festschreiben, was ihr wollt, solange es auf dem SächsHSG und möglicher Weise der Grundordnung unserer Hochschule beruht.  Die Ordnungen der einzelnen FSR müssen auch dieser Ordnung entsprechen. Die des StuRa selbstverständlich auch, aber dieser darf diese Ordnung ändern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Schlussbestimmungen ==&lt;br /&gt;
selbstredend&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10421</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Begründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10421"/>
		<updated>2011-03-11T15:55:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Gliederung */ Ergänzung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Auf eine Wiederholung von Texten des SächsHSG, besonders von §§ 24 - 29, wurde vorerst verzichtet. Damit soll die Ordnung schlank gestaltet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anschnitt Grundsätzliches ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Mit der Formulierung aus § 53 Absatz 1 SächsHSG soll klargestellt werden, dass die Bedingungen der Mitwirkung auch für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft gilt.&lt;br /&gt;
# Die Verpflichtung aller Organe zur Vertretung, Aufklärung und Behandlung der Belange aller einzelnen Studentinnen und Studenten wird somit sichergestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# So erklärt sich die Studentinnen- und Studentenschaft bereit in den entscheidenden Organen, von Studienkommissionen bis Rektorat, mitzuwirken.&lt;br /&gt;
# Selbstverständlich muss die Studentinnen- und Studentenschaft die gesetzlichen Aufgaben erfüllen.&lt;br /&gt;
## Damit ist die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit weiteren Zusammenschlüssen, beispielsweise [[fzs]], [[ABS]] [[Gewerkschaften]] oder [[bpm]], gegeben. Unabhängig der Regelung gemäß § 28 SächsHSG wird somit die Aufgabe zum hochschulübergreifenden Arbeiten der Studierendenschaften in Sachsen genannt.&lt;br /&gt;
## Dies dient zur Existenzsicherung von sich selbst und dem Einstehen für andere Studierendenschaften.&lt;br /&gt;
## Es wird die Vertretung des demokratischen Anspruchs der größten Mitgliedergruppe an Hochschulen damit hervorgehoben.&lt;br /&gt;
## Hiermit wird nochmal klar gestellt, dass sich zu allen Interessen von Studierenden bemüht werden soll. Somit wird eine Meinungsbekundung über den Status von aktuellen Studierenden hinaus möglich. Hierzu zählen beispielsweise Studieninteressierte, hauptsächlich Schülerinnen und Schüler als zukünftige Studierende, Studierende anderer Bildungseinrichtungen, Absolventinnen und Absolventen der Bildungseinrichtungen. Es wird so eine Grundlage geschaffen, um sich zu allgemeinen politischen Themen zu positionieren, denn wir haben eine gesellschaftliche Mitverantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
Die Fachschaft ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der HTW Dresden und ihrer Studentinnen- und Studentenschaft.&lt;br /&gt;
# Durch diese Gliederung wird festgelegt, dass es Fachschaften und damit folglich Fachschaftsräte gibt. Dies ist die notwendige Bestimmung gemäß § 27 Absatz 2. Die Bezeichnung der Fachschaften erfolgt gemäß der Bezeichnungen der aktuellen Fakultäten.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Grundsätzlich macht die Gliederung der Fachschaften nach Fakultäten Sinn. Über die Gliederung in Fakultäten entscheidet jedoch das Rektorat, unabhängig von den studentischen Organen, nahezu allein. Durch die Formulierung ist aber sichergestellt, dass durch eine mögliche Änderung in der Gliederung der Fakultäten automatisch auch eine Änderung der Gliederungen der Fachschaft nach sich zieht. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Sollte eine Abweichung von Satz 1 den Fachschaftsräten zweckmäßig erscheinen, so können diese das durch ihre Fachschaftsordnungen ändern. Der StuRa könnte dies durch Änderung dieser Ordnung aber eben auch. &amp;lt;sup&amp;gt;3&amp;lt;/sup&amp;gt;Jedes Mitglied der Studentinnen- und Studentenschaft ist Mitglied genau einer Fachschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Verweis zur [[WO]].&lt;br /&gt;
# Damit wird die Regelung zur Besetzung der Einheiten unterhalb des Organes unabhängig von der Wahlordnung. Somit ergibt sich Gestaltungsfreiraum zur Festlegung des Verfahrens.&lt;br /&gt;
# Somit wird das [[Zusammenwirken]] der Studentinnen und Studenten in den [[Selbstverwaltung]]en ([[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft |Studentinnen- und Studentenschaft]] und [[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Hochschule | Hochschule]]) festgelegt. Verweis zur [[MO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Organe ==&lt;br /&gt;
Rechte und Pflichten für die Mitglieder und deren Organe ergeben sich auch aus einer Vielzahl von anderen Rechtsnormen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# Es wird eine Sicherung der beratenden Mitgliedschaft, beispielsweise in Zusammenhang mit der Gewährung von Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4, festgeschrieben.&lt;br /&gt;
# Hiermit wird erreicht, dass zum Zeitpunkt des Zusammentretens nach erfolgter Wahl ausschließlich die durch die Wahlberechtigten Legitimierten Stimmrecht im Organ besitzen. Gleichzeitig wird dadurch deutlich, dass das Organ durch Beschluss oder Wahl nach Ordnung weiteren Mitglieder Stimmrecht erteilen kann.&lt;br /&gt;
# Somit ist die zukünftige Größe Entscheidung des Organen und somit eine perspektivische Steuerung der Handlungsfähigkeit des Organes möglich.&lt;br /&gt;
# Die Belastung von weniger als drei entscheidenden Personen erscheint es nicht zumutbar die gesamte Fachschaft zu vertreten. Gewählte werden automatisch Mitglieder im StuRa.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# So ist eine Gliederung und Übertragung von Befugnissen möglich. Diese müssen klar durch Beschluss oder Ordnung geregelt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 4 und § 29 Absatz 3 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 29 Absatz 1 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Ein derartiges Treffen bildet die Grundlage der gesamtheitlichen Interessenvertretung der Studentinnen- und Studentenschaft. &lt;br /&gt;
# &lt;br /&gt;
## Die Mitwirkung der Studentinnen- und Studentenschaft wird gemäß § 28 betont.&lt;br /&gt;
## &lt;br /&gt;
# Hiermit wird die Grundlage für weitere Zusammenschlüsse, wie beispielsweise Bundesfachschaftenkonferenzen oder andere Bündnisse, geschaffen. Somit ist ein Zusammenwirken in und mit Verbänden, Vereinen, Parteien oder Ähnliches möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Verfahren ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
# Verweis zur [[GO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Es soll festgehalten werden wonach Ordnungen erstellt werden dürfen. Beabsichtigtes Abweichen von der Grundordnung der HTW Dresden bedarf der Änderung durch den Erweiterten Senat oder dieser Grundordnung bedarf der Änderung durch den StuRa. Gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 1 SächsHSG können die Verfahren der Organe selbst festgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Schlussbestimmungen ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10420</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Erklärung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10420"/>
		<updated>2011-03-11T15:53:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Gliederung */ allg. Punkt ergänzt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Grundlage für diese Ordnung ist das SächsHSG. Dieses Ordnung ist &amp;quot;nur&amp;quot; die Ergänzung. Mindestens § 24 bis § 29 müssen gelesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Grundsätzliches ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Euch dürfen keine Nachteile durch euer Engagement entstehen. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG. Aber auch keine Studentin oder kein Student kann einfach sagen, dass sie oder ihn das nix angehen würde. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 3 SächsHSG.&lt;br /&gt;
# So sollen alle, für die ihr zuständig seid, auch die Möglichkeit haben, dass ihr etwas für sie tut bzw. etwas für alle festlegt. Das mit den Anfragen kommt im Übrigen aus der Politik. Da ist das bei Parlamenten, wie wir es doch auch sind :-D, so Praxis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# Es zählt nicht nur die Quantität, sondern die Qualität. Wir müssen nicht überall mitmachen. Aber es wäre eben ein Maßnahme in der Leitung der Hochschule oder der Fakultäten mitzuwirken. Gegenwärtig gibt es sowas nur nicht, obwohl es möglich wäre, denn es wird nicht von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gewünscht. Revolution!&lt;br /&gt;
# Diese Aufgaben haben wir uns selbst auferlegt. Diese können jederzeit geändert, ergänzt oder gestrichen werden.&lt;br /&gt;
## Das ist wichtig für die Arbeit mit anderen Vertretungen, beispielsweise [[fzs]] oder [[BuFaTas]]. Unabhängig vom Vater (Mutter :D) Staat bekennen wir uns weiterhin zu dem &amp;quot;Club&amp;quot; KSS! ;-) Let&#039;s fetz! Damit wird z.B. dokumentiert, dass wir uns an sachsenweiten Projekten, durch Finanzvereinbarung o.Ä., beteiligen.&lt;br /&gt;
## Es soll uns nicht so gehen wie den Aktiven in Bayern oder Baden-Württemberg. Die habe nämlich keine Grundlage zum Handeln, beispielsweise die Möglichkeit Beiträge für ihre Arbeit zu erheben.&lt;br /&gt;
## Wir wollen mehr! :-D Wie immer! :-D Beispiel gefällig? Eine Senatskommission Lehre und Studium, die für uns maßgeblich ist, könnte auch zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzt sein. Sinn würde das besonders daher machen, da hier fast gleiche Dinge behandelt werden wie in den zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzten Studienkommissionen.&lt;br /&gt;
## Wir wollen nicht nur mehr, sondern unseren Senf auch zu allem dazu geben können! :-D Das Ganze zielt auf das &amp;quot;[http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeinpolitisches_Mandat allgemein politische Mandat]&amp;quot; ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
Die Formulierung aus der Begründung soll darstellen, dass die Fachschaftsräte als Organe der jeweiligen Fachschaft auch eigenständig rechtsfähig sind. Soll heißen, dass die Führung eines eigenen Bankkontos zulässig ist.&lt;br /&gt;
# Näheres dazu ist bei [[Fachschaften#Gliederung | Gliederung der Fachschaften]] beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Wer kommt in die Gruppe der anonymen Übermotivierten? Es soll hierbei auf die Wahlordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
# Denkt euch selbst aus, wer wie in die Gruppen der Willigen und Gezwungenen rein und raus kommt.&lt;br /&gt;
# Klare Sache, aber nirgends klar niedergeschrieben: Die Mitglieder in den Hochschulorganen sollen sich mit den zuständigen studentischen Organen kurzschließen. Sie sollen ja vertreten was die Meinung von den [[Organe]]n ihrer [[Mitgliedergruppe#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe]] ist. [[Vertretungen der Studentinnen und Studenten]] vertreten die [[Beschlüsse]] der [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Organe ==&lt;br /&gt;
Aufgepasst, es gibt auch viele andere Rechtsnormen, denen der StuRa unterliegt. Habt ihr etwa vermutet, dass [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2839512710825&amp;amp;jlink=p6 § 6] des [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2839512710825 Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG)] für uns gilt (weil wir eine öffentliche Einrichtung sind)? Der Finanzer ]:-&amp;gt; sollte also wenigstens den Aufwand erbringen, die [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4089214167946 Sächsische Haushaltsordnung (SäHO)] und deren [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4089213981946 Verwaltungsvorschrift (VwV-SäHO)] zu lesen und zu begreifen ;-).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# So soll euch klar sein, dass ihr nicht zwangsläufig alle gewählt oder stimmberechtigt sein müsst.&lt;br /&gt;
# Zu Beginn der Legislatur haben ausschließlich die Gewählten eine Stimme. Damit soll das Organ nicht von Altlasten dominiert werden können.&lt;br /&gt;
# Jedes Organ kann selbst festlegen wie viele Mitglieder es für sich höchstens wählen lassen will. Der Beschluss gilt nur für die kommende Wahl. In einer Ordnung gilt die Festlegung dauerhaft.&lt;br /&gt;
# Sollte dieser Fall eintreten ist sowieso alles zu spät. Dann hilft es nur noch gemeinsam einen Weg zur Motivation Neuer zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# Wenn du nicht weiter weist, bilde einen Arbeitskreis. ;-) Das Einsetzen bzw. die Gliederung soll dem strukturierten Arbeiten dienen. So kann das Organ Aufgaben gezielter abarbeiten. Diese Gruppen können auch Befugnisse erhalten. Ihr könnt die nennen wie ihr wollt. Von Ressort bis Therapiegruppe ist alles möglich. Referate sind Hauptgruppen des Organes, wie beispielsweise Finanzen. Ausschüsse sollten überwiegend aus Mitgliedern des Organes bestehen. Arbeitsgemeinschaften brauchen das nicht. Sie spiegeln nur die Verbundenheit wider. Beispielsweise eine Initiative zur Nutzung von Sonnenkraft könnte an den StuRa angegliedert sein, die aber nicht an Beschlüsse des StuRa gebunden ist, aber trotzdem in der Hochschule aktiv ist. Sie kann aber eigene Beschlüsse fassen, woran wiederum der StuRa nicht gebunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Das ist der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld wir brauchen und wie wir dieses dann verwenden wollen. &lt;br /&gt;
# Das ist dann der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld die Studentinnen und Studenten als Semesterbeitrag entrichten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Neben dem Kennenlernen ist das die Plattform für alles Große. Es kann hier beispielsweise die grundlegende Veränderung unserer eigenen Organisation oder auch die Höhe der Beiträge besprochen werden. PS: Krachen lassen! :-P&lt;br /&gt;
# Jungs und Mädels aufgepasst: Wir dürfen (müssen) auch in andere Institutionen entsenden:&lt;br /&gt;
## KSS rulez!&lt;br /&gt;
## Verwaltungsrat StuWe bespricht wichtige Dinge wie Semesterbeitrag, Mensen, ... &lt;br /&gt;
# So haben wir alle die Möglichkeit uns mit anderen zu organisieren und gemeinsam was zu erreichen. Beispiele sind hierfür der [[fzs]], das [[ABS]] oder die [[BuFaTas]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Verfahren ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
# Möge das Sitzungschaos gebändigt werden. Es soll hierbei auf die Geschäftsordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Ihr könnt für euch festschreiben, was ihr wollt, solange es auf dem SächsHSG und möglicher Weise der Grundordnung unserer Hochschule beruht.  Die Ordnungen der einzelnen FSR müssen auch dieser Ordnung entsprechen. Die des StuRa selbstverständlich auch, aber dieser darf diese Ordnung ändern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Schlussbestimmungen ==&lt;br /&gt;
selbstredend&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10419</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Begründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10419"/>
		<updated>2011-03-11T15:50:57Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Gliederung */ allg. Punkt ergänzt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Auf eine Wiederholung von Texten des SächsHSG, besonders von §§ 24 - 29, wurde vorerst verzichtet. Damit soll die Ordnung schlank gestaltet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anschnitt Grundsätzliches ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Mit der Formulierung aus § 53 Absatz 1 SächsHSG soll klargestellt werden, dass die Bedingungen der Mitwirkung auch für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft gilt.&lt;br /&gt;
# Die Verpflichtung aller Organe zur Vertretung, Aufklärung und Behandlung der Belange aller einzelnen Studentinnen und Studenten wird somit sichergestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# So erklärt sich die Studentinnen- und Studentenschaft bereit in den entscheidenden Organen, von Studienkommissionen bis Rektorat, mitzuwirken.&lt;br /&gt;
# Selbstverständlich muss die Studentinnen- und Studentenschaft die gesetzlichen Aufgaben erfüllen.&lt;br /&gt;
## Damit ist die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit weiteren Zusammenschlüssen, beispielsweise [[fzs]], [[ABS]] [[Gewerkschaften]] oder [[bpm]], gegeben. Unabhängig der Regelung gemäß § 28 SächsHSG wird somit die Aufgabe zum hochschulübergreifenden Arbeiten der Studierendenschaften in Sachsen genannt.&lt;br /&gt;
## Dies dient zur Existenzsicherung von sich selbst und dem Einstehen für andere Studierendenschaften.&lt;br /&gt;
## Es wird die Vertretung des demokratischen Anspruchs der größten Mitgliedergruppe an Hochschulen damit hervorgehoben.&lt;br /&gt;
## Hiermit wird nochmal klar gestellt, dass sich zu allen Interessen von Studierenden bemüht werden soll. Somit wird eine Meinungsbekundung über den Status von aktuellen Studierenden hinaus möglich. Hierzu zählen beispielsweise Studieninteressierte, hauptsächlich Schülerinnen und Schüler als zukünftige Studierende, Studierende anderer Bildungseinrichtungen, Absolventinnen und Absolventen der Bildungseinrichtungen. Es wird so eine Grundlage geschaffen, um sich zu allgemeinen politischen Themen zu positionieren, denn wir haben eine gesellschaftliche Mitverantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
Die Fachschaft ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der HTW Dresden und ihrer Studentinnen- und Studentenschaft.&lt;br /&gt;
# Durch diese Gliederung wird festgelegt, dass es Fachschaften und damit folglich Fachschaftsräte gibt. Dies ist die notwendige Bestimmung gemäß § 27 Absatz 2. Die Bezeichnung der Fachschaften erfolgt gemäß der Bezeichnungen der aktuellen Fakultäten.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Grundsätzlich macht die Gliederung der Fachschaften nach Fakultäten Sinn. Über die Gliederung in Fakultäten entscheidet jedoch das Rektorat, unabhängig von den studentischen Organen, nahezu allein. Durch die Formulierung ist aber sichergestellt, dass durch eine mögliche Änderung in der Gliederung der Fakultäten automatisch auch eine Änderung der Gliederungen der Fachschaft nach sich zieht. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Sollte eine Abweichung von Satz 1 den Fachschaftsräten zweckmäßig erscheinen, so können diese das durch ihre Fachschaftsordnungen ändern. Der StuRa könnte dies durch Änderung dieser Ordnung aber eben auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Verweis zur [[WO]].&lt;br /&gt;
# Damit wird die Regelung zur Besetzung der Einheiten unterhalb des Organes unabhängig von der Wahlordnung. Somit ergibt sich Gestaltungsfreiraum zur Festlegung des Verfahrens.&lt;br /&gt;
# Somit wird das [[Zusammenwirken]] der Studentinnen und Studenten in den [[Selbstverwaltung]]en ([[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft |Studentinnen- und Studentenschaft]] und [[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Hochschule | Hochschule]]) festgelegt. Verweis zur [[MO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Organe ==&lt;br /&gt;
Rechte und Pflichten für die Mitglieder und deren Organe ergeben sich auch aus einer Vielzahl von anderen Rechtsnormen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# Es wird eine Sicherung der beratenden Mitgliedschaft, beispielsweise in Zusammenhang mit der Gewährung von Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4, festgeschrieben.&lt;br /&gt;
# Hiermit wird erreicht, dass zum Zeitpunkt des Zusammentretens nach erfolgter Wahl ausschließlich die durch die Wahlberechtigten Legitimierten Stimmrecht im Organ besitzen. Gleichzeitig wird dadurch deutlich, dass das Organ durch Beschluss oder Wahl nach Ordnung weiteren Mitglieder Stimmrecht erteilen kann.&lt;br /&gt;
# Somit ist die zukünftige Größe Entscheidung des Organen und somit eine perspektivische Steuerung der Handlungsfähigkeit des Organes möglich.&lt;br /&gt;
# Die Belastung von weniger als drei entscheidenden Personen erscheint es nicht zumutbar die gesamte Fachschaft zu vertreten. Gewählte werden automatisch Mitglieder im StuRa.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# So ist eine Gliederung und Übertragung von Befugnissen möglich. Diese müssen klar durch Beschluss oder Ordnung geregelt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 4 und § 29 Absatz 3 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 29 Absatz 1 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Ein derartiges Treffen bildet die Grundlage der gesamtheitlichen Interessenvertretung der Studentinnen- und Studentenschaft. &lt;br /&gt;
# &lt;br /&gt;
## Die Mitwirkung der Studentinnen- und Studentenschaft wird gemäß § 28 betont.&lt;br /&gt;
## &lt;br /&gt;
# Hiermit wird die Grundlage für weitere Zusammenschlüsse, wie beispielsweise Bundesfachschaftenkonferenzen oder andere Bündnisse, geschaffen. Somit ist ein Zusammenwirken in und mit Verbänden, Vereinen, Parteien oder Ähnliches möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Verfahren ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
# Verweis zur [[GO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Es soll festgehalten werden wonach Ordnungen erstellt werden dürfen. Beabsichtigtes Abweichen von der Grundordnung der HTW Dresden bedarf der Änderung durch den Erweiterten Senat oder dieser Grundordnung bedarf der Änderung durch den StuRa. Gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 1 SächsHSG können die Verfahren der Organe selbst festgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Schlussbestimmungen ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Erfahrungsbericht&amp;diff=10343</id>
		<title>StuRa:Erfahrungsbericht</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Erfahrungsbericht&amp;diff=10343"/>
		<updated>2011-03-08T20:56:04Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: Erstellung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] und [[Benutzer:AnkeStockhaus|AnkeStockhaus]] wollen gern im Folgenden ihre &amp;quot;Sinneswandlungen&amp;quot; dokumentieren und erklären.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grobgliederung:&lt;br /&gt;
* Positionierung gegenüber der Hochschulleitung&lt;br /&gt;
* Aufwandsentschädigungen&lt;br /&gt;
* Dokumentation&lt;br /&gt;
* Übernahme von Aufgaben und Ämtern&lt;br /&gt;
*: Es ist schnell gesagt und lieb gemeint, dass Aufgaben übernommen werden wollen. Jedoch steckt dahinter ein Haufen Arbeit, insbesondere wenn es gut gemacht sein soll.&lt;br /&gt;
*: Alleinkämpfer: Auch mal Projekte gegen die Wand fahren lassen, damit der Rest merkt, dass ihr nicht alles allein machen könnt.&lt;br /&gt;
* Beschlüsse fassen und nicht einfach Dinge machen&lt;br /&gt;
* ständige Sitzungsleitung&lt;br /&gt;
* Mails schreiben (Was ist CC, BCC?)&lt;br /&gt;
* &amp;quot;irgendjemand könnte mal...&amp;quot; durch verbindliche Namen ersetzen&lt;br /&gt;
* Finanzen sind wichtig&lt;br /&gt;
* Frau Roßberg ist von unschätzbaren Wert (um Frau Roßberg richtig schätzen zu können, muss man Frau Schulz und ihre Arbeitsmotivation kennen)&lt;br /&gt;
* Diskussionen drehen sich oft mehrmals im Kreis. Irgendwann muss man einfach aufhören. --&amp;gt; GO ist wichtig --&amp;gt; Abstimmen!&lt;br /&gt;
* Genderscheiße :P...nervt zwar, ist aber leider wichtig...&lt;br /&gt;
* die übergeordnete Stelle (SMWK) der Hochschulleitung auf etwaige Probleme oder Fehler der Hochschulleitung hinweisen und wenn nötig rechtliche (judikative) Schritte einleiten (*räusper*)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was wir schon wussten...&lt;br /&gt;
* Kein Pausenbrot (-torte, -pizza, -bier, etc.) auf Kosten der Studierenden!&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10341</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Erklärung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10341"/>
		<updated>2011-03-08T20:46:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* Abschnitt Organe */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Grundlage für diese Ordnung ist das SächsHSG. Dieses Ordnung ist &amp;quot;nur&amp;quot; die Ergänzung. Mindestens § 24 bis § 29 müssen gelesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Grundsätzliches ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Euch dürfen keine Nachteile durch euer Engagement entstehen. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG. Aber auch keine Studentin oder kein Student kann einfach sagen, dass sie oder ihn das nix angehen würde. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 3 SächsHSG.&lt;br /&gt;
# So sollen alle, für die ihr zuständig seid, auch die Möglichkeit haben, dass ihr etwas für sie tut bzw. etwas für alle festlegt. Das mit den Anfragen kommt im Übrigen aus der Politik. Da ist das bei Parlamenten, wie wir es doch auch sind :-D, so Praxis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# Es zählt nicht nur die Quantität, sondern die Qualität. Wir müssen nicht überall mitmachen. Aber es wäre eben ein Maßnahme in der Leitung der Hochschule oder der Fakultäten mitzuwirken. Gegenwärtig gibt es sowas nur nicht, obwohl es möglich wäre, denn es wird nicht von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gewünscht. Revolution!&lt;br /&gt;
# Diese Aufgaben haben wir uns selbst auferlegt. Diese können jederzeit geändert, ergänzt oder gestrichen werden.&lt;br /&gt;
## Das ist wichtig für die Arbeit mit anderen Vertretungen, beispielsweise [[fzs]] oder [[BuFaTas]]. Unabhängig vom Vater (Mutter :D) Staat bekennen wir uns weiterhin zu dem &amp;quot;Club&amp;quot; KSS! ;-) Let&#039;s fetz! Damit wird z.B. dokumentiert, dass wir uns an sachsenweiten Projekten, durch Finanzvereinbarung o.Ä., beteiligen.&lt;br /&gt;
## Es soll uns nicht so gehen wie den Aktiven in Bayern oder Baden-Württemberg. Die habe nämlich keine Grundlage zum Handeln, beispielsweise die Möglichkeit Beiträge für ihre Arbeit zu erheben.&lt;br /&gt;
## Wir wollen mehr! :-D Wie immer! :-D Beispiel gefällig? Eine Senatskommission Lehre und Studium, die für uns maßgeblich ist, könnte auch zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzt sein. Sinn würde das besonders daher machen, da hier fast gleiche Dinge behandelt werden wie in den zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzten Studienkommissionen.&lt;br /&gt;
## Wir wollen nicht nur mehr, sondern unseren Senf auch zu allem dazu geben können! :-D Das Ganze zielt auf das &amp;quot;[http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeinpolitisches_Mandat allgemein politische Mandat]&amp;quot; ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
# Näheres dazu ist bei [[Fachschaften#Gliederung | Gliederung der Fachschaften]] beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Wer kommt in die Gruppe der anonymen Übermotivierten? Es soll hierbei auf die Wahlordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
# Denkt euch selbst aus, wer wie in die Gruppen der Willigen und Gezwungenen rein und raus kommt.&lt;br /&gt;
# Klare Sache, aber nirgends klar niedergeschrieben: Die Mitglieder in den Hochschulorganen sollen sich mit den zuständigen studentischen Organen kurzschließen. Sie sollen ja vertreten was die Meinung von den [[Organe]]n ihrer [[Mitgliedergruppe#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe]] ist. [[Vertretungen der Studentinnen und Studenten]] vertreten die [[Beschlüsse]] der [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Organe ==&lt;br /&gt;
Aufgepasst, es gibt auch viele andere Rechtsnormen, denen der StuRa unterliegt. Habt ihr etwa vermutet, dass [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2839512710825&amp;amp;jlink=p6 § 6 des Sächsischen Datenschutzgesetzes] (SächsDSG) für uns gilt (weil wir eine öffentliche Einrichtung sind)? Der Finanzer ]:-&amp;gt; sollte also wenigstens den Aufwand erbringen, die Sächsische Haushaltsordnung (SäHO) und deren Verwaltungsvorschrift zu lesen und zu begreifen ;-).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# So soll euch klar sein, dass ihr nicht zwangsläufig alle gewählt oder stimmberechtigt sein müsst.&lt;br /&gt;
# Zu Beginn der Legislatur haben ausschließlich die Gewählten eine Stimme. Damit soll das Organ nicht von Altlasten dominiert werden können.&lt;br /&gt;
# Jedes Organ kann selbst festlegen wie viele Mitglieder es für sich höchstens wählen lassen will. Der Beschluss gilt nur für die kommende Wahl. In einer Ordnung gilt die Festlegung dauerhaft.&lt;br /&gt;
# Sollte dieser Fall eintreten ist sowieso alles zu spät. Dann hilft es nur noch gemeinsam einen Weg zur Motivation Neuer zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# Wenn du nicht weiter weist, bilde einen Arbeitskreis. ;-) Das Einsetzen bzw. die Gliederung soll dem strukturierten Arbeiten dienen. So kann das Organ Aufgaben gezielter abarbeiten. Diese Gruppen können auch Befugnisse erhalten. Ihr könnt die nennen wie ihr wollt. Von Ressort bis Therapiegruppe ist alles möglich. Referate sind Hauptgruppen des Organes, wie beispielsweise Finanzen. Ausschüsse sollten überwiegend aus Mitgliedern des Organes bestehen. Arbeitsgemeinschaften brauchen das nicht. Sie spiegeln nur die Verbundenheit wider. Beispielsweise eine Initiative zur Nutzung von Sonnenkraft könnte an den StuRa angegliedert sein, die aber nicht an Beschlüsse des StuRa gebunden ist, aber trotzdem in der Hochschule aktiv ist. Sie kann aber eigene Beschlüsse fassen, woran wiederum der StuRa nicht gebunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Das ist der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld wir brauchen und wie wir dieses dann verwenden wollen. &lt;br /&gt;
# Das ist dann der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld die Studentinnen und Studenten als Semesterbeitrag entrichten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Neben dem Kennenlernen ist das die Plattform für alles Große. Es kann hier beispielsweise die grundlegende Veränderung unserer eigenen Organisation oder auch die Höhe der Beiträge besprochen werden. PS: Krachen lassen! :-P&lt;br /&gt;
# Jungs und Mädels aufgepasst: Wir dürfen (müssen) auch in andere Institutionen entsenden:&lt;br /&gt;
## KSS rulez!&lt;br /&gt;
## Verwaltungsrat StuWe bespricht wichtige Dinge wie Semesterbeitrag, Mensen, ... &lt;br /&gt;
# So haben wir alle die Möglichkeit uns mit anderen zu organisieren und gemeinsam was zu erreichen. Beispiele sind hierfür der [[fzs]], das [[ABS]] oder die [[BuFaTas]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Verfahren ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
# Möge das Sitzungschaos gebändigt werden. Es soll hierbei auf die Geschäftsordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Ihr könnt für euch festschreiben, was ihr wollt, solange es auf dem SächsHSG und möglicher Weise der Grundordnung unserer Hochschule beruht.  Die Ordnungen der einzelnen FSR müssen auch dieser Ordnung entsprechen. Die des StuRa selbstverständlich auch, aber dieser darf diese Ordnung ändern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Schlussbestimmungen ==&lt;br /&gt;
selbstredend&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10340</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Erklärung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10340"/>
		<updated>2011-03-08T20:46:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* Abschnitt Organe */ Ergänzung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Grundlage für diese Ordnung ist das SächsHSG. Dieses Ordnung ist &amp;quot;nur&amp;quot; die Ergänzung. Mindestens § 24 bis § 29 müssen gelesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Grundsätzliches ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Euch dürfen keine Nachteile durch euer Engagement entstehen. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG. Aber auch keine Studentin oder kein Student kann einfach sagen, dass sie oder ihn das nix angehen würde. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 3 SächsHSG.&lt;br /&gt;
# So sollen alle, für die ihr zuständig seid, auch die Möglichkeit haben, dass ihr etwas für sie tut bzw. etwas für alle festlegt. Das mit den Anfragen kommt im Übrigen aus der Politik. Da ist das bei Parlamenten, wie wir es doch auch sind :-D, so Praxis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# Es zählt nicht nur die Quantität, sondern die Qualität. Wir müssen nicht überall mitmachen. Aber es wäre eben ein Maßnahme in der Leitung der Hochschule oder der Fakultäten mitzuwirken. Gegenwärtig gibt es sowas nur nicht, obwohl es möglich wäre, denn es wird nicht von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gewünscht. Revolution!&lt;br /&gt;
# Diese Aufgaben haben wir uns selbst auferlegt. Diese können jederzeit geändert, ergänzt oder gestrichen werden.&lt;br /&gt;
## Das ist wichtig für die Arbeit mit anderen Vertretungen, beispielsweise [[fzs]] oder [[BuFaTas]]. Unabhängig vom Vater (Mutter :D) Staat bekennen wir uns weiterhin zu dem &amp;quot;Club&amp;quot; KSS! ;-) Let&#039;s fetz! Damit wird z.B. dokumentiert, dass wir uns an sachsenweiten Projekten, durch Finanzvereinbarung o.Ä., beteiligen.&lt;br /&gt;
## Es soll uns nicht so gehen wie den Aktiven in Bayern oder Baden-Württemberg. Die habe nämlich keine Grundlage zum Handeln, beispielsweise die Möglichkeit Beiträge für ihre Arbeit zu erheben.&lt;br /&gt;
## Wir wollen mehr! :-D Wie immer! :-D Beispiel gefällig? Eine Senatskommission Lehre und Studium, die für uns maßgeblich ist, könnte auch zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzt sein. Sinn würde das besonders daher machen, da hier fast gleiche Dinge behandelt werden wie in den zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzten Studienkommissionen.&lt;br /&gt;
## Wir wollen nicht nur mehr, sondern unseren Senf auch zu allem dazu geben können! :-D Das Ganze zielt auf das &amp;quot;[http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeinpolitisches_Mandat allgemein politische Mandat]&amp;quot; ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
# Näheres dazu ist bei [[Fachschaften#Gliederung | Gliederung der Fachschaften]] beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Wer kommt in die Gruppe der anonymen Übermotivierten? Es soll hierbei auf die Wahlordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
# Denkt euch selbst aus, wer wie in die Gruppen der Willigen und Gezwungenen rein und raus kommt.&lt;br /&gt;
# Klare Sache, aber nirgends klar niedergeschrieben: Die Mitglieder in den Hochschulorganen sollen sich mit den zuständigen studentischen Organen kurzschließen. Sie sollen ja vertreten was die Meinung von den [[Organe]]n ihrer [[Mitgliedergruppe#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe]] ist. [[Vertretungen der Studentinnen und Studenten]] vertreten die [[Beschlüsse]] der [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Organe ==&lt;br /&gt;
Aufgepasst, es gibt auch viele andere Rechtsnormen, denen der StuRa unterliegt. Habt ihr etwa vermutet, dass [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2839512710825&amp;amp;jlink=p6 § 6 des Sächsischen Datenschutzgesetzes] (SächsDSG) für uns gilt (weil wir eine öffentliche Einrichtung sind)? Der Finanzer ]:-&amp;gt; sollte also wenigstens den Aufwand erbringen, die Sächsische Haushaltsordnung (SäHO) zu lesen und zu begreifen ;-).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# So soll euch klar sein, dass ihr nicht zwangsläufig alle gewählt oder stimmberechtigt sein müsst.&lt;br /&gt;
# Zu Beginn der Legislatur haben ausschließlich die Gewählten eine Stimme. Damit soll das Organ nicht von Altlasten dominiert werden können.&lt;br /&gt;
# Jedes Organ kann selbst festlegen wie viele Mitglieder es für sich höchstens wählen lassen will. Der Beschluss gilt nur für die kommende Wahl. In einer Ordnung gilt die Festlegung dauerhaft.&lt;br /&gt;
# Sollte dieser Fall eintreten ist sowieso alles zu spät. Dann hilft es nur noch gemeinsam einen Weg zur Motivation Neuer zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# Wenn du nicht weiter weist, bilde einen Arbeitskreis. ;-) Das Einsetzen bzw. die Gliederung soll dem strukturierten Arbeiten dienen. So kann das Organ Aufgaben gezielter abarbeiten. Diese Gruppen können auch Befugnisse erhalten. Ihr könnt die nennen wie ihr wollt. Von Ressort bis Therapiegruppe ist alles möglich. Referate sind Hauptgruppen des Organes, wie beispielsweise Finanzen. Ausschüsse sollten überwiegend aus Mitgliedern des Organes bestehen. Arbeitsgemeinschaften brauchen das nicht. Sie spiegeln nur die Verbundenheit wider. Beispielsweise eine Initiative zur Nutzung von Sonnenkraft könnte an den StuRa angegliedert sein, die aber nicht an Beschlüsse des StuRa gebunden ist, aber trotzdem in der Hochschule aktiv ist. Sie kann aber eigene Beschlüsse fassen, woran wiederum der StuRa nicht gebunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Das ist der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld wir brauchen und wie wir dieses dann verwenden wollen. &lt;br /&gt;
# Das ist dann der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld die Studentinnen und Studenten als Semesterbeitrag entrichten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Neben dem Kennenlernen ist das die Plattform für alles Große. Es kann hier beispielsweise die grundlegende Veränderung unserer eigenen Organisation oder auch die Höhe der Beiträge besprochen werden. PS: Krachen lassen! :-P&lt;br /&gt;
# Jungs und Mädels aufgepasst: Wir dürfen (müssen) auch in andere Institutionen entsenden:&lt;br /&gt;
## KSS rulez!&lt;br /&gt;
## Verwaltungsrat StuWe bespricht wichtige Dinge wie Semesterbeitrag, Mensen, ... &lt;br /&gt;
# So haben wir alle die Möglichkeit uns mit anderen zu organisieren und gemeinsam was zu erreichen. Beispiele sind hierfür der [[fzs]], das [[ABS]] oder die [[BuFaTas]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Verfahren ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
# Möge das Sitzungschaos gebändigt werden. Es soll hierbei auf die Geschäftsordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Ihr könnt für euch festschreiben, was ihr wollt, solange es auf dem SächsHSG und möglicher Weise der Grundordnung unserer Hochschule beruht.  Die Ordnungen der einzelnen FSR müssen auch dieser Ordnung entsprechen. Die des StuRa selbstverständlich auch, aber dieser darf diese Ordnung ändern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Schlussbestimmungen ==&lt;br /&gt;
selbstredend&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10338</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Erklärung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10338"/>
		<updated>2011-03-08T20:41:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: Gliederung + Ergänzung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Grundlage für diese Ordnung ist das SächsHSG. Dieses Ordnung ist &amp;quot;nur&amp;quot; die Ergänzung. Mindestens § 24 bis § 29 müssen gelesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Grundsätzliches ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Euch dürfen keine Nachteile durch euer Engagement entstehen. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG. Aber auch keine Studentin oder kein Student kann einfach sagen, dass sie oder ihn das nix angehen würde. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 3 SächsHSG.&lt;br /&gt;
# So sollen alle, für die ihr zuständig seid, auch die Möglichkeit haben, dass ihr etwas für sie tut bzw. etwas für alle festlegt. Das mit den Anfragen kommt im Übrigen aus der Politik. Da ist das bei Parlamenten, wie wir es doch auch sind :-D, so Praxis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# Es zählt nicht nur die Quantität, sondern die Qualität. Wir müssen nicht überall mitmachen. Aber es wäre eben ein Maßnahme in der Leitung der Hochschule oder der Fakultäten mitzuwirken. Gegenwärtig gibt es sowas nur nicht, obwohl es möglich wäre, denn es wird nicht von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gewünscht. Revolution!&lt;br /&gt;
# Diese Aufgaben haben wir uns selbst auferlegt. Diese können jederzeit geändert, ergänzt oder gestrichen werden.&lt;br /&gt;
## Das ist wichtig für die Arbeit mit anderen Vertretungen, beispielsweise [[fzs]] oder [[BuFaTas]]. Unabhängig vom Vater (Mutter :D) Staat bekennen wir uns weiterhin zu dem &amp;quot;Club&amp;quot; KSS! ;-) Let&#039;s fetz! Damit wird z.B. dokumentiert, dass wir uns an sachsenweiten Projekten, durch Finanzvereinbarung o.Ä., beteiligen.&lt;br /&gt;
## Es soll uns nicht so gehen wie den Aktiven in Bayern oder Baden-Württemberg. Die habe nämlich keine Grundlage zum Handeln, beispielsweise die Möglichkeit Beiträge für ihre Arbeit zu erheben.&lt;br /&gt;
## Wir wollen mehr! :-D Wie immer! :-D Beispiel gefällig? Eine Senatskommission Lehre und Studium, die für uns maßgeblich ist, könnte auch zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzt sein. Sinn würde das besonders daher machen, da hier fast gleiche Dinge behandelt werden wie in den zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzten Studienkommissionen.&lt;br /&gt;
## Wir wollen nicht nur mehr, sondern unseren Senf auch zu allem dazu geben können! :-D Das Ganze zielt auf das &amp;quot;[http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeinpolitisches_Mandat allgemein politische Mandat]&amp;quot; ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
# Näheres dazu ist bei [[Fachschaften#Gliederung | Gliederung der Fachschaften]] beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Wer kommt in die Gruppe der anonymen Übermotivierten? Es soll hierbei auf die Wahlordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
# Denkt euch selbst aus, wer wie in die Gruppen der Willigen und Gezwungenen rein und raus kommt.&lt;br /&gt;
# Klare Sache, aber nirgends klar niedergeschrieben: Die Mitglieder in den Hochschulorganen sollen sich mit den zuständigen studentischen Organen kurzschließen. Sie sollen ja vertreten was die Meinung von den [[Organe]]n ihrer [[Mitgliedergruppe#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe]] ist. [[Vertretungen der Studentinnen und Studenten]] vertreten die [[Beschlüsse]] der [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Organe ==&lt;br /&gt;
Aufgepasst, es gibt auch viele andere Rechtsnormen, denen der StuRa unterliegt. Habt ihr etwa vermutet, dass § 6 des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) für uns gilt (weil wir eine öffentliche Einrichtung sind)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# So soll euch klar sein, dass ihr nicht zwangsläufig alle gewählt oder stimmberechtigt sein müsst.&lt;br /&gt;
# Zu Beginn der Legislatur haben ausschließlich die Gewählten eine Stimme. Damit soll das Organ nicht von Altlasten dominiert werden können.&lt;br /&gt;
# Jedes Organ kann selbst festlegen wie viele Mitglieder es für sich höchstens wählen lassen will. Der Beschluss gilt nur für die kommende Wahl. In einer Ordnung gilt die Festlegung dauerhaft.&lt;br /&gt;
# Sollte dieser Fall eintreten ist sowieso alles zu spät. Dann hilft es nur noch gemeinsam einen Weg zur Motivation Neuer zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# Wenn du nicht weiter weist, bilde einen Arbeitskreis. ;-) Das Einsetzen bzw. die Gliederung soll dem strukturierten Arbeiten dienen. So kann das Organ Aufgaben gezielter abarbeiten. Diese Gruppen können auch Befugnisse erhalten. Ihr könnt die nennen wie ihr wollt. Von Ressort bis Therapiegruppe ist alles möglich. Referate sind Hauptgruppen des Organes, wie beispielsweise Finanzen. Ausschüsse sollten überwiegend aus Mitgliedern des Organes bestehen. Arbeitsgemeinschaften brauchen das nicht. Sie spiegeln nur die Verbundenheit wider. Beispielsweise eine Initiative zur Nutzung von Sonnenkraft könnte an den StuRa angegliedert sein, die aber nicht an Beschlüsse des StuRa gebunden ist, aber trotzdem in der Hochschule aktiv ist. Sie kann aber eigene Beschlüsse fassen, woran wiederum der StuRa nicht gebunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Das ist der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld wir brauchen und wie wir dieses dann verwenden wollen. &lt;br /&gt;
# Das ist dann der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld die Studentinnen und Studenten als Semesterbeitrag entrichten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Neben dem Kennenlernen ist das die Plattform für alles Große. Es kann hier beispielsweise die grundlegende Veränderung unserer eigenen Organisation oder auch die Höhe der Beiträge besprochen werden. PS: Krachen lassen! :-P&lt;br /&gt;
# Jungs und Mädels aufgepasst: Wir dürfen (müssen) auch in andere Institutionen entsenden:&lt;br /&gt;
## KSS rulez!&lt;br /&gt;
## Verwaltungsrat StuWe bespricht wichtige Dinge wie Semesterbeitrag, Mensen, ... &lt;br /&gt;
# So haben wir alle die Möglichkeit uns mit anderen zu organisieren und gemeinsam was zu erreichen. Beispiele sind hierfür der [[fzs]], das [[ABS]] oder die [[BuFaTas]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Verfahren ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
# Möge das Sitzungschaos gebändigt werden. Es soll hierbei auf die Geschäftsordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Ihr könnt für euch festschreiben, was ihr wollt, solange es auf dem SächsHSG und möglicher Weise der Grundordnung unserer Hochschule beruht.  Die Ordnungen der einzelnen FSR müssen auch dieser Ordnung entsprechen. Die des StuRa selbstverständlich auch, aber dieser darf diese Ordnung ändern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Schlussbestimmungen ==&lt;br /&gt;
selbstredend&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10337</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Begründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10337"/>
		<updated>2011-03-08T20:37:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* Abschnitt Organe */ Ergänzung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Auf eine Wiederholung von Texten des SächsHSG, besonders von §§ 24 - 29, wurde vorerst verzichtet. Damit soll die Ordnung schlank gestaltet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anschnitt Grundsätzliches ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Mit der Formulierung aus § 53 Absatz 1 SächsHSG soll klargestellt werden, dass die Bedingungen der Mitwirkung auch für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft gilt.&lt;br /&gt;
# Die Verpflichtung aller Organe zur Vertretung, Aufklärung und Behandlung der Belange aller einzelnen Studentinnen und Studenten wird somit sichergestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# So erklärt sich die Studentinnen- und Studentenschaft bereit in den entscheidenden Organen, von Studienkommissionen bis Rektorat, mitzuwirken.&lt;br /&gt;
# Selbstverständlich muss die Studentinnen- und Studentenschaft die gesetzlichen Aufgaben erfüllen.&lt;br /&gt;
## Damit ist die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit weiteren Zusammenschlüssen, beispielsweise [[fzs]], [[ABS]] [[Gewerkschaften]] oder [[bpm]], gegeben. Unabhängig der Regelung gemäß § 28 SächsHSG wird somit die Aufgabe zum hochschulübergreifenden Arbeiten der Studierendenschaften in Sachsen genannt.&lt;br /&gt;
## Dies dient zur Existenzsicherung von sich selbst und dem Einstehen für andere Studierendenschaften.&lt;br /&gt;
## Es wird die Vertretung des demokratischen Anspruchs der größten Mitgliedergruppe an Hochschulen damit hervorgehoben.&lt;br /&gt;
## Hiermit wird nochmal klar gestellt, dass sich zu allen Interessen von Studierenden bemüht werden soll. Somit wird eine Meinungsbekundung über den Status von aktuellen Studierenden hinaus möglich. Hierzu zählen beispielsweise Studieninteressierte, hauptsächlich Schülerinnen und Schüler als zukünftige Studierende, Studierende anderer Bildungseinrichtungen, Absolventinnen und Absolventen der Bildungseinrichtungen. Es wird so eine Grundlage geschaffen, um sich zu allgemeinen politischen Themen zu positionieren, denn wir haben eine gesellschaftliche Mitverantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
# Durch diese Gliederung wird festgelegt, dass es Fachschaften und damit folglich Fachschaftsräte gibt. Dies ist die notwendige Bestimmung gemäß § 27 Absatz 2. Die Bezeichnung der Fachschaften erfolgt gemäß der Bezeichnungen der aktuellen Fakultäten.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Grundsätzlich macht die Gliederung der Fachschaften nach Fakultäten Sinn. Über die Gliederung in Fakultäten entscheidet jedoch das Rektorat, unabhängig von den studentischen Organen, nahezu allein. Durch die Formulierung ist aber sichergestellt, dass durch eine mögliche Änderung in der Gliederung der Fakultäten automatisch auch eine Änderung der Gliederungen der Fachschaft nach sich zieht. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Sollte eine Abweichung von Satz 1 den Fachschaftsräten zweckmäßig erscheinen, so können diese das durch ihre Fachschaftsordnungen ändern. Der StuRa könnte dies durch Änderung dieser Ordnung aber eben auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Verweis zur [[WO]].&lt;br /&gt;
# Damit wird die Regelung zur Besetzung der Einheiten unterhalb des Organes unabhängig von der Wahlordnung. Somit ergibt sich Gestaltungsfreiraum zur Festlegung des Verfahrens.&lt;br /&gt;
# Somit wird das [[Zusammenwirken]] der Studentinnen und Studenten in den [[Selbstverwaltung]]en ([[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft |Studentinnen- und Studentenschaft]] und [[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Hochschule | Hochschule]]) festgelegt. Verweis zur [[MO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Organe ==&lt;br /&gt;
Rechte und Pflichten für die Mitglieder und deren Organe ergeben sich auch aus einer Vielzahl von anderen Rechtsnormen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# Es wird eine Sicherung der beratenden Mitgliedschaft, beispielsweise in Zusammenhang mit der Gewährung von Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4, festgeschrieben.&lt;br /&gt;
# Hiermit wird erreicht, dass zum Zeitpunkt des Zusammentretens nach erfolgter Wahl ausschließlich die durch die Wahlberechtigten Legitimierten Stimmrecht im Organ besitzen. Gleichzeitig wird dadurch deutlich, dass das Organ durch Beschluss oder Wahl nach Ordnung weiteren Mitglieder Stimmrecht erteilen kann.&lt;br /&gt;
# Somit ist die zukünftige Größe Entscheidung des Organen und somit eine perspektivische Steuerung der Handlungsfähigkeit des Organes möglich.&lt;br /&gt;
# Die Belastung von weniger als drei entscheidenden Personen erscheint es nicht zumutbar die gesamte Fachschaft zu vertreten. Gewählte werden automatisch Mitglieder im StuRa.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# So ist eine Gliederung und Übertragung von Befugnissen möglich. Diese müssen klar durch Beschluss oder Ordnung geregelt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 4 und § 29 Absatz 3 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 29 Absatz 1 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Ein derartiges Treffen bildet die Grundlage der gesamtheitlichen Interessenvertretung der Studentinnen- und Studentenschaft. &lt;br /&gt;
# &lt;br /&gt;
## Die Mitwirkung der Studentinnen- und Studentenschaft wird gemäß § 28 betont.&lt;br /&gt;
## &lt;br /&gt;
# Hiermit wird die Grundlage für weitere Zusammenschlüsse, wie beispielsweise Bundesfachschaftenkonferenzen oder andere Bündnisse, geschaffen. Somit ist ein Zusammenwirken in und mit Verbänden, Vereinen, Parteien oder Ähnliches möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Verfahren ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
# Verweis zur [[GO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Es soll festgehalten werden wonach Ordnungen erstellt werden dürfen. Beabsichtigtes Abweichen von der Grundordnung der HTW Dresden bedarf der Änderung durch den Erweiterten Senat oder dieser Grundordnung bedarf der Änderung durch den StuRa. Gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 1 SächsHSG können die Verfahren der Organe selbst festgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Schlussbestimmungen ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10336</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Begründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10336"/>
		<updated>2011-03-08T20:36:29Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: Gliederung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Auf eine Wiederholung von Texten des SächsHSG, besonders von §§ 24 - 29, wurde vorerst verzichtet. Damit soll die Ordnung schlank gestaltet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anschnitt Grundsätzliches ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Mit der Formulierung aus § 53 Absatz 1 SächsHSG soll klargestellt werden, dass die Bedingungen der Mitwirkung auch für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft gilt.&lt;br /&gt;
# Die Verpflichtung aller Organe zur Vertretung, Aufklärung und Behandlung der Belange aller einzelnen Studentinnen und Studenten wird somit sichergestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# So erklärt sich die Studentinnen- und Studentenschaft bereit in den entscheidenden Organen, von Studienkommissionen bis Rektorat, mitzuwirken.&lt;br /&gt;
# Selbstverständlich muss die Studentinnen- und Studentenschaft die gesetzlichen Aufgaben erfüllen.&lt;br /&gt;
## Damit ist die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit weiteren Zusammenschlüssen, beispielsweise [[fzs]], [[ABS]] [[Gewerkschaften]] oder [[bpm]], gegeben. Unabhängig der Regelung gemäß § 28 SächsHSG wird somit die Aufgabe zum hochschulübergreifenden Arbeiten der Studierendenschaften in Sachsen genannt.&lt;br /&gt;
## Dies dient zur Existenzsicherung von sich selbst und dem Einstehen für andere Studierendenschaften.&lt;br /&gt;
## Es wird die Vertretung des demokratischen Anspruchs der größten Mitgliedergruppe an Hochschulen damit hervorgehoben.&lt;br /&gt;
## Hiermit wird nochmal klar gestellt, dass sich zu allen Interessen von Studierenden bemüht werden soll. Somit wird eine Meinungsbekundung über den Status von aktuellen Studierenden hinaus möglich. Hierzu zählen beispielsweise Studieninteressierte, hauptsächlich Schülerinnen und Schüler als zukünftige Studierende, Studierende anderer Bildungseinrichtungen, Absolventinnen und Absolventen der Bildungseinrichtungen. Es wird so eine Grundlage geschaffen, um sich zu allgemeinen politischen Themen zu positionieren, denn wir haben eine gesellschaftliche Mitverantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
# Durch diese Gliederung wird festgelegt, dass es Fachschaften und damit folglich Fachschaftsräte gibt. Dies ist die notwendige Bestimmung gemäß § 27 Absatz 2. Die Bezeichnung der Fachschaften erfolgt gemäß der Bezeichnungen der aktuellen Fakultäten.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Grundsätzlich macht die Gliederung der Fachschaften nach Fakultäten Sinn. Über die Gliederung in Fakultäten entscheidet jedoch das Rektorat, unabhängig von den studentischen Organen, nahezu allein. Durch die Formulierung ist aber sichergestellt, dass durch eine mögliche Änderung in der Gliederung der Fakultäten automatisch auch eine Änderung der Gliederungen der Fachschaft nach sich zieht. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Sollte eine Abweichung von Satz 1 den Fachschaftsräten zweckmäßig erscheinen, so können diese das durch ihre Fachschaftsordnungen ändern. Der StuRa könnte dies durch Änderung dieser Ordnung aber eben auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Verweis zur [[WO]].&lt;br /&gt;
# Damit wird die Regelung zur Besetzung der Einheiten unterhalb des Organes unabhängig von der Wahlordnung. Somit ergibt sich Gestaltungsfreiraum zur Festlegung des Verfahrens.&lt;br /&gt;
# Somit wird das [[Zusammenwirken]] der Studentinnen und Studenten in den [[Selbstverwaltung]]en ([[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft |Studentinnen- und Studentenschaft]] und [[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Hochschule | Hochschule]]) festgelegt. Verweis zur [[MO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Organe ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# Es wird eine Sicherung der beratenden Mitgliedschaft, beispielsweise in Zusammenhang mit der Gewährung von Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4, festgeschrieben.&lt;br /&gt;
# Hiermit wird erreicht, dass zum Zeitpunkt des Zusammentretens nach erfolgter Wahl ausschließlich die durch die Wahlberechtigten Legitimierten Stimmrecht im Organ besitzen. Gleichzeitig wird dadurch deutlich, dass das Organ durch Beschluss oder Wahl nach Ordnung weiteren Mitglieder Stimmrecht erteilen kann.&lt;br /&gt;
# Somit ist die zukünftige Größe Entscheidung des Organen und somit eine perspektivische Steuerung der Handlungsfähigkeit des Organes möglich.&lt;br /&gt;
# Die Belastung von weniger als drei entscheidenden Personen erscheint es nicht zumutbar die gesamte Fachschaft zu vertreten. Gewählte werden automatisch Mitglieder im StuRa.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# So ist eine Gliederung und Übertragung von Befugnissen möglich. Diese müssen klar durch Beschluss oder Ordnung geregelt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 4 und § 29 Absatz 3 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 29 Absatz 1 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Ein derartiges Treffen bildet die Grundlage der gesamtheitlichen Interessenvertretung der Studentinnen- und Studentenschaft. &lt;br /&gt;
# &lt;br /&gt;
## Die Mitwirkung der Studentinnen- und Studentenschaft wird gemäß § 28 betont.&lt;br /&gt;
## &lt;br /&gt;
# Hiermit wird die Grundlage für weitere Zusammenschlüsse, wie beispielsweise Bundesfachschaftenkonferenzen oder andere Bündnisse, geschaffen. Somit ist ein Zusammenwirken in und mit Verbänden, Vereinen, Parteien oder Ähnliches möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Verfahren ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
# Verweis zur [[GO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Es soll festgehalten werden wonach Ordnungen erstellt werden dürfen. Beabsichtigtes Abweichen von der Grundordnung der HTW Dresden bedarf der Änderung durch den Erweiterten Senat oder dieser Grundordnung bedarf der Änderung durch den StuRa. Gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 1 SächsHSG können die Verfahren der Organe selbst festgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abschnitt Schlussbestimmungen ==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Mitwirkungsordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10334</id>
		<title>Mitwirkungsordnung/Begründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Mitwirkungsordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10334"/>
		<updated>2011-03-08T20:10:26Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== gewählte Mitglieder ==&lt;br /&gt;
# x&lt;br /&gt;
## Die Abmeldung von der Sitzung ist ordnungsgemäß bei der Sitzungsleitung einzureichen. Die Ordnungsmäßigkeit obliegt hierbei dem jeweiligen Organ. Üblicherweise kann eine Abmeldung bis zum Ende der Sitzung erfolgen und diese ist zu begründen.&lt;br /&gt;
## &lt;br /&gt;
# Diesem Antrag darf nicht widersprochen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Anrechnung ===&lt;br /&gt;
# &lt;br /&gt;
# &lt;br /&gt;
# Näheres, etwa zur Anwesenheit bei Sitzungen, sollen Ordnungen, etwa die Geschäftsordnung, des jeweiligen Organes regeln.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Mitwirkungsordnung/Dokument&amp;diff=10333</id>
		<title>Mitwirkungsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Mitwirkungsordnung/Dokument&amp;diff=10333"/>
		<updated>2011-03-08T19:54:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* Bestätigung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== Mitwirkung ===&lt;br /&gt;
# Studentinnen und Studenten können und sollen als Mitglieder in den Organen mitwirken.&lt;br /&gt;
# Mitwirkung ist die Übernahme und Ausführung einer Funktion oder Tätigkeiten in der Selbstverwaltung.&lt;br /&gt;
# Mitwirkung im Sinne der Gesetze haben Mitglieder erbracht, die den Umfang eines gewählten Mitgliedes zum Besuch der Sitzungen für die Dauer einer Wahlperiode erfüllt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== gewählte Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Fehlende Mitwirkung bei einem gewählten Mitglied ergibt sich aus dem&lt;br /&gt;
## mehrfach unentschuldigten Fehlen bei ordentlichen Sitzungen,&lt;br /&gt;
## Fehlen bei mehr als der Hälfte der ordentlichen Sitzungen ohne wichtigen Grund.&lt;br /&gt;
# Die Stimme ruht auf Antrag des Mitgliedes oder bei fehlender Mitwirkung. Das Ruhen der Stimme endet mit Anwesenheit zur Sitzung des Mitgliedes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== kooptierte Mitglieder ===&lt;br /&gt;
Studentinnen und Studenten, die keine gewählten Mitlieder sind und bei der Erfüllung der Aufgaben mitwirken, werden durch Wahl oder Bestellung beratende Mitglieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== assoziierte Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Studentinnen und Studenten,  die keine gewählten Mitlieder sind, aber Mitglieder von Kommissionen, Ausschüssen, Beauftragte oder Vergleichbares sind, werden Kraft Amtes beratende Mitglieder für die Dauer ihrer Mitwirkung.&lt;br /&gt;
# Mitglieder der Gremien an einer einzelnen Fakultät werden beratende Mitglieder des zuständigen FSR. Zu diesen Gremien gehören insbesondere:&lt;br /&gt;
## Fakultätsrat,&lt;br /&gt;
## Studienkommission,&lt;br /&gt;
## Prüfungsausschuss,&lt;br /&gt;
## Berufungskommission.&lt;br /&gt;
# Mitglieder der Gremien, die nicht gemäß Absatz 2 zuzuordnen sind, werden beratenden Mitglieder des StuRa. Zu diesen Gremien gehören insbesondere:&lt;br /&gt;
## Senat,&lt;br /&gt;
## Senatskommission.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Anrechnung ===&lt;br /&gt;
# Auf Antrag erstellt das jeweilige Organ eine Bescheinigung über die Mitwirkung. Hierzu kann das Organ eine Aufzählung des geleisteten Aufwandes beim Mitglied anfordern.&lt;br /&gt;
# Für Mitglieder des StuRa unterzeichnen zwei Mitglieder, die jeweils einer, aber nicht der gleichen, der folgenden Gruppen angehören:&lt;br /&gt;
## Referatsleitung Verwaltung,&lt;br /&gt;
## Sprecherinnen und Sprecher oder&lt;br /&gt;
## Wahlleitung der Studentinnen- und Studentenschaft.&lt;br /&gt;
# Niemand soll wegen seiner fehlenden Mitwirkung in der Selbstverwaltung bevorteilt werden.&amp;lt;!-- Eine bessere Formulierung wäre wünschenswert. --&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Mitwirkungsordnung/Dokument&amp;diff=10332</id>
		<title>Mitwirkungsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Mitwirkungsordnung/Dokument&amp;diff=10332"/>
		<updated>2011-03-08T19:51:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* Bescheinigung */ Ergänzung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== Mitwirkung ===&lt;br /&gt;
# Studentinnen und Studenten können und sollen als Mitglieder in den Organen mitwirken.&lt;br /&gt;
# Mitwirkung ist die Übernahme und Ausführung einer Funktion oder Tätigkeiten in der Selbstverwaltung.&lt;br /&gt;
# Mitwirkung im Sinne der Gesetze haben Mitglieder erbracht, die den Umfang eines gewählten Mitgliedes zum Besuch der Sitzungen für die Dauer einer Wahlperiode erfüllt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== gewählte Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Fehlende Mitwirkung bei einem gewählten Mitglied ergibt sich aus dem&lt;br /&gt;
## mehrfach unentschuldigten Fehlen bei ordentlichen Sitzungen,&lt;br /&gt;
## Fehlen bei mehr als der Hälfte der ordentlichen Sitzungen ohne wichtigen Grund.&lt;br /&gt;
# Die Stimme ruht auf Antrag des Mitgliedes oder bei fehlender Mitwirkung. Das Ruhen der Stimme endet mit Anwesenheit zur Sitzung des Mitgliedes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== kooptierte Mitglieder ===&lt;br /&gt;
Studentinnen und Studenten, die keine gewählten Mitlieder sind und bei der Erfüllung der Aufgaben mitwirken, werden durch Wahl oder Bestellung beratende Mitglieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== assoziierte Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Studentinnen und Studenten,  die keine gewählten Mitlieder sind, aber Mitglieder von Kommissionen, Ausschüssen, Beauftragte oder Vergleichbares sind, werden Kraft Amtes beratende Mitglieder für die Dauer ihrer Mitwirkung.&lt;br /&gt;
# Mitglieder der Gremien an einer einzelnen Fakultät werden beratende Mitglieder des zuständigen FSR. Zu diesen Gremien gehören insbesondere:&lt;br /&gt;
## Fakultätsrat,&lt;br /&gt;
## Studienkommission,&lt;br /&gt;
## Prüfungsausschuss,&lt;br /&gt;
## Berufungskommission.&lt;br /&gt;
# Mitglieder der Gremien, die nicht gemäß Absatz 2 zuzuordnen sind, werden beratenden Mitglieder des StuRa. Zu diesen Gremien gehören insbesondere:&lt;br /&gt;
## Senat,&lt;br /&gt;
## Senatskommission.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bestätigung ===&lt;br /&gt;
# Auf Antrag erstellt das jeweilige Organ eine Bescheinigung über die Mitwirkung. Hierzu kann das Organ eine Aufzählung des geleisteten Aufwandes beim Mitglied anfordern.&lt;br /&gt;
# Für Mitglieder des StuRa unterzeichnen zwei Mitglieder, die jeweils einer, aber nicht der gleichen, der folgenden Gruppen angehören:&lt;br /&gt;
## Referatsleitung Verwaltung,&lt;br /&gt;
## Sprecherinnen und Sprecher oder&lt;br /&gt;
## Wahlleitung der Studentinnen- und Studentenschaft.&lt;br /&gt;
# Niemand soll wegen seiner fehlenden Mitwirkung in der Selbstverwaltung bevorteilt werden.&amp;lt;!-- Eine bessere Formulierung wäre wünschenswert. --&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Mitwirkungsordnung/Dokument&amp;diff=10331</id>
		<title>Mitwirkungsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Mitwirkungsordnung/Dokument&amp;diff=10331"/>
		<updated>2011-03-08T19:31:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* Mitwirkung */ Ergänzung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== Mitwirkung ===&lt;br /&gt;
# Studentinnen und Studenten können und sollen als Mitglieder in den Organen mitwirken.&lt;br /&gt;
# Mitwirkung ist die Übernahme und Ausführung einer Funktion oder Tätigkeiten in der Selbstverwaltung.&lt;br /&gt;
# Mitwirkung im Sinne der Gesetze haben Mitglieder erbracht, die den Umfang eines gewählten Mitgliedes zum Besuch der Sitzungen für die Dauer einer Wahlperiode erfüllt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== gewählte Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Fehlende Mitwirkung bei einem gewählten Mitglied ergibt sich aus dem&lt;br /&gt;
## mehrfach unentschuldigten Fehlen bei ordentlichen Sitzungen,&lt;br /&gt;
## Fehlen bei mehr als der Hälfte der ordentlichen Sitzungen ohne wichtigen Grund.&lt;br /&gt;
# Die Stimme ruht auf Antrag des Mitgliedes oder bei fehlender Mitwirkung. Das Ruhen der Stimme endet mit Anwesenheit zur Sitzung des Mitgliedes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== kooptierte Mitglieder ===&lt;br /&gt;
Studentinnen und Studenten, die keine gewählten Mitlieder sind und bei der Erfüllung der Aufgaben mitwirken, werden durch Wahl oder Bestellung beratende Mitglieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== assoziierte Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Studentinnen und Studenten,  die keine gewählten Mitlieder sind, aber Mitglieder von Kommissionen, Ausschüssen, Beauftragte oder Vergleichbares sind, werden Kraft Amtes beratende Mitglieder für die Dauer ihrer Mitwirkung.&lt;br /&gt;
# Mitglieder der Gremien an einer einzelnen Fakultät werden beratende Mitglieder des zuständigen FSR. Zu diesen Gremien gehören insbesondere:&lt;br /&gt;
## Fakultätsrat,&lt;br /&gt;
## Studienkommission,&lt;br /&gt;
## Prüfungsausschuss,&lt;br /&gt;
## Berufungskommission.&lt;br /&gt;
# Mitglieder der Gremien, die nicht gemäß Absatz 2 zuzuordnen sind, werden beratenden Mitglieder des StuRa. Zu diesen Gremien gehören insbesondere:&lt;br /&gt;
## Senat,&lt;br /&gt;
## Senatskommission.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bescheinigung ===&lt;br /&gt;
# Auf Antrag erstellt das jeweilige Organ eine Bescheinigung über die Mitwirkung. Hierzu kann das Organ eine Aufzählung des geleisteten Aufwandes beim Mitglied anfordern.&lt;br /&gt;
# Für Mitglieder des StuRa unterzeichnen zwei Mitglieder, die jeweils einer, aber nicht der gleichen, der folgenden Gruppen angehören:&lt;br /&gt;
## Referatsleitung Verwaltung,&lt;br /&gt;
## Sprecherinnen und Sprecher oder&lt;br /&gt;
## Wahlleitung der Studentinnen- und Studentenschaft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
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	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10330</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Erklärung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10330"/>
		<updated>2011-03-08T19:28:09Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Zusammenarbeit */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Grundlage für diese Ordnung ist das SächsHSG. Dieses Ordnung ist &amp;quot;nur&amp;quot; die Ergänzung. Mindestens § 24 bis § 29 müssen gelesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Euch dürfen keine Nachteile durch euer Engagement entstehen. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG. Aber auch keine Studentin oder kein Student kann einfach sagen, dass sie oder ihn das nix angehen würde. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 3 SächsHSG.&lt;br /&gt;
# So sollen alle, für die ihr zuständig seid, auch die Möglichkeit haben, dass ihr etwas für sie tut bzw. etwas für alle festlegt. Das mit den Anfragen kommt im Übrigen aus der Politik. Da ist das bei Parlamenten, wie wir es doch auch sind :-D, so Praxis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# Es zählt nicht nur die Quantität, sondern die Qualität. Wir müssen nicht überall mitmachen. Aber es wäre eben ein Maßnahme in der Leitung der Hochschule oder der Fakultäten mitzuwirken. Gegenwärtig gibt es sowas nur nicht, obwohl es möglich wäre, denn es wird nicht von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gewünscht. Revolution!&lt;br /&gt;
# Diese Aufgaben haben wir uns selbst auferlegt. Diese können jederzeit geändert, ergänzt oder gestrichen werden.&lt;br /&gt;
## Das ist wichtig für die Arbeit mit anderen Vertretungen, beispielsweise [[fzs]] oder [[BuFaTas]]. Unabhängig vom Vater (Mutter :D) Staat bekennen wir uns weiterhin zu dem &amp;quot;Club&amp;quot; KSS! ;-) Let&#039;s fetz! Damit wird z.B. dokumentiert, dass wir uns an sachsenweiten Projekten, durch Finanzvereinbarung o.Ä., beteiligen.&lt;br /&gt;
## Es soll uns nicht so gehen wie den Aktiven in Bayern oder Baden-Württemberg. Die habe nämlich keine Grundlage zum Handeln, beispielsweise die Möglichkeit Beiträge für ihre Arbeit zu erheben.&lt;br /&gt;
## Wir wollen mehr! :-D Wie immer! :-D Beispiel gefällig? Eine Senatskommission Lehre und Studium, die für uns maßgeblich ist, könnte auch zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzt sein. Sinn würde das besonders daher machen, da hier fast gleiche Dinge behandelt werden wie in den zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzten Studienkommissionen.&lt;br /&gt;
## Wir wollen nicht nur mehr, sondern unseren Senf auch zu allem dazu geben können! :-D Das Ganze zielt auf das &amp;quot;[http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeinpolitisches_Mandat allgemein politische Mandat]&amp;quot; ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
# Näheres dazu ist bei [[Fachschaften#Gliederung | Gliederung der Fachschaften]] beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Wer kommt in die Gruppe der anonymen Übermotivierten? Es soll hierbei auf die Wahlordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
# Denkt euch selbst aus, wer wie in die Gruppen der Willigen und Gezwungenen rein und raus kommt.&lt;br /&gt;
# Klare Sache, aber nirgends klar niedergeschrieben: Die Mitglieder in den Hochschulorganen sollen sich mit den zuständigen studentischen Organen kurzschließen. Sie sollen ja vertreten was die Meinung von den [[Organe]]n ihrer [[Mitgliedergruppe#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe]] ist. [[Vertretungen der Studentinnen und Studenten]] vertreten die [[Beschlüsse]] der [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# So soll euch klar sein, dass ihr nicht zwangsläufig alle gewählt oder stimmberechtigt sein müsst.&lt;br /&gt;
# Zu Beginn der Legislatur haben ausschließlich die Gewählten eine Stimme. Damit soll das Organ nicht von Altlasten dominiert werden können.&lt;br /&gt;
# Jedes Organ kann selbst festlegen wie viele Mitglieder es für sich höchstens wählen lassen will. Der Beschluss gilt nur für die kommende Wahl. In einer Ordnung gilt die Festlegung dauerhaft.&lt;br /&gt;
# Sollte dieser Fall eintreten ist sowieso alles zu spät. Dann hilft es nur noch gemeinsam einen Weg zur Motivation Neuer zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# Wenn du nicht weiter weist, bilde einen Arbeitskreis. ;-) Das Einsetzen bzw. die Gliederung soll dem strukturierten Arbeiten dienen. So kann das Organ Aufgaben gezielter abarbeiten. Diese Gruppen können auch Befugnisse erhalten. Ihr könnt die nennen wie ihr wollt. Von Ressort bis Therapiegruppe ist alles möglich. Referate sind Hauptgruppen des Organes, wie beispielsweise Finanzen. Ausschüsse sollten überwiegend aus Mitgliedern des Organes bestehen. Arbeitsgemeinschaften brauchen das nicht. Sie spiegeln nur die Verbundenheit wider. Beispielsweise eine Initiative zur Nutzung von Sonnenkraft könnte an den StuRa angegliedert sein, die aber nicht an Beschlüsse des StuRa gebunden ist, aber trotzdem in der Hochschule aktiv ist. Sie kann aber eigene Beschlüsse fassen, woran wiederum der StuRa nicht gebunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Das ist der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld wir brauchen und wie wir dieses dann verwenden wollen. &lt;br /&gt;
# Das ist dann der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld die Studentinnen und Studenten als Semesterbeitrag entrichten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Neben dem Kennenlernen ist das die Plattform für alles Große. Es kann hier beispielsweise die grundlegende Veränderung unserer eigenen Organisation oder auch die Höhe der Beiträge besprochen werden. PS: Krachen lassen! :-P&lt;br /&gt;
# Jungs und Mädels aufgepasst: Wir dürfen (müssen) auch in andere Institutionen entsenden:&lt;br /&gt;
## KSS rulez!&lt;br /&gt;
## Verwaltungsrat StuWe bespricht wichtige Dinge wie Semesterbeitrag, Mensen, ... &lt;br /&gt;
# So haben wir alle die Möglichkeit uns mit anderen zu organisieren und gemeinsam was zu erreichen. Beispiele sind hierfür der [[fzs]], das [[ABS]] oder die [[BuFaTas]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
# Möge das Sitzungschaos gebändigt werden. Es soll hierbei auf die Geschäftsordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Ihr könnt für euch festschreiben, was ihr wollt, solange es auf dem SächsHSG und möglicher Weise der Grundordnung unserer Hochschule beruht.  Die Ordnungen der einzelnen FSR müssen auch dieser Ordnung entsprechen. Die des StuRa selbstverständlich auch, aber dieser darf diese Ordnung ändern.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10329</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Begründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10329"/>
		<updated>2011-03-08T19:25:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Zusammenarbeit */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Auf eine Wiederholung von Texten des SächsHSG, besonders von §§ 24 - 29, wurde vorerst verzichtet. Damit soll die Ordnung schlank gestaltet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Mit der Formulierung aus § 53 Absatz 1 SächsHSG soll klargestellt werden, dass die Bedingungen der Mitwirkung auch für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft gilt.&lt;br /&gt;
# Die Verpflichtung aller Organe zur Vertretung, Aufklärung und Behandlung der Belange aller einzelnen Studentinnen und Studenten wird somit sichergestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# So erklärt sich die Studentinnen- und Studentenschaft bereit in den entscheidenden Organen, von Studienkommissionen bis Rektorat, mitzuwirken.&lt;br /&gt;
# Selbstverständlich muss die Studentinnen- und Studentenschaft die gesetzlichen Aufgaben erfüllen.&lt;br /&gt;
## Damit ist die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit weiteren Zusammenschlüssen, beispielsweise [[fzs]], [[ABS]] [[Gewerkschaften]] oder [[bpm]], gegeben. Unabhängig der Regelung gemäß § 28 SächsHSG wird somit die Aufgabe zum hochschulübergreifenden Arbeiten der Studierendenschaften in Sachsen genannt.&lt;br /&gt;
## Dies dient zur Existenzsicherung von sich selbst und dem Einstehen für andere Studierendenschaften.&lt;br /&gt;
## Es wird die Vertretung des demokratischen Anspruchs der größten Mitgliedergruppe an Hochschulen damit hervorgehoben.&lt;br /&gt;
## Hiermit wird nochmal klar gestellt, dass sich zu allen Interessen von Studierenden bemüht werden soll. Somit wird eine Meinungsbekundung über den Status von aktuellen Studierenden hinaus möglich. Hierzu zählen beispielsweise Studieninteressierte, hauptsächlich Schülerinnen und Schüler als zukünftige Studierende, Studierende anderer Bildungseinrichtungen, Absolventinnen und Absolventen der Bildungseinrichtungen. Es wird so eine Grundlage geschaffen, um sich zu allgemeinen politischen Themen zu positionieren, denn wir haben eine gesellschaftliche Mitverantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
# Durch diese Gliederung wird festgelegt, dass es Fachschaften und damit folglich Fachschaftsräte gibt. Dies ist die notwendige Bestimmung gemäß § 27 Absatz 2. Die Bezeichnung der Fachschaften erfolgt gemäß der Bezeichnungen der aktuellen Fakultäten.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Grundsätzlich macht die Gliederung der Fachschaften nach Fakultäten Sinn. Über die Gliederung in Fakultäten entscheidet jedoch das Rektorat, unabhängig von den studentischen Organen, nahezu allein. Durch die Formulierung ist aber sichergestellt, dass durch eine mögliche Änderung in der Gliederung der Fakultäten automatisch auch eine Änderung der Gliederungen der Fachschaft nach sich zieht. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Sollte eine Abweichung von Satz 1 den Fachschaftsräten zweckmäßig erscheinen, so können diese das durch ihre Fachschaftsordnungen ändern. Der StuRa könnte dies durch Änderung dieser Ordnung aber eben auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Verweis zur [[WO]].&lt;br /&gt;
# Damit wird die Regelung zur Besetzung der Einheiten unterhalb des Organes unabhängig von der Wahlordnung. Somit ergibt sich Gestaltungsfreiraum zur Festlegung des Verfahrens.&lt;br /&gt;
# Somit wird das [[Zusammenwirken]] der Studentinnen und Studenten in den [[Selbstverwaltung]]en ([[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft |Studentinnen- und Studentenschaft]] und [[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Hochschule | Hochschule]]) festgelegt. Verweis zur [[MO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# Es wird eine Sicherung der beratenden Mitgliedschaft, beispielsweise in Zusammenhang mit der Gewährung von Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4, festgeschrieben.&lt;br /&gt;
# Hiermit wird erreicht, dass zum Zeitpunkt des Zusammentretens nach erfolgter Wahl ausschließlich die durch die Wahlberechtigten Legitimierten Stimmrecht im Organ besitzen. Gleichzeitig wird dadurch deutlich, dass das Organ durch Beschluss oder Wahl nach Ordnung weiteren Mitglieder Stimmrecht erteilen kann.&lt;br /&gt;
# Somit ist die zukünftige Größe Entscheidung des Organen und somit eine perspektivische Steuerung der Handlungsfähigkeit des Organes möglich.&lt;br /&gt;
# Die Belastung von weniger als drei entscheidenden Personen erscheint es nicht zumutbar die gesamte Fachschaft zu vertreten. Gewählte werden automatisch Mitglieder im StuRa.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# So ist eine Gliederung und Übertragung von Befugnissen möglich. Diese müssen klar durch Beschluss oder Ordnung geregelt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 4 und § 29 Absatz 3 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 29 Absatz 1 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Ein derartiges Treffen bildet die Grundlage der gesamtheitlichen Interessenvertretung der Studentinnen- und Studentenschaft. &lt;br /&gt;
# &lt;br /&gt;
## Die Mitwirkung der Studentinnen- und Studentenschaft wird gemäß § 28 betont.&lt;br /&gt;
## &lt;br /&gt;
# Hiermit wird die Grundlage für weitere Zusammenschlüsse, wie beispielsweise Bundesfachschaftenkonferenzen oder andere Bündnisse, geschaffen. Somit ist ein Zusammenwirken in und mit Verbänden, Vereinen, Parteien oder Ähnliches möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
# Verweis zur [[GO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Es soll festgehalten werden wonach Ordnungen erstellt werden dürfen. Beabsichtigtes Abweichen von der Grundordnung der HTW Dresden bedarf der Änderung durch den Erweiterten Senat oder dieser Grundordnung bedarf der Änderung durch den StuRa. Gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 1 SächsHSG können die Verfahren der Organe selbst festgelegt werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10325</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Erklärung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10325"/>
		<updated>2011-03-08T19:19:09Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Aufgaben */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Grundlage für diese Ordnung ist das SächsHSG. Dieses Ordnung ist &amp;quot;nur&amp;quot; die Ergänzung. Mindestens § 24 bis § 29 müssen gelesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Euch dürfen keine Nachteile durch euer Engagement entstehen. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG. Aber auch keine Studentin oder kein Student kann einfach sagen, dass sie oder ihn das nix angehen würde. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 3 SächsHSG.&lt;br /&gt;
# So sollen alle, für die ihr zuständig seid, auch die Möglichkeit haben, dass ihr etwas für sie tut bzw. etwas für alle festlegt. Das mit den Anfragen kommt im Übrigen aus der Politik. Da ist das bei Parlamenten, wie wir es doch auch sind :-D, so Praxis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# Es zählt nicht nur die Quantität, sondern die Qualität. Wir müssen nicht überall mitmachen. Aber es wäre eben ein Maßnahme in der Leitung der Hochschule oder der Fakultäten mitzuwirken. Gegenwärtig gibt es sowas nur nicht, obwohl es möglich wäre, denn es wird nicht von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gewünscht. Revolution!&lt;br /&gt;
# Diese Aufgaben haben wir uns selbst auferlegt. Diese können jederzeit geändert, ergänzt oder gestrichen werden.&lt;br /&gt;
## Das ist wichtig für die Arbeit mit anderen Vertretungen, beispielsweise [[fzs]] oder [[BuFaTas]]. Unabhängig vom Vater (Mutter :D) Staat bekennen wir uns weiterhin zu dem &amp;quot;Club&amp;quot; KSS! ;-) Let&#039;s fetz! Damit wird z.B. dokumentiert, dass wir uns an sachsenweiten Projekten, durch Finanzvereinbarung o.Ä., beteiligen.&lt;br /&gt;
## Es soll uns nicht so gehen wie den Aktiven in Bayern oder Baden-Württemberg. Die habe nämlich keine Grundlage zum Handeln, beispielsweise die Möglichkeit Beiträge für ihre Arbeit zu erheben.&lt;br /&gt;
## Wir wollen mehr! :-D Wie immer! :-D Beispiel gefällig? Eine Senatskommission Lehre und Studium, die für uns maßgeblich ist, könnte auch zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzt sein. Sinn würde das besonders daher machen, da hier fast gleiche Dinge behandelt werden wie in den zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzten Studienkommissionen.&lt;br /&gt;
## Wir wollen nicht nur mehr, sondern unseren Senf auch zu allem dazu geben können! :-D Das Ganze zielt auf das &amp;quot;[http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeinpolitisches_Mandat allgemein politische Mandat]&amp;quot; ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
# Näheres dazu ist bei [[Fachschaften#Gliederung | Gliederung der Fachschaften]] beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Wer kommt in die Gruppe der anonymen Übermotivierten? Es soll hierbei auf die Wahlordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
# Denkt euch selbst aus, wer wie in die Gruppen der Willigen und Gezwungenen rein und raus kommt.&lt;br /&gt;
# Klare Sache, aber nirgends klar niedergeschrieben: Die Mitglieder in den Hochschulorganen sollen sich mit den zuständigen studentischen Organen kurzschließen. Sie sollen ja vertreten was die Meinung von den [[Organe]]n ihrer [[Mitgliedergruppe#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe]] ist. [[Vertretungen der Studentinnen und Studenten]] vertreten die [[Beschlüsse]] der [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# So soll euch klar sein, dass ihr nicht zwangsläufig alle gewählt oder stimmberechtigt sein müsst.&lt;br /&gt;
# Zu Beginn der Legislatur haben ausschließlich die Gewählten eine Stimme. Damit soll das Organ nicht von Altlasten dominiert werden können.&lt;br /&gt;
# Jedes Organ kann selbst festlegen wie viele Mitglieder es für sich höchstens wählen lassen will. Der Beschluss gilt nur für die kommende Wahl. In einer Ordnung gilt die Festlegung dauerhaft.&lt;br /&gt;
# Sollte dieser Fall eintreten ist sowieso alles zu spät. Dann hilft es nur noch gemeinsam einen Weg zur Motivation Neuer zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# Wenn du nicht weiter weist, bilde einen Arbeitskreis. ;-) Das Einsetzen bzw. die Gliederung soll dem strukturierten Arbeiten dienen. So kann das Organ Aufgaben gezielter abarbeiten. Diese Gruppen können auch Befugnisse erhalten. Ihr könnt die nennen wie ihr wollt. Von Ressort bis Therapiegruppe ist alles möglich. Referate sind Hauptgruppen des Organes, wie beispielsweise Finanzen. Ausschüsse sollten überwiegend aus Mitgliedern des Organes bestehen. Arbeitsgemeinschaften brauchen das nicht. Sie spiegeln nur die Verbundenheit wider. Beispielsweise eine Initiative zur Nutzung von Sonnenkraft könnte an den StuRa angegliedert sein, die aber nicht an Beschlüsse des StuRa gebunden ist, aber trotzdem in der Hochschule aktiv ist. Sie kann aber eigene Beschlüsse fassen, woran wiederum der StuRa nicht gebunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Das ist der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld wir brauchen und wie wir dieses dann verwenden wollen. &lt;br /&gt;
# Das ist dann der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld die Studentinnen und Studenten als Semesterbeitrag entrichten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Neben dem Kennenlernen ist das die Plattform für alles Große. Es kann hier beispielsweise die grundlegende Veränderung unserer eigenen Organisation oder auch die Höhe der Beiträge besprochen werden. PS: Krachen lassen! :-P&lt;br /&gt;
# KSS rulez!&lt;br /&gt;
# So haben wir alle die Möglichkeit uns mit anderen zu organisieren und gemeinsam was zu erreichen. Beispiele sind hierfür der [[fzs]], das [[ABS]] oder die [[BuFaTas]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
# Möge das Sitzungschaos gebändigt werden. Es soll hierbei auf die Geschäftsordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Ihr könnt für euch festschreiben, was ihr wollt, solange es auf dem SächsHSG und möglicher Weise der Grundordnung unserer Hochschule beruht.  Die Ordnungen der einzelnen FSR müssen auch dieser Ordnung entsprechen. Die des StuRa selbstverständlich auch, aber dieser darf diese Ordnung ändern.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10324</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Erklärung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10324"/>
		<updated>2011-03-08T19:16:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Aufgaben */ Ergänzung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Grundlage für diese Ordnung ist das SächsHSG. Dieses Ordnung ist &amp;quot;nur&amp;quot; die Ergänzung. Mindestens § 24 bis § 29 müssen gelesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Euch dürfen keine Nachteile durch euer Engagement entstehen. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG. Aber auch keine Studentin oder kein Student kann einfach sagen, dass sie oder ihn das nix angehen würde. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 3 SächsHSG.&lt;br /&gt;
# So sollen alle, für die ihr zuständig seid, auch die Möglichkeit haben, dass ihr etwas für sie tut bzw. etwas für alle festlegt. Das mit den Anfragen kommt im Übrigen aus der Politik. Da ist das bei Parlamenten, wie wir es doch auch sind :-D, so Praxis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# Es zählt nicht nur die Quantität, sondern die Qualität. Wir müssen nicht überall mitmachen. Aber es wäre eben ein Maßnahme in der Leitung der Hochschule oder der Fakultäten mitzuwirken. Gegenwärtig gibt es sowas nur nicht, obwohl es möglich wäre, denn es wird nicht von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gewünscht. Revolution!&lt;br /&gt;
# Diese Aufgaben haben wir uns selbst auferlegt. Diese können jederzeit geändert, ergänzt oder gestrichen werden.&lt;br /&gt;
## Das ist wichtig für die Arbeit mit anderen Vertretungen, beispielsweise [[fzs]] oder [[BuFaTas]]. Auch wenn der böse Vater (Mutter :D) Staat mal die KSS rausschmeißt, bekennen wir uns weiterhin zu diesem &amp;quot;Club&amp;quot;! ;-) Let&#039;s fetz! Damit wird z.B. dokumentiert, dass wir uns an sachsenweiten Projekten, durch Finanzvereinbarung o.Ä., beteiligen.&lt;br /&gt;
## Es soll uns nicht so gehen wie den Aktiven in Bayern oder Baden-Württemberg. Die habe nämlich keine Grundlage zum Handeln, beispielsweise die Möglichkeit Beiträge für ihre Arbeit zu erheben.&lt;br /&gt;
## Wir wollen mehr! :-D Wie immer! :-D Beispiel gefällig? Eine Senatskommission Lehre und Studium, die für uns maßgeblich ist, könnte auch zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzt sein. Sinn würde das besonders daher machen, da hier fast gleiche Dinge behandelt werden wie in den zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzten Studienkommissionen.&lt;br /&gt;
## Wir wollen nicht nur mehr, sondern unseren Senf auch zu allem dazu geben können! :-D Das Ganze zielt auf das &amp;quot;[http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeinpolitisches_Mandat allgemein politische Mandat]&amp;quot; ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
# Näheres dazu ist bei [[Fachschaften#Gliederung | Gliederung der Fachschaften]] beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Wer kommt in die Gruppe der anonymen Übermotivierten? Es soll hierbei auf die Wahlordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
# Denkt euch selbst aus, wer wie in die Gruppen der Willigen und Gezwungenen rein und raus kommt.&lt;br /&gt;
# Klare Sache, aber nirgends klar niedergeschrieben: Die Mitglieder in den Hochschulorganen sollen sich mit den zuständigen studentischen Organen kurzschließen. Sie sollen ja vertreten was die Meinung von den [[Organe]]n ihrer [[Mitgliedergruppe#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe]] ist. [[Vertretungen der Studentinnen und Studenten]] vertreten die [[Beschlüsse]] der [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# So soll euch klar sein, dass ihr nicht zwangsläufig alle gewählt oder stimmberechtigt sein müsst.&lt;br /&gt;
# Zu Beginn der Legislatur haben ausschließlich die Gewählten eine Stimme. Damit soll das Organ nicht von Altlasten dominiert werden können.&lt;br /&gt;
# Jedes Organ kann selbst festlegen wie viele Mitglieder es für sich höchstens wählen lassen will. Der Beschluss gilt nur für die kommende Wahl. In einer Ordnung gilt die Festlegung dauerhaft.&lt;br /&gt;
# Sollte dieser Fall eintreten ist sowieso alles zu spät. Dann hilft es nur noch gemeinsam einen Weg zur Motivation Neuer zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# Wenn du nicht weiter weist, bilde einen Arbeitskreis. ;-) Das Einsetzen bzw. die Gliederung soll dem strukturierten Arbeiten dienen. So kann das Organ Aufgaben gezielter abarbeiten. Diese Gruppen können auch Befugnisse erhalten. Ihr könnt die nennen wie ihr wollt. Von Ressort bis Therapiegruppe ist alles möglich. Referate sind Hauptgruppen des Organes, wie beispielsweise Finanzen. Ausschüsse sollten überwiegend aus Mitgliedern des Organes bestehen. Arbeitsgemeinschaften brauchen das nicht. Sie spiegeln nur die Verbundenheit wider. Beispielsweise eine Initiative zur Nutzung von Sonnenkraft könnte an den StuRa angegliedert sein, die aber nicht an Beschlüsse des StuRa gebunden ist, aber trotzdem in der Hochschule aktiv ist. Sie kann aber eigene Beschlüsse fassen, woran wiederum der StuRa nicht gebunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Das ist der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld wir brauchen und wie wir dieses dann verwenden wollen. &lt;br /&gt;
# Das ist dann der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld die Studentinnen und Studenten als Semesterbeitrag entrichten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Neben dem Kennenlernen ist das die Plattform für alles Große. Es kann hier beispielsweise die grundlegende Veränderung unserer eigenen Organisation oder auch die Höhe der Beiträge besprochen werden. PS: Krachen lassen! :-P&lt;br /&gt;
# KSS rulez!&lt;br /&gt;
# So haben wir alle die Möglichkeit uns mit anderen zu organisieren und gemeinsam was zu erreichen. Beispiele sind hierfür der [[fzs]], das [[ABS]] oder die [[BuFaTas]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
# Möge das Sitzungschaos gebändigt werden. Es soll hierbei auf die Geschäftsordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Ihr könnt für euch festschreiben, was ihr wollt, solange es auf dem SächsHSG und möglicher Weise der Grundordnung unserer Hochschule beruht.  Die Ordnungen der einzelnen FSR müssen auch dieser Ordnung entsprechen. Die des StuRa selbstverständlich auch, aber dieser darf diese Ordnung ändern.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10323</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Begründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10323"/>
		<updated>2011-03-08T19:12:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Aufgaben */ Ergänzung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Auf eine Wiederholung von Texten des SächsHSG, besonders von §§ 24 - 29, wurde vorerst verzichtet. Damit soll die Ordnung schlank gestaltet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Mit der Formulierung aus § 53 Absatz 1 SächsHSG soll klargestellt werden, dass die Bedingungen der Mitwirkung auch für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft gilt.&lt;br /&gt;
# Die Verpflichtung aller Organe zur Vertretung, Aufklärung und Behandlung der Belange aller einzelnen Studentinnen und Studenten wird somit sichergestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# So erklärt sich die Studentinnen- und Studentenschaft bereit in den entscheidenden Organen, von Studienkommissionen bis Rektorat, mitzuwirken.&lt;br /&gt;
# Selbstverständlich muss die Studentinnen- und Studentenschaft die gesetzlichen Aufgaben erfüllen.&lt;br /&gt;
## Damit ist die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit weiteren Zusammenschlüssen, beispielsweise [[fzs]], [[ABS]] [[Gewerkschaften]] oder [[bpm]], gegeben. Unabhängig der Regelung gemäß § 28 SächsHSG wird somit die Aufgabe zum hochschulübergreifenden Arbeiten der Studierendenschaften in Sachsen genannt.&lt;br /&gt;
## Dies dient zur Existenzsicherung von sich selbst und dem Einstehen für andere Studierendenschaften.&lt;br /&gt;
## Es wird die Vertretung des demokratischen Anspruchs der größten Mitgliedergruppe an Hochschulen damit hervorgehoben.&lt;br /&gt;
## Hiermit wird nochmal klar gestellt, dass sich zu allen Interessen von Studierenden bemüht werden soll. Somit wird eine Meinungsbekundung über den Status von aktuellen Studierenden hinaus möglich. Hierzu zählen beispielsweise Studieninteressierte, hauptsächlich Schülerinnen und Schüler als zukünftige Studierende, Studierende anderer Bildungseinrichtungen, Absolventinnen und Absolventen der Bildungseinrichtungen. Es wird so eine Grundlage geschaffen, um sich zu allgemeinen politischen Themen zu positionieren, denn wir haben eine gesellschaftliche Mitverantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
# Durch diese Gliederung wird festgelegt, dass es Fachschaften und damit folglich Fachschaftsräte gibt. Dies ist die notwendige Bestimmung gemäß § 27 Absatz 2. Die Bezeichnung der Fachschaften erfolgt gemäß der Bezeichnungen der aktuellen Fakultäten.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Grundsätzlich macht die Gliederung der Fachschaften nach Fakultäten Sinn. Über die Gliederung in Fakultäten entscheidet jedoch das Rektorat, unabhängig von den studentischen Organen, nahezu allein. Durch die Formulierung ist aber sichergestellt, dass durch eine mögliche Änderung in der Gliederung der Fakultäten automatisch auch eine Änderung der Gliederungen der Fachschaft nach sich zieht. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Sollte eine Abweichung von Satz 1 den Fachschaftsräten zweckmäßig erscheinen, so können diese das durch ihre Fachschaftsordnungen ändern. Der StuRa könnte dies durch Änderung dieser Ordnung aber eben auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Verweis zur [[WO]].&lt;br /&gt;
# Damit wird die Regelung zur Besetzung der Einheiten unterhalb des Organes unabhängig von der Wahlordnung. Somit ergibt sich Gestaltungsfreiraum zur Festlegung des Verfahrens.&lt;br /&gt;
# Somit wird das [[Zusammenwirken]] der Studentinnen und Studenten in den [[Selbstverwaltung]]en ([[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft |Studentinnen- und Studentenschaft]] und [[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Hochschule | Hochschule]]) festgelegt. Verweis zur [[MO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# Es wird eine Sicherung der beratenden Mitgliedschaft, beispielsweise in Zusammenhang mit der Gewährung von Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4, festgeschrieben.&lt;br /&gt;
# Hiermit wird erreicht, dass zum Zeitpunkt des Zusammentretens nach erfolgter Wahl ausschließlich die durch die Wahlberechtigten Legitimierten Stimmrecht im Organ besitzen. Gleichzeitig wird dadurch deutlich, dass das Organ durch Beschluss oder Wahl nach Ordnung weiteren Mitglieder Stimmrecht erteilen kann.&lt;br /&gt;
# Somit ist die zukünftige Größe Entscheidung des Organen und somit eine perspektivische Steuerung der Handlungsfähigkeit des Organes möglich.&lt;br /&gt;
# Die Belastung von weniger als drei entscheidenden Personen erscheint es nicht zumutbar die gesamte Fachschaft zu vertreten. Gewählte werden automatisch Mitglieder im StuRa.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# So ist eine Gliederung und Übertragung von Befugnissen möglich. Diese müssen klar durch Beschluss oder Ordnung geregelt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 4 und § 29 Absatz 3 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 29 Absatz 1 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Ein derartiges Treffen bildet die Grundlage der gesamtheitlichen Interessenvertretung der Studentinnen- und Studentenschaft. &lt;br /&gt;
# Die Mitwirkung der Studentinnen- und Studentenschaft wird gemäß § 28 betont.&lt;br /&gt;
# Hiermit wird die Grundlage für weitere Zusammenschlüsse, wie beispielsweise Bundesfachschaftenkonferenzen oder andere Bündnisse, geschaffen. Somit ist ein Zusammenwirken in und mit Verbänden, Vereinen, Parteien oder Ähnliches möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
# Verweis zur [[GO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Es soll festgehalten werden wonach Ordnungen erstellt werden dürfen. Beabsichtigtes Abweichen von der Grundordnung der HTW Dresden bedarf der Änderung durch den Erweiterten Senat oder dieser Grundordnung bedarf der Änderung durch den StuRa. Gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 1 SächsHSG können die Verfahren der Organe selbst festgelegt werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10321</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Begründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10321"/>
		<updated>2011-03-08T19:05:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Zusammenarbeit */ Ergänzung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Auf eine Wiederholung von Texten des SächsHSG, besonders von §§ 24 - 29, wurde vorerst verzichtet. Damit soll die Ordnung schlank gestaltet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Mit der Formulierung aus § 53 Absatz 1 SächsHSG soll klargestellt werden, dass die Bedingungen der Mitwirkung auch für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft gilt.&lt;br /&gt;
# Die Verpflichtung aller Organe zur Vertretung, Aufklärung und Behandlung der Belange aller einzelnen Studentinnen und Studenten wird somit sichergestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# So erklärt sich die Studentinnen- und Studentenschaft bereit in den entscheidenden Organen, von Studienkommissionen bis Rektorat, mitzuwirken.&lt;br /&gt;
# Selbstverständlich muss die Studentinnen- und Studentenschaft die gesetzlichen Aufgaben erfüllen.&lt;br /&gt;
## Damit ist die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit weiteren Zusammenschlüssen, beispielsweise [[fzs]], [[ABS]] [[Gewerkschaften]] oder [[bpm]], gegeben.&lt;br /&gt;
## Dies dient zur Existenzsicherung von sich selbst und dem Einstehen für andere Studierendenschaften.&lt;br /&gt;
## Es wird die Vertretung des demokratischen Anspruchs der größten Mitgliedergruppe an Hochschulen damit hervorgehoben.&lt;br /&gt;
## Hiermit wird nochmal klar gestellt, dass sich zu allen Interessen von Studierenden bemüht werden soll. Somit wird eine Meinungsbekundung über den Status von aktuellen Studierenden hinaus möglich. Hierzu zählen beispielsweise Studieninteressierte, hauptsächlich Schülerinnen und Schüler als zukünftige Studierende, Studierende anderer Bildungseinrichtungen, Absolventinnen und Absolventen der Bildungseinrichtungen. Es wird so eine Grundlage geschaffen, um sich zu allgemeinen politischen Themen zu positionieren, denn wir haben eine gesellschaftliche Mitverantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
# Durch diese Gliederung wird festgelegt, dass es Fachschaften und damit folglich Fachschaftsräte gibt. Dies ist die notwendige Bestimmung gemäß § 27 Absatz 2. Die Bezeichnung der Fachschaften erfolgt gemäß der Bezeichnungen der aktuellen Fakultäten.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Grundsätzlich macht die Gliederung der Fachschaften nach Fakultäten Sinn. Über die Gliederung in Fakultäten entscheidet jedoch das Rektorat, unabhängig von den studentischen Organen, nahezu allein. Durch die Formulierung ist aber sichergestellt, dass durch eine mögliche Änderung in der Gliederung der Fakultäten automatisch auch eine Änderung der Gliederungen der Fachschaft nach sich zieht. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Sollte eine Abweichung von Satz 1 den Fachschaftsräten zweckmäßig erscheinen, so können diese das durch ihre Fachschaftsordnungen ändern. Der StuRa könnte dies durch Änderung dieser Ordnung aber eben auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Verweis zur [[WO]].&lt;br /&gt;
# Damit wird die Regelung zur Besetzung der Einheiten unterhalb des Organes unabhängig von der Wahlordnung. Somit ergibt sich Gestaltungsfreiraum zur Festlegung des Verfahrens.&lt;br /&gt;
# Somit wird das [[Zusammenwirken]] der Studentinnen und Studenten in den [[Selbstverwaltung]]en ([[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft |Studentinnen- und Studentenschaft]] und [[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Hochschule | Hochschule]]) festgelegt. Verweis zur [[MO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# Es wird eine Sicherung der beratenden Mitgliedschaft, beispielsweise in Zusammenhang mit der Gewährung von Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4, festgeschrieben.&lt;br /&gt;
# Hiermit wird erreicht, dass zum Zeitpunkt des Zusammentretens nach erfolgter Wahl ausschließlich die durch die Wahlberechtigten Legitimierten Stimmrecht im Organ besitzen. Gleichzeitig wird dadurch deutlich, dass das Organ durch Beschluss oder Wahl nach Ordnung weiteren Mitglieder Stimmrecht erteilen kann.&lt;br /&gt;
# Somit ist die zukünftige Größe Entscheidung des Organen und somit eine perspektivische Steuerung der Handlungsfähigkeit des Organes möglich.&lt;br /&gt;
# Die Belastung von weniger als drei entscheidenden Personen erscheint es nicht zumutbar die gesamte Fachschaft zu vertreten. Gewählte werden automatisch Mitglieder im StuRa.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# So ist eine Gliederung und Übertragung von Befugnissen möglich. Diese müssen klar durch Beschluss oder Ordnung geregelt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 4 und § 29 Absatz 3 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 29 Absatz 1 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Ein derartiges Treffen bildet die Grundlage der gesamtheitlichen Interessenvertretung der Studentinnen- und Studentenschaft. &lt;br /&gt;
# Die Mitwirkung der Studentinnen- und Studentenschaft wird gemäß § 28 betont.&lt;br /&gt;
# Hiermit wird die Grundlage für weitere Zusammenschlüsse, wie beispielsweise Bundesfachschaftenkonferenzen oder andere Bündnisse, geschaffen. Somit ist ein Zusammenwirken in und mit Verbänden, Vereinen, Parteien oder Ähnliches möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
# Verweis zur [[GO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Es soll festgehalten werden wonach Ordnungen erstellt werden dürfen. Beabsichtigtes Abweichen von der Grundordnung der HTW Dresden bedarf der Änderung durch den Erweiterten Senat oder dieser Grundordnung bedarf der Änderung durch den StuRa. Gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 1 SächsHSG können die Verfahren der Organe selbst festgelegt werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10317</id>
		<title>StuRa:Geschäftsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10317"/>
		<updated>2011-03-04T20:13:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Beschlussfassung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Dies ist das [[Geschäftsordnung/Dokument | Dokument]] zur [[Geschäftsordnung | Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] mit ergänzender [[Geschäftsordnung/Begründung | Begründung]] und [[Geschäftsordnung/Erklärung | Erklärung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Entwurf zur Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft =&lt;br /&gt;
&amp;lt;div align=center&amp;gt;&#039;&#039;&#039;Geschäftsordnung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
der Studentinnen- und Studentenschaft&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
als Teil der Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Beschlüsse über Ordnungen bedürfen mindestens der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.&lt;br /&gt;
# Beschlüsse über Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft sind den FSRs anzuzeigen.&lt;br /&gt;
# Ordnungen sind mindestens hochschulöffentlich bekannt zu machen. Alle Ordnungen sind gemeinsam zu veröffentlichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Sitzungen ===&lt;br /&gt;
# Organe tagen mindestens viermal im Semester.&lt;br /&gt;
# Organe tagen im Zeitraum der nicht vorlesungsfreien Zeit regelmäßig ordentlich.&lt;br /&gt;
# Außerordentliche Sitzungen der Organe werden einberufen&lt;br /&gt;
## durch Beschluss des Organes&lt;br /&gt;
## auf Verlangen von Fünfundzwanzig vom Hundert der Mitglieder des Organes&lt;br /&gt;
#: In der vorlesungsfreien Zeit beträgt die Ladungsfrist für außerordentliche Sitzungen 14 Tage. Sie reduziert sich in der nicht vorlesungsfreien Zeit auf 72 Stunden.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Organe tagen öffentlich. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Sitzungen der Organe sind zu protokollieren. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Das Protokoll ist von der Sitzungsleitung und den Protokollverantwortlichen zu unterzeichnen. &amp;lt;sup&amp;gt;3&amp;lt;/sup&amp;gt;Es erlangt Gültigkeit durch Beschluss des Organes auf einer der folgenden Sitzungen. &amp;lt;sup&amp;gt;4&amp;lt;/sup&amp;gt;Das Protokoll ist danach zu veröffentlichen und zu archivieren.&lt;br /&gt;
# Mindestens einmal im Semester tagt der Hochschulrat der Studentinnen und Studenten gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammenarbeit | § Zusammenarbeit]] der [[Grundordnung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Anträge ===&lt;br /&gt;
# Anträge enthalten mindestens&lt;br /&gt;
## s-Nummer oder Name mit Kontaktmöglichkeit für Rückfragen,&lt;br /&gt;
## Antragstext und&lt;br /&gt;
## Unterschrift.&lt;br /&gt;
# Anträge sollten eine Begründung zum Antrag enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlussfassung ===&lt;br /&gt;
# Beschlüsse der Organe werden, sofern nichts anders bestimmt wird, mit der Beschlussfassung wirksam.&lt;br /&gt;
# Beschlüsse sind in Sitzungen zu protokollieren. Ihre Bekanntgabe erfolgt durch Protokollveröffentlichung.&lt;br /&gt;
# Näheres zu Versammlungen, Begehren und Entscheiden der Studentinnen- und Studentenschaft können die Organe durch Ordnung regeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Bekanntgabe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Ordnung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10316</id>
		<title>StuRa:Geschäftsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10316"/>
		<updated>2011-03-04T20:10:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Beschlussfassung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Dies ist das [[Geschäftsordnung/Dokument | Dokument]] zur [[Geschäftsordnung | Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] mit ergänzender [[Geschäftsordnung/Begründung | Begründung]] und [[Geschäftsordnung/Erklärung | Erklärung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Entwurf zur Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft =&lt;br /&gt;
&amp;lt;div align=center&amp;gt;&#039;&#039;&#039;Geschäftsordnung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
der Studentinnen- und Studentenschaft&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
als Teil der Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Beschlüsse über Ordnungen bedürfen mindestens der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.&lt;br /&gt;
# Beschlüsse über Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft sind den FSRs anzuzeigen.&lt;br /&gt;
# Ordnungen sind mindestens hochschulöffentlich bekannt zu machen. Alle Ordnungen sind gemeinsam zu veröffentlichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Sitzungen ===&lt;br /&gt;
# Organe tagen mindestens viermal im Semester.&lt;br /&gt;
# Organe tagen im Zeitraum der nicht vorlesungsfreien Zeit regelmäßig ordentlich.&lt;br /&gt;
# Außerordentliche Sitzungen der Organe werden einberufen&lt;br /&gt;
## durch Beschluss des Organes&lt;br /&gt;
## auf Verlangen von Fünfundzwanzig vom Hundert der Mitglieder des Organes&lt;br /&gt;
#: In der vorlesungsfreien Zeit beträgt die Ladungsfrist für außerordentliche Sitzungen 14 Tage. Sie reduziert sich in der nicht vorlesungsfreien Zeit auf 72 Stunden.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Organe tagen öffentlich. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Sitzungen der Organe sind zu protokollieren. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Das Protokoll ist von der Sitzungsleitung und den Protokollverantwortlichen zu unterzeichnen. &amp;lt;sup&amp;gt;3&amp;lt;/sup&amp;gt;Es erlangt Gültigkeit durch Beschluss des Organes auf einer der folgenden Sitzungen. &amp;lt;sup&amp;gt;4&amp;lt;/sup&amp;gt;Das Protokoll ist danach zu veröffentlichen und zu archivieren.&lt;br /&gt;
# Mindestens einmal im Semester tagt der Hochschulrat der Studentinnen und Studenten gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammenarbeit | § Zusammenarbeit]] der [[Grundordnung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Anträge ===&lt;br /&gt;
# Anträge enthalten mindestens&lt;br /&gt;
## s-Nummer oder Name mit Kontaktmöglichkeit für Rückfragen,&lt;br /&gt;
## Antragstext und&lt;br /&gt;
## Unterschrift.&lt;br /&gt;
# Anträge sollten eine Begründung zum Antrag enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlussfassung ===&lt;br /&gt;
# Beschlüsse der Organe werden, sofern nichts anders bestimmt wird, mit der Beschlussfassung wirksam.&lt;br /&gt;
# Beschlüsse sind in Sitzungen zu protokollieren. Ihre Bekanntgabe erfolgt durch Protokollveröffentlichung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Bekanntgabe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Ordnung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10315</id>
		<title>StuRa:Geschäftsordnung/Begründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10315"/>
		<updated>2011-03-04T20:09:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Beschlussfassung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Damit werden Beschlüsse bindender, da es nicht auf eine gewisse Konstellation zur jeweiligen Sitzung ankommen kann.&lt;br /&gt;
# Die FSRs sollten vom StuRa mitgeteilt bekommen was auch sie betreffen kann.&lt;br /&gt;
# So wird sichergestellt, dass alle Studentinnen und Studenten der Hochschule sich über die Ordnungen informieren können. Es muss gewährleistet sein, dass die gesamten Regelungen des Organs dargestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Sitzungen ===&lt;br /&gt;
#&lt;br /&gt;
# nach dem Studienjahresablaufplanes der HTW Dresden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Anträge ===&lt;br /&gt;
#&lt;br /&gt;
##&lt;br /&gt;
##&lt;br /&gt;
##&lt;br /&gt;
#&lt;br /&gt;
##&lt;br /&gt;
# Zusatz: Näheres zu Finanzanträgen regelt die Finanzordnung der Studentenschaft der HTW Dresden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlussfassung ===&lt;br /&gt;
Es finden die Regelungen aus § 54 Absatz 1 und 2 SächsHSG Anwendung.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10314</id>
		<title>StuRa:Geschäftsordnung/Begründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10314"/>
		<updated>2011-03-04T20:08:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Beschlussfassung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Damit werden Beschlüsse bindender, da es nicht auf eine gewisse Konstellation zur jeweiligen Sitzung ankommen kann.&lt;br /&gt;
# Die FSRs sollten vom StuRa mitgeteilt bekommen was auch sie betreffen kann.&lt;br /&gt;
# So wird sichergestellt, dass alle Studentinnen und Studenten der Hochschule sich über die Ordnungen informieren können. Es muss gewährleistet sein, dass die gesamten Regelungen des Organs dargestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Sitzungen ===&lt;br /&gt;
#&lt;br /&gt;
# nach dem Studienjahresablaufplanes der HTW Dresden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Anträge ===&lt;br /&gt;
#&lt;br /&gt;
##&lt;br /&gt;
##&lt;br /&gt;
##&lt;br /&gt;
#&lt;br /&gt;
##&lt;br /&gt;
# Zusatz: Näheres zu Finanzanträgen regelt die Finanzordnung der Studentenschaft der HTW Dresden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlussfassung ===&lt;br /&gt;
Grundsätzliches zu Beschlüssen an Hochschulen findet ihr im § 54 SächsHSG.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10313</id>
		<title>StuRa:Geschäftsordnung/Begründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10313"/>
		<updated>2011-03-04T20:07:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Damit werden Beschlüsse bindender, da es nicht auf eine gewisse Konstellation zur jeweiligen Sitzung ankommen kann.&lt;br /&gt;
# Die FSRs sollten vom StuRa mitgeteilt bekommen was auch sie betreffen kann.&lt;br /&gt;
# So wird sichergestellt, dass alle Studentinnen und Studenten der Hochschule sich über die Ordnungen informieren können. Es muss gewährleistet sein, dass die gesamten Regelungen des Organs dargestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Sitzungen ===&lt;br /&gt;
#&lt;br /&gt;
# nach dem Studienjahresablaufplanes der HTW Dresden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Anträge ===&lt;br /&gt;
#&lt;br /&gt;
##&lt;br /&gt;
##&lt;br /&gt;
##&lt;br /&gt;
#&lt;br /&gt;
##&lt;br /&gt;
# Zusatz: Näheres zu Finanzanträgen regelt die Finanzordnung der Studentenschaft der HTW Dresden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlussfassung ===&lt;br /&gt;
Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden gefasst, sofern das SächsHSG oder diese Ordnung nichts anderes bestimmen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10312</id>
		<title>StuRa Diskussion:Geschäftsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10312"/>
		<updated>2011-03-04T20:05:53Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== § Sitzung ==&lt;br /&gt;
Vermerk zur ordnungsgemäßen Einberufung von ordentlichen Sitzungen (bedarf es nicht)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Mitwirkungsordnung/Dokument&amp;diff=10311</id>
		<title>Mitwirkungsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Mitwirkungsordnung/Dokument&amp;diff=10311"/>
		<updated>2011-03-04T19:58:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* gewählte Mitglieder */ ordentliche Stizung ergänzt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== Mitwirkung ===&lt;br /&gt;
# Mitwirkung ist die Übernahme und Ausführung einer Funktion oder Tätigkeiten in der Selbstverwaltung.&lt;br /&gt;
# Mitwirkung im Sinne der Gesetze haben Mitglieder erbracht, die den Umfang eines gewählten Mitgliedes zum Besuch der Sitzungen für die Dauer einer Wahlperiode erfüllt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== gewählte Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Fehlende Mitwirkung bei einem gewählten Mitglied ergibt sich aus dem&lt;br /&gt;
## mehrfach unentschuldigten Fehlen bei ordentlichen Sitzungen,&lt;br /&gt;
## Fehlen bei mehr als der Hälfte der ordentlichen Sitzungen ohne wichtigen Grund.&lt;br /&gt;
# Die Stimme ruht auf Antrag des Mitgliedes oder bei fehlender Mitwirkung. Das Ruhen der Stimme endet mit Anwesenheit zur Sitzung des Mitgliedes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== kooptierte Mitglieder ===&lt;br /&gt;
Studentinnen und Studenten, die keine gewählten Mitlieder sind und bei der Erfüllung der Aufgaben mitwirken, werden durch Wahl oder Bestellung beratende Mitglieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== assoziierte Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Studentinnen und Studenten,  die keine gewählten Mitlieder sind, aber Mitglieder von Kommissionen, Ausschüssen, Beauftragte oder Vergleichbares sind, werden Kraft Amtes beratende Mitglieder für die Dauer ihrer Mitwirkung.&lt;br /&gt;
# Mitglieder der Gremien an einer einzelnen Fakultät werden beratende Mitglieder des zuständigen FSR. Zu diesen Gremien gehören insbesondere:&lt;br /&gt;
## Fakultätsrat,&lt;br /&gt;
## Studienkommission,&lt;br /&gt;
## Prüfungsausschuss,&lt;br /&gt;
## Berufungskommission.&lt;br /&gt;
# Mitglieder der Gremien, die nicht gemäß Absatz 2 zuzuordnen sind, werden beratenden Mitglieder des StuRa. Zu diesen Gremien gehören insbesondere:&lt;br /&gt;
## Senat,&lt;br /&gt;
## Senatskommission.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bescheinigung ===&lt;br /&gt;
# Auf Antrag erstellt das jeweilige Organ eine Bescheinigung über die Mitwirkung. Hierzu kann das Organ eine Aufzählung des geleisteten Aufwandes beim Mitglied anfordern.&lt;br /&gt;
# Für Mitglieder des StuRa unterzeichnen zwei Mitglieder, die jeweils einer, aber nicht der gleichen, der folgenden Gruppen angehören:&lt;br /&gt;
## Referatsleitung Verwaltung,&lt;br /&gt;
## Sprecherinnen und Sprecher oder&lt;br /&gt;
## Wahlleitung der Studentinnen- und Studentenschaft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10310</id>
		<title>StuRa:Geschäftsordnung/Erklärung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10310"/>
		<updated>2011-03-04T19:55:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Beschlussfassung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Damit soll ein ständiges Ändern der Ordnungen unterbunden werden.&lt;br /&gt;
# Wenn ihr eine Ordnung erlasst, ändert oder aufhebt müsst ihr das dem StuRa bekannt geben.&lt;br /&gt;
# Anschließend müsst ihr diese mindestens in der Hochschule veröffentlichen. Also am besten alles sichtbar auf die Homepage stellen. An welchen Stellen auch immer ihr das macht, so ist es wichtig darauf zu achten, dass dort alle eure Ordnungen zu finden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlussfassung ===&lt;br /&gt;
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmrechtsübertragungen sind gemäß § 54 Absatz 2 Satz 2 SächsHSG nicht zulässig. Grundsätzliches zu Beschlüssen an Hochschulen findet ihr im § 54 SächsHSG.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10309</id>
		<title>StuRa:Geschäftsordnung/Erklärung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10309"/>
		<updated>2011-03-04T19:54:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Ordnungen */ Beschlussfassung ergänzt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Damit soll ein ständiges Ändern der Ordnungen unterbunden werden.&lt;br /&gt;
# Wenn ihr eine Ordnung erlasst, ändert oder aufhebt müsst ihr das dem StuRa bekannt geben.&lt;br /&gt;
# Anschließend müsst ihr diese mindestens in der Hochschule veröffentlichen. Also am besten alles sichtbar auf die Homepage stellen. An welchen Stellen auch immer ihr das macht, so ist es wichtig darauf zu achten, dass dort alle eure Ordnungen zu finden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlussfassung ===&lt;br /&gt;
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmrechtsübertragungen sind gemäß § 54 Absatz 2 Satz 2 SächsHSG nicht zulässig.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10308</id>
		<title>StuRa:Geschäftsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10308"/>
		<updated>2011-03-04T19:50:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: § Anträge ergänzt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Dies ist das [[Geschäftsordnung/Dokument | Dokument]] zur [[Geschäftsordnung | Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] mit ergänzender [[Geschäftsordnung/Begründung | Begründung]] und [[Geschäftsordnung/Erklärung | Erklärung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Entwurf zur Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft =&lt;br /&gt;
&amp;lt;div align=center&amp;gt;&#039;&#039;&#039;Geschäftsordnung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
der Studentinnen- und Studentenschaft&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
als Teil der Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Beschlüsse über Ordnungen bedürfen mindestens der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.&lt;br /&gt;
# Beschlüsse über Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft sind den FSRs anzuzeigen.&lt;br /&gt;
# Ordnungen sind mindestens hochschulöffentlich bekannt zu machen. Alle Ordnungen sind gemeinsam zu veröffentlichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Sitzungen ===&lt;br /&gt;
# Organe tagen mindestens viermal im Semester.&lt;br /&gt;
# Organe tagen im Zeitraum der nicht vorlesungsfreien Zeit regelmäßig ordentlich.&lt;br /&gt;
# Außerordentliche Sitzungen der Organe werden einberufen&lt;br /&gt;
## durch Beschluss des Organes&lt;br /&gt;
## auf Verlangen von Fünfundzwanzig vom Hundert der Mitglieder des Organes&lt;br /&gt;
#: In der vorlesungsfreien Zeit beträgt die Ladungsfrist für außerordentliche Sitzungen 14 Tage. Sie reduziert sich in der nicht vorlesungsfreien Zeit auf 72 Stunden.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Organe tagen öffentlich. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Sitzungen der Organe sind zu protokollieren. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Das Protokoll ist von der Sitzungsleitung und den Protokollverantwortlichen zu unterzeichnen. &amp;lt;sup&amp;gt;3&amp;lt;/sup&amp;gt;Es erlangt Gültigkeit durch Beschluss des Organes auf einer der folgenden Sitzungen. &amp;lt;sup&amp;gt;4&amp;lt;/sup&amp;gt;Das Protokoll ist danach zu veröffentlichen und zu archivieren.&lt;br /&gt;
# Mindestens einmal im Semester tagt der Hochschulrat der Studentinnen und Studenten gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammenarbeit | § Zusammenarbeit]] der [[Grundordnung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Anträge ===&lt;br /&gt;
# Anträge enthalten mindestens&lt;br /&gt;
## s-Nummer oder Name mit Kontaktmöglichkeit für Rückfragen,&lt;br /&gt;
## Antragstext und&lt;br /&gt;
## Unterschrift.&lt;br /&gt;
# Anträge sollten eine Begründung zum Antrag enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlussfassung ===&lt;br /&gt;
# Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden gefasst, sofern das SächsHSG oder diese Ordnung nichts anderes bestimmen.&lt;br /&gt;
# Beschlüsse der Organe werden, sofern nichts anders bestimmt wird, mit der Beschlussfassung wirksam.&lt;br /&gt;
# Beschlüsse sind in Sitzungen zu protokollieren. Ihre Bekanntgabe erfolgt durch Protokollveröffentlichung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Bekanntgabe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Ordnung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10306</id>
		<title>StuRa:Geschäftsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10306"/>
		<updated>2011-03-04T18:52:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: Übertrag aus D&amp;amp;P GrundO&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Dies ist das [[Geschäftsordnung/Dokument | Dokument]] zur [[Geschäftsordnung | Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] mit ergänzender [[Geschäftsordnung/Begründung | Begründung]] und [[Geschäftsordnung/Erklärung | Erklärung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Entwurf zur Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft =&lt;br /&gt;
&amp;lt;div align=center&amp;gt;&#039;&#039;&#039;Geschäftsordnung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
der Studentinnen- und Studentenschaft&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
als Teil der Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Beschlüsse über Ordnungen bedürfen mindestens der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.&lt;br /&gt;
# Beschlüsse über Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft sind den FSRs anzuzeigen.&lt;br /&gt;
# Ordnungen sind mindestens hochschulöffentlich bekannt zu machen. Alle Ordnungen sind gemeinsam zu veröffentlichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Sitzungen ===&lt;br /&gt;
# Organe tagen mindestens viermal im Semester.&lt;br /&gt;
# Organe tagen im Zeitraum der nicht vorlesungsfreien Zeit regelmäßig ordentlich.&lt;br /&gt;
# Außerordentliche Sitzungen der Organe werden einberufen&lt;br /&gt;
## durch Beschluss des Organes&lt;br /&gt;
## auf Verlangen von Fünfundzwanzig vom Hundert der Mitglieder des Organes&lt;br /&gt;
#: In der vorlesungsfreien Zeit beträgt die Ladungsfrist für außerordentliche Sitzungen 14 Tage. Sie reduziert sich in der nicht vorlesungsfreien Zeit auf 72 Stunden.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Organe tagen öffentlich. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Sitzungen der Organe sind zu protokollieren. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Das Protokoll ist von der Sitzungsleitung und den Protokollverantwortlichen zu unterzeichnen. &amp;lt;sup&amp;gt;3&amp;lt;/sup&amp;gt;Es erlangt Gültigkeit durch Beschluss des Organes auf einer der folgenden Sitzungen. &amp;lt;sup&amp;gt;4&amp;lt;/sup&amp;gt;Das Protokoll ist danach zu veröffentlichen und zu archivieren.&lt;br /&gt;
# Mindestens einmal im Semester tagt der Hochschulrat der Studentinnen und Studenten gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammenarbeit | § Zusammenarbeit]] der [[Grundordnung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlussfassung ===&lt;br /&gt;
# Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden gefasst, sofern das SächsHSG oder diese Ordnung nichts anderes bestimmen.&lt;br /&gt;
# Beschlüsse der Organe werden, sofern nichts anders bestimmt wird, mit der Beschlussfassung wirksam.&lt;br /&gt;
# Beschlüsse sind in Sitzungen zu protokollieren. Ihre Bekanntgabe erfolgt durch Protokollveröffentlichung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Bekanntgabe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Ordnung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Studentinnen-_und_Studentenrat/Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10305</id>
		<title>StuRa Diskussion:Studentinnen- und Studentenrat/Geschäftsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Studentinnen-_und_Studentenrat/Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10305"/>
		<updated>2011-03-04T18:43:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Sitzungen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Komponenten von [http://de.wikipedia.org/wiki/Liquid_Democracy liquid democracy] zur meinungsbildung einbauen?&lt;br /&gt;
[[Benutzer:JohannesSchneemann|JohannesSchneemann]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Antragsform ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was muss mindestens in einen Antrag:&lt;br /&gt;
# Name des Antragstellers,&lt;br /&gt;
# Telefonnummer oder E-Mailadresse des Antragstellers,&lt;br /&gt;
# eine Beschreibung der beantragten Sache.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § Sitzungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Außerordentliche Sitzungen der Organe werden einberufen auf Verlangen&lt;br /&gt;
## der Sitzungsleitung oder&lt;br /&gt;
## der Sprecher.&lt;br /&gt;
# Auf außerordentlichen Sitzungen darf nur zu den auf der Einladung enthaltenen Themen diskutiert und beschlossen werden.&lt;br /&gt;
# Finden wöchentlich statt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10304</id>
		<title>StuRa:Geschäftsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10304"/>
		<updated>2011-03-04T18:41:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Sitzungen */ Übertrag aus Entwurf von Denny und Paul zur GrundO&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Dies ist das [[Geschäftsordnung/Dokument | Dokument]] zur [[Geschäftsordnung | Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] mit ergänzender [[Geschäftsordnung/Begründung | Begründung]] und [[Geschäftsordnung/Erklärung | Erklärung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Entwurf zur Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft =&lt;br /&gt;
&amp;lt;div align=center&amp;gt;&#039;&#039;&#039;Geschäftsordnung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
der Studentinnen- und Studentenschaft&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
als Teil der Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Beschlüsse über Ordnungen bedürfen mindestens der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.&lt;br /&gt;
# Beschlüsse über Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft sind den FSRs anzuzeigen.&lt;br /&gt;
# Ordnungen sind mindestens hochschulöffentlich bekannt zu machen. Alle Ordnungen sind gemeinsam zu veröffentlichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Sitzungen ===&lt;br /&gt;
# Organe tagen mindestens viermal im Semester.&lt;br /&gt;
# Organe tagen im Zeitraum der nicht vorlesungsfreien Zeit regelmäßig ordentlich.&lt;br /&gt;
# Außerordentliche Sitzungen der Organe werden einberufen&lt;br /&gt;
## durch Beschluss des Organes&lt;br /&gt;
## auf Verlangen von Fünfundzwanzig vom Hundert der Mitglieder des Organes&lt;br /&gt;
#: In der vorlesungsfreien Zeit beträgt die Ladungsfrist für außerordentliche Sitzungen 14 Tage. Sie reduziert sich in der nicht vorlesungsfreien Zeit auf 72 Stunden.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Organe tagen öffentlich. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Sitzungen der Organe sind zu protokollieren. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Das Protokoll ist von der Sitzungsleitung und den Protokollverantwortlichen zu unterzeichnen. &amp;lt;sup&amp;gt;3&amp;lt;/sup&amp;gt;Es erlangt Gültigkeit durch Beschluss des Organes auf einer der folgenden Sitzungen. &amp;lt;sup&amp;gt;4&amp;lt;/sup&amp;gt;Das Protokoll ist danach zu veröffentlichen und zu archivieren.&lt;br /&gt;
# Mindestens einmal im Semester tagt der Hochschulrat der Studentinnen und Studenten gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammenarbeit | § Zusammenarbeit]] der [[Grundordnung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Bekanntgabe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Ordnung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Studentinnen-_und_Studentenrat/Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10303</id>
		<title>StuRa Diskussion:Studentinnen- und Studentenrat/Geschäftsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Studentinnen-_und_Studentenrat/Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10303"/>
		<updated>2011-03-04T18:40:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Sitzungen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Komponenten von [http://de.wikipedia.org/wiki/Liquid_Democracy liquid democracy] zur meinungsbildung einbauen?&lt;br /&gt;
[[Benutzer:JohannesSchneemann|JohannesSchneemann]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Antragsform ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was muss mindestens in einen Antrag:&lt;br /&gt;
# Name des Antragstellers,&lt;br /&gt;
# Telefonnummer oder E-Mailadresse des Antragstellers,&lt;br /&gt;
# eine Beschreibung der beantragten Sache.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § Sitzungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Außerordentliche Sitzungen der Organe werden einberufen auf Verlangen&lt;br /&gt;
## der Sitzungsleitung oder&lt;br /&gt;
## der Sprecher.&lt;br /&gt;
# Auf außerordentlichen Sitzungen darf nur zu den auf der Einladung enthaltenen Themen diskutiert und beschlossen werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Studentinnen-_und_Studentenrat/Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10302</id>
		<title>StuRa Diskussion:Studentinnen- und Studentenrat/Geschäftsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Studentinnen-_und_Studentenrat/Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10302"/>
		<updated>2011-03-04T18:34:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: § Sitzungen&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Komponenten von [http://de.wikipedia.org/wiki/Liquid_Democracy liquid democracy] zur meinungsbildung einbauen?&lt;br /&gt;
[[Benutzer:JohannesSchneemann|JohannesSchneemann]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Antragsform ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was muss mindestens in einen Antrag:&lt;br /&gt;
# Name des Antragstellers,&lt;br /&gt;
# Telefonnummer oder E-Mailadresse des Antragstellers,&lt;br /&gt;
# eine Beschreibung der beantragten Sache.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § Sitzungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Außerordentliche Sitzungen der Organe werden einberufen auf Verlangen&lt;br /&gt;
## der Sitzungsleitung oder&lt;br /&gt;
## der Sprecher.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10300</id>
		<title>StuRa:Geschäftsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=10300"/>
		<updated>2011-03-04T17:52:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: Zwischenspeichern (Rauchpause!)&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Dies ist das [[Geschäftsordnung/Dokument | Dokument]] zur [[Geschäftsordnung | Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] mit ergänzender [[Geschäftsordnung/Begründung | Begründung]] und [[Geschäftsordnung/Erklärung | Erklärung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Entwurf zur Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft =&lt;br /&gt;
&amp;lt;div align=center&amp;gt;&#039;&#039;&#039;Geschäftsordnung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
der Studentinnen- und Studentenschaft&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
als Teil der Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Beschlüsse über Ordnungen bedürfen mindestens der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.&lt;br /&gt;
# Beschlüsse über Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft sind den FSRs anzuzeigen.&lt;br /&gt;
# Ordnungen sind mindestens hochschulöffentlich bekannt zu machen. Alle Ordnungen sind gemeinsam zu veröffentlichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Sitzungen ===&lt;br /&gt;
# Organe tagen mindestens viermal im Semester.&lt;br /&gt;
# Organe tagen im Zeitraum der nicht vorlesungsfreien Zeit (((nach dem Studienjahresablaufplanes der HTW Dresden))) regelmäßig ordentlich.&lt;br /&gt;
# Eine außerordentliche Sitzung eines Organes wird einberufen&lt;br /&gt;
## durch Beschluss des Organes&lt;br /&gt;
## auf Verlangen&lt;br /&gt;
### von fünfundzwanzig von Hundert der Mitglieder des Organes&lt;br /&gt;
### der Sitzungsleitung oder&lt;br /&gt;
### der Sprecher es verlangen.&lt;br /&gt;
#: In der vorlesungsfreien Zeit beträgt die Ladungsfrist für außerordentlichen Sitzungen 14 Tage. Sie reduziert sich in der nicht vorlesungsfreien Zeit auf 72 Stunden.&lt;br /&gt;
# Sitzungen finden öffentlich statt, sofern nichts anderes bestimmt wird.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Sitzungen der Organe sind zu protokollieren. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Das Protokoll ist von der Sitzungsleitung und den Protokollverantwortlichen zu unterzeichnen. &amp;lt;sup&amp;gt;3&amp;lt;/sup&amp;gt;Es erlangt Gültigkeit durch Beschluss des Organes auf einer der folgenden Sitzungen. &amp;lt;sup&amp;gt;4&amp;lt;/sup&amp;gt;Das Protokoll ist danach zu veröffentlichen und zu archivieren.&lt;br /&gt;
# Mindestens einmal im Semester tagt der StuRa gemeinsam mit den Fachschaftsräten und weiteren in Organe der Hochschule gewählten und in Kommissionen der Hochschule bestellten Studentinnen und Studenten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Auf außerordentlichen Sitzungen darf nur zu den auf der Einladung enthaltenen Themen diskutiert und beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Bekanntgabe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Ordnung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10222</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Erklärung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10222"/>
		<updated>2011-02-28T17:47:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Ordnungen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Grundlage für diese Ordnung ist das SächsHSG. Dieses Ordnung ist &amp;quot;nur&amp;quot; die Ergänzung. Mindestens § 24 bis § 29 müssen gelesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Euch dürfen keine Nachteile durch euer Engagement entstehen. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG. Aber auch keine Studentin oder kein Student kann einfach sagen, dass sie oder ihn das nix angehen würde. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 3 SächsHSG.&lt;br /&gt;
# So sollen alle, für die ihr zuständig seid, auch die Möglichkeit haben, dass ihr etwas für sie tut bzw. etwas für alle festlegt. Das mit den Anfragen kommt im Übrigen aus der Politik. Da ist das bei Parlamenten, wie wir es doch auch sind :-D, so Praxis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# Es zählt nicht nur die Quantität, sondern die Qualität. Wir müssen nicht überall mitmachen. Aber es wäre eben ein Maßnahme in der Leitung der Hochschule oder der Fakultäten mitzuwirken. Gegenwärtig gibt es sowas nur nicht, obwohl es möglich wäre, denn es wird nicht von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gewünscht. Revolution!&lt;br /&gt;
# Diese Aufgaben haben wir uns selbst auferlegt. Diese können jederzeit geändert, ergänzt oder gestrichen werden.&lt;br /&gt;
## Das ist wichtig für die Arbeit mit anderen Vertretungen, beispielsweise [[fzs]] oder [[BuFaTas]].&lt;br /&gt;
## Es soll uns nicht so gehen wie den Aktiven in Bayern oder Baden-Württemberg. Die habe nämlich keine Grundlage zum Handeln, beispielsweise die Möglichkeit Beiträge für ihre Arbeit zu erheben.&lt;br /&gt;
## Wir wollen mehr! :-D Wie immer! :-D Beispiel gefällig? Eine Senatskommission Lehre und Studium, die für uns maßgeblich ist, könnte auch zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzt sein. Sinn würde das besonders daher machen, da hier fast gleiche Dinge behandelt werden wie in den zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzten Studienkommissionen.&lt;br /&gt;
## Wir wollen nicht nur mehr, sondern unseren Senf auch zu allem dazu geben können! :-D Das Ganze zielt auf das &amp;quot;[http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeinpolitisches_Mandat allgemein politische Mandat]&amp;quot; ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
# Näheres dazu ist bei [[Fachschaften#Gliederung | Gliederung der Fachschaften]] beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Wer kommt in die Gruppe der anonymen Übermotivierten? Es soll hierbei auf die Wahlordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
# Denkt euch selbst aus, wer wie in die Gruppen der Willigen und Gezwungenen rein und raus kommt.&lt;br /&gt;
# Klare Sache, aber nirgends klar niedergeschrieben: Die Mitglieder in den Hochschulorganen sollen sich mit den zuständigen studentischen Organen kurzschließen. Sie sollen ja vertreten was die Meinung von den [[Organe]]n ihrer [[Mitgliedergruppe#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe]] ist. [[Vertretungen der Studentinnen und Studenten]] vertreten die [[Beschlüsse]] der [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# So soll euch klar sein, dass ihr nicht zwangsläufig alle gewählt oder stimmberechtigt sein müsst.&lt;br /&gt;
# Zu Beginn der Legislatur haben ausschließlich die Gewählten eine Stimme. Damit soll das Organ nicht von Altlasten dominiert werden können.&lt;br /&gt;
# Jedes Organ kann selbst festlegen wie viele Mitglieder es für sich höchstens wählen lassen will. Der Beschluss gilt nur für die kommende Wahl. In einer Ordnung gilt die Festlegung dauerhaft.&lt;br /&gt;
# Sollte dieser Fall eintreten ist sowieso alles zu spät. Dann hilft es nur noch gemeinsam einen Weg zur Motivation Neuer zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# Wenn du nicht weiter weist, bilde einen Arbeitskreis. ;-) Das Einsetzen bzw. die Gliederung soll dem strukturierten Arbeiten dienen. So kann das Organ Aufgaben gezielter abarbeiten. Diese Gruppen können auch Befugnisse erhalten. Ihr könnt die nennen wie ihr wollt. Von Ressort bis Therapiegruppe ist alles möglich. Referate sind Hauptgruppen des Organes, wie beispielsweise Finanzen. Ausschüsse sollten überwiegend aus Mitgliedern des Organes bestehen. Arbeitsgemeinschaften brauchen das nicht. Sie spiegeln nur die Verbundenheit wider. Beispielsweise eine Initiative zur Nutzung von Sonnenkraft könnte an den StuRa angegliedert sein, die aber nicht an Beschlüsse des StuRa gebunden ist, aber trotzdem in der Hochschule aktiv ist. Sie kann aber eigene Beschlüsse fassen, woran wiederum der StuRa nicht gebunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Das ist der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld wir brauchen und wie wir dieses dann verwenden wollen. &lt;br /&gt;
# Das ist dann der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld die Studentinnen und Studenten als Semesterbeitrag entrichten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Neben dem Kennenlernen ist das die Plattform für alles Große. Es kann hier beispielsweise die grundlegende Veränderung unserer eigenen Organisation oder auch die Höhe der Beiträge besprochen werden. PS: Krachen lassen! :-P&lt;br /&gt;
# KSS rulez!&lt;br /&gt;
# So haben wir alle die Möglichkeit uns mit anderen zu organisieren und gemeinsam was zu erreichen. Beispiele sind hierfür der [[fzs]], das [[ABS]] oder die [[BuFaTas]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
# Möge das Sitzungschaos gebändigt werden. Es soll hierbei auf die Geschäftsordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Ihr könnt für euch festschreiben, was ihr wollt, solange es auf dem SächsHSG und möglicher Weise der Grundordnung unserer Hochschule beruht.  Die Ordnungen der einzelnen FSR müssen auch dieser Ordnung entsprechen. Die des StuRa selbstverständlich auch, aber dieser darf diese Ordnung ändern.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10216</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Erklärung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10216"/>
		<updated>2011-02-28T17:42:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Grundlage für diese Ordnung ist das SächsHSG. Dieses Ordnung ist &amp;quot;nur&amp;quot; die Ergänzung. Mindestens § 24 bis § 29 müssen gelesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Euch dürfen keine Nachteile durch euer Engagement entstehen. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG. Aber auch keine Studentin oder kein Student kann einfach sagen, dass sie oder ihn das nix angehen würde. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 3 SächsHSG.&lt;br /&gt;
# So sollen alle, für die ihr zuständig seid, auch die Möglichkeit haben, dass ihr etwas für sie tut bzw. etwas für alle festlegt. Das mit den Anfragen kommt im Übrigen aus der Politik. Da ist das bei Parlamenten, wie wir es doch auch sind :-D, so Praxis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# Es zählt nicht nur die Quantität, sondern die Qualität. Wir müssen nicht überall mitmachen. Aber es wäre eben ein Maßnahme in der Leitung der Hochschule oder der Fakultäten mitzuwirken. Gegenwärtig gibt es sowas nur nicht, obwohl es möglich wäre, denn es wird nicht von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gewünscht. Revolution!&lt;br /&gt;
# Diese Aufgaben haben wir uns selbst auferlegt. Diese können jederzeit geändert, ergänzt oder gestrichen werden.&lt;br /&gt;
## Das ist wichtig für die Arbeit mit anderen Vertretungen, beispielsweise [[fzs]] oder [[BuFaTas]].&lt;br /&gt;
## Es soll uns nicht so gehen wie den Aktiven in Bayern oder Baden-Württemberg. Die habe nämlich keine Grundlage zum Handeln, beispielsweise die Möglichkeit Beiträge für ihre Arbeit zu erheben.&lt;br /&gt;
## Wir wollen mehr! :-D Wie immer! :-D Beispiel gefällig? Eine Senatskommission Lehre und Studium, die für uns maßgeblich ist, könnte auch zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzt sein. Sinn würde das besonders daher machen, da hier fast gleiche Dinge behandelt werden wie in den zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzten Studienkommissionen.&lt;br /&gt;
## Wir wollen nicht nur mehr, sondern unseren Senf auch zu allem dazu geben können! :-D Das Ganze zielt auf das &amp;quot;[http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeinpolitisches_Mandat allgemein politische Mandat]&amp;quot; ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
# Näheres dazu ist bei [[Fachschaften#Gliederung | Gliederung der Fachschaften]] beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Wer kommt in die Gruppe der anonymen Übermotivierten? Es soll hierbei auf die Wahlordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
# Denkt euch selbst aus, wer wie in die Gruppen der Willigen und Gezwungenen rein und raus kommt.&lt;br /&gt;
# Klare Sache, aber nirgends klar niedergeschrieben: Die Mitglieder in den Hochschulorganen sollen sich mit den zuständigen studentischen Organen kurzschließen. Sie sollen ja vertreten was die Meinung von den [[Organe]]n ihrer [[Mitgliedergruppe#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe]] ist. [[Vertretungen der Studentinnen und Studenten]] vertreten die [[Beschlüsse]] der [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# So soll euch klar sein, dass ihr nicht zwangsläufig alle gewählt oder stimmberechtigt sein müsst.&lt;br /&gt;
# Zu Beginn der Legislatur haben ausschließlich die Gewählten eine Stimme. Damit soll das Organ nicht von Altlasten dominiert werden können.&lt;br /&gt;
# Jedes Organ kann selbst festlegen wie viele Mitglieder es für sich höchstens wählen lassen will. Der Beschluss gilt nur für die kommende Wahl. In einer Ordnung gilt die Festlegung dauerhaft.&lt;br /&gt;
# Sollte dieser Fall eintreten ist sowieso alles zu spät. Dann hilft es nur noch gemeinsam einen Weg zur Motivation Neuer zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# Wenn du nicht weiter weist, bilde einen Arbeitskreis. ;-) Das Einsetzen bzw. die Gliederung soll dem strukturierten Arbeiten dienen. So kann das Organ Aufgaben gezielter abarbeiten. Diese Gruppen können auch Befugnisse erhalten. Ihr könnt die nennen wie ihr wollt. Von Ressort bis Therapiegruppe ist alles möglich. Referate sind Hauptgruppen des Organes, wie beispielsweise Finanzen. Ausschüsse sollten überwiegend aus Mitgliedern des Organes bestehen. Arbeitsgemeinschaften brauchen das nicht. Sie spiegeln nur die Verbundenheit wider. Beispielsweise eine Initiative zur Nutzung von Sonnenkraft könnte an den StuRa angegliedert sein, die aber nicht an Beschlüsse des StuRa gebunden ist, aber trotzdem in der Hochschule aktiv ist. Sie kann aber eigene Beschlüsse fassen, woran wiederum der StuRa nicht gebunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Das ist der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld wir brauchen und wie wir dieses dann verwenden wollen. &lt;br /&gt;
# Das ist dann der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld die Studentinnen und Studenten als Semesterbeitrag entrichten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Neben dem Kennenlernen ist das die Plattform für alles Große. Es kann hier beispielsweise die grundlegende Veränderung unserer eigenen Organisation oder auch die Höhe der Beiträge besprochen werden. PS: Krachen lassen! :-P&lt;br /&gt;
# KSS rulez!&lt;br /&gt;
# So haben wir alle die Möglichkeit uns mit anderen zu organisieren und gemeinsam was zu erreichen. Beispiele sind hierfür der [[fzs]], das [[ABS]] oder die [[BuFaTas]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
# Möge das Sitzungschaos gebändigt werden. Es soll hierbei auf die Geschäftsordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Ihr könnt für euch festschreiben was ihr wollt solange es auf dem SächsHSG und möglicher Weise der Grundordnung unserer Hochschule widerspricht.  Die Ordnungen der FSRs müssen auch noch dieser Ordnung und die der Studentinnen- und Studentenschaft entsprechen. Die des StuRa selbstverständlich auch, aber dieser darf die Ordnung und die der Studentinnen- und Studentenschaft ändern.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10215</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Begründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10215"/>
		<updated>2011-02-28T17:42:26Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Auf eine Wiederholung von Texten des SächsHSG, besonders von §§ 24 - 29, wurde vorerst verzichtet. Damit soll die Ordnung schlank gestaltet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Mit der Formulierung aus § 53 Absatz 1 SächsHSG soll klargestellt werden, dass die Bedingungen der Mitwirkung auch für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft gilt.&lt;br /&gt;
# Die Verpflichtung aller Organe zur Vertretung, Aufklärung und Behandlung der Belange aller einzelnen Studentinnen und Studenten wird somit sichergestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# So erklärt sich die Studentinnen- und Studentenschaft bereit in den entscheidenden Organen, von Studienkommissionen bis Rektorat, mitzuwirken.&lt;br /&gt;
# Selbstverständlich muss die Studentinnen- und Studentenschaft die gesetzlichen Aufgaben erfüllen.&lt;br /&gt;
## Damit ist die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit weiteren Zusammenschlüssen, beispielsweise [[fzs]], [[ABS]] [[Gewerkschaften]] oder [[bpm]], gegeben.&lt;br /&gt;
## Dies dient zur Existenzsicherung von sich selbst und dem Einstehen für andere Studierendenschaften.&lt;br /&gt;
## Es wird die Vertretung des demokratischen Anspruchs der größten Mitgliedergruppe an Hochschulen damit hervorgehoben.&lt;br /&gt;
## Hiermit wird nochmal klar gestellt, dass sich zu allen Interessen von Studierenden bemüht werden soll. Somit wird eine Meinungsbekundung über den Status von aktuellen Studierenden hinaus möglich. Hierzu zählen beispielsweise Studieninteressierte, hauptsächlich Schülerinnen und Schüler als zukünftige Studierende, Studierende anderer Bildungseinrichtungen, Absolventinnen und Absolventen der Bildungseinrichtungen. Es wird so eine Grundlage geschaffen, um sich zu allgemeinen politischen Themen zu positionieren, denn wir haben eine gesellschaftliche Mitverantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
# Durch diese Gliederung wird festgelegt, dass es Fachschaften und damit folglich Fachschaftsräte gibt. Dies ist die notwendige Bestimmung gemäß § 27 Absatz 2. Die Bezeichnung der Fachschaften erfolgt gemäß der Bezeichnungen der aktuellen Fakultäten.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Grundsätzlich macht die Gliederung der Fachschaften nach Fakultäten Sinn. Über die Gliederung in Fakultäten entscheidet jedoch das Rektorat, unabhängig von den studentischen Organen, nahezu allein. Durch die Formulierung ist aber sichergestellt, dass durch eine mögliche Änderung in der Gliederung der Fakultäten automatisch auch eine Änderung der Gliederungen der Fachschaft nach sich zieht. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Sollte eine Abweichung von Satz 1 den Fachschaftsräten zweckmäßig erscheinen, so können diese das durch ihre Fachschaftsordnungen ändern. Der StuRa könnte dies durch Änderung dieser Ordnung aber eben auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Verweis zur [[WO]].&lt;br /&gt;
# Damit wird die Regelung zur Besetzung der Einheiten unterhalb des Organes unabhängig von der Wahlordnung. Somit ergibt sich Gestaltungsfreiraum zur Festlegung des Verfahrens.&lt;br /&gt;
# Somit wird das [[Zusammenwirken]] der Studentinnen und Studenten in den [[Selbstverwaltung]]en ([[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft |Studentinnen- und Studentenschaft]] und [[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Hochschule | Hochschule]]) festgelegt. Verweis zur [[MO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# Es wird eine Sicherung der beratenden Mitgliedschaft, beispielsweise in Zusammenhang mit der Gewährung von Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4, festgeschrieben.&lt;br /&gt;
# Hiermit wird erreicht, dass zum Zeitpunkt des Zusammentretens nach erfolgter Wahl ausschließlich die durch die Wahlberechtigten Legitimierten Stimmrecht im Organ besitzen. Gleichzeitig wird dadurch deutlich, dass das Organ durch Beschluss oder Wahl nach Ordnung weiteren Mitglieder Stimmrecht erteilen kann.&lt;br /&gt;
# Somit ist die zukünftige Größe Entscheidung des Organen und somit eine perspektivische Steuerung der Handlungsfähigkeit des Organes möglich.&lt;br /&gt;
# Die Belastung von weniger als drei entscheidenden Personen erscheint es nicht zumutbar die gesamte Fachschaft zu vertreten. Gewählte werden automatisch Mitglieder im StuRa.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# So ist eine Gliederung und Übertragung von Befugnissen möglich. Diese müssen klar durch Beschluss oder Ordnung geregelt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 4 und § 29 Absatz 3 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 29 Absatz 1 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Ein derartiges Treffen bildet die Grundlage der gesamtheitlichen Interessenvertretung der Studentinnen- und Studentenschaft.&lt;br /&gt;
# Die Mitwirkung der Studentinnen- und Studentenschaft wird gemäß § 28 betont.&lt;br /&gt;
# Hiermit wird die Grundlage für weitere Zusammenschlüsse, wie beispielsweise Bundesfachschaftenkonferenzen oder andere Bündnisse, geschaffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
# Verweis zur [[GO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Es soll festgehalten werden wonach Ordnungen erstellt werden dürfen. Beabsichtigtes Abweichen von der Grundordnung der HTW Dresden bedarf der Änderung durch den Erweiterten Senat oder dieser Grundordnung bedarf der Änderung durch den StuRa. Gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 1 SächsHSG können die Verfahren der Organe selbst festgelegt werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10214</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Erklärung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Erkl%C3%A4rung&amp;diff=10214"/>
		<updated>2011-02-28T17:41:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Beschlüsse */ Inhalt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Grundlage für diese Ordnung ist das SächsHSG. Dieses Ordnung ist &amp;quot;nur&amp;quot; die Ergänzung. Mindestens § 24 bis § 29 müssen gelesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Euch dürfen keine Nachteile durch euer Engagement entstehen. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG. Aber auch keine Studentin oder kein Student kann einfach sagen, dass sie oder ihn das nix angehen würde. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 3 SächsHSG.&lt;br /&gt;
# So sollen alle, für die ihr zuständig seid, auch die Möglichkeit haben, dass ihr etwas für sie tut bzw. etwas für alle festlegt. Das mit den Anfragen kommt im Übrigen aus der Politik. Da ist das bei Parlamenten, wie wir es doch auch sind :-D, so Praxis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# Es zählt nicht nur die Quantität, sondern die Qualität. Wir müssen nicht überall mitmachen. Aber es wäre eben ein Maßnahme in der Leitung der Hochschule oder der Fakultäten mitzuwirken. Gegenwärtig gibt es sowas nur nicht, obwohl es möglich wäre, denn es wird nicht von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gewünscht. Revolution!&lt;br /&gt;
# Diese Aufgaben haben wir uns selbst auferlegt. Diese können jederzeit geändert, ergänzt oder gestrichen werden.&lt;br /&gt;
## Das ist wichtig für die Arbeit mit anderen Vertretungen, beispielsweise [[fzs]] oder [[BuFaTas]].&lt;br /&gt;
## Es soll uns nicht so gehen wie den Aktiven in Bayern oder Baden-Württemberg. Die habe nämlich keine Grundlage zum Handeln, beispielsweise die Möglichkeit Beiträge für ihre Arbeit zu erheben.&lt;br /&gt;
## Wir wollen mehr! :-D Wie immer! :-D Beispiel gefällig? Eine Senatskommission Lehre und Studium, die für uns maßgeblich ist, könnte auch zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzt sein. Sinn würde das besonders daher machen, da hier fast gleiche Dinge behandelt werden wie in den zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzten Studienkommissionen.&lt;br /&gt;
## Wir wollen nicht nur mehr, sondern unseren Senf auch zu allem dazu geben können! :-D Das Ganze zielt auf das &amp;quot;[http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeinpolitisches_Mandat allgemein politische Mandat]&amp;quot; ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
Näheres dazu ist bei [[Fachschaften#Gliederung | Gliederung der Fachschaften]] beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Wer kommt in die Gruppe der anonymen Übermotivierten? Es soll hierbei auf die Wahlordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
# Denkt euch selbst aus, wer wie in die Gruppen der Willigen und Gezwungenen rein und raus kommt.&lt;br /&gt;
# Klare Sache, aber nirgends klar niedergeschrieben: Die Mitglieder in den Hochschulorganen sollen sich mit den zuständigen studentischen Organen kurzschließen. Sie sollen ja vertreten was die Meinung von den [[Organe]]n ihrer [[Mitgliedergruppe#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe]] ist. [[Vertretungen der Studentinnen und Studenten]] vertreten die [[Beschlüsse]] der [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# So soll euch klar sein, dass ihr nicht zwangsläufig alle gewählt oder stimmberechtigt sein müsst.&lt;br /&gt;
# Zu Beginn der Legislatur haben ausschließlich die Gewählten eine Stimme. Damit soll das Organ nicht von Altlasten dominiert werden können.&lt;br /&gt;
# Jedes Organ kann selbst festlegen wie viele Mitglieder es für sich höchstens wählen lassen will. Der Beschluss gilt nur für die kommende Wahl. In einer Ordnung gilt die Festlegung dauerhaft.&lt;br /&gt;
# Sollte dieser Fall eintreten ist sowieso alles zu spät. Dann hilft es nur noch gemeinsam einen Weg zur Motivation Neuer zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# Wenn du nicht weiter weist, bilde einen Arbeitskreis. ;-) Das Einsetzen bzw. die Gliederung soll dem strukturierten Arbeiten dienen. So kann das Organ Aufgaben gezielter abarbeiten. Diese Gruppen können auch Befugnisse erhalten. Ihr könnt die nennen wie ihr wollt. Von Ressort bis Therapiegruppe ist alles möglich. Referate sind Hauptgruppen des Organes, wie beispielsweise Finanzen. Ausschüsse sollten überwiegend aus Mitgliedern des Organes bestehen. Arbeitsgemeinschaften brauchen das nicht. Sie spiegeln nur die Verbundenheit wider. Beispielsweise eine Initiative zur Nutzung von Sonnenkraft könnte an den StuRa angegliedert sein, die aber nicht an Beschlüsse des StuRa gebunden ist, aber trotzdem in der Hochschule aktiv ist. Sie kann aber eigene Beschlüsse fassen, woran wiederum der StuRa nicht gebunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Das ist der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld wir brauchen und wie wir dieses dann verwenden wollen. &lt;br /&gt;
# Das ist dann der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld die Studentinnen und Studenten als Semesterbeitrag entrichten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Neben dem Kennenlernen ist das die Plattform für alles Große. Es kann hier beispielsweise die grundlegende Veränderung unserer eigenen Organisation oder auch die Höhe der Beiträge besprochen werden. PS: Krachen lassen! :-P&lt;br /&gt;
# KSS rulez!&lt;br /&gt;
# So haben wir alle die Möglichkeit uns mit anderen zu organisieren und gemeinsam was zu erreichen. Beispiele sind hierfür der [[fzs]], das [[ABS]] oder die [[BuFaTas]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
Möge das Sitzungschaos gebändigt werden. Es soll hierbei auf die Geschäftsordnung verwiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Ihr könnt für euch festschreiben was ihr wollt solange es auf dem SächsHSG und möglicher Weise der Grundordnung unserer Hochschule widerspricht.  Die Ordnungen der FSRs müssen auch noch dieser Ordnung und die der Studentinnen- und Studentenschaft entsprechen. Die des StuRa selbstverständlich auch, aber dieser darf die Ordnung und die der Studentinnen- und Studentenschaft ändern.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10213</id>
		<title>StuRa:Grundordnung/Begründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Grundordnung/Begr%C3%BCndung&amp;diff=10213"/>
		<updated>2011-02-28T17:39:57Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;AnkeStockhaus: /* § Beschlüsse */ Inhalt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Auf eine Wiederholung von Texten des SächsHSG, besonders von §§ 24 - 29, wurde vorerst verzichtet. Damit soll die Ordnung schlank gestaltet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===&lt;br /&gt;
# Mit der Formulierung aus § 53 Absatz 1 SächsHSG soll klargestellt werden, dass die Bedingungen der Mitwirkung auch für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft gilt.&lt;br /&gt;
# Die Verpflichtung aller Organe zur Vertretung, Aufklärung und Behandlung der Belange aller einzelnen Studentinnen und Studenten wird somit sichergestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Aufgaben ===&lt;br /&gt;
# So erklärt sich die Studentinnen- und Studentenschaft bereit in den entscheidenden Organen, von Studienkommissionen bis Rektorat, mitzuwirken.&lt;br /&gt;
# Selbstverständlich muss die Studentinnen- und Studentenschaft die gesetzlichen Aufgaben erfüllen.&lt;br /&gt;
## Damit ist die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit weiteren Zusammenschlüssen, beispielsweise [[fzs]], [[ABS]] [[Gewerkschaften]] oder [[bpm]], gegeben.&lt;br /&gt;
## Dies dient zur Existenzsicherung von sich selbst und dem Einstehen für andere Studierendenschaften.&lt;br /&gt;
## Es wird die Vertretung des demokratischen Anspruchs der größten Mitgliedergruppe an Hochschulen damit hervorgehoben.&lt;br /&gt;
## Hiermit wird nochmal klar gestellt, dass sich zu allen Interessen von Studierenden bemüht werden soll. Somit wird eine Meinungsbekundung über den Status von aktuellen Studierenden hinaus möglich. Hierzu zählen beispielsweise Studieninteressierte, hauptsächlich Schülerinnen und Schüler als zukünftige Studierende, Studierende anderer Bildungseinrichtungen, Absolventinnen und Absolventen der Bildungseinrichtungen. Es wird so eine Grundlage geschaffen, um sich zu allgemeinen politischen Themen zu positionieren, denn wir haben eine gesellschaftliche Mitverantwortung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Gliederung ===&lt;br /&gt;
# Durch diese Gliederung wird festgelegt, dass es Fachschaften und damit folglich Fachschaftsräte gibt. Dies ist die notwendige Bestimmung gemäß § 27 Absatz 2. Die Bezeichnung der Fachschaften erfolgt gemäß der Bezeichnungen der aktuellen Fakultäten.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Grundsätzlich macht die Gliederung der Fachschaften nach Fakultäten Sinn. Über die Gliederung in Fakultäten entscheidet jedoch das Rektorat, unabhängig von den studentischen Organen, nahezu allein. Durch die Formulierung ist aber sichergestellt, dass durch eine mögliche Änderung in der Gliederung der Fakultäten automatisch auch eine Änderung der Gliederungen der Fachschaft nach sich zieht. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Sollte eine Abweichung von Satz 1 den Fachschaftsräten zweckmäßig erscheinen, so können diese das durch ihre Fachschaftsordnungen ändern. Der StuRa könnte dies durch Änderung dieser Ordnung aber eben auch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Wahlen ===&lt;br /&gt;
# Verweis zur [[WO]].&lt;br /&gt;
# Damit wird die Regelung zur Besetzung der Einheiten unterhalb des Organes unabhängig von der Wahlordnung. Somit ergibt sich Gestaltungsfreiraum zur Festlegung des Verfahrens.&lt;br /&gt;
# Somit wird das [[Zusammenwirken]] der Studentinnen und Studenten in den [[Selbstverwaltung]]en ([[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft |Studentinnen- und Studentenschaft]] und [[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Hochschule | Hochschule]]) festgelegt. Verweis zur [[MO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
# Es wird eine Sicherung der beratenden Mitgliedschaft, beispielsweise in Zusammenhang mit der Gewährung von Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4, festgeschrieben.&lt;br /&gt;
# Hiermit wird erreicht, dass zum Zeitpunkt des Zusammentretens nach erfolgter Wahl ausschließlich die durch die Wahlberechtigten Legitimierten Stimmrecht im Organ besitzen. Gleichzeitig wird dadurch deutlich, dass das Organ durch Beschluss oder Wahl nach Ordnung weiteren Mitglieder Stimmrecht erteilen kann.&lt;br /&gt;
# Somit ist die zukünftige Größe Entscheidung des Organen und somit eine perspektivische Steuerung der Handlungsfähigkeit des Organes möglich.&lt;br /&gt;
# Die Belastung von weniger als drei entscheidenden Personen erscheint es nicht zumutbar die gesamte Fachschaft zu vertreten. Gewählte werden automatisch Mitglieder im StuRa.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Befugnisse ===&lt;br /&gt;
# So ist eine Gliederung und Übertragung von Befugnissen möglich. Diese müssen klar durch Beschluss oder Ordnung geregelt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Haushalt und Finanzen ===&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 4 und § 29 Absatz 3 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 29 Absatz 1 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Zusammenarbeit ===&lt;br /&gt;
# Ein derartiges Treffen bildet die Grundlage der gesamtheitlichen Interessenvertretung der Studentinnen- und Studentenschaft.&lt;br /&gt;
# Die Mitwirkung der Studentinnen- und Studentenschaft wird gemäß § 28 betont.&lt;br /&gt;
# Hiermit wird die Grundlage für weitere Zusammenschlüsse, wie beispielsweise Bundesfachschaftenkonferenzen oder andere Bündnisse, geschaffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlüsse ===&lt;br /&gt;
Verweis zur [[GO]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Es soll festgehalten werden wonach Ordnungen erstellt werden dürfen. Beabsichtigtes Abweichen von der Grundordnung der HTW Dresden bedarf der Änderung durch den Erweiterten Senat oder dieser Grundordnung bedarf der Änderung durch den StuRa. Gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 1 SächsHSG können die Verfahren der Organe selbst festgelegt werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>AnkeStockhaus</name></author>
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