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	<title>Wiki StuRa HTW Dresden - Benutzerbeiträge [de]</title>
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		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Bereich_%C3%96kologie&amp;diff=17051</id>
		<title>StuRa:Bereich Ökologie</title>
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		<updated>2011-11-17T08:24:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* Amtstragende Personen */ Amtszeit von D.K. geändert&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Aufgaben ==&lt;br /&gt;
* Sensibilisierung der Studierendenschaft für Ökologie,&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Einsatz für umweltfreundlicheres Verhalten der gesamten Hochschule,&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Umweltbewusstsein der Organe der Studierendenschaft weiter fördern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenarbeit ==&lt;br /&gt;
mit&lt;br /&gt;
* Hochschulleitung&lt;br /&gt;
* anderen Hochschulen&lt;br /&gt;
* einschlägigen Organisation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechenschaft ==&lt;br /&gt;
[[Referat Hochschulpolitik]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Amtstragende Personen ==&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Name&lt;br /&gt;
! Amtszeit&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Daniela Künzler&lt;br /&gt;
| 11-04-26 - 11-11-07&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Stellen ==&lt;br /&gt;
* [[Bereichsleitung Ökologie]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ideen ==&lt;br /&gt;
* Zertifizierung der Abläufe nach [http://de.wikipedia.org/wiki/EMAS-Verordnung EMAS] (siehe auch [http://de.wikipedia.org/wiki/ISO_14000 ISO 14000])&lt;br /&gt;
== Material ==&lt;br /&gt;
* [http://www.bpb.de/publikationen/0RDKRY,0,0,Konsumkultur.html APuZ 32-33/2009 Konsumkultur] - [http://www.bpb.de/files/26HC72.pdf pdf]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bereich]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Ökologie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
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		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Bereich_Geschlechtergerechtigkeit&amp;diff=17050</id>
		<title>StuRa:Bereich Geschlechtergerechtigkeit</title>
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		<updated>2011-11-17T08:23:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* Amtstragende Personen */ Amtszeit von D.K. geändert&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Aufgaben ==&lt;br /&gt;
* Verbesserung der Geschlechtergleichstellung an der Hochschule&lt;br /&gt;
* Beratung und Seminarangebote schaffen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenarbeit ==&lt;br /&gt;
* [[Gleichstellungsbeauftragte oder Gleichstellungsbeauftragter HTW Dresden]]&lt;br /&gt;
** [[Gleichstellungsbeauftragte oder Gleichstellungsbeauftragter der Fakultät | Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechenschaft ==&lt;br /&gt;
[[Referat Hochschulpolitik]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Themen ==&lt;br /&gt;
* [[geschlechtergerechte Sprache]]&lt;br /&gt;
* [[geschlechtergerechte Mitwirkung]]&lt;br /&gt;
* [[Frauenförderplan HTW Dresden]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Amtstragende Personen ==&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Name&lt;br /&gt;
! Amtszeit&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Daniela Künzler&lt;br /&gt;
| 11-04-26 - 11-11-07&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Stellen ==&lt;br /&gt;
* [[Bereichsleitung Geschlechtergerechtigkeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks/Material ==&lt;br /&gt;
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz]&lt;br /&gt;
* [http://www.bmas.de/portal/14606/agg__allgemeines__gleichbehandlungsgesetz.html Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (BMAS)]&lt;br /&gt;
* [http://www.genderkompetenz.info/ GenderKompetenzZentrum]&lt;br /&gt;
* [http://www.gender-mainstreaming.net/ Gender Mainstreaming vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend]&lt;br /&gt;
* [http://www.bpb.de/publikationen/8NZ3JY,0,0,Frauen_in_Politik_und_Medien.html APuZ 50/2009 Frauen in Politik und Medien] - [http://www.bpb.de/files/RMS8NK.pdf pdf]&lt;br /&gt;
* [http://www.bpb.de/publikationen/UEXLX7,0,0,Lebensentw?rfe.html APuZ 41/2009 Lebensentwürfe] - [http://www.bpb.de/files/XGI2F3.pdf pdf]&lt;br /&gt;
* [http://www.physorg.com/news/2011-08-job-trends-gender-inequality.html Study: New job trends reproducing old forms of gender inequality]&lt;br /&gt;
* [http://www.youtube.com/watch?v=O944AhUeP3E YouTube: Dietmar Wischmeyer - Muttertag und Vatertag] ( :-D : nach der lustiger Diskussion mit [[Benutzer:MarcusPientka|MarcusPientka]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bereich]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Geschlechtergerechtigkeit]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Gendering]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
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		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Bereich_Land&amp;diff=17049</id>
		<title>Bereich Land</title>
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		<updated>2011-11-17T08:22:25Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* Amtstragende Personen */ Amtszeit von D.K. geändert&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Aufgaben ==&lt;br /&gt;
*aktive Gestaltung der hochschulpolitischen Arbeit in Sachsen&lt;br /&gt;
*wichtige Informationen in diesem Bereich sammeln und an den [[StuRa]] weiterleiten&lt;br /&gt;
*Vertretung der Interessen der Studierenden der [[HTW]] auf Landesebene&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenarbeit == &lt;br /&gt;
mit&lt;br /&gt;
*[[Konferenz Sächsischer Studierendenschaften|KSS]]&lt;br /&gt;
*[[Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst|SMWK]]&lt;br /&gt;
*[[Sächsischer Landtag|SLT]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechenschaft ==&lt;br /&gt;
*[[Referat Hochschulpolitik]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Amtstragende Personen ==&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Name&lt;br /&gt;
! Amtszeit&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Daniela Künzler&lt;br /&gt;
|11-04-26 - 11-11-07&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Stellen ==&lt;br /&gt;
* [[Bereichsleitung Land]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bereich]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Land]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Sachsen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
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		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Referatsleitung_Hochschulpolitik&amp;diff=17048</id>
		<title>StuRa:Referatsleitung Hochschulpolitik</title>
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		<updated>2011-11-17T08:21:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* amtstragende Personen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== Tätigkeitsbezeichnung ===&lt;br /&gt;
* ReferentIn Hochschulpolitik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Referat ===&lt;br /&gt;
* [[Referat_Hochschulpolitik | Hochschulpolitik]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Hauptzweck der Tätigkeit ===&lt;br /&gt;
* Vertretung der hochschulpolitischen Interessen der Studentenschaft&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufgaben == &lt;br /&gt;
* Einarbeitung in den Aufgabenbereich als ReferentIn,&lt;br /&gt;
* Teilnahme an den Sitzungen des StuRa,&lt;br /&gt;
* die Auseinandersetzung mit hochschulpolitischen Konzepten und Entwicklung eigener Ideen,&lt;br /&gt;
* Begleitung von hochschulrelevanten Gesetzesnovellen (insbesondere HRG, SächsHG, BAföG (mit Referat Soziales)),&lt;br /&gt;
* kritische Auseinandersetzung mit der Problematik Hochschulfinanzierung,&lt;br /&gt;
* Auseinandersetzung mit der Thematik Studiengebühren,&lt;br /&gt;
* sich informieren über (über-)regionale und internationale Entwicklungen in der Hochschulpolitik,&lt;br /&gt;
* Kontakt zu Hochschulleitung und Gremien, zuständigen Ministerien, KSS, fzs, Gewerkschaften u.a. insbesondere Pflege der Kontakte zu (über-)regionalen und internationalen StudentInnenvereinigungen,&lt;br /&gt;
* Verantwortlich für MitarbeiterInnen bzw. Ausrüstung,&lt;br /&gt;
* Koordination der [[Referat Hochschulpolitik#Bereiche | Bereiche des Referates]]&lt;br /&gt;
* Übernahme der Tätigkeiten der [[Referat Hochschulpolitik#Bereiche | Bereiche des Referates]] ohne eigene Stelle bzw. unbesetzten Stellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufwand ==&lt;br /&gt;
=== Arbeitsaufwand ===&lt;br /&gt;
300 Stunden/Jahr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Einarbeitungsaufwand ===&lt;br /&gt;
50 Stunden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anforderungen ==&lt;br /&gt;
=== Muss ===&lt;br /&gt;
* intensives hochschulpolitisches Interesse auf allen Ebenen&lt;br /&gt;
* hohes Engagement bei der Durchsetzung von studentischen Interessen &lt;br /&gt;
* flexiebel, teamfähig, kommunikativ&lt;br /&gt;
* selbstständige Arbeisweise&lt;br /&gt;
* Organisationstalent&lt;br /&gt;
* diplomatisches Geschick&lt;br /&gt;
* Reisebereitschaft&lt;br /&gt;
* Kenntnisse in den einschlägigen Rechtsgrundlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Soll ===&lt;br /&gt;
* Mitglied im Landessprecherrat der KSS, SenatorIn im Senat der HTW Dresden und/oder Mitglied anderer Organisationen/Gremien&lt;br /&gt;
* kreatives und innovatives Denken&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kann ===&lt;br /&gt;
* mehrjährige Erfahrung in Hochschulgremien&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechenschaft ==&lt;br /&gt;
* [[Sprecherinnen_und_Sprecher | SprecherInnen]]&lt;br /&gt;
* [[StuRa]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Amtstragende Personen ==&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Name&lt;br /&gt;
! Amtszeit&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Carsten Irmer]]&lt;br /&gt;
| ??-??-?? - ??-??-??&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Robert Haase]]&lt;br /&gt;
| ??-??-?? - ??-??-??&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]]&lt;br /&gt;
| ??-??-?? - 10-??-??&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Robert Haase]]&lt;br /&gt;
| 10-01-12 - 10-06-30 (durch [[Abwahl]])&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|[[Daniela Künzler]]&lt;br /&gt;
| 11-01-24 - 11-11-07&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Tätigkeitsbeschreibung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stelle]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Amt]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
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		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Bereich_Hochschule&amp;diff=17047</id>
		<title>Bereich Hochschule</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Bereich_Hochschule&amp;diff=17047"/>
		<updated>2011-11-17T08:21:12Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* Amtstragende Personen */ Amtszeit von D.K. geändert&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Aufgaben ==&lt;br /&gt;
*Koordination der Zuammenarbeit mit Organen der Hochschule und dem StuRa&lt;br /&gt;
*Mitwirkung bei der Erarbeitung/Änderung von [[Ordnungen der Hochschule]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenarbeit == &lt;br /&gt;
mit&lt;br /&gt;
* [[Senat]]&lt;br /&gt;
* [[Personalrat]]&lt;br /&gt;
* [[Rektorat]]&lt;br /&gt;
* [[Hochschulrat]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechenschaft ==&lt;br /&gt;
* [[Referat Hochschulpolitik]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Amtstragende Personen ==&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Name&lt;br /&gt;
! Amtszeit&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Daniela Künzler&lt;br /&gt;
| 11-04-26 - 11-11-07&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Stellen ==&lt;br /&gt;
*[[Bereichsleitung Hochschule]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bereich]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Hochschule]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:HTW Dresden]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
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		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Referatsleitung_Hochschulpolitik&amp;diff=17046</id>
		<title>StuRa:Referatsleitung Hochschulpolitik</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Referatsleitung_Hochschulpolitik&amp;diff=17046"/>
		<updated>2011-11-17T08:20:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* amtstragende Personen */ Amtszeit von D.K. geändert&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== Tätigkeitsbezeichnung ===&lt;br /&gt;
* ReferentIn Hochschulpolitik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Referat ===&lt;br /&gt;
* [[Referat_Hochschulpolitik | Hochschulpolitik]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Hauptzweck der Tätigkeit ===&lt;br /&gt;
* Vertretung der hochschulpolitischen Interessen der Studentenschaft&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufgaben == &lt;br /&gt;
* Einarbeitung in den Aufgabenbereich als ReferentIn,&lt;br /&gt;
* Teilnahme an den Sitzungen des StuRa,&lt;br /&gt;
* die Auseinandersetzung mit hochschulpolitischen Konzepten und Entwicklung eigener Ideen,&lt;br /&gt;
* Begleitung von hochschulrelevanten Gesetzesnovellen (insbesondere HRG, SächsHG, BAföG (mit Referat Soziales)),&lt;br /&gt;
* kritische Auseinandersetzung mit der Problematik Hochschulfinanzierung,&lt;br /&gt;
* Auseinandersetzung mit der Thematik Studiengebühren,&lt;br /&gt;
* sich informieren über (über-)regionale und internationale Entwicklungen in der Hochschulpolitik,&lt;br /&gt;
* Kontakt zu Hochschulleitung und Gremien, zuständigen Ministerien, KSS, fzs, Gewerkschaften u.a. insbesondere Pflege der Kontakte zu (über-)regionalen und internationalen StudentInnenvereinigungen,&lt;br /&gt;
* Verantwortlich für MitarbeiterInnen bzw. Ausrüstung,&lt;br /&gt;
* Koordination der [[Referat Hochschulpolitik#Bereiche | Bereiche des Referates]]&lt;br /&gt;
* Übernahme der Tätigkeiten der [[Referat Hochschulpolitik#Bereiche | Bereiche des Referates]] ohne eigene Stelle bzw. unbesetzten Stellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufwand ==&lt;br /&gt;
=== Arbeitsaufwand ===&lt;br /&gt;
300 Stunden/Jahr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Einarbeitungsaufwand ===&lt;br /&gt;
50 Stunden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anforderungen ==&lt;br /&gt;
=== Muss ===&lt;br /&gt;
* intensives hochschulpolitisches Interesse auf allen Ebenen&lt;br /&gt;
* hohes Engagement bei der Durchsetzung von studentischen Interessen &lt;br /&gt;
* flexiebel, teamfähig, kommunikativ&lt;br /&gt;
* selbstständige Arbeisweise&lt;br /&gt;
* Organisationstalent&lt;br /&gt;
* diplomatisches Geschick&lt;br /&gt;
* Reisebereitschaft&lt;br /&gt;
* Kenntnisse in den einschlägigen Rechtsgrundlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Soll ===&lt;br /&gt;
* Mitglied im Landessprecherrat der KSS, SenatorIn im Senat der HTW Dresden und/oder Mitglied anderer Organisationen/Gremien&lt;br /&gt;
* kreatives und innovatives Denken&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kann ===&lt;br /&gt;
* mehrjährige Erfahrung in Hochschulgremien&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechenschaft ==&lt;br /&gt;
* [[Sprecherinnen_und_Sprecher | SprecherInnen]]&lt;br /&gt;
* [[StuRa]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== amtstragende Personen ==&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Name&lt;br /&gt;
! Amtszeit&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Carsten Irmer]]&lt;br /&gt;
| ??-??-?? - ??-??-??&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Robert Haase]]&lt;br /&gt;
| ??-??-?? - ??-??-??&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]]&lt;br /&gt;
| ??-??-?? - 10-??-??&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Robert Haase]]&lt;br /&gt;
| 10-01-12 - 10-06-30 (durch [[Abwahl]])&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|[[Daniela Künzler]]&lt;br /&gt;
| 11-01-24 - 11-11-07&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Tätigkeitsbeschreibung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stelle]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Amt]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
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		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:S%C3%A4chsisches_Hochschulgesetz&amp;diff=16537</id>
		<title>StuRa Diskussion:Sächsisches Hochschulgesetz</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:S%C3%A4chsisches_Hochschulgesetz&amp;diff=16537"/>
		<updated>2011-10-11T08:16:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* § für Anwesenheitspflicht */ Meine Meinung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Novelle Sächsisches Hochschulgesetz - Synopse (Stand: 20.01.2011) ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das SächsHSG soll überarbeitet werden. Dazu haben wir einen Entwurf gefunden, den es zu diskutieren gilt. Die Änderungen gelten als kleine Novelle, d.h. es steht die Ausbesserung von &amp;quot;Fehlern&amp;quot; im SächsHSG im Vordergrund.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;einige Änderungen: &lt;br /&gt;
#kaufmännische Buchführung wird festgeschrieben (außer für Kunsthochschulen)&lt;br /&gt;
#§ 12 &amp;quot;ab dem [evtl.] 6. Semester über der Regelstudienzeit werden für jedes weitere Semester eine Gebühr von 300 Euro bei der Rückmeldung erhoben&amp;quot;,&lt;br /&gt;
#§ 35 Abs. 5 Freiversuchsregelung entfällt bei modularisierten Studiengängen,&lt;br /&gt;
#kooperative Promotionsverfahren (§ 40) werden im Abs. 1 nicht mehr erwähnt sondern im Abs. 4 mit folgender gekürzter Formulierung: &amp;quot;Die Universitäten sollen gemeinsam mit den Fachhochschulen kooperative Promotionsverfahren durchführen. Sie sin in der Folge verpflichtet, mit Fachhochschulen im kooperativen Promotionsverfahren zusammenzuwirken.&amp;quot;, im Abs. 3 wird zusätzlich geschrieben: &amp;quot;Inhaber eines Bachelorgrades einer Hochschule können auch ohne Erwerb eines weiteren Grades im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens zur Promotion zugelassen werden.&amp;quot;&lt;br /&gt;
#§ 88 &amp;quot;Der Gleichstellungsbeauftragte gehört dem Fakultätsrat stimmberechtigt an;im Falle eines Abstimmungsergebnisses mit Stimmengleichheit gibt das Stimmverhalten der Hochschullehrer den Ausschlag.&amp;quot;&lt;br /&gt;
#...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Stellungnahme zu ausgewählten Punkten ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Langzeitstudiengebühren:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der StuRa lehnt jegliche Art von Studiengebühren ab. Die Forderungen im Hochschulgesetz beziehen sich auf den Koalitionsvertrag. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Koalitionsvertrag zwischen sächsicher CDU und FDP beinhaltet dazu folgende Formulierung: &amp;quot;Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. Bei deutlicher Über schreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden. Wir wollen größere finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen.&amp;quot; Diese Formulierung lehnen wir ebenfalls ab. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Begründung zur Novelle des SächsHSG werden bestimmte Außnahmekriterien aufgezählt, die nicht in die Studienzeit eingehen. Verlängerung der Studienzeit auf Grund von&lt;br /&gt;
*Urlaubssemestern,&lt;br /&gt;
*Mutterschutz,&lt;br /&gt;
*Elternzeit,&lt;br /&gt;
*Mitwirkung in Organen der Hochschule,&lt;br /&gt;
*Studentenschaft und&lt;br /&gt;
*Studienkommissionen&lt;br /&gt;
sind zwar benannt, müssen aber noch erweitert werden, z.B. Ausfallzeiten durch längere Krankheit, auf Grund einer Behinderung usw. Ein Urlaubssemester zu nehmen hat allerdings den Nachteil, dass kein BAföG gewährt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebühren sind auf 300 Euro für alle Hochschulen beschränkt, um unterschielich hohe Beiträge bei den Hochschulen zu vermeiden. Diese Festsetzung hat allerdings auch den Nachteil, dass Hochschulen nicht selbst entscheiden können, ob sie überhaupt Gebühren erheben wollen. Deshalb wäre ein Maximalbetrag geeigneter. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Wegfall Freiversuch:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei modularisierten Studiengängen soll der Freiversuch entfallen. Als Begründung wird aufgeführt: &amp;quot;Der Freiversuch ist nach der jetzigen Gesetzeslage auch bei modularisierten Studiengängen möglich. Dies ist systemswidrig und führt zu einer hohen Belastung für die Hochschulen. [...]&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;quot;Ländergemeinsame[n] Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (04.02.2010)&amp;quot; legen allerdings fest: &amp;quot;Soweit Freiversuchsregelungen nicht unmittelbar anwendbar sind, sind Regelungen zu treffen, durch die ein &#039;&#039;&#039;frühzeitiges Absolvieren&#039;&#039;&#039; der nach dem Studienplan vorgesehenen Module begünstigt wird.&amp;quot; Die Gewährung von Freiversuchen sind somit nicht systemwidrig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die höhere Belastung der Hochschulen wird vom StuRa bezweifelt, denn die Regelungen zum Freiversuch sind nicht neu für die Hochschulen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hochschulzugang ==&lt;br /&gt;
[[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen|§ 17 SächsHSG]]&lt;br /&gt;
Es gibt noch keine endgültige Position zu &#039;&#039;&#039;Hochschulzugangsberechtigungen&#039;&#039;&#039;. Die Meinungen innerhalb des [[LSR]] gehen weit auseinander. Von der Forderung Zugangshürden ganz abzuschaffen bis zur Forderung das jetzige System (mit Numerus clausus und Zugangstests) beizubehalten, ist alles dabei. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Frage ist nun, wie der [[StuRa]] der [[HTW Dresden]] dazu steht?&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Meine persönliche Meinung: Es erscheint nicht sinnvoll, Zugangsbeschränkungen ganz abzuschaffen. Das ist unrealistisch und eine Wunschvorstellung, die keine Hochschule leisten kann. Es ist besser, wenn der Zugang duch Zugangstests als duch den Numerus clausus definiert isr, da die Abi-Note nicht genügend Aussagekraft besitzt, um die Fähigkeit, den gewünschten Studiengang zu studieren, festzustellen. Wenn die Bewerberzahlen die Anzahl der Studienplätze überschreitet, dann muss per Test herausgefunden werden, welcher Bewerber für den Studiengang am geeignetsten ist. Dies setzt aber voraus, dass die Tests dem Studiengang entsprechend erstellt worden sind und einen entsprechenden Schwierigkeitsgrad haben. Die Ergebnisse der Tests müssen entsprechend veröffentlicht werden und der Bewerben muss seinen geschriebenen Test einsehen können. Der Test soll lediglich eine Reihenfolge der Bewerber festlegen und nicht als Rausprüfkriterium dienen. --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 14:06, 2. Aug 2011 (CEST) Ergänzung: Grundsätzlich sollten natürlich keine Zugangsbeschränkungen vorhanden sein, aber bei beschränkten Kapazitäten und hohen Bewerberzahlen, muss eine Auswahl (Zugangshürde) getroffen werden. Die Auswahl kann anhand eines Tests (als Vorschlag) geschehen.--[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 14:39, 3. Aug 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Meinung aus der oder dem [[A-St-A]] ([[AHA |Hauch]] aus dem Spektrum [[RSR]]):&lt;br /&gt;
Das Ideal:&lt;br /&gt;
* Keine Zugangsbeschränkungen: Der Erfolg beim Ablegen von bestmöglich anonymisierten Prüfungen, bei denen mehrere Arten angeboten werden, ist ausschließlich entscheidend für den Erhalt von Urkunden über ein Hochschulstudium.&lt;br /&gt;
* Optimale Studienberatung: Neben persönlicher Beratung werden beispielhaften Inhalte und das Niveau der zu erbringenden Leistungen dargestellt.&lt;br /&gt;
* Freiwilliger Test zur Eignung: Passend zur Studienberatung und der bald zu erbringen Prüfungen, sollte ein Test ergänzend angeboten werden. Der Test spiegelt eine Eindruck der Herausforderungen im Studium dar. Basieren sollte er auf den Erfahrungen der Ehemaligen. Dieser Test soll aber nur zur Orientierung der Studieninteressierten dienen und kein Auswahlkriterium sein.&lt;br /&gt;
Beim Überschreitung von bestehenden mangelhaften Kapazitäten:&lt;br /&gt;
* keine Gewichtung der Noten von Fächern aus Noten von allgemeinbildenden Abschlüssen&lt;br /&gt;
* Einbeziehung von dem durchlebten Ereignissen (Ausgleich von Nachteilen zur Wahrung gleicher Chancen)&lt;br /&gt;
** Elternzeiten&lt;br /&gt;
** Pflegezeiten&lt;br /&gt;
** chronische Krankheiten und Beeinträchtigungen&lt;br /&gt;
** ...&amp;lt;!-- Leider habe ich gerade nicht die Zeit zur detaillierten Aufzählung. --&amp;gt; &lt;br /&gt;
* starke Einbeziehung von Erfahrungen der Studieninteressierten:&lt;br /&gt;
** Nachweis durch fachlichen (Berufs)Tätigkeit&lt;br /&gt;
** Nachweis durch Zeugnisse (Grad der fachlichen Erfahrung)&lt;br /&gt;
** freiwilliger Eignungstest, der periodisch wiederholt werden kann und deren Leistung auch bei nachfolgend Eignungsfeststellungen einbezogen werden&lt;br /&gt;
* gesellschaftliche Verantwortungsbewusstsein&lt;br /&gt;
** ...&amp;lt;!-- Leider habe ich gerade nicht die Zeit zur detaillierten Ausformulierung. Etwa wer beim THW aktiv ist könnte an einer Bildungseinrichtung für die Gesellschaft &amp;quot;besonders&amp;quot; berücksichtigt werden, da sich diese Person &amp;quot;besonders&amp;quot; für die Gesellschaft einbringt. --&amp;gt;&lt;br /&gt;
* bestmögliche Vereinheitlichung für Bildungseinrichtungen nach transparenten Kriterien eines Auswahlverfahrens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Dienstrechliche Stellung der Professor_innen (§69)==&lt;br /&gt;
Inwiefern widersprichen die Ausführungen in §69 den Forderungen im §71, Stichwort: Beamtenverhältnis auf Lebenszeit?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;§ 69 Dienstrechtliche Stellung der Professoren&amp;lt;br&amp;gt;&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Beamtenverhältnisse auf Lebenszeit sind abzulehnen, weil Evaluationsergebnisse sonst keine&lt;br /&gt;
Konsequenzen haben. Daher ist die Formulierung in § 69 abs. 1 „oder auf Lebenszeit“ zu&lt;br /&gt;
streichen. Für die dienstrechtliche Stellung von Professorinnen und Professoren bedarf es einer&lt;br /&gt;
bundeseinheitlichen Regelung, damit eine Chancengleichheit gewahrt wird. Die Staatsregierung&lt;br /&gt;
sollte Regelungen in der Nachfolge des Hochschulrahmengesetzes anstreben, damit der&lt;br /&gt;
Wissenschaftsstandort Sachsen nicht gefährdet wird. Die Entscheidungen über eine&lt;br /&gt;
Weiterbeschäftigung und eine Fristverlängerung unter zu Hilfenahme einer Evaluation sind&lt;br /&gt;
zwingend im Einvernehmen mit dem Fakultätsrat sowie im Benehmen mit dem Senat zu treffen.&lt;br /&gt;
In § 69 Abs. 5 fehlt eine Definition von „nicht würdig“, außerdem besteht Unklarheit welches&lt;br /&gt;
Organ darüber entscheidet. Die erwähnte Berufungsordnung in § 69 Abs. 2 findet sich nur an&lt;br /&gt;
dieser Stelle wieder und sollte im Sinne einer einheitlichen Lesbarkeit mit den Ordnungen im&lt;br /&gt;
kompletten Teil 6 „Personal“ abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;§ 71 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
In § 71 Abs. 1 ist der Verweis auf die Freiheit von eigener Forschung und Lehre einzufügen. Des&lt;br /&gt;
Weiteren sollten Arbeitsverträge mi einer Mindestdauer von 4 Jahren angestrebt werden, damit&lt;br /&gt;
Beschäftigte und Hochschule eine Planungssicherheit erhalten. Die entsprechenden&lt;br /&gt;
Rahmenbedingungen sollten hierfür geschaffen werden und sind zu erläutern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Meine Meinung: Die beiden Forderungen widersprechen sich nicht, da es sich um 2 verschiedene Basen handelt. Einmal geht es um das Beamterecht, welches zwar grundsätzlich abgelehnt werden kann, aber immer noch besteht. Andererseits geht es um Angestelltenverhältnisse. Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit kann somit abgelehnt werden und im Angestelltenrecht kann eine Mindestbeschäftigungsdauer gefordert werden. Ob diese Forderungen berücksichtigt werden kann sicherlich bezeifelt werden.--D.Künzler 10:11, 11. Okt 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § für Anwesenheitspflicht ==&lt;br /&gt;
-&amp;gt; Machen wir damit das SMWK auf eine Lücke aufmerksam?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorschlag § Anwesenheitsplicht&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Lehrveranstaltungen unterliegen keiner Anwesenheitspflicht. Begründete Ausnahmen können&lt;br /&gt;
bestehen bei Labor- und Feldpraktika sowie bei allen Lehrveranstaltungen, bei denen die&lt;br /&gt;
Studenten Hilfsmittel benötigen,&#039;die außerhalb der Präsenzzeit nicht zugänglich sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Meine Meinung: Wir sollten das nicht mit aufnehmen. So kann man immer noch sagen: &amp;quot;Es gibt keine Anwesenheitspflicht, weil es nicht im Gesetz steht.&amp;quot; Sicherlich wissen die Leute vom SMWK da Bescheid, aber bis jetzt läuft da nichts weiter. Ich denke auch, dass wenn irgendwann angestrebt wird ins Gesetzt die Möglichkeit der Anwesenheitspflicht zu schreiben, sich die Studierendenvertretung einig wäre, das abzulehnen.--D.Künzler 10:16, 11. Okt 2011 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:S%C3%A4chsisches_Hochschulgesetz&amp;diff=16536</id>
		<title>StuRa Diskussion:Sächsisches Hochschulgesetz</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:S%C3%A4chsisches_Hochschulgesetz&amp;diff=16536"/>
		<updated>2011-10-11T08:11:04Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* Dienstrechliche Stellung der Professor_innen (§69) */ Meine Meinung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Novelle Sächsisches Hochschulgesetz - Synopse (Stand: 20.01.2011) ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das SächsHSG soll überarbeitet werden. Dazu haben wir einen Entwurf gefunden, den es zu diskutieren gilt. Die Änderungen gelten als kleine Novelle, d.h. es steht die Ausbesserung von &amp;quot;Fehlern&amp;quot; im SächsHSG im Vordergrund.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;einige Änderungen: &lt;br /&gt;
#kaufmännische Buchführung wird festgeschrieben (außer für Kunsthochschulen)&lt;br /&gt;
#§ 12 &amp;quot;ab dem [evtl.] 6. Semester über der Regelstudienzeit werden für jedes weitere Semester eine Gebühr von 300 Euro bei der Rückmeldung erhoben&amp;quot;,&lt;br /&gt;
#§ 35 Abs. 5 Freiversuchsregelung entfällt bei modularisierten Studiengängen,&lt;br /&gt;
#kooperative Promotionsverfahren (§ 40) werden im Abs. 1 nicht mehr erwähnt sondern im Abs. 4 mit folgender gekürzter Formulierung: &amp;quot;Die Universitäten sollen gemeinsam mit den Fachhochschulen kooperative Promotionsverfahren durchführen. Sie sin in der Folge verpflichtet, mit Fachhochschulen im kooperativen Promotionsverfahren zusammenzuwirken.&amp;quot;, im Abs. 3 wird zusätzlich geschrieben: &amp;quot;Inhaber eines Bachelorgrades einer Hochschule können auch ohne Erwerb eines weiteren Grades im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens zur Promotion zugelassen werden.&amp;quot;&lt;br /&gt;
#§ 88 &amp;quot;Der Gleichstellungsbeauftragte gehört dem Fakultätsrat stimmberechtigt an;im Falle eines Abstimmungsergebnisses mit Stimmengleichheit gibt das Stimmverhalten der Hochschullehrer den Ausschlag.&amp;quot;&lt;br /&gt;
#...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Stellungnahme zu ausgewählten Punkten ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Langzeitstudiengebühren:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der StuRa lehnt jegliche Art von Studiengebühren ab. Die Forderungen im Hochschulgesetz beziehen sich auf den Koalitionsvertrag. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Koalitionsvertrag zwischen sächsicher CDU und FDP beinhaltet dazu folgende Formulierung: &amp;quot;Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. Bei deutlicher Über schreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden. Wir wollen größere finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen.&amp;quot; Diese Formulierung lehnen wir ebenfalls ab. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Begründung zur Novelle des SächsHSG werden bestimmte Außnahmekriterien aufgezählt, die nicht in die Studienzeit eingehen. Verlängerung der Studienzeit auf Grund von&lt;br /&gt;
*Urlaubssemestern,&lt;br /&gt;
*Mutterschutz,&lt;br /&gt;
*Elternzeit,&lt;br /&gt;
*Mitwirkung in Organen der Hochschule,&lt;br /&gt;
*Studentenschaft und&lt;br /&gt;
*Studienkommissionen&lt;br /&gt;
sind zwar benannt, müssen aber noch erweitert werden, z.B. Ausfallzeiten durch längere Krankheit, auf Grund einer Behinderung usw. Ein Urlaubssemester zu nehmen hat allerdings den Nachteil, dass kein BAföG gewährt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebühren sind auf 300 Euro für alle Hochschulen beschränkt, um unterschielich hohe Beiträge bei den Hochschulen zu vermeiden. Diese Festsetzung hat allerdings auch den Nachteil, dass Hochschulen nicht selbst entscheiden können, ob sie überhaupt Gebühren erheben wollen. Deshalb wäre ein Maximalbetrag geeigneter. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Wegfall Freiversuch:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei modularisierten Studiengängen soll der Freiversuch entfallen. Als Begründung wird aufgeführt: &amp;quot;Der Freiversuch ist nach der jetzigen Gesetzeslage auch bei modularisierten Studiengängen möglich. Dies ist systemswidrig und führt zu einer hohen Belastung für die Hochschulen. [...]&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;quot;Ländergemeinsame[n] Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (04.02.2010)&amp;quot; legen allerdings fest: &amp;quot;Soweit Freiversuchsregelungen nicht unmittelbar anwendbar sind, sind Regelungen zu treffen, durch die ein &#039;&#039;&#039;frühzeitiges Absolvieren&#039;&#039;&#039; der nach dem Studienplan vorgesehenen Module begünstigt wird.&amp;quot; Die Gewährung von Freiversuchen sind somit nicht systemwidrig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die höhere Belastung der Hochschulen wird vom StuRa bezweifelt, denn die Regelungen zum Freiversuch sind nicht neu für die Hochschulen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hochschulzugang ==&lt;br /&gt;
[[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen|§ 17 SächsHSG]]&lt;br /&gt;
Es gibt noch keine endgültige Position zu &#039;&#039;&#039;Hochschulzugangsberechtigungen&#039;&#039;&#039;. Die Meinungen innerhalb des [[LSR]] gehen weit auseinander. Von der Forderung Zugangshürden ganz abzuschaffen bis zur Forderung das jetzige System (mit Numerus clausus und Zugangstests) beizubehalten, ist alles dabei. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Frage ist nun, wie der [[StuRa]] der [[HTW Dresden]] dazu steht?&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Meine persönliche Meinung: Es erscheint nicht sinnvoll, Zugangsbeschränkungen ganz abzuschaffen. Das ist unrealistisch und eine Wunschvorstellung, die keine Hochschule leisten kann. Es ist besser, wenn der Zugang duch Zugangstests als duch den Numerus clausus definiert isr, da die Abi-Note nicht genügend Aussagekraft besitzt, um die Fähigkeit, den gewünschten Studiengang zu studieren, festzustellen. Wenn die Bewerberzahlen die Anzahl der Studienplätze überschreitet, dann muss per Test herausgefunden werden, welcher Bewerber für den Studiengang am geeignetsten ist. Dies setzt aber voraus, dass die Tests dem Studiengang entsprechend erstellt worden sind und einen entsprechenden Schwierigkeitsgrad haben. Die Ergebnisse der Tests müssen entsprechend veröffentlicht werden und der Bewerben muss seinen geschriebenen Test einsehen können. Der Test soll lediglich eine Reihenfolge der Bewerber festlegen und nicht als Rausprüfkriterium dienen. --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 14:06, 2. Aug 2011 (CEST) Ergänzung: Grundsätzlich sollten natürlich keine Zugangsbeschränkungen vorhanden sein, aber bei beschränkten Kapazitäten und hohen Bewerberzahlen, muss eine Auswahl (Zugangshürde) getroffen werden. Die Auswahl kann anhand eines Tests (als Vorschlag) geschehen.--[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 14:39, 3. Aug 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Meinung aus der oder dem [[A-St-A]] ([[AHA |Hauch]] aus dem Spektrum [[RSR]]):&lt;br /&gt;
Das Ideal:&lt;br /&gt;
* Keine Zugangsbeschränkungen: Der Erfolg beim Ablegen von bestmöglich anonymisierten Prüfungen, bei denen mehrere Arten angeboten werden, ist ausschließlich entscheidend für den Erhalt von Urkunden über ein Hochschulstudium.&lt;br /&gt;
* Optimale Studienberatung: Neben persönlicher Beratung werden beispielhaften Inhalte und das Niveau der zu erbringenden Leistungen dargestellt.&lt;br /&gt;
* Freiwilliger Test zur Eignung: Passend zur Studienberatung und der bald zu erbringen Prüfungen, sollte ein Test ergänzend angeboten werden. Der Test spiegelt eine Eindruck der Herausforderungen im Studium dar. Basieren sollte er auf den Erfahrungen der Ehemaligen. Dieser Test soll aber nur zur Orientierung der Studieninteressierten dienen und kein Auswahlkriterium sein.&lt;br /&gt;
Beim Überschreitung von bestehenden mangelhaften Kapazitäten:&lt;br /&gt;
* keine Gewichtung der Noten von Fächern aus Noten von allgemeinbildenden Abschlüssen&lt;br /&gt;
* Einbeziehung von dem durchlebten Ereignissen (Ausgleich von Nachteilen zur Wahrung gleicher Chancen)&lt;br /&gt;
** Elternzeiten&lt;br /&gt;
** Pflegezeiten&lt;br /&gt;
** chronische Krankheiten und Beeinträchtigungen&lt;br /&gt;
** ...&amp;lt;!-- Leider habe ich gerade nicht die Zeit zur detaillierten Aufzählung. --&amp;gt; &lt;br /&gt;
* starke Einbeziehung von Erfahrungen der Studieninteressierten:&lt;br /&gt;
** Nachweis durch fachlichen (Berufs)Tätigkeit&lt;br /&gt;
** Nachweis durch Zeugnisse (Grad der fachlichen Erfahrung)&lt;br /&gt;
** freiwilliger Eignungstest, der periodisch wiederholt werden kann und deren Leistung auch bei nachfolgend Eignungsfeststellungen einbezogen werden&lt;br /&gt;
* gesellschaftliche Verantwortungsbewusstsein&lt;br /&gt;
** ...&amp;lt;!-- Leider habe ich gerade nicht die Zeit zur detaillierten Ausformulierung. Etwa wer beim THW aktiv ist könnte an einer Bildungseinrichtung für die Gesellschaft &amp;quot;besonders&amp;quot; berücksichtigt werden, da sich diese Person &amp;quot;besonders&amp;quot; für die Gesellschaft einbringt. --&amp;gt;&lt;br /&gt;
* bestmögliche Vereinheitlichung für Bildungseinrichtungen nach transparenten Kriterien eines Auswahlverfahrens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Dienstrechliche Stellung der Professor_innen (§69)==&lt;br /&gt;
Inwiefern widersprichen die Ausführungen in §69 den Forderungen im §71, Stichwort: Beamtenverhältnis auf Lebenszeit?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;§ 69 Dienstrechtliche Stellung der Professoren&amp;lt;br&amp;gt;&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Beamtenverhältnisse auf Lebenszeit sind abzulehnen, weil Evaluationsergebnisse sonst keine&lt;br /&gt;
Konsequenzen haben. Daher ist die Formulierung in § 69 abs. 1 „oder auf Lebenszeit“ zu&lt;br /&gt;
streichen. Für die dienstrechtliche Stellung von Professorinnen und Professoren bedarf es einer&lt;br /&gt;
bundeseinheitlichen Regelung, damit eine Chancengleichheit gewahrt wird. Die Staatsregierung&lt;br /&gt;
sollte Regelungen in der Nachfolge des Hochschulrahmengesetzes anstreben, damit der&lt;br /&gt;
Wissenschaftsstandort Sachsen nicht gefährdet wird. Die Entscheidungen über eine&lt;br /&gt;
Weiterbeschäftigung und eine Fristverlängerung unter zu Hilfenahme einer Evaluation sind&lt;br /&gt;
zwingend im Einvernehmen mit dem Fakultätsrat sowie im Benehmen mit dem Senat zu treffen.&lt;br /&gt;
In § 69 Abs. 5 fehlt eine Definition von „nicht würdig“, außerdem besteht Unklarheit welches&lt;br /&gt;
Organ darüber entscheidet. Die erwähnte Berufungsordnung in § 69 Abs. 2 findet sich nur an&lt;br /&gt;
dieser Stelle wieder und sollte im Sinne einer einheitlichen Lesbarkeit mit den Ordnungen im&lt;br /&gt;
kompletten Teil 6 „Personal“ abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;§ 71 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
In § 71 Abs. 1 ist der Verweis auf die Freiheit von eigener Forschung und Lehre einzufügen. Des&lt;br /&gt;
Weiteren sollten Arbeitsverträge mi einer Mindestdauer von 4 Jahren angestrebt werden, damit&lt;br /&gt;
Beschäftigte und Hochschule eine Planungssicherheit erhalten. Die entsprechenden&lt;br /&gt;
Rahmenbedingungen sollten hierfür geschaffen werden und sind zu erläutern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Meine Meinung: Die beiden Forderungen widersprechen sich nicht, da es sich um 2 verschiedene Basen handelt. Einmal geht es um das Beamterecht, welches zwar grundsätzlich abgelehnt werden kann, aber immer noch besteht. Andererseits geht es um Angestelltenverhältnisse. Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit kann somit abgelehnt werden und im Angestelltenrecht kann eine Mindestbeschäftigungsdauer gefordert werden. Ob diese Forderungen berücksichtigt werden kann sicherlich bezeifelt werden.--D.Künzler 10:11, 11. Okt 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § für Anwesenheitspflicht ==&lt;br /&gt;
-&amp;gt; Machen wir damit das SMWK auf eine Lücke aufmerksam?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorschlag § Anwesenheitsplicht&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Lehrveranstaltungen unterliegen keiner Anwesenheitspflicht. Begründete Ausnahmen können&lt;br /&gt;
bestehen bei Labor- und Feldpraktika sowie bei allen Lehrveranstaltungen, bei denen die&lt;br /&gt;
Studenten Hilfsmittel benötigen,&#039;die außerhalb der Präsenzzeit nicht zugänglich sind.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
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		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:S%C3%A4chsisches_Hochschulgesetz&amp;diff=16535</id>
		<title>StuRa Diskussion:Sächsisches Hochschulgesetz</title>
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		<updated>2011-10-11T08:02:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: Dienstrechtliche Stellung und Anwesenheitspflicht&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Novelle Sächsisches Hochschulgesetz - Synopse (Stand: 20.01.2011) ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das SächsHSG soll überarbeitet werden. Dazu haben wir einen Entwurf gefunden, den es zu diskutieren gilt. Die Änderungen gelten als kleine Novelle, d.h. es steht die Ausbesserung von &amp;quot;Fehlern&amp;quot; im SächsHSG im Vordergrund.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;einige Änderungen: &lt;br /&gt;
#kaufmännische Buchführung wird festgeschrieben (außer für Kunsthochschulen)&lt;br /&gt;
#§ 12 &amp;quot;ab dem [evtl.] 6. Semester über der Regelstudienzeit werden für jedes weitere Semester eine Gebühr von 300 Euro bei der Rückmeldung erhoben&amp;quot;,&lt;br /&gt;
#§ 35 Abs. 5 Freiversuchsregelung entfällt bei modularisierten Studiengängen,&lt;br /&gt;
#kooperative Promotionsverfahren (§ 40) werden im Abs. 1 nicht mehr erwähnt sondern im Abs. 4 mit folgender gekürzter Formulierung: &amp;quot;Die Universitäten sollen gemeinsam mit den Fachhochschulen kooperative Promotionsverfahren durchführen. Sie sin in der Folge verpflichtet, mit Fachhochschulen im kooperativen Promotionsverfahren zusammenzuwirken.&amp;quot;, im Abs. 3 wird zusätzlich geschrieben: &amp;quot;Inhaber eines Bachelorgrades einer Hochschule können auch ohne Erwerb eines weiteren Grades im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens zur Promotion zugelassen werden.&amp;quot;&lt;br /&gt;
#§ 88 &amp;quot;Der Gleichstellungsbeauftragte gehört dem Fakultätsrat stimmberechtigt an;im Falle eines Abstimmungsergebnisses mit Stimmengleichheit gibt das Stimmverhalten der Hochschullehrer den Ausschlag.&amp;quot;&lt;br /&gt;
#...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Stellungnahme zu ausgewählten Punkten ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Langzeitstudiengebühren:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der StuRa lehnt jegliche Art von Studiengebühren ab. Die Forderungen im Hochschulgesetz beziehen sich auf den Koalitionsvertrag. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Koalitionsvertrag zwischen sächsicher CDU und FDP beinhaltet dazu folgende Formulierung: &amp;quot;Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. Bei deutlicher Über schreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden. Wir wollen größere finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen.&amp;quot; Diese Formulierung lehnen wir ebenfalls ab. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Begründung zur Novelle des SächsHSG werden bestimmte Außnahmekriterien aufgezählt, die nicht in die Studienzeit eingehen. Verlängerung der Studienzeit auf Grund von&lt;br /&gt;
*Urlaubssemestern,&lt;br /&gt;
*Mutterschutz,&lt;br /&gt;
*Elternzeit,&lt;br /&gt;
*Mitwirkung in Organen der Hochschule,&lt;br /&gt;
*Studentenschaft und&lt;br /&gt;
*Studienkommissionen&lt;br /&gt;
sind zwar benannt, müssen aber noch erweitert werden, z.B. Ausfallzeiten durch längere Krankheit, auf Grund einer Behinderung usw. Ein Urlaubssemester zu nehmen hat allerdings den Nachteil, dass kein BAföG gewährt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebühren sind auf 300 Euro für alle Hochschulen beschränkt, um unterschielich hohe Beiträge bei den Hochschulen zu vermeiden. Diese Festsetzung hat allerdings auch den Nachteil, dass Hochschulen nicht selbst entscheiden können, ob sie überhaupt Gebühren erheben wollen. Deshalb wäre ein Maximalbetrag geeigneter. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Wegfall Freiversuch:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei modularisierten Studiengängen soll der Freiversuch entfallen. Als Begründung wird aufgeführt: &amp;quot;Der Freiversuch ist nach der jetzigen Gesetzeslage auch bei modularisierten Studiengängen möglich. Dies ist systemswidrig und führt zu einer hohen Belastung für die Hochschulen. [...]&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;quot;Ländergemeinsame[n] Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (04.02.2010)&amp;quot; legen allerdings fest: &amp;quot;Soweit Freiversuchsregelungen nicht unmittelbar anwendbar sind, sind Regelungen zu treffen, durch die ein &#039;&#039;&#039;frühzeitiges Absolvieren&#039;&#039;&#039; der nach dem Studienplan vorgesehenen Module begünstigt wird.&amp;quot; Die Gewährung von Freiversuchen sind somit nicht systemwidrig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die höhere Belastung der Hochschulen wird vom StuRa bezweifelt, denn die Regelungen zum Freiversuch sind nicht neu für die Hochschulen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hochschulzugang ==&lt;br /&gt;
[[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen|§ 17 SächsHSG]]&lt;br /&gt;
Es gibt noch keine endgültige Position zu &#039;&#039;&#039;Hochschulzugangsberechtigungen&#039;&#039;&#039;. Die Meinungen innerhalb des [[LSR]] gehen weit auseinander. Von der Forderung Zugangshürden ganz abzuschaffen bis zur Forderung das jetzige System (mit Numerus clausus und Zugangstests) beizubehalten, ist alles dabei. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Frage ist nun, wie der [[StuRa]] der [[HTW Dresden]] dazu steht?&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Meine persönliche Meinung: Es erscheint nicht sinnvoll, Zugangsbeschränkungen ganz abzuschaffen. Das ist unrealistisch und eine Wunschvorstellung, die keine Hochschule leisten kann. Es ist besser, wenn der Zugang duch Zugangstests als duch den Numerus clausus definiert isr, da die Abi-Note nicht genügend Aussagekraft besitzt, um die Fähigkeit, den gewünschten Studiengang zu studieren, festzustellen. Wenn die Bewerberzahlen die Anzahl der Studienplätze überschreitet, dann muss per Test herausgefunden werden, welcher Bewerber für den Studiengang am geeignetsten ist. Dies setzt aber voraus, dass die Tests dem Studiengang entsprechend erstellt worden sind und einen entsprechenden Schwierigkeitsgrad haben. Die Ergebnisse der Tests müssen entsprechend veröffentlicht werden und der Bewerben muss seinen geschriebenen Test einsehen können. Der Test soll lediglich eine Reihenfolge der Bewerber festlegen und nicht als Rausprüfkriterium dienen. --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 14:06, 2. Aug 2011 (CEST) Ergänzung: Grundsätzlich sollten natürlich keine Zugangsbeschränkungen vorhanden sein, aber bei beschränkten Kapazitäten und hohen Bewerberzahlen, muss eine Auswahl (Zugangshürde) getroffen werden. Die Auswahl kann anhand eines Tests (als Vorschlag) geschehen.--[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 14:39, 3. Aug 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Meinung aus der oder dem [[A-St-A]] ([[AHA |Hauch]] aus dem Spektrum [[RSR]]):&lt;br /&gt;
Das Ideal:&lt;br /&gt;
* Keine Zugangsbeschränkungen: Der Erfolg beim Ablegen von bestmöglich anonymisierten Prüfungen, bei denen mehrere Arten angeboten werden, ist ausschließlich entscheidend für den Erhalt von Urkunden über ein Hochschulstudium.&lt;br /&gt;
* Optimale Studienberatung: Neben persönlicher Beratung werden beispielhaften Inhalte und das Niveau der zu erbringenden Leistungen dargestellt.&lt;br /&gt;
* Freiwilliger Test zur Eignung: Passend zur Studienberatung und der bald zu erbringen Prüfungen, sollte ein Test ergänzend angeboten werden. Der Test spiegelt eine Eindruck der Herausforderungen im Studium dar. Basieren sollte er auf den Erfahrungen der Ehemaligen. Dieser Test soll aber nur zur Orientierung der Studieninteressierten dienen und kein Auswahlkriterium sein.&lt;br /&gt;
Beim Überschreitung von bestehenden mangelhaften Kapazitäten:&lt;br /&gt;
* keine Gewichtung der Noten von Fächern aus Noten von allgemeinbildenden Abschlüssen&lt;br /&gt;
* Einbeziehung von dem durchlebten Ereignissen (Ausgleich von Nachteilen zur Wahrung gleicher Chancen)&lt;br /&gt;
** Elternzeiten&lt;br /&gt;
** Pflegezeiten&lt;br /&gt;
** chronische Krankheiten und Beeinträchtigungen&lt;br /&gt;
** ...&amp;lt;!-- Leider habe ich gerade nicht die Zeit zur detaillierten Aufzählung. --&amp;gt; &lt;br /&gt;
* starke Einbeziehung von Erfahrungen der Studieninteressierten:&lt;br /&gt;
** Nachweis durch fachlichen (Berufs)Tätigkeit&lt;br /&gt;
** Nachweis durch Zeugnisse (Grad der fachlichen Erfahrung)&lt;br /&gt;
** freiwilliger Eignungstest, der periodisch wiederholt werden kann und deren Leistung auch bei nachfolgend Eignungsfeststellungen einbezogen werden&lt;br /&gt;
* gesellschaftliche Verantwortungsbewusstsein&lt;br /&gt;
** ...&amp;lt;!-- Leider habe ich gerade nicht die Zeit zur detaillierten Ausformulierung. Etwa wer beim THW aktiv ist könnte an einer Bildungseinrichtung für die Gesellschaft &amp;quot;besonders&amp;quot; berücksichtigt werden, da sich diese Person &amp;quot;besonders&amp;quot; für die Gesellschaft einbringt. --&amp;gt;&lt;br /&gt;
* bestmögliche Vereinheitlichung für Bildungseinrichtungen nach transparenten Kriterien eines Auswahlverfahrens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Dienstrechliche Stellung der Professor_innen (§69)==&lt;br /&gt;
Inwiefern widersprichen die Ausführungen in §69 den Forderungen im §71, Stichwort: Beamtenverhältnis auf Lebenszeit?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;§ 69 Dienstrechtliche Stellung der Professoren&amp;lt;br&amp;gt;&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Beamtenverhältnisse auf Lebenszeit sind abzulehnen, weil Evaluationsergebnisse sonst keine&lt;br /&gt;
Konsequenzen haben. Daher ist die Formulierung in § 69 abs. 1 „oder auf Lebenszeit“ zu&lt;br /&gt;
streichen. Für die dienstrechtliche Stellung von Professorinnen und Professoren bedarf es einer&lt;br /&gt;
bundeseinheitlichen Regelung, damit eine Chancengleichheit gewahrt wird. Die Staatsregierung&lt;br /&gt;
sollte Regelungen in der Nachfolge des Hochschulrahmengesetzes anstreben, damit der&lt;br /&gt;
Wissenschaftsstandort Sachsen nicht gefährdet wird. Die Entscheidungen über eine&lt;br /&gt;
Weiterbeschäftigung und eine Fristverlängerung unter zu Hilfenahme einer Evaluation sind&lt;br /&gt;
zwingend im Einvernehmen mit dem Fakultätsrat sowie im Benehmen mit dem Senat zu treffen.&lt;br /&gt;
In § 69 Abs. 5 fehlt eine Definition von „nicht würdig“, außerdem besteht Unklarheit welches&lt;br /&gt;
Organ darüber entscheidet. Die erwähnte Berufungsordnung in § 69 Abs. 2 findet sich nur an&lt;br /&gt;
dieser Stelle wieder und sollte im Sinne einer einheitlichen Lesbarkeit mit den Ordnungen im&lt;br /&gt;
kompletten Teil 6 „Personal“ abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;§ 71 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
In § 71 Abs. 1 ist der Verweis auf die Freiheit von eigener Forschung und Lehre einzufügen. Des&lt;br /&gt;
Weiteren sollten Arbeitsverträge mi einer Mindestdauer von 4 Jahren angestrebt werden, damit&lt;br /&gt;
Beschäftigte und Hochschule eine Planungssicherheit erhalten. Die entsprechenden&lt;br /&gt;
Rahmenbedingungen sollten hierfür geschaffen werden und sind zu erläutern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
== § für Anwesenheitspflicht ==&lt;br /&gt;
-&amp;gt; Machen wir damit das SMWK auf eine Lücke aufmerksam?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorschlag § Anwesenheitsplicht&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Lehrveranstaltungen unterliegen keiner Anwesenheitspflicht. Begründete Ausnahmen können&lt;br /&gt;
bestehen bei Labor- und Feldpraktika sowie bei allen Lehrveranstaltungen, bei denen die&lt;br /&gt;
Studenten Hilfsmittel benötigen,&#039;die außerhalb der Präsenzzeit nicht zugänglich sind.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Einf%C3%BChrungswoche_f%C3%BCr_Erstsemester/Hochschulrallye&amp;diff=16324</id>
		<title>StuRa:Einführungswoche für Erstsemester/Hochschulrallye</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Einf%C3%BChrungswoche_f%C3%BCr_Erstsemester/Hochschulrallye&amp;diff=16324"/>
		<updated>2011-10-04T12:19:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* Stationen */ Öffnungszeiten Bibliothekt angepasst&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== FSRs und HS-Rallye ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ablauf ===&lt;br /&gt;
Eine Gruppe sollte aus mindestens einer leitenden Person und höchstens 20 weiteren Teilnehmenden gebildet werden. Damit wird unnötiges Gedränge vor den Stationen vermieden. Vom StuRa gibts Megaphon und Startpunkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Verteilung der vielen Teilnehmenden sollten die einzelnen Gruppen an verschieden Stationen beginnen^^. Die Abfolge der Stationen sollte aber selbstverständlich die gleiche sein, sodass kein &amp;quot;Gegenverkehr&amp;quot; entsteht...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bitte noch Helfer und KommilitonInnen finden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Stationen ====&lt;br /&gt;
Bei den Folgenden sollen dazugehörige Hinweise gegeben werden.&lt;br /&gt;
# [[Audimax]]&lt;br /&gt;
#: größter [[Hörsaal]] (fast 250 Personen)&lt;br /&gt;
#: auf [[Popcorn 239]] hinweisen: Kinofilme für 2 Euro, alle 2 Wochen, durch den StuRa organisiert&lt;br /&gt;
# [[Sprachenzentrum]] S419&lt;br /&gt;
#: Bestandteil der Fakultät Wirtschaftswissenschaften, verantwortlich für integrierte Fremdsprachenausbildung&lt;br /&gt;
#: Sprachkurse (Englisch, Französisch, Russisch, Tschechisch,...)&lt;br /&gt;
#: viele verschiedene Sprachen auch durch Programme, praktische Anwendung, Filme, Tests&lt;br /&gt;
#: Testzentrum für die Englischtests TOEIC® , TOEFL®&lt;br /&gt;
#: Laborausstattung zum Lernen, Üben und Anwenden&lt;br /&gt;
# [[Mensa Reichenbachstraße]]&lt;br /&gt;
#: Öffnungszeiten 10:45 bis 15 bzw. 14 Uhr (Freitags)&lt;br /&gt;
#: vier verschiedene Essen (davon eines Asia mit großzügiger Dachterrasse) - siehe Essenspläne online&lt;br /&gt;
#: &amp;quot;ergänzend&amp;quot; Theken für Pasta, Pizza und [http://de.wikipedia.org/wiki/Veganismus veganes Speisen]&lt;br /&gt;
#: Desserts, Getränke&lt;br /&gt;
#: Bezahlen mit [[Studentenausweis]] und Geld-Aufladen in Cafeteria oder vor Ort möglich&lt;br /&gt;
#: recht voll von Mo bis Do zur Mittagspause&lt;br /&gt;
#: auch wichtig: der im 3.Obergeschoss angesiedelte „Club Mensa“&lt;br /&gt;
# Netto&lt;br /&gt;
#: fertig gebaut seit 2008&lt;br /&gt;
#: lecker Bäcker drin :)&lt;br /&gt;
# [[N-Gebäude]]&lt;br /&gt;
#: Hörsaal zeigen (N101), Labore erwähnen (je nach Fakultät), Übergang in 2 und 3 zum S-Gebäude&lt;br /&gt;
#: praxisrelevante Ausbildung, zB. viel Phyik, Chemie&lt;br /&gt;
#: hier wird auch geforscht: v.a. Forschungsinstitut Fahrzeugtechnik mit Elektronenstrahlanlage usw.&lt;br /&gt;
# jeweiliger [[FSR]]&lt;br /&gt;
#: Akademische Definition :) = von einer Fachschaft gewählte Vertretung, die Aufgaben der Selbstverwaltung übernimmt und die Fachschaft in verschiedenen Gremien der Hochschule vertritt, die da wären: Studienkommission, StuRa, Fakultätsrat, Berufungskommissionen etc.&lt;br /&gt;
#: sprich = studentische Interessensvertretung &lt;br /&gt;
#: Gremienarbeit: Hilfe für Fakultätsfragen, Probleme mit Studium, Prüfungsproblematiken, Erfahrungsaustausch ...&lt;br /&gt;
# [[Faranto e.V.]] &lt;br /&gt;
#: = gemeinnützige, eingetragene Studenteninitiative an der HTW (Schlagwort: Internationalität)&lt;br /&gt;
#: Förderung des internationalen Austauschs&lt;br /&gt;
#: Betreuung &amp;amp; Orientierungshilfe für Gaststudenten&lt;br /&gt;
#: Bereitstellung von Infos für Auslandsaufenthalte&lt;br /&gt;
#: kümmert sich bspw. gerade um Studierende aus dem Ausland, z.B. wichtige Wege, Organisation erledigen&lt;br /&gt;
#: Events im Club Aquarium (Abschlussclub für den ESE Nachtwanderungsabend)&lt;br /&gt;
#: S-Gebäude 5. Etage&lt;br /&gt;
# [[Bibliothek HTW Dresden | Bibliothek]]&lt;br /&gt;
#: Öffnungszeiten Mo - Fr von 09:00 bis 22 Uhr (ab 18 Uhr bzw. freitags ab 15 Uhr nur eingeschränkter Service) - Zweigbibliothek Landbau/Landespflege mit kürzeren ÖZ&lt;br /&gt;
#: man beachte: Zugangsdaten: s- bzw. Bibliotheksnummer (siehe Ausweis) und Passwort Rechenzentrum (siehe Imma-Unterlagen)&lt;br /&gt;
#: An-, Ab- und Wiederanmeldung&lt;br /&gt;
#: Bezahlen von Gebühren, Verlängerungen (aber auch online auf eigenem Account möglich)&lt;br /&gt;
#: allgemeine bibliothekarischen Auskünfte (Katalog heißt OPAC)&lt;br /&gt;
#: Abholung vorgemerkter Medien&lt;br /&gt;
#: Datenbankrecherchen, E-Journals, Lesesaal, Zeitschriften&lt;br /&gt;
#: Internetnutzung (PCs und Wireless LAN)&lt;br /&gt;
#: Selbstverbuchung, siehe auch Seite Andreas-Schubert-Straße Rückgabeautomat&lt;br /&gt;
#: Gruppen-/Einzelräume (vorab mieten, v.a. im Prüfungszeitraum stark genutzt)&lt;br /&gt;
# [[Cafe Listig]]&lt;br /&gt;
#: sorgt für leibliches Wohl&lt;br /&gt;
#: Öffnungszeiten: 8 bis 18 bzw. 16 Uhr (Freitags) momentan zur ESE 8 bis 16 Uhr&lt;br /&gt;
#: bezahlen mit [[Studentenausweis]] - vor Ort aufzuladen - oder bar (3% mehr)&lt;br /&gt;
#: Neueröffnung Juli 2009, 100 Sitzplätze, lecker :)&lt;br /&gt;
# [[StuRa]]&lt;br /&gt;
#: = Studierendenvertretung auf Hochschulebene, aus Vertretern der Fachschaften&lt;br /&gt;
#: = 3 gewählte Studis pro Fakultät plus nicht-gewählte sowie beratende Mitglieder&lt;br /&gt;
#: aufgegliedert in Referate (zZ. 10) für bestimmte Aufgabengebiete sowie einen SprecherInnenrat (3 Personen)&lt;br /&gt;
#: Hilfe bei jeglichen Fragen und Problemen&lt;br /&gt;
#: Öffnungszeiten: Di - Do 09:00 - 15:00 Uhr, meistens auch außerhalb der Öffnungszeiten durch arbeitende Aktive besetzt (an Rechner oder Sofa ist immer jmd. zu finden)&lt;br /&gt;
#: Organisieren Beratungen, Erstsemesterparty, Kino, ESE natürlich, etc.&lt;br /&gt;
# [[Infopoint#Terminals Studentinnen- und Studentenverwaltung | Rückmeldeautomat]]&lt;br /&gt;
#: Rückmeldung zum Weiterstudium/nächsten Semester erfolgt durch Bezahlung des Semesterbeitrages, am Selbstbedienungsterminal mit Bezahlung per EC-Karte oder im Ausnahmefall per Überweisung&lt;br /&gt;
#: möglich(st - sonst Gebühren) innerhalb der Prüfungszeit&lt;br /&gt;
#: Ausdrucken der Imma-Bescheinigung&lt;br /&gt;
#: bei Problemen ans [[StudSek]] wenden&lt;br /&gt;
# [[Prüfungsamt HTW Dresden]] Z223/ Z224 (1 Etage über StuRa)&lt;br /&gt;
#: Notenerfassung und Notenverwaltung&lt;br /&gt;
#: Ausdrucken von Notenbescheinigungen&lt;br /&gt;
#: Erstellung von Zeugnissen und Diplomurkunden&lt;br /&gt;
#: Planung der Prüfungstermine &lt;br /&gt;
#: Abmeldung Prüfung !&lt;br /&gt;
#: Krankenschein abgeben !&lt;br /&gt;
#: Prüfungsergebnisse (Aushang und Online-Abfrage)&lt;br /&gt;
#: Öffnungszeiten: Mo 12:30 - 15:00 Uhr, Di 08:30 - 11:00 und 12:30 - 17:00 Uhr, Do 12:30 - 15:00 Uhr&lt;br /&gt;
# [[Studentensekretariat]] - Z 221&lt;br /&gt;
#: dort ging eure Bewerbung hin - tataaa!&lt;br /&gt;
#: Probleme bei Rückmeldung&lt;br /&gt;
#: bearbeiten Exmatrikulationen und Beurlaubung&lt;br /&gt;
#: Probleme mit Ausweis (verloren, kaputt (nicht in Trockner!),...) &lt;br /&gt;
#: Öffnungszeiten: wie Prüfungsamt&lt;br /&gt;
# [[Akademisches Auslandsamt]] kurz AAA (schräg gegenüber [[StudSek]] - Z233b/232)&lt;br /&gt;
#: Infos zum Studium im Ausland (außer Fakultät WiWi: International Office)&lt;br /&gt;
#: veranstalten mit StuRa gemeinsam por Fakultät eine Infoveranstaltung zum Auslandssemester&lt;br /&gt;
#: Betreuung von Outgoings &lt;br /&gt;
# eigene Fakultät&lt;br /&gt;
#: Dekanate (Achtung: manche Dekane sind da! klopfen, um kurze Vorstellung bitten)&lt;br /&gt;
# Labore der jeweiligen Fakultäten (falls zugänglich)&lt;br /&gt;
# UNIdruckerei/DieKopie auf der Reichenbachstraße, nähe Mensa ?!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Empfehlungen ====&lt;br /&gt;
Überlegt euch vorher, in welcher Reihenfolge ihr die Stationen ablaufen wollt, oder ob es wirklich notwendig ist alles zu zeigen.&lt;br /&gt;
Eventuell reicht es ja auch aus, zu erwähnen, dass die Kopie eine Straße weiter ist.&lt;br /&gt;
Für die Stationen können auch gerne noch fakultätsspezifische Informationen hinzugefügt werden.&lt;br /&gt;
Interessant ist es vielleicht auch die Räume vom ersten Studientag zu zeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die gesamte Strecke steht nur etwa eine dreiviertel Stunde zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Fakultätsspezifisch ====&lt;br /&gt;
-FSR GI: Geräteausgebe / Messkeller&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-FSR ET: Praktikumsräume / Spinte / Praktika-treffpzunkt untern Audimax / Praktikaspezifische details erläutern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-FSR Info: Auf Druckernutzung im Labor hinweisen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-FSR BA: Baustofflabore Keller S-Gebäude / Arbeitsräume u. Werkstatt 9 Etage Z-Gebäude&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-FSR Gest:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-FSR LbLp: paar mehr Worte zu Campus in Pillnitz verlieren&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-FSR Wiwi:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-FSR M/V:&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Studium_generale&amp;diff=14042</id>
		<title>Studium generale</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Studium_generale&amp;diff=14042"/>
		<updated>2011-08-11T06:41:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: aktuellen Stand ergänzt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Soll Bestandteil des [[Studium]]s an unserer [[HTW Dresden]] werden. Dazu bedarf der Fixierung in den [[SPO]]. Zur Konzeption ist eine [[AG]] von der [[Senatskommission Lehre und Studium]] eingerichtet. Diese AG plant ein [[Studium integrale]] für die Studierenden der HTW Dresden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== aktueller Stand (Juli 2011)==&lt;br /&gt;
Es ist so, dass das geplante Modul „AQUA“ (Pflichtmodul für alle Studiengänge, um die Leistungen im Rahmen des SI anerkennen zu lassen) erst einmal NICHT eingeführt wird. Maßgeblich haben sich die DekanInnen (außer WiWi und Landbau) gegen ein solches Modul ausgesprochen, weil ja ein fachliches Modul gestrichen werden müsste. Problem: somit sind alle denkbaren Angebote höchstens in Form einer zusätzlichen Leistung auf dem Zeugnis vermerkt: keine ECTS-Punkte/keine Note, umständliches Anerkennungsverfahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wird also eine abgespeckte Version des eigentlichen SI ab dem Wintersemester 11/12  eingeführt. Es ist einfach eine Sammlung der bereits verfügbaren Angebote (Sprachenzentrum, Career Service, Gründerschmiede und ein paar fachübergreifende Angebote der Fakultäten). Das Ganze soll dann in einem Heftchen aufgelistet werden, welches unter den Studierenden verteilt wird. Geplant ist auch OPAL dafür zu nutzen (z.B. Einschreibung). Evtl. wird auch noch das Angebot noch online gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Vergangenheit war es angedacht, das Programm der HTW mit Angeboten der TUD zu kombinieren. Leider wird es wohl so werden, dass, wenn ein Studi der HTW an der TUD ein Modul/Kurs belegt, das an der HTW nicht anerkannt bekommt, weil wir eben dieses AQUA-Modul nicht haben (die TUD stellt aber für SI Zertifikate aus).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin wurde nochmals über die Wichtigkeit der Sozialen Kompetenzen gesprochen. Alle Beteiligten der Runde sind der Meinung, dass diese Kompetenzen unbedingt notwendig zur Berufsbefähigung sind. Es fehlt aber noch an Überzeugungsarbeit innerhalb der ProfessorenInnenschaft. Deshalb wurde u.a. vorgeschlagen Praxispartner einzuladen, welche in einer großen Runde über dieses Thema referieren. Außerdem sollte im Hochschulleitbild darauf explizit verwiesen werden (Bekenntnis zur Befähigung der Studierenden auf dem Gebiet der Sozialen Kompetenzen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Interessiert ==&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:PaulRiegel|Paul]]&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:Kuenzler|Daniela]]&lt;br /&gt;
* [[Hendrix]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Bereich studium generale]]&lt;br /&gt;
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Studium_generale Wikipedia: studium generale]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Idee]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:studium generale]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Diskussion:Studium_Integrale&amp;diff=14041</id>
		<title>Diskussion:Studium Integrale</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Diskussion:Studium_Integrale&amp;diff=14041"/>
		<updated>2011-08-11T06:37:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Stellungnahme des [[StuRa]] zum Studium integrale ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[StuRa]] der [[HTW Dresden]] unterstützt die Einführung von [[Studium integrale]]. Wir sind der Meinung, dass [[Studium integrale]] ein fester Bestandteil des Studiums an der HTW Dresden sein muss. Im Rahmen von [[Studium integrale]] muss eine vielfältige Auswahl an Lehrangeboten aufgeführt sein, um eine gute Auswahlmöglichkeit für die Studierenden zu gewährleisten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Studium integrale]] muss eine existentielle Größe für jeden Studierenden an der [[HTW Dresden|HTW]] werden, denn außerhalb des Fachwissens müssen Studierende soziale Kompetenzen nachweisen können. Eine (Fach-)Hochschule, die AbsolventInnen in die Arbeitswelt entlässt, die zwar mit guten Fachkenntnissen nicht aber in der nötigen Sozialkompetenz geschult wurden, können am Arbeitsmarkt leicht scheitern. Die Hochschule trägt insofern die hohe Verantwortung für ihre Studierenden und AbsolventInnen. Dieser Verantwortung muss sich die [[HTW Dresden]] bewusst werden und dafür handeln. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hochschule kann es sich in Zeiten von statistisch sinkenden Studierendenzahlen nicht leisten, auf die Forderung des Marktes nach AbsolventInnen mit hoher Teamfähigkeit, Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit usw. nicht einzugehen. Werden die AbsolventInnen der [[HTW Dresden|HTW]] vom Arbeitsmarkt auf Grund fehlender sozialer Kompetenzen nicht aufgenommen, wird sich diese Fehlentwicklung auf die Hochschule auswirken und letztlich auch auf die Bewerberzahlen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[StuRa]] der [[HTW Dresden]] bietet in diesem Zusammenhang eigene Kompetenzen an. In der [[Selbstverwaltung|Studentischen Selbstverwaltung]] werden die meisten sozialen Kompetenzen geschult und so optimiert. Wir können somit einen erheblichen praktischen Teil dazu beitragen, dass ein Studium integrale Programm auch aktiv gestaltet wird. Die Hauptkompetenz liegt natürlich bei der HTW selbst, aber der StuRa wird sich an der Weiterentwicklung von [[Studium integrale]] an der [[HTW Dresden]] stetig beteiligen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Diskussion:Studium_Integrale&amp;diff=14040</id>
		<title>Diskussion:Studium Integrale</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Diskussion:Studium_Integrale&amp;diff=14040"/>
		<updated>2011-08-11T06:35:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: Stellungnahme ergänzt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Stellungnahme des [[StuRa]] zum Studium integrale ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[StuRa]] der [[HTW Dresden]] unterstützt die Einführung von [[Studium integrale]]. Wir sind der Meinung, dass [[Studium integrale]] ein fester Bestandteil des Studiums an der HTW Dresden sein muss. Im Rahmen von [[Studium integrale]] muss eine vielfältige Auswahl an Lehrangeboten aufgeführt sein, um eine gute Auswahlmöglichkeit für die Studierenden zu gewährleisten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Studium integrale]] muss eine existentielle Größe für jeden Studierenden an der [[HTW Dresden|HTW]] werden, denn außerhalb des Fachwissens müssen Studierende soziale Kompetenzen nachweisen können. Eine (Fach-)Hochschule, die AbsolventInnen in die Arbeitswelt entlässt, die zwar mit guten Fachkenntnissen nicht aber in der nötigen Sozialkompetenz geschult wurden, können am Arbeitsmarkt leicht scheitern. Die Hochschule trägt insofern die hohe Verantwortung für ihre Studierenden und AbsolventInnen. Dieser Verantwortung muss sich die [[HTW Dresden]] bewusst werden und dafür handeln. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hochschule kann es sich in Zeiten von statistisch sinkenden Studierendenzahlen nicht leisten, auf die Forderung des Marktes nach AbsolventInnen mit hoher Teamfähigkeit, Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit usw. nicht einzugehen. Werden die AbsolventInnen der [[HTW Dresden|HTW]] vom Arbeitsmarkt auf Grund fehlender sozialer Kompetenzen nicht aufgenommen, wird sich diese Fehlentwicklung auf die Hochschule auswirken und letztlich auch auf die Bewerberzahlen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[StuRa]] der [[HTW Dresden]] bietet in diesem Zusammenhang eigene Kompetenzen an. In der [[Studentischen Selbstverwaltung]] werden die meisten sozialen Kompetenzen geschult und so optimiert. Wir können somit einen erheblichen praktischen Teil dazu beitragen, dass ein Studium integrale Programm auch aktiv gestaltet wird. Die Hauptkompetenz liegt natürlich bei der HTW selbst, aber der StuRa wird sich an der Weiterentwicklung von [[Studium integrale]] an der [[HTW Dresden]] stetig beteiligen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Studium_generale&amp;diff=14039</id>
		<title>Studium generale</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Studium_generale&amp;diff=14039"/>
		<updated>2011-08-11T06:10:23Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: Link entfernt veraltet&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Soll Bestandteil des [[Studium]]s an unserer [[HTW Dresden]] werden. Dazu bedarf der Fixierung in den [[SPO]]. Zur Konzeption ist eine [[AG]] von der [[Senatskommission Lehre und Studium]] eingerichtet. Diese AG plant ein [[Studium integrale]] für die Studierenden der HTW Dresden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Interessiert ==&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:PaulRiegel|Paul]]&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:Kuenzler|Daniela]]&lt;br /&gt;
* [[Hendrix]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Bereich studium generale]]&lt;br /&gt;
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Studium_generale Wikipedia: studium generale]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Idee]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:studium generale]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Diskussion:Studium_Integrale&amp;diff=14037</id>
		<title>Diskussion:Studium Integrale</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Diskussion:Studium_Integrale&amp;diff=14037"/>
		<updated>2011-08-11T06:07:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: Diskussion:Studium generale wurde nach Diskussion:Studium integrale verschoben: an der HTW wird nicht mehr von studium generale sondern von studium integrale gesprochen&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Verschiebung zu Studium integrale ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich schlage vor den Artikel zu [[Studium integrale]] zu verschieben, wenn es tatsächlich als solches an der HTW Dresden umgesetzt wird. [[Studium generale]] könnte dann ein Artikel für diese Thema unabhängig unserer [[HS]] werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
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	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Studium_generale&amp;diff=14035</id>
		<title>Studium generale</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Studium_generale&amp;diff=14035"/>
		<updated>2011-08-11T06:07:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: Studium generale wurde nach Studium integrale verschoben: an der HTW wird nicht mehr von studium generale sondern von studium integrale gesprochen&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Soll Bestandteil des [[Studium]]s an unserer [[HTW Dresden]] werden. Dazu bedarf der Fixierung in den [[SPO]]. Zur Konzeption ist eine [[AG]] von der [[Senatskommission Lehre und Studium]] eingerichtet. Diese AG plant ein [[Studium integrale]] für die Studierenden der HTW Dresden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [http://rcswww.urz.tu-dresden.de/~integral/vl-verz/VVWiSe1011.pdf Vorlesungsverzeichnis zum studium generale für das Wintersemester 2010/11] von [[Integrale – Institut für studium generale TU Dresden]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Interessiert ==&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:PaulRiegel|Paul]]&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:Kuenzler|Daniela]]&lt;br /&gt;
* [[Hendrix]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Bereich studium generale]]&lt;br /&gt;
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Studium_generale Wikipedia: studium generale]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Idee]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:studium generale]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:S%C3%A4chsisches_Hochschulgesetz&amp;diff=13953</id>
		<title>StuRa Diskussion:Sächsisches Hochschulgesetz</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:S%C3%A4chsisches_Hochschulgesetz&amp;diff=13953"/>
		<updated>2011-08-03T12:39:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* Hochschulzugang */ Verdeutlichung meiner Aussage&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Novelle Sächsisches Hochschulgesetz - Synopse (Stand: 20.01.2011) ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das SächsHSG soll überarbeitet werden. Dazu haben wir einen Entwurf gefunden, den es zu diskutieren gilt. Die Änderungen gelten als kleine Novelle, d.h. es steht die Ausbesserung von &amp;quot;Fehlern&amp;quot; im SächsHSG im Vordergrund.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;einige Änderungen: &lt;br /&gt;
#kaufmännische Buchführung wird festgeschrieben (außer für Kunsthochschulen)&lt;br /&gt;
#§ 12 &amp;quot;ab dem [evtl.] 6. Semester über der Regelstudienzeit werden für jedes weitere Semester eine Gebühr von 300 Euro bei der Rückmeldung erhoben&amp;quot;,&lt;br /&gt;
#§ 35 Abs. 5 Freiversuchsregelung entfällt bei modularisierten Studiengängen,&lt;br /&gt;
#kooperative Promotionsverfahren (§ 40) werden im Abs. 1 nicht mehr erwähnt sondern im Abs. 4 mit folgender gekürzter Formulierung: &amp;quot;Die Universitäten sollen gemeinsam mit den Fachhochschulen kooperative Promotionsverfahren durchführen. Sie sin in der Folge verpflichtet, mit Fachhochschulen im kooperativen Promotionsverfahren zusammenzuwirken.&amp;quot;, im Abs. 3 wird zusätzlich geschrieben: &amp;quot;Inhaber eines Bachelorgrades einer Hochschule können auch ohne Erwerb eines weiteren Grades im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens zur Promotion zugelassen werden.&amp;quot;&lt;br /&gt;
#§ 88 &amp;quot;Der Gleichstellungsbeauftragte gehört dem Fakultätsrat stimmberechtigt an;im Falle eines Abstimmungsergebnisses mit Stimmengleichheit gibt das Stimmverhalten der Hochschullehrer den Ausschlag.&amp;quot;&lt;br /&gt;
#...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Stellungnahme zu ausgewählten Punkten ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Langzeitstudiengebühren:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der StuRa lehnt jegliche Art von Studiengebühren ab. Die Forderungen im Hochschulgesetz beziehen sich auf den Koalitionsvertrag. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Koalitionsvertrag zwischen sächsicher CDU und FDP beinhaltet dazu folgende Formulierung: &amp;quot;Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. Bei deutlicher Über schreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden. Wir wollen größere finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen.&amp;quot; Diese Formulierung lehnen wir ebenfalls ab. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Begründung zur Novelle des SächsHSG werden bestimmte Außnahmekriterien aufgezählt, die nicht in die Studienzeit eingehen. Verlängerung der Studienzeit auf Grund von&lt;br /&gt;
*Urlaubssemestern,&lt;br /&gt;
*Mutterschutz,&lt;br /&gt;
*Elternzeit,&lt;br /&gt;
*Mitwirkung in Organen der Hochschule,&lt;br /&gt;
*Studentenschaft und&lt;br /&gt;
*Studienkommissionen&lt;br /&gt;
sind zwar benannt, müssen aber noch erweitert werden, z.B. Ausfallzeiten durch längere Krankheit, auf Grund einer Behinderung usw. Ein Urlaubssemester zu nehmen hat allerdings den Nachteil, dass kein BAföG gewährt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebühren sind auf 300 Euro für alle Hochschulen beschränkt, um unterschielich hohe Beiträge bei den Hochschulen zu vermeiden. Diese Festsetzung hat allerdings auch den Nachteil, dass Hochschulen nicht selbst entscheiden können, ob sie überhaupt Gebühren erheben wollen. Deshalb wäre ein Maximalbetrag geeigneter. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Wegfall Freiversuch:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei modularisierten Studiengängen soll der Freiversuch entfallen. Als Begründung wird aufgeführt: &amp;quot;Der Freiversuch ist nach der jetzigen Gesetzeslage auch bei modularisierten Studiengängen möglich. Dies ist systemswidrig und führt zu einer hohen Belastung für die Hochschulen. [...]&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;quot;Ländergemeinsame[n] Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (04.02.2010)&amp;quot; legen allerdings fest: &amp;quot;Soweit Freiversuchsregelungen nicht unmittelbar anwendbar sind, sind Regelungen zu treffen, durch die ein &#039;&#039;&#039;frühzeitiges Absolvieren&#039;&#039;&#039; der nach dem Studienplan vorgesehenen Module begünstigt wird.&amp;quot; Die Gewährung von Freiversuchen sind somit nicht systemwidrig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die höhere Belastung der Hochschulen wird vom StuRa bezweifelt, denn die Regelungen zum Freiversuch sind nicht neu für die Hochschulen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hochschulzugang ==&lt;br /&gt;
[[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen|§ 17 SächsHSG]]&lt;br /&gt;
Es gibt noch keine endgültige Position zu &#039;&#039;&#039;Hochschulzugangsberechtigungen&#039;&#039;&#039;. Die Meinungen innerhalb des [[LSR]] gehen weit auseinander. Von der Forderung Zugangshürden ganz abzuschaffen bis zur Forderung das jetzige System (mit Numerus clausus und Zugangstests) beizubehalten, ist alles dabei. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Frage ist nun, wie der [[StuRa]] der [[HTW Dresden]] dazu steht?&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Meine persönliche Meinung: Es erscheint nicht sinnvoll, Zugangsbeschränkungen ganz abzuschaffen. Das ist unrealistisch und eine Wunschvorstellung, die keine Hochschule leisten kann. Es ist besser, wenn der Zugang duch Zugangstests als duch den Numerus clausus definiert isr, da die Abi-Note nicht genügend Aussagekraft besitzt, um die Fähigkeit, den gewünschten Studiengang zu studieren, festzustellen. Wenn die Bewerberzahlen die Anzahl der Studienplätze überschreitet, dann muss per Test herausgefunden werden, welcher Bewerber für den Studiengang am geeignetsten ist. Dies setzt aber voraus, dass die Tests dem Studiengang entsprechend erstellt worden sind und einen entsprechenden Schwierigkeitsgrad haben. Die Ergebnisse der Tests müssen entsprechend veröffentlicht werden und der Bewerben muss seinen geschriebenen Test einsehen können. Der Test soll lediglich eine Reihenfolge der Bewerber festlegen und nicht als Rausprüfkriterium dienen. --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 14:06, 2. Aug 2011 (CEST) Ergänzung: Grundsätzlich sollten natürlich keine Zugangsbeschränkungen vorhanden sein, aber bei beschränkten Kapazitäten und hohen Bewerberzahlen, muss eine Auswahl (Zugangshürde) getroffen werden. Die Auswahl kann anhand eines Tests (als Vorschlag) geschehen.--[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 14:39, 3. Aug 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Meinung aus der oder dem [[A-St-A]] ([[AHA |Hauch]] aus dem Spektrum [[RSR]]):&lt;br /&gt;
Das Ideal:&lt;br /&gt;
* Keine Zugangsbeschränkungen: Der Erfolg beim Ablegen von bestmöglich anonymisierten Prüfungen, bei denen mehrere Arten angeboten werden, ist ausschließlich entscheidend für den Erhalt von Urkunden über ein Hochschulstudium.&lt;br /&gt;
* Optimale Studienberatung: Neben persönlicher Beratung werden beispielhaften Inhalte und das Niveau der zu erbringenden Leistungen dargestellt.&lt;br /&gt;
* Freiwilliger Test zur Eignung: Passend zur Studienberatung und der bald zu erbringen Prüfungen, sollte ein Test ergänzend angeboten werden. Der Test spiegelt eine Eindruck der Herausforderungen im Studium dar. Basieren sollte er auf den Erfahrungen der Ehemaligen. Dieser Test soll aber nur zur Orientierung der Studieninteressierten dienen und kein Auswahlkriterium sein.&lt;br /&gt;
Beim Überschreitung von bestehenden mangelhaften Kapazitäten:&lt;br /&gt;
* keine Gewichtung der Noten von Fächern aus Noten von allgemeinbildenden Abschlüssen&lt;br /&gt;
* Einbeziehung von dem durchlebten Ereignissen (Ausgleich von Nachteilen zur Wahrung gleicher Chancen)&lt;br /&gt;
** Elternzeiten&lt;br /&gt;
** Pflegezeiten&lt;br /&gt;
** chronische Krankheiten und Beeinträchtigungen&lt;br /&gt;
** ...&amp;lt;!-- Leider habe ich gerade nicht die Zeit zur detaillierten Aufzählung. --&amp;gt; &lt;br /&gt;
* starke Einbeziehung von Erfahrungen der Studieninteressierten:&lt;br /&gt;
** Nachweis durch fachlichen (Berufs)Tätigkeit&lt;br /&gt;
** Nachweis durch Zeugnisse (Grad der fachlichen Erfahrung)&lt;br /&gt;
** freiwilliger Eignungstest, der periodisch wiederholt werden kann und deren Leistung auch bei nachfolgend Eignungsfeststellungen einbezogen werden&lt;br /&gt;
* gesellschaftliche Verantwortungsbewusstsein&lt;br /&gt;
** ...&amp;lt;!-- Leider habe ich gerade nicht die Zeit zur detaillierten Ausformulierung. Etwa wer beim THW aktiv ist könnte an einer Bildungseinrichtung für die Gesellschaft &amp;quot;besonders&amp;quot; berücksichtigt werden, da sich diese Person &amp;quot;besonders&amp;quot; für die Gesellschaft einbringt. --&amp;gt;&lt;br /&gt;
* bestmögliche Vereinheitlichung für Bildungseinrichtungen nach transparenten Kriterien eines Auswahlverfahrens&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Diskussion:AntiHoPophobe_Aktion&amp;diff=13950</id>
		<title>Diskussion:AntiHoPophobe Aktion</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=Diskussion:AntiHoPophobe_Aktion&amp;diff=13950"/>
		<updated>2011-08-03T12:15:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: Interpretation und Kritik&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Das Handeln des [[StuRa]] ist eine &#039;&#039;&#039;gegen Hochschulpolitik krankhaft ängstliche&#039;&#039;&#039; Aktion? Anders gesagt der [[StuRa]] hat Angst vor Hochschulpolitik. Sollte meine Interprtation richtig sein, so muss ich dieser unbegründeten These widersprechen: Der StuRa besteht aus mehreren Mitglieder. Einige gewählte stimmberechtigte und einige beratende Mitglieder. Sollten alle diese Mitglieder Konfrontationen in der Hochschulpolitik aus dem Weg gehen, dann könnte ich zustimmen, dem ist aber nicht so.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:S%C3%A4chsisches_Hochschulgesetz&amp;diff=13936</id>
		<title>StuRa Diskussion:Sächsisches Hochschulgesetz</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:S%C3%A4chsisches_Hochschulgesetz&amp;diff=13936"/>
		<updated>2011-08-02T12:08:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* Hochschulzugang */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Novelle Sächsisches Hochschulgesetz - Synopse (Stand: 20.01.2011) ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das SächsHSG soll überarbeitet werden. Dazu haben wir einen Entwurf gefunden, den es zu diskutieren gilt. Die Änderungen gelten als kleine Novelle, d.h. es steht die Ausbesserung von &amp;quot;Fehlern&amp;quot; im SächsHSG im Vordergrund.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;einige Änderungen: &lt;br /&gt;
#kaufmännische Buchführung wird festgeschrieben (außer für Kunsthochschulen)&lt;br /&gt;
#§ 12 &amp;quot;ab dem [evtl.] 6. Semester über der Regelstudienzeit werden für jedes weitere Semester eine Gebühr von 300 Euro bei der Rückmeldung erhoben&amp;quot;,&lt;br /&gt;
#§ 35 Abs. 5 Freiversuchsregelung entfällt bei modularisierten Studiengängen,&lt;br /&gt;
#kooperative Promotionsverfahren (§ 40) werden im Abs. 1 nicht mehr erwähnt sondern im Abs. 4 mit folgender gekürzter Formulierung: &amp;quot;Die Universitäten sollen gemeinsam mit den Fachhochschulen kooperative Promotionsverfahren durchführen. Sie sin in der Folge verpflichtet, mit Fachhochschulen im kooperativen Promotionsverfahren zusammenzuwirken.&amp;quot;, im Abs. 3 wird zusätzlich geschrieben: &amp;quot;Inhaber eines Bachelorgrades einer Hochschule können auch ohne Erwerb eines weiteren Grades im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens zur Promotion zugelassen werden.&amp;quot;&lt;br /&gt;
#§ 88 &amp;quot;Der Gleichstellungsbeauftragte gehört dem Fakultätsrat stimmberechtigt an;im Falle eines Abstimmungsergebnisses mit Stimmengleichheit gibt das Stimmverhalten der Hochschullehrer den Ausschlag.&amp;quot;&lt;br /&gt;
#...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Stellungnahme zu ausgewählten Punkten ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Langzeitstudiengebühren:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der StuRa lehnt jegliche Art von Studiengebühren ab. Die Forderungen im Hochschulgesetz beziehen sich auf den Koalitionsvertrag. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Koalitionsvertrag zwischen sächsicher CDU und FDP beinhaltet dazu folgende Formulierung: &amp;quot;Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. Bei deutlicher Über schreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden. Wir wollen größere finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen.&amp;quot; Diese Formulierung lehnen wir ebenfalls ab. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Begründung zur Novelle des SächsHSG werden bestimmte Außnahmekriterien aufgezählt, die nicht in die Studienzeit eingehen. Verlängerung der Studienzeit auf Grund von&lt;br /&gt;
*Urlaubssemestern,&lt;br /&gt;
*Mutterschutz,&lt;br /&gt;
*Elternzeit,&lt;br /&gt;
*Mitwirkung in Organen der Hochschule,&lt;br /&gt;
*Studentenschaft und&lt;br /&gt;
*Studienkommissionen&lt;br /&gt;
sind zwar benannt, müssen aber noch erweitert werden, z.B. Ausfallzeiten durch längere Krankheit, auf Grund einer Behinderung usw. Ein Urlaubssemester zu nehmen hat allerdings den Nachteil, dass kein BAföG gewährt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebühren sind auf 300 Euro für alle Hochschulen beschränkt, um unterschielich hohe Beiträge bei den Hochschulen zu vermeiden. Diese Festsetzung hat allerdings auch den Nachteil, dass Hochschulen nicht selbst entscheiden können, ob sie überhaupt Gebühren erheben wollen. Deshalb wäre ein Maximalbetrag geeigneter. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Wegfall Freiversuch:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei modularisierten Studiengängen soll der Freiversuch entfallen. Als Begründung wird aufgeführt: &amp;quot;Der Freiversuch ist nach der jetzigen Gesetzeslage auch bei modularisierten Studiengängen möglich. Dies ist systemswidrig und führt zu einer hohen Belastung für die Hochschulen. [...]&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;quot;Ländergemeinsame[n] Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (04.02.2010)&amp;quot; legen allerdings fest: &amp;quot;Soweit Freiversuchsregelungen nicht unmittelbar anwendbar sind, sind Regelungen zu treffen, durch die ein &#039;&#039;&#039;frühzeitiges Absolvieren&#039;&#039;&#039; der nach dem Studienplan vorgesehenen Module begünstigt wird.&amp;quot; Die Gewährung von Freiversuchen sind somit nicht systemwidrig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die höhere Belastung der Hochschulen wird vom StuRa bezweifelt, denn die Regelungen zum Freiversuch sind nicht neu für die Hochschulen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hochschulzugang ==&lt;br /&gt;
[[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen|§ 17 SächsHSG]]&lt;br /&gt;
Es gibt noch keine endgültige Position zu &#039;&#039;&#039;Hochschulzugangsberechtigungen&#039;&#039;&#039;. Die Meinungen innerhalb des [[LSR]] gehen weit auseinander. Von der Forderung Zugangshürden ganz abzuschaffen bis zur Forderung das jetzige System (mit Numerus clausus und Zugangstests) beizubehalten, ist alles dabei. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Frage ist nun, wie der [[StuRa]] der [[HTW Dresden]] dazu steht?&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Meine persönliche Meinung: Es erscheint nicht sinnvoll, Zugangsbeschränkungen ganz abzuschaffen. Das ist unrealistisch und eine Wunschvorstellung, die keine Hochschule leisten kann. Es ist besser, wenn der Zugang duch Zugangstests als duch den Numerus clausus definiert isr, da die Abi-Note nicht genügend Aussagekraft besitzt, um die Fähigkeit, den gewünschten Studiengang zu studieren, festzustellen. Wenn die Bewerberzahlen die Anzahl der Studienplätze überschreitet, dann muss per Test herausgefunden werden, welcher Bewerber für den Studiengang am geeignetsten ist. Dies setzt aber voraus, dass die Tests dem Studiengang entsprechend erstellt worden sind und einen entsprechenden Schwierigkeitsgrad haben. Die Ergebnisse der Tests müssen entsprechend veröffentlicht werden und der Bewerben muss seinen geschriebenen Test einsehen können. Der Test soll lediglich eine Reihenfolge der Bewerber festlegen und nicht als Rausprüfkriterium dienen. --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 14:06, 2. Aug 2011 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:S%C3%A4chsisches_Hochschulgesetz&amp;diff=13935</id>
		<title>StuRa Diskussion:Sächsisches Hochschulgesetz</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:S%C3%A4chsisches_Hochschulgesetz&amp;diff=13935"/>
		<updated>2011-08-02T12:06:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: Hochschulzugang ergänzt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Novelle Sächsisches Hochschulgesetz - Synopse (Stand: 20.01.2011) ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das SächsHSG soll überarbeitet werden. Dazu haben wir einen Entwurf gefunden, den es zu diskutieren gilt. Die Änderungen gelten als kleine Novelle, d.h. es steht die Ausbesserung von &amp;quot;Fehlern&amp;quot; im SächsHSG im Vordergrund.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;einige Änderungen: &lt;br /&gt;
#kaufmännische Buchführung wird festgeschrieben (außer für Kunsthochschulen)&lt;br /&gt;
#§ 12 &amp;quot;ab dem [evtl.] 6. Semester über der Regelstudienzeit werden für jedes weitere Semester eine Gebühr von 300 Euro bei der Rückmeldung erhoben&amp;quot;,&lt;br /&gt;
#§ 35 Abs. 5 Freiversuchsregelung entfällt bei modularisierten Studiengängen,&lt;br /&gt;
#kooperative Promotionsverfahren (§ 40) werden im Abs. 1 nicht mehr erwähnt sondern im Abs. 4 mit folgender gekürzter Formulierung: &amp;quot;Die Universitäten sollen gemeinsam mit den Fachhochschulen kooperative Promotionsverfahren durchführen. Sie sin in der Folge verpflichtet, mit Fachhochschulen im kooperativen Promotionsverfahren zusammenzuwirken.&amp;quot;, im Abs. 3 wird zusätzlich geschrieben: &amp;quot;Inhaber eines Bachelorgrades einer Hochschule können auch ohne Erwerb eines weiteren Grades im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens zur Promotion zugelassen werden.&amp;quot;&lt;br /&gt;
#§ 88 &amp;quot;Der Gleichstellungsbeauftragte gehört dem Fakultätsrat stimmberechtigt an;im Falle eines Abstimmungsergebnisses mit Stimmengleichheit gibt das Stimmverhalten der Hochschullehrer den Ausschlag.&amp;quot;&lt;br /&gt;
#...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Stellungnahme zu ausgewählten Punkten ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Langzeitstudiengebühren:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der StuRa lehnt jegliche Art von Studiengebühren ab. Die Forderungen im Hochschulgesetz beziehen sich auf den Koalitionsvertrag. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Koalitionsvertrag zwischen sächsicher CDU und FDP beinhaltet dazu folgende Formulierung: &amp;quot;Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. Bei deutlicher Über schreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden. Wir wollen größere finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen.&amp;quot; Diese Formulierung lehnen wir ebenfalls ab. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Begründung zur Novelle des SächsHSG werden bestimmte Außnahmekriterien aufgezählt, die nicht in die Studienzeit eingehen. Verlängerung der Studienzeit auf Grund von&lt;br /&gt;
*Urlaubssemestern,&lt;br /&gt;
*Mutterschutz,&lt;br /&gt;
*Elternzeit,&lt;br /&gt;
*Mitwirkung in Organen der Hochschule,&lt;br /&gt;
*Studentenschaft und&lt;br /&gt;
*Studienkommissionen&lt;br /&gt;
sind zwar benannt, müssen aber noch erweitert werden, z.B. Ausfallzeiten durch längere Krankheit, auf Grund einer Behinderung usw. Ein Urlaubssemester zu nehmen hat allerdings den Nachteil, dass kein BAföG gewährt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebühren sind auf 300 Euro für alle Hochschulen beschränkt, um unterschielich hohe Beiträge bei den Hochschulen zu vermeiden. Diese Festsetzung hat allerdings auch den Nachteil, dass Hochschulen nicht selbst entscheiden können, ob sie überhaupt Gebühren erheben wollen. Deshalb wäre ein Maximalbetrag geeigneter. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Wegfall Freiversuch:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei modularisierten Studiengängen soll der Freiversuch entfallen. Als Begründung wird aufgeführt: &amp;quot;Der Freiversuch ist nach der jetzigen Gesetzeslage auch bei modularisierten Studiengängen möglich. Dies ist systemswidrig und führt zu einer hohen Belastung für die Hochschulen. [...]&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;quot;Ländergemeinsame[n] Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (04.02.2010)&amp;quot; legen allerdings fest: &amp;quot;Soweit Freiversuchsregelungen nicht unmittelbar anwendbar sind, sind Regelungen zu treffen, durch die ein &#039;&#039;&#039;frühzeitiges Absolvieren&#039;&#039;&#039; der nach dem Studienplan vorgesehenen Module begünstigt wird.&amp;quot; Die Gewährung von Freiversuchen sind somit nicht systemwidrig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die höhere Belastung der Hochschulen wird vom StuRa bezweifelt, denn die Regelungen zum Freiversuch sind nicht neu für die Hochschulen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hochschulzugang ==&lt;br /&gt;
[[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen|§ 17 SächsHSG]]&lt;br /&gt;
Es gibt noch keine endgültige Position zu &#039;&#039;&#039;Hochschulzugangsberechtigungen&#039;&#039;&#039;. Die Meinungen innerhalb des [[LSR]] gehen weit auseinander. Von der Forderung Zugangshürden ganz abzuschaffen bis zur Forderung das jetzige System (mit Numerus clausus und Zugangstests) beizubehalten, ist alles dabei. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Frage ist nun, wie der [[StuRa]] der [[HTW]] dazu steht?&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Meine persönliche Meinung: Es erscheint nicht sinnvoll, Zugangsbeschränkungen ganz abzuschaffen. Das ist unrealistisch und eine Wunschvorstellung, die keine Hochschule leisten kann. Es ist besser, wenn der Zugang duch Zugangstests als duch den Numerus clausus definiert isr, da die Abi-Note nicht genügend Aussagekraft besitzt, um die Fähigkeit, den gewünschten Studiengang zu studieren, festzustellen. Wenn die Bewerberzahlen die Anzahl der Studienplätze überschreitet, dann muss per Test herausgefunden werden, welcher Bewerber für den Studiengang am geeignetsten ist. Dies setzt aber voraus, dass die Tests dem Studiengang entsprechend erstellt worden sind und einen entsprechenden Schwierigkeitsgrad haben. Die Ergebnisse der Tests müssen entsprechend veröffentlicht werden und der Bewerben muss seinen geschriebenen Test einsehen können. Der Test soll lediglich eine Reihenfolge der Bewerber festlegen und nicht als Rausprüfkriterium dienen. --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 14:06, 2. Aug 2011 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Bereich_Koordination&amp;diff=13934</id>
		<title>StuRa Diskussion:Bereich Koordination</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Bereich_Koordination&amp;diff=13934"/>
		<updated>2011-08-02T11:37:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* Aufgabe &amp;#039;&amp;#039;Aufarbeitung der Sitzungsunterlagen&amp;#039;&amp;#039; */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=LandessprecherInnenrat&amp;diff=13864</id>
		<title>LandessprecherInnenrat</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=LandessprecherInnenrat&amp;diff=13864"/>
		<updated>2011-07-30T11:33:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der LandessprecherInnenRat (LSR) ist das Entscheidungsorgan der [[KSS]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der LSR tagt in der Regel einmal monatlich, jeweils an unterschiedlichen Hochschulstandorten. Die Einladungen und weitere Informationen gibt es bei den Terminen. Die Protokolle der Sitzungen werden nach ihrer Bestätigung auf dieser Homepage veröffentlicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammensetzung ==&lt;br /&gt;
Der LSR setzt sich aus 29 Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedshochschulen zusammen. Entsprechend der Größe der vertretenen Studierendenschaft hat jeder StuRa eine bestimmte Anzahl an Stimmen im LSR. Die Benennung der VertreterInnen obliegt jedem StuRa selbst. Es können in Außnahmefällen auch mehrere Stimmen auf eine Person übertragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!StuRa !! Stimmen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|TU Dresden || 4&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Uni Leipzig || 4&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|TU Chemnitz || 3&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|TU BA Freiberg || 2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|HTWK Leipzig || 2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|HTW Dresden || 2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|HS Zittau/Görlitz || 2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|WH Zwickau || 2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|HS Mittweida || 2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|IHI Zittau || 1&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|HfBK Dresden || 1&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|HGB Leipzig || 1&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|HMT Leipzig || 1&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|HfM Dresden || 1&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Palucca-Schule || 1&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der LSR wählt bis zu zwei SprecherInnen, eineN KoordinatorIn, eineN BeauftragteN für Öffentlichkeitsarbeit sowie eineN FinanzbeauftragteN. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kontaktdaten ==&lt;br /&gt;
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o StudentInnenRat der Universität Leipzig&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Universitätsstraße 1&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
04109 Leipzig&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Telefax: +49 (0)341 97 37 859 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.kssnet.de Homepage der KSS]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=LandessprecherInnenrat&amp;diff=13863</id>
		<title>LandessprecherInnenrat</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=LandessprecherInnenrat&amp;diff=13863"/>
		<updated>2011-07-30T11:32:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der LandessprecherInnenRat (LSR) ist das Entscheidungsorgan der [[KSS]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der LSR tagt in der Regel einmal monatlich, jeweils an unterschiedlichen Hochschulstandorten. Die Einladungen und weitere Informationen gibt es bei den Terminen. Die Protokolle der Sitzungen werden nach ihrer Bestätigung auf dieser Homepage veröffentlicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammensetzung ==&lt;br /&gt;
Der LSR setzt sich aus 29 Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedshochschulen zusammen. Entsprechend der Größe der vertretenen Studierendenschaft hat jeder StuRa eine bestimmte Anzahl an Stimmen im LSR. Die Benennung der VertreterInnen obliegt jedem StuRa selbst. Es können in Außnahmefällen auch mehrere Stimmen auf eine Person übertragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!StuRa !! Stimmen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|TU Dresden || 4&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Uni Leipzig || 4&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|TU Chemnitz || 3&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|TU BA Freiberg || 2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|HTWK Leipzig || 2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|HTW Dresden || 2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|HS Zittau/Görlitz || 2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|WH Zwickau || 2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|HS Mittweida || 2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|IHI Zittau || 1&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|HfBK Dresden || 1&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|HGB Leipzig || 1&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|HMT Leipzig || 1&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|HfM Dresden || 1&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Palucca-Schule || 1&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der LSR wählt bis zu zwei SprecherInnen, eineN KoordinatorIn, eineN BeauftragteN für Öffentlichkeitsarbeit sowie eineN FinanzbeauftragteN. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kontaktdaten ==&lt;br /&gt;
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
c/o StudentInnenRat der Universität Leipzig&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Universitätsstraße 1&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
04109 Leipzig&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Telefax: +49 (0)341 97 37 859 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[www.kssnet.de|Homepage der KSS]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=13533</id>
		<title>StuRa Diskussion:Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=13533"/>
		<updated>2011-06-06T17:41:23Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* sollte Antrag 3 abgelehnt werden - Antrag 5: Auswahlkommission als Senatsausschuss */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== 1. Antrag: Vertragung ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, den Tagesordnungspunkt 6 &amp;quot;Beratung und Beschluss der Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramm&amp;quot; zu vertagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Bei der Erarbeitung der Ordnung wurden die Studentinnen und Studenten nicht beteiligt. Es erscheint wichtig insbesondere die Belange der Mitgliedergruppe, an die sich der Gegenstand der Ordnung richtet, durch ihre Vertretung einzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;; diesem Antrag wurde nach Behandlung des TOPs in der 127. Senatssitzung statt gegeben. Am 06.06.2011 fand dazu u.a. mit Prof. Stenzel ein weiteres Gespräch statt.--[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 19:25, 6. Jun 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2. Antrag: Gleichberechtigung von allen Studierenden ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, § 5 Absatz 2 Satz 2 zu streichen.&lt;br /&gt;
: Streiche: &#039;&#039;Hierfür werden proportionale Anteile entsprechend der Zahl der eingeschriebenen Studierenden je Fakultät, ausgenommen Doktoranden, zugrunde gelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Die unterschiedliche Anzahl von Studierenden an den Fakultäten sorgt für eine womöglich nicht den Leistungen der einzelnen Studierenden gerechte Verteilung. Jede Studentin und jeder Student muss unabhängig von der Fakultät förderbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;; Die Formulierung wurde wie folgt geändert:: Hierfür &#039;&#039;&#039;sollten&#039;&#039;&#039; proportionale Anteile entsprechend der Zahl der eingeschriebenen Studierenden je Fakultät, ausgenommen Doktoranden, zugrunde gelegt &#039;&#039;&#039;werden&#039;&#039;&#039;. --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 19:27, 6. Jun 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3. Antrag: ersetze die Kommission durch einen tatsächlichen Ausschuss der Fakultäten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen § 6 wie folgt zu ersetzen:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Die HTW Dresden richtet einen Ausschuss zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel ein Mitglied des Rektorates.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Hochschullehrer zur Vertretung jedes Fakultätsrates,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Student zur Vertretung jedes Fakultätsrates und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Anscheinend ist es Wille des Entwurfes, dass die Interessen der Fakultäten gewahrt werden. Aber auch mindestens die Belange der Studentinnen und Studenten sollten im Mittelpunkt stehen. Um den Willen des Entwurfes zu entsprechen und eine gewisse Homogenität zu schaffen, wird so auch die Vertretung der Studentinnen und Studenten aus dem Kreis der Mitglieder der Fakultätsräte einbezogen. Auch die Unabhängigkeit wird mit Änderung der Bezeichnung von &#039;&#039;Kommission&#039;&#039; hin zu &#039;&#039;Ausschuss&#039;&#039; erreicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
; § 4 Abs. 2:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetzen: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Studienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
: Ersetze: Der Ausschuss beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
: Entfall: Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetze: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;; Ergebnis:: Es bleibt bei einer Kommission. Begründung - &amp;quot;Ausschüsse können keine Beschlüsse fassen. Diese Bezeichnung ist formal falsch.&amp;quot; Die paritätische Besetzung mit je einem Studierenden und einem Hochschullehrer aus jeder Fakultät wurde akzeptiert. Diese werden von den Fakultätsräten gewählt und sind somit an die Amtszeiten des Fakultätsrates gebunden. Die Kommission erarbeitet eine Auswahlliste und das Rektorat beschließt diese. Der Hintergedanke des Rektorates ist, dass beispielsweise Widersprüche von Bewerbern, die kein Stipendium erhalten haben, vom Rektorat direkt abwickelt wird.  --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 19:37, 6. Jun 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Antrag 4: Förderungsmöglichkeit von Master-Studierenden mit Diplomabschluss ==&lt;br /&gt;
§ 8 Abs. 1 b:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Streiche: bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschluss-note des Bachelorstudiums und ggf. der ECTS-Rang.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ersetze: bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschlussnote des Bachelorstudiums bzw. Diplomstudiums und ggf. der ECTS-Rang. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Diplomanten im Masterstudium haben ebenfalls Anspruch auf ein Stipendium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;; Ergebnis:: es wird eine allgemeinere Formulierung eingefügt wie &amp;quot;... des vorangegangenen Studiums und ggf. der ECTS-Rang.&amp;quot; --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 19:40, 6. Jun 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== sollte Antrag 3 abgelehnt werden - Antrag 5: Auswahlkommission als Senatsausschuss ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, dass § 6 wie folgt ersetzt wird:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Senat richtet eine Kommission zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel der Prorektor für Lehre und Studium. Der Prorektor für Lehre und Studium kann im Einvernehmen mit dem Rektorat durch einen durch Rektoratsbeschluss aus dem Kreis der Hochschullehrer vertreten werden.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;ergänzend 3 Hochschullehrer aus dem Senat,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die 4 Studenten aus dem Senat und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
; § 4 Abs. 2&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetzen: Kommission&lt;br /&gt;
; § 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Stu-dienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
: Ersetze: Die Kommission beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
: Entfall: Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetze: Kommission&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;; Ergebnis:: siehe Antrag 3 --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 19:41, 6. Jun 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-- [[ChristianSchneider]] + [[DanielaKuenzler]] + [[ElisaLoewe]] + [[InkaBischof]] + [[SvenHoser]] + [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 22:37, 16. Mai 2011 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=13532</id>
		<title>StuRa Diskussion:Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=13532"/>
		<updated>2011-06-06T17:40:23Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* Antrag 4: Förderungsmöglichkeit von Master-Studierenden mit Diplomabschluss */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== 1. Antrag: Vertragung ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, den Tagesordnungspunkt 6 &amp;quot;Beratung und Beschluss der Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramm&amp;quot; zu vertagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Bei der Erarbeitung der Ordnung wurden die Studentinnen und Studenten nicht beteiligt. Es erscheint wichtig insbesondere die Belange der Mitgliedergruppe, an die sich der Gegenstand der Ordnung richtet, durch ihre Vertretung einzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;; diesem Antrag wurde nach Behandlung des TOPs in der 127. Senatssitzung statt gegeben. Am 06.06.2011 fand dazu u.a. mit Prof. Stenzel ein weiteres Gespräch statt.--[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 19:25, 6. Jun 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2. Antrag: Gleichberechtigung von allen Studierenden ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, § 5 Absatz 2 Satz 2 zu streichen.&lt;br /&gt;
: Streiche: &#039;&#039;Hierfür werden proportionale Anteile entsprechend der Zahl der eingeschriebenen Studierenden je Fakultät, ausgenommen Doktoranden, zugrunde gelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Die unterschiedliche Anzahl von Studierenden an den Fakultäten sorgt für eine womöglich nicht den Leistungen der einzelnen Studierenden gerechte Verteilung. Jede Studentin und jeder Student muss unabhängig von der Fakultät förderbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;; Die Formulierung wurde wie folgt geändert:: Hierfür &#039;&#039;&#039;sollten&#039;&#039;&#039; proportionale Anteile entsprechend der Zahl der eingeschriebenen Studierenden je Fakultät, ausgenommen Doktoranden, zugrunde gelegt &#039;&#039;&#039;werden&#039;&#039;&#039;. --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 19:27, 6. Jun 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3. Antrag: ersetze die Kommission durch einen tatsächlichen Ausschuss der Fakultäten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen § 6 wie folgt zu ersetzen:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Die HTW Dresden richtet einen Ausschuss zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel ein Mitglied des Rektorates.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Hochschullehrer zur Vertretung jedes Fakultätsrates,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Student zur Vertretung jedes Fakultätsrates und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Anscheinend ist es Wille des Entwurfes, dass die Interessen der Fakultäten gewahrt werden. Aber auch mindestens die Belange der Studentinnen und Studenten sollten im Mittelpunkt stehen. Um den Willen des Entwurfes zu entsprechen und eine gewisse Homogenität zu schaffen, wird so auch die Vertretung der Studentinnen und Studenten aus dem Kreis der Mitglieder der Fakultätsräte einbezogen. Auch die Unabhängigkeit wird mit Änderung der Bezeichnung von &#039;&#039;Kommission&#039;&#039; hin zu &#039;&#039;Ausschuss&#039;&#039; erreicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
; § 4 Abs. 2:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetzen: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Studienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
: Ersetze: Der Ausschuss beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
: Entfall: Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetze: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;; Ergebnis:: Es bleibt bei einer Kommission. Begründung - &amp;quot;Ausschüsse können keine Beschlüsse fassen. Diese Bezeichnung ist formal falsch.&amp;quot; Die paritätische Besetzung mit je einem Studierenden und einem Hochschullehrer aus jeder Fakultät wurde akzeptiert. Diese werden von den Fakultätsräten gewählt und sind somit an die Amtszeiten des Fakultätsrates gebunden. Die Kommission erarbeitet eine Auswahlliste und das Rektorat beschließt diese. Der Hintergedanke des Rektorates ist, dass beispielsweise Widersprüche von Bewerbern, die kein Stipendium erhalten haben, vom Rektorat direkt abwickelt wird.  --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 19:37, 6. Jun 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Antrag 4: Förderungsmöglichkeit von Master-Studierenden mit Diplomabschluss ==&lt;br /&gt;
§ 8 Abs. 1 b:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Streiche: bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschluss-note des Bachelorstudiums und ggf. der ECTS-Rang.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ersetze: bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschlussnote des Bachelorstudiums bzw. Diplomstudiums und ggf. der ECTS-Rang. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Diplomanten im Masterstudium haben ebenfalls Anspruch auf ein Stipendium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;; Ergebnis:: es wird eine allgemeinere Formulierung eingefügt wie &amp;quot;... des vorangegangenen Studiums und ggf. der ECTS-Rang.&amp;quot; --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 19:40, 6. Jun 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== sollte Antrag 3 abgelehnt werden - Antrag 5: Auswahlkommission als Senatsausschuss ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, dass § 6 wie folgt ersetzt wird:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Senat richtet eine Kommission zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel der Prorektor für Lehre und Studium. Der Prorektor für Lehre und Studium kann im Einvernehmen mit dem Rektorat durch einen durch Rektoratsbeschluss aus dem Kreis der Hochschullehrer vertreten werden.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;ergänzend 3 Hochschullehrer aus dem Senat,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die 4 Studenten aus dem Senat und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
; § 4 Abs. 2&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetzen: Kommission&lt;br /&gt;
; § 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Stu-dienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
: Ersetze: Die Kommission beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
: Entfall: Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetze: Kommission&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-- [[ChristianSchneider]] + [[DanielaKuenzler]] + [[ElisaLoewe]] + [[InkaBischof]] + [[SvenHoser]] + [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 22:37, 16. Mai 2011 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=13531</id>
		<title>StuRa Diskussion:Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=13531"/>
		<updated>2011-06-06T17:37:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* 3. Antrag: ersetze die Kommission durch einen tatsächlichen Ausschuss der Fakultäten */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== 1. Antrag: Vertragung ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, den Tagesordnungspunkt 6 &amp;quot;Beratung und Beschluss der Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramm&amp;quot; zu vertagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Bei der Erarbeitung der Ordnung wurden die Studentinnen und Studenten nicht beteiligt. Es erscheint wichtig insbesondere die Belange der Mitgliedergruppe, an die sich der Gegenstand der Ordnung richtet, durch ihre Vertretung einzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;; diesem Antrag wurde nach Behandlung des TOPs in der 127. Senatssitzung statt gegeben. Am 06.06.2011 fand dazu u.a. mit Prof. Stenzel ein weiteres Gespräch statt.--[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 19:25, 6. Jun 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2. Antrag: Gleichberechtigung von allen Studierenden ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, § 5 Absatz 2 Satz 2 zu streichen.&lt;br /&gt;
: Streiche: &#039;&#039;Hierfür werden proportionale Anteile entsprechend der Zahl der eingeschriebenen Studierenden je Fakultät, ausgenommen Doktoranden, zugrunde gelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Die unterschiedliche Anzahl von Studierenden an den Fakultäten sorgt für eine womöglich nicht den Leistungen der einzelnen Studierenden gerechte Verteilung. Jede Studentin und jeder Student muss unabhängig von der Fakultät förderbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;; Die Formulierung wurde wie folgt geändert:: Hierfür &#039;&#039;&#039;sollten&#039;&#039;&#039; proportionale Anteile entsprechend der Zahl der eingeschriebenen Studierenden je Fakultät, ausgenommen Doktoranden, zugrunde gelegt &#039;&#039;&#039;werden&#039;&#039;&#039;. --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 19:27, 6. Jun 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3. Antrag: ersetze die Kommission durch einen tatsächlichen Ausschuss der Fakultäten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen § 6 wie folgt zu ersetzen:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Die HTW Dresden richtet einen Ausschuss zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel ein Mitglied des Rektorates.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Hochschullehrer zur Vertretung jedes Fakultätsrates,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Student zur Vertretung jedes Fakultätsrates und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Anscheinend ist es Wille des Entwurfes, dass die Interessen der Fakultäten gewahrt werden. Aber auch mindestens die Belange der Studentinnen und Studenten sollten im Mittelpunkt stehen. Um den Willen des Entwurfes zu entsprechen und eine gewisse Homogenität zu schaffen, wird so auch die Vertretung der Studentinnen und Studenten aus dem Kreis der Mitglieder der Fakultätsräte einbezogen. Auch die Unabhängigkeit wird mit Änderung der Bezeichnung von &#039;&#039;Kommission&#039;&#039; hin zu &#039;&#039;Ausschuss&#039;&#039; erreicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
; § 4 Abs. 2:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetzen: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Studienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
: Ersetze: Der Ausschuss beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
: Entfall: Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetze: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;; Ergebnis:: Es bleibt bei einer Kommission. Begründung - &amp;quot;Ausschüsse können keine Beschlüsse fassen. Diese Bezeichnung ist formal falsch.&amp;quot; Die paritätische Besetzung mit je einem Studierenden und einem Hochschullehrer aus jeder Fakultät wurde akzeptiert. Diese werden von den Fakultätsräten gewählt und sind somit an die Amtszeiten des Fakultätsrates gebunden. Die Kommission erarbeitet eine Auswahlliste und das Rektorat beschließt diese. Der Hintergedanke des Rektorates ist, dass beispielsweise Widersprüche von Bewerbern, die kein Stipendium erhalten haben, vom Rektorat direkt abwickelt wird.  --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 19:37, 6. Jun 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Antrag 4: Förderungsmöglichkeit von Master-Studierenden mit Diplomabschluss ==&lt;br /&gt;
§ 8 Abs. 1 b:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Streiche: bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschluss-note des Bachelorstudiums und ggf. der ECTS-Rang.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ersetze: bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschlussnote des Bachelorstudiums bzw. Diplomstudiums und ggf. der ECTS-Rang. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Diplomanten im Masterstudium haben ebenfalls Anspruch auf ein Stipendium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== sollte Antrag 3 abgelehnt werden - Antrag 5: Auswahlkommission als Senatsausschuss ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, dass § 6 wie folgt ersetzt wird:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Senat richtet eine Kommission zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel der Prorektor für Lehre und Studium. Der Prorektor für Lehre und Studium kann im Einvernehmen mit dem Rektorat durch einen durch Rektoratsbeschluss aus dem Kreis der Hochschullehrer vertreten werden.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;ergänzend 3 Hochschullehrer aus dem Senat,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die 4 Studenten aus dem Senat und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
; § 4 Abs. 2&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetzen: Kommission&lt;br /&gt;
; § 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Stu-dienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
: Ersetze: Die Kommission beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
: Entfall: Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetze: Kommission&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-- [[ChristianSchneider]] + [[DanielaKuenzler]] + [[ElisaLoewe]] + [[InkaBischof]] + [[SvenHoser]] + [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 22:37, 16. Mai 2011 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
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		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=13530</id>
		<title>StuRa Diskussion:Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms/Dokument</title>
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		<updated>2011-06-06T17:28:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* 2. Antrag: Gleichberechtigung von allen Studierenden */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== 1. Antrag: Vertragung ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, den Tagesordnungspunkt 6 &amp;quot;Beratung und Beschluss der Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramm&amp;quot; zu vertagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Bei der Erarbeitung der Ordnung wurden die Studentinnen und Studenten nicht beteiligt. Es erscheint wichtig insbesondere die Belange der Mitgliedergruppe, an die sich der Gegenstand der Ordnung richtet, durch ihre Vertretung einzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;; diesem Antrag wurde nach Behandlung des TOPs in der 127. Senatssitzung statt gegeben. Am 06.06.2011 fand dazu u.a. mit Prof. Stenzel ein weiteres Gespräch statt.--[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 19:25, 6. Jun 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2. Antrag: Gleichberechtigung von allen Studierenden ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, § 5 Absatz 2 Satz 2 zu streichen.&lt;br /&gt;
: Streiche: &#039;&#039;Hierfür werden proportionale Anteile entsprechend der Zahl der eingeschriebenen Studierenden je Fakultät, ausgenommen Doktoranden, zugrunde gelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Die unterschiedliche Anzahl von Studierenden an den Fakultäten sorgt für eine womöglich nicht den Leistungen der einzelnen Studierenden gerechte Verteilung. Jede Studentin und jeder Student muss unabhängig von der Fakultät förderbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;; Die Formulierung wurde wie folgt geändert:: Hierfür &#039;&#039;&#039;sollten&#039;&#039;&#039; proportionale Anteile entsprechend der Zahl der eingeschriebenen Studierenden je Fakultät, ausgenommen Doktoranden, zugrunde gelegt &#039;&#039;&#039;werden&#039;&#039;&#039;. --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 19:27, 6. Jun 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3. Antrag: ersetze die Kommission durch einen tatsächlichen Ausschuss der Fakultäten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen § 6 wie folgt zu ersetzen:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Die HTW Dresden richtet einen Ausschuss zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel ein Mitglied des Rektorates.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Hochschullehrer zur Vertretung jedes Fakultätsrates,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Student zur Vertretung jedes Fakultätsrates und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Anscheinend ist es Wille des Entwurfes, dass die Interessen der Fakultäten gewahrt werden. Aber auch mindestens die Belange der Studentinnen und Studenten sollten im Mittelpunkt stehen. Um den Willen des Entwurfes zu entsprechen und eine gewisse Homogenität zu schaffen, wird so auch die Vertretung der Studentinnen und Studenten aus dem Kreis der Mitglieder der Fakultätsräte einbezogen. Auch die Unabhängigkeit wird mit Änderung der Bezeichnung von &#039;&#039;Kommission&#039;&#039; hin zu &#039;&#039;Ausschuss&#039;&#039; erreicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
; § 4 Abs. 2:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetzen: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Studienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
: Ersetze: Der Ausschuss beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
: Entfall: Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetze: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Antrag 4: Förderungsmöglichkeit von Master-Studierenden mit Diplomabschluss ==&lt;br /&gt;
§ 8 Abs. 1 b:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Streiche: bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschluss-note des Bachelorstudiums und ggf. der ECTS-Rang.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ersetze: bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschlussnote des Bachelorstudiums bzw. Diplomstudiums und ggf. der ECTS-Rang. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Diplomanten im Masterstudium haben ebenfalls Anspruch auf ein Stipendium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== sollte Antrag 3 abgelehnt werden - Antrag 5: Auswahlkommission als Senatsausschuss ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, dass § 6 wie folgt ersetzt wird:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Senat richtet eine Kommission zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel der Prorektor für Lehre und Studium. Der Prorektor für Lehre und Studium kann im Einvernehmen mit dem Rektorat durch einen durch Rektoratsbeschluss aus dem Kreis der Hochschullehrer vertreten werden.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;ergänzend 3 Hochschullehrer aus dem Senat,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die 4 Studenten aus dem Senat und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
; § 4 Abs. 2&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetzen: Kommission&lt;br /&gt;
; § 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Stu-dienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
: Ersetze: Die Kommission beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
: Entfall: Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetze: Kommission&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-- [[ChristianSchneider]] + [[DanielaKuenzler]] + [[ElisaLoewe]] + [[InkaBischof]] + [[SvenHoser]] + [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 22:37, 16. Mai 2011 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=13529</id>
		<title>StuRa Diskussion:Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms/Dokument</title>
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		<updated>2011-06-06T17:27:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* 2. Antrag: Gleichberechtigung von allen Studierenden */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== 1. Antrag: Vertragung ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, den Tagesordnungspunkt 6 &amp;quot;Beratung und Beschluss der Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramm&amp;quot; zu vertagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Bei der Erarbeitung der Ordnung wurden die Studentinnen und Studenten nicht beteiligt. Es erscheint wichtig insbesondere die Belange der Mitgliedergruppe, an die sich der Gegenstand der Ordnung richtet, durch ihre Vertretung einzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;; diesem Antrag wurde nach Behandlung des TOPs in der 127. Senatssitzung statt gegeben. Am 06.06.2011 fand dazu u.a. mit Prof. Stenzel ein weiteres Gespräch statt.--[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 19:25, 6. Jun 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2. Antrag: Gleichberechtigung von allen Studierenden ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, § 5 Absatz 2 Satz 2 zu streichen.&lt;br /&gt;
: Streiche: &#039;&#039;Hierfür werden proportionale Anteile entsprechend der Zahl der eingeschriebenen Studierenden je Fakultät, ausgenommen Doktoranden, zugrunde gelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Die unterschiedliche Anzahl von Studierenden an den Fakultäten sorgt für eine womöglich nicht den Leistungen der einzelnen Studierenden gerechte Verteilung. Jede Studentin und jeder Student muss unabhängig von der Fakultät förderbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;; Die Formulierung wurde wie folgt geändert: Hierfür &#039;&#039;&#039;sollten&#039;&#039;&#039; proportionale Anteile entsprechend der Zahl der eingeschriebenen Studierenden je Fakultät, ausgenommen Doktoranden, zugrunde gelegt &#039;&#039;&#039;werden&#039;&#039;&#039;. --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 19:27, 6. Jun 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3. Antrag: ersetze die Kommission durch einen tatsächlichen Ausschuss der Fakultäten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen § 6 wie folgt zu ersetzen:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Die HTW Dresden richtet einen Ausschuss zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel ein Mitglied des Rektorates.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Hochschullehrer zur Vertretung jedes Fakultätsrates,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Student zur Vertretung jedes Fakultätsrates und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Anscheinend ist es Wille des Entwurfes, dass die Interessen der Fakultäten gewahrt werden. Aber auch mindestens die Belange der Studentinnen und Studenten sollten im Mittelpunkt stehen. Um den Willen des Entwurfes zu entsprechen und eine gewisse Homogenität zu schaffen, wird so auch die Vertretung der Studentinnen und Studenten aus dem Kreis der Mitglieder der Fakultätsräte einbezogen. Auch die Unabhängigkeit wird mit Änderung der Bezeichnung von &#039;&#039;Kommission&#039;&#039; hin zu &#039;&#039;Ausschuss&#039;&#039; erreicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
; § 4 Abs. 2:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetzen: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Studienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
: Ersetze: Der Ausschuss beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
: Entfall: Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetze: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Antrag 4: Förderungsmöglichkeit von Master-Studierenden mit Diplomabschluss ==&lt;br /&gt;
§ 8 Abs. 1 b:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Streiche: bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschluss-note des Bachelorstudiums und ggf. der ECTS-Rang.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ersetze: bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschlussnote des Bachelorstudiums bzw. Diplomstudiums und ggf. der ECTS-Rang. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Diplomanten im Masterstudium haben ebenfalls Anspruch auf ein Stipendium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== sollte Antrag 3 abgelehnt werden - Antrag 5: Auswahlkommission als Senatsausschuss ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, dass § 6 wie folgt ersetzt wird:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Senat richtet eine Kommission zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel der Prorektor für Lehre und Studium. Der Prorektor für Lehre und Studium kann im Einvernehmen mit dem Rektorat durch einen durch Rektoratsbeschluss aus dem Kreis der Hochschullehrer vertreten werden.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;ergänzend 3 Hochschullehrer aus dem Senat,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die 4 Studenten aus dem Senat und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
; § 4 Abs. 2&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetzen: Kommission&lt;br /&gt;
; § 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Stu-dienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
: Ersetze: Die Kommission beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
: Entfall: Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetze: Kommission&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-- [[ChristianSchneider]] + [[DanielaKuenzler]] + [[ElisaLoewe]] + [[InkaBischof]] + [[SvenHoser]] + [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 22:37, 16. Mai 2011 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=13528</id>
		<title>StuRa Diskussion:Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=13528"/>
		<updated>2011-06-06T17:25:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* 1. Antrag: Vertragung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== 1. Antrag: Vertragung ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, den Tagesordnungspunkt 6 &amp;quot;Beratung und Beschluss der Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramm&amp;quot; zu vertagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Bei der Erarbeitung der Ordnung wurden die Studentinnen und Studenten nicht beteiligt. Es erscheint wichtig insbesondere die Belange der Mitgliedergruppe, an die sich der Gegenstand der Ordnung richtet, durch ihre Vertretung einzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;; diesem Antrag wurde nach Behandlung des TOPs in der 127. Senatssitzung statt gegeben. Am 06.06.2011 fand dazu u.a. mit Prof. Stenzel ein weiteres Gespräch statt.--[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 19:25, 6. Jun 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2. Antrag: Gleichberechtigung von allen Studierenden ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, § 5 Absatz 2 Satz 2 zu streichen.&lt;br /&gt;
: Streiche: &#039;&#039;Hierfür werden proportionale Anteile entsprechend der Zahl der eingeschriebenen Studierenden je Fakultät, ausgenommen Doktoranden, zugrunde gelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Die unterschiedliche Anzahl von Studierenden an den Fakultäten sorgt für eine womöglich nicht den Leistungen der einzelnen Studierenden gerechte Verteilung. Jede Studentin und jeder Student muss unabhängig von der Fakultät förderbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3. Antrag: ersetze die Kommission durch einen tatsächlichen Ausschuss der Fakultäten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen § 6 wie folgt zu ersetzen:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Die HTW Dresden richtet einen Ausschuss zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel ein Mitglied des Rektorates.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Hochschullehrer zur Vertretung jedes Fakultätsrates,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Student zur Vertretung jedes Fakultätsrates und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Anscheinend ist es Wille des Entwurfes, dass die Interessen der Fakultäten gewahrt werden. Aber auch mindestens die Belange der Studentinnen und Studenten sollten im Mittelpunkt stehen. Um den Willen des Entwurfes zu entsprechen und eine gewisse Homogenität zu schaffen, wird so auch die Vertretung der Studentinnen und Studenten aus dem Kreis der Mitglieder der Fakultätsräte einbezogen. Auch die Unabhängigkeit wird mit Änderung der Bezeichnung von &#039;&#039;Kommission&#039;&#039; hin zu &#039;&#039;Ausschuss&#039;&#039; erreicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
; § 4 Abs. 2:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetzen: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Studienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
: Ersetze: Der Ausschuss beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
: Entfall: Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetze: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Antrag 4: Förderungsmöglichkeit von Master-Studierenden mit Diplomabschluss ==&lt;br /&gt;
§ 8 Abs. 1 b:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Streiche: bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschluss-note des Bachelorstudiums und ggf. der ECTS-Rang.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ersetze: bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschlussnote des Bachelorstudiums bzw. Diplomstudiums und ggf. der ECTS-Rang. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Diplomanten im Masterstudium haben ebenfalls Anspruch auf ein Stipendium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== sollte Antrag 3 abgelehnt werden - Antrag 5: Auswahlkommission als Senatsausschuss ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, dass § 6 wie folgt ersetzt wird:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Senat richtet eine Kommission zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel der Prorektor für Lehre und Studium. Der Prorektor für Lehre und Studium kann im Einvernehmen mit dem Rektorat durch einen durch Rektoratsbeschluss aus dem Kreis der Hochschullehrer vertreten werden.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;ergänzend 3 Hochschullehrer aus dem Senat,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die 4 Studenten aus dem Senat und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
; § 4 Abs. 2&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetzen: Kommission&lt;br /&gt;
; § 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Stu-dienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
: Ersetze: Die Kommission beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
: Entfall: Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetze: Kommission&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-- [[ChristianSchneider]] + [[DanielaKuenzler]] + [[ElisaLoewe]] + [[InkaBischof]] + [[SvenHoser]] + [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 22:37, 16. Mai 2011 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=13123</id>
		<title>StuRa:Geschäftsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=13123"/>
		<updated>2011-05-25T14:51:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: Antrag zur GO erg.&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Dies ist das [[Geschäftsordnung/Dokument | Dokument]] zur [[Geschäftsordnung | Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] mit ergänzender [[Geschäftsordnung/Begründung | Begründung]] und [[Geschäftsordnung/Erklärung | Erklärung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Entwurf zur Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft =&lt;br /&gt;
&amp;lt;div align=center&amp;gt;&#039;&#039;&#039;Geschäftsordnung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
der Studentinnen- und Studentenschaft&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(studentische Geschäftsordnung - GO)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
als Teil der Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Ordnungen ===&lt;br /&gt;
# Beschlüsse über Ordnungen bedürfen mindestens der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.&lt;br /&gt;
# Beschlüsse über Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft sind den FSRs anzuzeigen.&lt;br /&gt;
# Ordnungen sind mindestens hochschulöffentlich bekannt zu machen. Alle Ordnungen sind gemeinsam zu veröffentlichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Sitzungen ===&lt;br /&gt;
# Organe tagen mindestens viermal im Semester.&lt;br /&gt;
# Organe tagen im Zeitraum der nicht vorlesungsfreien Zeit regelmäßig ordentlich, dies ist vorher Bekannt zu geben.&lt;br /&gt;
# Außerordentliche Sitzungen der Organe werden einberufen&lt;br /&gt;
## durch Beschluss des Organes&lt;br /&gt;
## auf Verlangen von Fünfundzwanzig vom Hundert der Mitglieder des Organes&lt;br /&gt;
#: In der vorlesungsfreien Zeit beträgt die Ladungsfrist für außerordentliche Sitzungen 14 Tage. Sie reduziert sich in der nicht vorlesungsfreien Zeit auf 72 Stunden.&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Organe tagen öffentlich. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Protokoll ===&lt;br /&gt;
# &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Sitzungen der Organe sind zu protokollieren. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Das Protokoll ist von der Sitzungsleitung und den Protokollverantwortlichen zu unterzeichnen. &amp;lt;sup&amp;gt;3&amp;lt;/sup&amp;gt;Es erlangt Gültigkeit durch Beschluss des Organes auf einer der folgenden Sitzungen. &amp;lt;sup&amp;gt;4&amp;lt;/sup&amp;gt;Das Protokoll ist danach zu veröffentlichen und zu archivieren. &lt;br /&gt;
# Das Protokoll hat mindestens zu enthalten:&lt;br /&gt;
##Datum, Beginn und Ende der Sitzung sowie &lt;br /&gt;
##Wortlaut von Anträgen und Beschlüssen nebst zugehrigen Abstimmungsergebnissen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Studentischer Hochschulrat ===&lt;br /&gt;
# Mindestens einmal im Semester tagt der Hochschulrat der Studentinnen und Studenten gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammenarbeit | § Zusammenarbeit]] der [[Grundordnung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Anträge ===&lt;br /&gt;
# Anträge enthalten mindestens&lt;br /&gt;
## s-Nummer oder Name mit Kontaktmöglichkeit für Rückfragen,&lt;br /&gt;
## Antragstext und&lt;br /&gt;
## Unterschrift.&lt;br /&gt;
# Anträge sollten eine Begründung zum Antrag enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Anträge zur Geschäftsordnung ===&lt;br /&gt;
# Anträge zur Geschäftsordnung bedrüfen der Mehrheit der Anwesenden Mitglieder des Organes. &lt;br /&gt;
# Durch erheben beider Hände wird durch ein Mitglied des StuRa ein Geschäftsordnungsantrag signalisiert. Dieser Antrag wird unverzüglich zu behandeln. Redebeiträge dürfen davon nicht unterborchen werden. Auf den Geschftsordnungsantrag erfolgt höchstens eine Gegenrede, welche durch heben beider Arme angezeigt wird. Danach erfolgt die Abstimmung. &lt;br /&gt;
# Anträge zur Geschäftsordnung sind&lt;br /&gt;
## Änderung der beschlossenen Tagesordnung,&lt;br /&gt;
## Schluss der Diskussion&lt;br /&gt;
## auf sofortige Abstimmung eines Antrages&lt;br /&gt;
## Ausschluss der Öffentlichkeit&lt;br /&gt;
## Abweichung von der Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
## Feststellung der Beschlussfähigkeit&lt;br /&gt;
## Antrag auf Neuauszählung&lt;br /&gt;
## auf Pause&lt;br /&gt;
## geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
## einmalige sofortige Richtigstellung&lt;br /&gt;
## Schluss der Redeliste&lt;br /&gt;
## Zulassung Einzelner zur nichtöffentlichen Sitzung&lt;br /&gt;
## Nichtbefassung eines Antrags&lt;br /&gt;
## Beschränkung der Redezeit&lt;br /&gt;
## Vertagung eines Tagesordnungspunktes&lt;br /&gt;
# Keine Gegenrede bei Nr. 6, 7 und 10 zulässig und keine Abstimmung notwendig. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Beschlussfassung ===&lt;br /&gt;
# Beschlüsse der Organe werden, sofern nichts anders bestimmt wird, mit der Beschlussfassung wirksam.&lt;br /&gt;
# Beschlüsse sind in Sitzungen zu protokollieren. Ihre Bekanntgabe erfolgt durch Protokollveröffentlichung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § StudentInnenbegehren und -entscheid ===&lt;br /&gt;
# Näheres zu Versammlungen, Begehren und Entscheiden der Studentinnen- und Studentenschaft können die Organe durch Ordnung regeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Finanzielles und Haushaltsplan ===&lt;br /&gt;
# Organe, welche über Beiträge der Studentenschaft verfügen, erstellen einen Finanzbericht, welcher mindestens in einer Ebene Untergliedert ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § Bekanntgabe ===&lt;br /&gt;
# &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Ordnung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=13121</id>
		<title>StuRa Diskussion:Geschäftsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=13121"/>
		<updated>2011-05-25T13:35:29Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* Notwendigkeit eines Beschlusses */ Ja&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== § Sitzung ==&lt;br /&gt;
Vermerk zur ordnungsgemäßen Einberufung von ordentlichen Sitzungen (bedarf es nicht)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:es sollte auf jeden Fall mit aufgeschrieben werden, dass eine Sitzungen unter bestimmten Rahmenbedingungen einberufen wird --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 15:34, 25. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Notwendigkeit eines Beschlusses ==&lt;br /&gt;
Insbesondere rechtsgeschäftlichen Erklärungen bedürfen einen befassten Beschluss des Organes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:ja das muss mit rein --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 15:35, 25. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Notwendige Mehrheiten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschlüsse und Änderungen der Ordnung bedürfen der Mehrheit der Mitglieder. (Mehrheit bedeutet, das Organ kann auch festlegen, dass eine zwei/drittel Mehrheit nötig ist o.Ä.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § Ordnungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Genehmigung der Ordnungen der Organe durch den StuRa ist es nicht notwendig, dass der gesamte StuRa dieses tut. (z.B. Ausschuss)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sammlung von evtl. noch zu ergänzenden Inhalten ==&lt;br /&gt;
#Studentenentscheid/-begehren (siehe dazu Satzung der StudentInnenschaft der Universität Leipzig § 16) &lt;br /&gt;
#Kompetenzenverteilung der Organe der StudentInnenschaft abgrenzen (§§ 7 ff. Satzung der Studentenschaft der TU Dresden)&lt;br /&gt;
#Befugnisse des studentischen Hoschulrates&lt;br /&gt;
#Amtszeit der Mitglieder in der studentischen Selbstverwaltung, Grundlegende Bedingungen&lt;br /&gt;
#Aufteilung des § Sitzung in: Sitzung, Tagesordnung, Sitzungsleitung, Beschlussfähigkeit, Öffentlichkeit (nicht öffentlich) und Protokollführung&lt;br /&gt;
#Anträge zur Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
#grundsätzliches zu Ausschüssen und zur Arbeitsgruppe (Abgrenzung)&lt;br /&gt;
#Anfragen (siehe § 4 a Satzung StuRa TUD)&lt;br /&gt;
#Mehrheiten&lt;br /&gt;
#&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ämter eines jeden Organes ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:PaulRiegel|Mir]] fällt gerade auf: Das gehört nicht wirklich hier hin. Irgendwo sollte sich jedoch die Empfehlung für mindestens eineN &amp;quot;[[SprecherIn]]&amp;quot; und die Pflicht für eineN [[FinanzerIn]] niedergeschrieben sein. Ich mach mir Gedanken! -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 14:13, 24. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sollte mindestens jeweils eineN&lt;br /&gt;
* [[SprecherIn]]&lt;br /&gt;
*: WelcheR im Zweifelsfall&lt;br /&gt;
*:* [[Präsidium]]&lt;br /&gt;
*:* [[Exekutive]]&lt;br /&gt;
*:* Vertretung der [[Legislative]] im Falle der Handlungsunfähigkeit dieser&lt;br /&gt;
*:: darstellt.&lt;br /&gt;
* [[FinanzerIn]]&lt;br /&gt;
*: WelcheR für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes des Organes verantwortlich ist.&lt;br /&gt;
geben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: laut Geschäftsordung des Sächsischen Landtages werden hier wichtige Ämter benannt und alles darum beschrieben --&amp;gt; also können wir die Sprecher und Finanzer aufzählen; bei den Finanzern können wir ja auf die Finanzordnung verweisen und bei den Sprechern müssen wir die Mindestaufgaben für alle Organe festlegen --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 15:29, 25. Mai 2011 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=13120</id>
		<title>StuRa Diskussion:Geschäftsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=13120"/>
		<updated>2011-05-25T13:34:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* § Sitzung */ sollte doch vermerkt werden&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== § Sitzung ==&lt;br /&gt;
Vermerk zur ordnungsgemäßen Einberufung von ordentlichen Sitzungen (bedarf es nicht)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:es sollte auf jeden Fall mit aufgeschrieben werden, dass eine Sitzungen unter bestimmten Rahmenbedingungen einberufen wird --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 15:34, 25. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Notwendigkeit eines Beschlusses ==&lt;br /&gt;
Insbesondere rechtsgeschäftlichen Erklärungen bedürfen einen befassten Beschluss des Organes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Notwendige Mehrheiten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschlüsse und Änderungen der Ordnung bedürfen der Mehrheit der Mitglieder. (Mehrheit bedeutet, das Organ kann auch festlegen, dass eine zwei/drittel Mehrheit nötig ist o.Ä.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § Ordnungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Genehmigung der Ordnungen der Organe durch den StuRa ist es nicht notwendig, dass der gesamte StuRa dieses tut. (z.B. Ausschuss)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sammlung von evtl. noch zu ergänzenden Inhalten ==&lt;br /&gt;
#Studentenentscheid/-begehren (siehe dazu Satzung der StudentInnenschaft der Universität Leipzig § 16) &lt;br /&gt;
#Kompetenzenverteilung der Organe der StudentInnenschaft abgrenzen (§§ 7 ff. Satzung der Studentenschaft der TU Dresden)&lt;br /&gt;
#Befugnisse des studentischen Hoschulrates&lt;br /&gt;
#Amtszeit der Mitglieder in der studentischen Selbstverwaltung, Grundlegende Bedingungen&lt;br /&gt;
#Aufteilung des § Sitzung in: Sitzung, Tagesordnung, Sitzungsleitung, Beschlussfähigkeit, Öffentlichkeit (nicht öffentlich) und Protokollführung&lt;br /&gt;
#Anträge zur Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
#grundsätzliches zu Ausschüssen und zur Arbeitsgruppe (Abgrenzung)&lt;br /&gt;
#Anfragen (siehe § 4 a Satzung StuRa TUD)&lt;br /&gt;
#Mehrheiten&lt;br /&gt;
#&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ämter eines jeden Organes ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:PaulRiegel|Mir]] fällt gerade auf: Das gehört nicht wirklich hier hin. Irgendwo sollte sich jedoch die Empfehlung für mindestens eineN &amp;quot;[[SprecherIn]]&amp;quot; und die Pflicht für eineN [[FinanzerIn]] niedergeschrieben sein. Ich mach mir Gedanken! -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 14:13, 24. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sollte mindestens jeweils eineN&lt;br /&gt;
* [[SprecherIn]]&lt;br /&gt;
*: WelcheR im Zweifelsfall&lt;br /&gt;
*:* [[Präsidium]]&lt;br /&gt;
*:* [[Exekutive]]&lt;br /&gt;
*:* Vertretung der [[Legislative]] im Falle der Handlungsunfähigkeit dieser&lt;br /&gt;
*:: darstellt.&lt;br /&gt;
* [[FinanzerIn]]&lt;br /&gt;
*: WelcheR für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes des Organes verantwortlich ist.&lt;br /&gt;
geben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: laut Geschäftsordung des Sächsischen Landtages werden hier wichtige Ämter benannt und alles darum beschrieben --&amp;gt; also können wir die Sprecher und Finanzer aufzählen; bei den Finanzern können wir ja auf die Finanzordnung verweisen und bei den Sprechern müssen wir die Mindestaufgaben für alle Organe festlegen --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 15:29, 25. Mai 2011 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=13119</id>
		<title>StuRa Diskussion:Geschäftsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=13119"/>
		<updated>2011-05-25T13:29:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* Ämter eines jeden Organes */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== § Sitzung ==&lt;br /&gt;
Vermerk zur ordnungsgemäßen Einberufung von ordentlichen Sitzungen (bedarf es nicht)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Notwendigkeit eines Beschlusses ==&lt;br /&gt;
Insbesondere rechtsgeschäftlichen Erklärungen bedürfen einen befassten Beschluss des Organes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Notwendige Mehrheiten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschlüsse und Änderungen der Ordnung bedürfen der Mehrheit der Mitglieder. (Mehrheit bedeutet, das Organ kann auch festlegen, dass eine zwei/drittel Mehrheit nötig ist o.Ä.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § Ordnungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Genehmigung der Ordnungen der Organe durch den StuRa ist es nicht notwendig, dass der gesamte StuRa dieses tut. (z.B. Ausschuss)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sammlung von evtl. noch zu ergänzenden Inhalten ==&lt;br /&gt;
#Studentenentscheid/-begehren (siehe dazu Satzung der StudentInnenschaft der Universität Leipzig § 16) &lt;br /&gt;
#Kompetenzenverteilung der Organe der StudentInnenschaft abgrenzen (§§ 7 ff. Satzung der Studentenschaft der TU Dresden)&lt;br /&gt;
#Befugnisse des studentischen Hoschulrates&lt;br /&gt;
#Amtszeit der Mitglieder in der studentischen Selbstverwaltung, Grundlegende Bedingungen&lt;br /&gt;
#Aufteilung des § Sitzung in: Sitzung, Tagesordnung, Sitzungsleitung, Beschlussfähigkeit, Öffentlichkeit (nicht öffentlich) und Protokollführung&lt;br /&gt;
#Anträge zur Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
#grundsätzliches zu Ausschüssen und zur Arbeitsgruppe (Abgrenzung)&lt;br /&gt;
#Anfragen (siehe § 4 a Satzung StuRa TUD)&lt;br /&gt;
#Mehrheiten&lt;br /&gt;
#&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ämter eines jeden Organes ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:PaulRiegel|Mir]] fällt gerade auf: Das gehört nicht wirklich hier hin. Irgendwo sollte sich jedoch die Empfehlung für mindestens eineN &amp;quot;[[SprecherIn]]&amp;quot; und die Pflicht für eineN [[FinanzerIn]] niedergeschrieben sein. Ich mach mir Gedanken! -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 14:13, 24. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sollte mindestens jeweils eineN&lt;br /&gt;
* [[SprecherIn]]&lt;br /&gt;
*: WelcheR im Zweifelsfall&lt;br /&gt;
*:* [[Präsidium]]&lt;br /&gt;
*:* [[Exekutive]]&lt;br /&gt;
*:* Vertretung der [[Legislative]] im Falle der Handlungsunfähigkeit dieser&lt;br /&gt;
*:: darstellt.&lt;br /&gt;
* [[FinanzerIn]]&lt;br /&gt;
*: WelcheR für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes des Organes verantwortlich ist.&lt;br /&gt;
geben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: laut Geschäftsordung des Sächsischen Landtages werden hier wichtige Ämter benannt und alles darum beschrieben --&amp;gt; also können wir die Sprecher und Finanzer aufzählen; bei den Finanzern können wir ja auf die Finanzordnung verweisen und bei den Sprechern müssen wir die Mindestaufgaben für alle Organe festlegen --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 15:29, 25. Mai 2011 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
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		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=13118</id>
		<title>StuRa Diskussion:Geschäftsordnung/Dokument</title>
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		<updated>2011-05-25T13:29:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* Ämter eines jeden Organes */ laut GO des SächsLandtag&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== § Sitzung ==&lt;br /&gt;
Vermerk zur ordnungsgemäßen Einberufung von ordentlichen Sitzungen (bedarf es nicht)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Notwendigkeit eines Beschlusses ==&lt;br /&gt;
Insbesondere rechtsgeschäftlichen Erklärungen bedürfen einen befassten Beschluss des Organes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Notwendige Mehrheiten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschlüsse und Änderungen der Ordnung bedürfen der Mehrheit der Mitglieder. (Mehrheit bedeutet, das Organ kann auch festlegen, dass eine zwei/drittel Mehrheit nötig ist o.Ä.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § Ordnungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Genehmigung der Ordnungen der Organe durch den StuRa ist es nicht notwendig, dass der gesamte StuRa dieses tut. (z.B. Ausschuss)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sammlung von evtl. noch zu ergänzenden Inhalten ==&lt;br /&gt;
#Studentenentscheid/-begehren (siehe dazu Satzung der StudentInnenschaft der Universität Leipzig § 16) &lt;br /&gt;
#Kompetenzenverteilung der Organe der StudentInnenschaft abgrenzen (§§ 7 ff. Satzung der Studentenschaft der TU Dresden)&lt;br /&gt;
#Befugnisse des studentischen Hoschulrates&lt;br /&gt;
#Amtszeit der Mitglieder in der studentischen Selbstverwaltung, Grundlegende Bedingungen&lt;br /&gt;
#Aufteilung des § Sitzung in: Sitzung, Tagesordnung, Sitzungsleitung, Beschlussfähigkeit, Öffentlichkeit (nicht öffentlich) und Protokollführung&lt;br /&gt;
#Anträge zur Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
#grundsätzliches zu Ausschüssen und zur Arbeitsgruppe (Abgrenzung)&lt;br /&gt;
#Anfragen (siehe § 4 a Satzung StuRa TUD)&lt;br /&gt;
#Mehrheiten&lt;br /&gt;
#&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ämter eines jeden Organes ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:PaulRiegel|Mir]] fällt gerade auf: Das gehört nicht wirklich hier hin. Irgendwo sollte sich jedoch die Empfehlung für mindestens eineN &amp;quot;[[SprecherIn]]&amp;quot; und die Pflicht für eineN [[FinanzerIn]] niedergeschrieben sein. Ich mach mir Gedanken! -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 14:13, 24. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sollte mindestens jeweils eineN&lt;br /&gt;
* [[SprecherIn]]&lt;br /&gt;
*: WelcheR im Zweifelsfall&lt;br /&gt;
*:* [[Präsidium]]&lt;br /&gt;
*:* [[Exekutive]]&lt;br /&gt;
*:* Vertretung der [[Legislative]] im Falle der Handlungsunfähigkeit dieser&lt;br /&gt;
*:: darstellt.&lt;br /&gt;
* [[FinanzerIn]]&lt;br /&gt;
*: WelcheR für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes des Organes verantwortlich ist.&lt;br /&gt;
geben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: laut Geschäftsordung des Sächsischen Landtages werden hier wichtige Ämter benannt und alles darum beschrieben --&amp;gt; also können wir die Sprecher und Finanzer aufzählen; bei den Finanzern können wir ja auf die Finanzordnung verweisen und bei den Sprechern müssen wir die Mindestaufgaben für alle Organe festlegen&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=12983</id>
		<title>StuRa Diskussion:Geschäftsordnung/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Gesch%C3%A4ftsordnung/Dokument&amp;diff=12983"/>
		<updated>2011-05-23T14:59:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* Sammlung von evtl. noch zu ergänzenden Inhalten */letzten beiden Änderungen von mir&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== § Sitzung ==&lt;br /&gt;
Vermerk zur ordnungsgemäßen Einberufung von ordentlichen Sitzungen (bedarf es nicht)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Notwendigkeit eines Beschlusses ==&lt;br /&gt;
Insbesondere rechtsgeschäftlichen Erklärungen bedürfen einen befassten Beschluss des Organes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Notwendige Mehrheiten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschlüsse und Änderungen der Ordnung bedürfen der Mehrheit der Mitglieder. (Mehrheit bedeutet, das Organ kann auch festlegen, dass eine zwei/drittel Mehrheit nötig ist o.Ä.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § Ordnungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Genehmigung der Ordnungen der Organe durch den StuRa ist es nicht notwendig, dass der gesamte StuRa dieses tut. (z.B. Ausschuss)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sammlung von evtl. noch zu ergänzenden Inhalten ==&lt;br /&gt;
#Studentenentscheid/-begehren (siehe dazu Satzung der StudentInnenschaft der Universität Leipzig § 16) &lt;br /&gt;
#Kompetenzenverteilung der Organe der StudentInnenschaft abgrenzen (§§ 7 ff. Satzung der Studentenschaft der TU Dresden)&lt;br /&gt;
#Befugnisse des studentischen Hoschulrates&lt;br /&gt;
#Amtszeit der Mitglieder in der studentischen Selbstverwaltung, Grundlegende Bedingungen&lt;br /&gt;
#Aufteilung des § Sitzung in: Sitzung, Tagesordnung, Sitzungsleitung, Beschlussfähigkeit, Öffentlichkeit (nicht öffentlich) und Protokollführung&lt;br /&gt;
#Anträge zur Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
#grundsätzliches zu Ausschüssen und zur Arbeitsgruppe (Abgrenzung)&lt;br /&gt;
#Anfragen (siehe § 4 a Satzung StuRa TUD)&lt;br /&gt;
#Mehrheiten&lt;br /&gt;
#&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Aufwandsentsch%C3%A4digung&amp;diff=12946</id>
		<title>StuRa:Aufwandsentschädigung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Aufwandsentsch%C3%A4digung&amp;diff=12946"/>
		<updated>2011-05-19T12:39:09Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* Kommentare */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Eine [[Aufwandsentschädigung]], kurz [[AE]], dient grundsätzlich zur Kompensation des Ausfalls von Mitteln, die durch die Ausübung eines Amtes entstehen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kommentare ==&lt;br /&gt;
Zur AE sagen Brüggen/Heckendorf im Kommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Mit der Aufwandsentschädigung soll der tatsächliche Aufwand an Zeit und Arbeit für entgangenen Arbeitsverdienst [...] ausgeglichen werden.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Also es ist kein Ersatz-Job, weil die AE viel niedriger ist und man eben keine Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen kann, es gibt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, keinen bezahlten Urlaub, keinen Kündigungs- oder Mutterschutz oder Elternzeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Thematik Aufwandsentschädigung sollte auch der [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Korrumpierungseffekt&amp;amp;oldid=87724068 Korrumpierungseffekt] bedacht werden. Dies stellt kein Argument contra AE dar, sondern soll vielmehr beim Umgang mit AE beherzigt werden, um den negativen Aspekt zu umgehen und so wirkllich einen positiven Effekt mit den AE zu erzielen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist nicht ganz klar, in welcher Höhe für ehrenamtliche Tätigkeit sich die StuRa-Mitglieder Entschädigungen zahlen dürfen ohne das diese Einkommenssteuerpflichtig sind (§ 3 Nr. 26 oder 26a EStG - entweder 2.100 Euro oder 500 Euro pro Jahr). &lt;br /&gt;
Die Zahlung an Mitglieder des StuRa sind, wenn sie über die Regelung von § 3 Nr. 26/26a EStG hinausgehen, Sozialversicherungs- und Beitragspflichtig (LSG Chemnitz - L1 KR 92/07). Es liegt ein Beschäftigungsverhältnis nach § 7 SGB IV vor - auch laut Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.07.08 (VIR 51/05, [http://www.recht-in.de/urteil/asta_mitglieder_als_arbeitnehmer_vi_r_51_05_bfh_urteil_142544.html])--[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 14:50, 17. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Organisation ==&lt;br /&gt;
Zum Durchdenken der Art und Weisen wurde die [[AG AE|Arbeitsgruppe AE]] gegründet, dort finden sich auch Vorschläge zur Umsetzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Beschluss zur [http://www.stura.htw-dresden.de/Plone/stura/sitzungen/2010/10-12-14 32. Sitzung des StuRa 2010] wurde der [[Ausschuss Finanzielles]] gegründet. Dieser soll sich der Thematik annehmen und eine mögliche Konzeption erstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Konzeption ==&lt;br /&gt;
# Kalkulation&lt;br /&gt;
# Verfahrensweise&lt;br /&gt;
# Umsetzung&lt;br /&gt;
# Verweise&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kalkulation ===&lt;br /&gt;
Der in den einzelnen [[Tätigkeitsbeschreibung]] der jeweiligen [[:Kategorie:Stelle | Stelle]]n erwähnte Zeitaufwand dient als Grundlage zur Kalkulation der [[Aufwandsentschädigung]]. Der errechnete Gesamtbetrag aller [[Stellen]] wird im [[Haushaltsplan]] mit einem Nutzungsfaktor (&amp;lt;1) belegt, der je nach Nutzung Jahr für Jahr angepasst wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Verfahrensweise ===&lt;br /&gt;
Jeder der in der [[Exekutive]] des [[StuRa]] HTW Dresden tätig ist, hat ein Anrecht auf [[Aufwandsentschädigung]]. Die [[Aufwandsentschädigung | AE]] muss prinzipiell von der zu begünstigenden Person persönlich gestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Ablauf&lt;br /&gt;
* [[Tätigkeitsbericht]] erstellen und min. 1 Woche vor Antragsabarbeitung veröffentlichen&lt;br /&gt;
* der gestellte Antrag muss den selbstgewerteten Erfüllungsgrad (in %) enthalten&lt;br /&gt;
* der Antrag wird in der Sitzung abgestimmt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Umsetzung ===&lt;br /&gt;
* Erstellung der Tätigkeitsbeschreibung mit möglichst genau geschätzten Zeitaufwand&lt;br /&gt;
*&lt;br /&gt;
Folgende Niederschriften beziehen sich auf das Konzeptionstreffen vom [[Ausschuss Finanzielles]] am 16.05.2011, um 17:00 Uhr in der Z123.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Literatur ===&lt;br /&gt;
* http://www.hfv-speyer.de/Hill/Lehrangebot/Sommersemester-2008/Zukunft_KSV/Seminararbeiten%20und%20Thesenpapiere/Schollbach/Seminararbeit_Endfassung.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Begriff]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Aufwandsentschädigung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=12825</id>
		<title>StuRa Diskussion:Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=12825"/>
		<updated>2011-05-17T12:55:27Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* Nach sich ziehende Änderungen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== 1. Antrag: Vertragung ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, den Tagesordnungspunkt 6 &amp;quot;Beratung und Beschluss der Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramm&amp;quot; zu vertagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Bei der Erarbeitung der Ordnung wurden die Studentinnen und Studenten nicht beteiligt. Es erscheint wichtig insbesondere die Belange der Mitgliedergruppe, an die sich der Gegenstand der Ordnung richtet, durch ihre Vertretung einzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2. Antrag: Gleichberechtigung von allen Studierenden ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, § 5 Absatz 2 Satz 2 zu streichen.&lt;br /&gt;
: Streiche: &#039;&#039;Hierfür werden proportionale Anteile entsprechend der Zahl der eingeschriebenen Studierenden je Fakultät, ausgenommen Doktoranden, zugrunde gelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Die unterschiedliche Anzahl von Studierenden an den Fakultäten sorgt für eine womöglich nicht den Leistungen der einzelnen Studierenden gerechte Verteilung. Jede Studentin und jeder Student muss unabhängig von der Fakultät förderbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3. Antrag: ersetze die Kommission durch einen tatsächlichen Ausschuss der Fakultäten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen § 6 wie folgt zu ersetzen:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Die HTW Dresden richtet einen Ausschuss zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel ein Mitglied des Rektorates.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Hochschullehrer zur Vertretung jedes Fakultätsrates,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Student zur Vertretung jedes Fakultätsrates und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Anscheinend ist es Wille des Entwurfes, dass die Interessen der Fakultäten gewahrt werden. Aber auch mindestens die Belange der Studentinnen und Studenten sollten im Mittelpunkt stehen. Um den Willen des Entwurfes zu entsprechen und eine gewisse Homogenität zu schaffen, wird so auch die Vertretung der Studentinnen und Studenten aus dem Kreis der Mitglieder der Fakultätsräte einbezogen. Auch die Unabhängigkeit wird mit Änderung der Bezeichnung von &#039;&#039;Kommission&#039;&#039; hin zu &#039;&#039;Ausschuss&#039;&#039; erreicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
; § 4 Abs. 2:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetzen: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Studienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
: Ersetze: Der Ausschuss beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
: Entfall: Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetze: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Antrag 4: Förderungsmöglichkeit von Master-Studierenden mit Diplomabschluss ==&lt;br /&gt;
§ 8 Abs. 1 b:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Streiche: bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschluss-note des Bachelorstudiums und ggf. der ECTS-Rang.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ersetze: bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschlussnote des Bachelorstudiums bzw. Diplomstudiums und ggf. der ECTS-Rang. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Diplomanten im Masterstudium haben ebenfalls Anspruch auf ein Stipendium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== sollte Antrag 3 abgelehnt werden - Antrag 5: Auswahlkommission als Senatsausschuss ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, dass § 6 wie folgt ersetzt wird:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Senat richtet eine Kommission zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel der Prorektor für Lehre und Studium. Der Prorektor für Lehre und Studium kann im Einvernehmen mit dem Rektorat durch einen durch Rektoratsbeschluss aus dem Kreis der Hochschullehrer vertreten werden.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;ergänzend 3 Hochschullehrer aus dem Senat,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die 4 Studenten aus dem Senat und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
; § 4 Abs. 2&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetzen: Kommission&lt;br /&gt;
; § 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Stu-dienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
: Ersetze: Die Kommission beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
: Entfall: Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetze: Kommission&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-- [[ChristianSchneider]] + [[DanielaKuenzler]] + [[ElisaLoewe]] + [[InkaBischof]] + [[SvenHoser]] + [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 22:37, 16. Mai 2011 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=12823</id>
		<title>StuRa Diskussion:Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=12823"/>
		<updated>2011-05-17T12:54:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* Nach sich ziehende Änderungen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== 1. Antrag: Vertragung ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, den Tagesordnungspunkt 6 &amp;quot;Beratung und Beschluss der Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramm&amp;quot; zu vertagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Bei der Erarbeitung der Ordnung wurden die Studentinnen und Studenten nicht beteiligt. Es erscheint wichtig insbesondere die Belange der Mitgliedergruppe, an die sich der Gegenstand der Ordnung richtet, durch ihre Vertretung einzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2. Antrag: Gleichberechtigung von allen Studierenden ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, § 5 Absatz 2 Satz 2 zu streichen.&lt;br /&gt;
: Streiche: &#039;&#039;Hierfür werden proportionale Anteile entsprechend der Zahl der eingeschriebenen Studierenden je Fakultät, ausgenommen Doktoranden, zugrunde gelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Die unterschiedliche Anzahl von Studierenden an den Fakultäten sorgt für eine womöglich nicht den Leistungen der einzelnen Studierenden gerechte Verteilung. Jede Studentin und jeder Student muss unabhängig von der Fakultät förderbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3. Antrag: ersetze die Kommission durch einen tatsächlichen Ausschuss der Fakultäten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen § 6 wie folgt zu ersetzen:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Die HTW Dresden richtet einen Ausschuss zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel ein Mitglied des Rektorates.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Hochschullehrer zur Vertretung jedes Fakultätsrates,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Student zur Vertretung jedes Fakultätsrates und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Anscheinend ist es Wille des Entwurfes, dass die Interessen der Fakultäten gewahrt werden. Aber auch mindestens die Belange der Studentinnen und Studenten sollten im Mittelpunkt stehen. Um den Willen des Entwurfes zu entsprechen und eine gewisse Homogenität zu schaffen, wird so auch die Vertretung der Studentinnen und Studenten aus dem Kreis der Mitglieder der Fakultätsräte einbezogen. Auch die Unabhängigkeit wird mit Änderung der Bezeichnung von &#039;&#039;Kommission&#039;&#039; hin zu &#039;&#039;Ausschuss&#039;&#039; erreicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
; § 4 Abs. 2:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetzen durch: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Studienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
: Ersetze: Der Ausschuss beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
: Entfall: Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
: Ersetze: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Durch: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Antrag 4: Förderungsmöglichkeit von Master-Studierenden mit Diplomabschluss ==&lt;br /&gt;
§ 8 Abs. 1 b:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Streiche: bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschluss-note des Bachelorstudiums und ggf. der ECTS-Rang.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ersetze: bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschlussnote des Bachelorstudiums bzw. Diplomstudiums und ggf. der ECTS-Rang. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Diplomanten im Masterstudium haben ebenfalls Anspruch auf ein Stipendium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== sollte Antrag 3 abgelehnt werden - Antrag 5: Auswahlkommission als Senatsausschuss ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, dass § 6 wie folgt ersetzt wird:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Senat richtet eine Kommission zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel der Prorektor für Lehre und Studium. Der Prorektor für Lehre und Studium kann im Einvernehmen mit dem Rektorat durch einen durch Rektoratsbeschluss aus dem Kreis der Hochschullehrer vertreten werden.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;ergänzend 3 Hochschullehrer aus dem Senat,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die 4 Studenten aus dem Senat und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
; § 4 Abs. 2&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetzen: Kommission&lt;br /&gt;
; § 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Stu-dienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
: Ersetze: Die Kommission beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
: Entfall: Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetze: Kommission&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-- [[ChristianSchneider]] + [[DanielaKuenzler]] + [[ElisaLoewe]] + [[InkaBischof]] + [[SvenHoser]] + [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 22:37, 16. Mai 2011 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=12821</id>
		<title>StuRa Diskussion:Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=12821"/>
		<updated>2011-05-17T12:52:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* Antrag 4: Förderungsmöglichkeit von Master-Studierenden mit Diplomabschluss */ Streiche und Ersetze aufgekliedert&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== 1. Antrag: Vertragung ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, den Tagesordnungspunkt 6 &amp;quot;Beratung und Beschluss der Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramm&amp;quot; zu vertagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Bei der Erarbeitung der Ordnung wurden die Studentinnen und Studenten nicht beteiligt. Es erscheint wichtig insbesondere die Belange der Mitgliedergruppe, an die sich der Gegenstand der Ordnung richtet, durch ihre Vertretung einzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2. Antrag: Gleichberechtigung von allen Studierenden ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, § 5 Absatz 2 Satz 2 zu streichen.&lt;br /&gt;
: Streiche: &#039;&#039;Hierfür werden proportionale Anteile entsprechend der Zahl der eingeschriebenen Studierenden je Fakultät, ausgenommen Doktoranden, zugrunde gelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Die unterschiedliche Anzahl von Studierenden an den Fakultäten sorgt für eine womöglich nicht den Leistungen der einzelnen Studierenden gerechte Verteilung. Jede Studentin und jeder Student muss unabhängig von der Fakultät förderbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3. Antrag: ersetze die Kommission durch einen tatsächlichen Ausschuss der Fakultäten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen § 6 wie folgt zu ersetzen:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Die HTW Dresden richtet einen Ausschuss zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel ein Mitglied des Rektorates.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Hochschullehrer zur Vertretung jedes Fakultätsrates,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Student zur Vertretung jedes Fakultätsrates und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Anscheinend ist es Wille des Entwurfes, dass die Interessen der Fakultäten gewahrt werden. Aber auch mindestens die Belange der Studentinnen und Studenten sollten im Mittelpunkt stehen. Um den Willen des Entwurfes zu entsprechen und eine gewisse Homogenität zu schaffen, wird so auch die Vertretung der Studentinnen und Studenten aus dem Kreis der Mitglieder der Fakultätsräte einbezogen. Auch die Unabhängigkeit wird mit Änderung der Bezeichnung von &#039;&#039;Kommission&#039;&#039; hin zu &#039;&#039;Ausschuss&#039;&#039; erreicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
; § 4 Abs. 2:&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetzen durch: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Studienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
: Ersetze: Der Ausschuss beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
: Entfall: Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
: Ersetze: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Durch: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Antrag 4: Förderungsmöglichkeit von Master-Studierenden mit Diplomabschluss ==&lt;br /&gt;
§ 8 Abs. 1 b:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Streiche: bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschluss-note des Bachelorstudiums und ggf. der ECTS-Rang.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ersetze: bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschlussnote des Bachelorstudiums bzw. Diplomstudiums und ggf. der ECTS-Rang. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Diplomanten im Masterstudium haben ebenfalls Anspruch auf ein Stipendium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== sollte Antrag 3 abgelehnt werden - Antrag 5: Auswahlkommission als Senatsausschuss ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, dass § 6 wie folgt ersetzt wird:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Senat richtet eine Kommission zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel der Prorektor für Lehre und Studium. Der Prorektor für Lehre und Studium kann im Einvernehmen mit dem Rektorat durch einen durch Rektoratsbeschluss aus dem Kreis der Hochschullehrer vertreten werden.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;ergänzend 3 Hochschullehrer aus dem Senat,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die 4 Studenten aus dem Senat und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
; § 4 Abs. 2&lt;br /&gt;
: Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Ersetzen durch: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
: Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Stu-dienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
: Ersetze: Der Ausschuss beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
: Entfall: Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; § 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
: Ersetze: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
: Durch: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-- [[ChristianSchneider]] + [[DanielaKuenzler]] + [[ElisaLoewe]] + [[InkaBischof]] + [[SvenHoser]] + [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 22:37, 16. Mai 2011 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Aufwandsentsch%C3%A4digung&amp;diff=12818</id>
		<title>StuRa:Aufwandsentschädigung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Aufwandsentsch%C3%A4digung&amp;diff=12818"/>
		<updated>2011-05-17T12:50:53Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* Kommentare */ Rechtsprechung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Eine [[Aufwandsentschädigung]], kurz [[AE]], dient grundsätzlich zur Kompensation des Ausfalls von Mitteln, die durch die Ausübung eines Amtes entstehen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kommentare ==&lt;br /&gt;
Zur AE sagen Brüggen/Heckendorf im Kommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Mit der Aufwandsentschädigung soll der tatsächliche Aufwand an Zeit und Arbeit für entgangenen Arbeitsverdienst [...] ausgeglichen werden.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Also es ist kein Ersatz-Job, weil die AE viel niedriger ist und man eben keine Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen kann, es gibt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, keinen bezahlten Urlaub, keinen Kündigungs- oder Mutterschutz oder Elternzeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Thematik Aufwandsentschädigung sollte auch der [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Korrumpierungseffekt&amp;amp;oldid=87724068 Korrumpierungseffekt] bedacht werden. Dies stellt kein Argument contra AE dar, sondern soll vielmehr beim Umgang mit AE beherzigt werden, um den negativen Aspekt zu umgehen und so wirkllich einen positiven Effekt mit den AE zu erzielen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist nicht ganz klar, in welchem Höhe für ehrenamtliche Tätigkeit sich die StuRa-Mitglieder, Entschädigungen zahlen dürfen ohne das diese Einkommenssteuerpflichtig sind (§ 3 Nr. 26 oder 26a EStG - entweder 2.100 Euro oder 500 Euro pro Jahr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zahlung an Mitglieder des StuRa sind, wenn sie über die Regelung von § 3 Nr. 26/26a EStG hinausgehen, Sozialversicherungs- und Beitragspflichtig (LSG Chemnitz - L1 KR 92/07). Es liegt ein Beschäftigungsverhältnis nach § 7 SGB IV vor - auch laut Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.07.08 (VIR 51/05, [http://www.recht-in.de/urteil/asta_mitglieder_als_arbeitnehmer_vi_r_51_05_bfh_urteil_142544.html])--[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 14:50, 17. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Organisation ==&lt;br /&gt;
Zum Durchdenken der Art und Weisen wurde die [[AG AE|Arbeitsgruppe AE]] gegründet, dort finden sich auch Vorschläge zur Umsetzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Beschluss zur [http://www.stura.htw-dresden.de/Plone/stura/sitzungen/2010/10-12-14 32. Sitzung des StuRa 2011] wurde der [[Ausschuss Finanzielles]] gegründet. Dieser soll sich der Thematik annehmen und eine mögliche Konzeption erstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Konzeption ==&lt;br /&gt;
# Kalkulation&lt;br /&gt;
# Verfahrensweise&lt;br /&gt;
# Umsetzung&lt;br /&gt;
# Verweise&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kalkulation ===&lt;br /&gt;
Der in den einzelnen [[Tätigkeitsbeschreibung]] der jeweiligen [[:Kategorie:Stelle | Stelle]]n erwähnte Zeitaufwand dient als Grundlage zur Kalkulation der [[Aufwandsentschädigung]]. Der errechnete Gesamtbetrag aller [[Stellen]] wird im [[Haushaltsplan]] mit einem Nutzungsfaktor (&amp;lt;1) belegt, der je nach Nutzung Jahr für Jahr angepasst wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Verfahrensweise ===&lt;br /&gt;
Jeder der in der [[Exekutive]] des [[StuRa]] HTW Dresden tätig ist, hat ein Anrecht auf [[Aufwandsentschädigung]]. Die [[Aufwandsentschädigung | AE]] muss prinzipiell von der zu begünstigenden Person persönlich gestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Ablauf&lt;br /&gt;
* [[Tätigkeitsbericht]] erstellen und min. 1 Woche vor Antragsabarbeitung veröffentlichen&lt;br /&gt;
* der gestellte Antrag muss den selbstgewerteten Erfüllungsgrad (in %) enthalten&lt;br /&gt;
* der Antrag wird in der Sitzung abgestimmt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Umsetzung ===&lt;br /&gt;
* Erstellung der Tätigkeitsbeschreibung mit möglichst genau geschätzten Zeitaufwand&lt;br /&gt;
*&lt;br /&gt;
Folgende Niederschriften beziehen sich auf das Konzeptionstreffen vom [[Ausschuss Finanzielles]] am 16.05.2011, um 17:00 Uhr in der Z123.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Begriff]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Aufwandsentschädigung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=12811</id>
		<title>StuRa Diskussion:Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=12811"/>
		<updated>2011-05-17T12:12:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: Antrag 5 ergänzt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== 1. Antrag: Vertragung ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, dass der Tagesordnungspunkt 6 &amp;quot;Beratung und Beschluss der Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramm&amp;quot; vertagt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Bei der Erarbeitung der Ordnung wurden keine Studierenden beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2. Antrag: Gleichberechtigung von allen Studierenden ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, dass § 5 Abs. 2 S. 2 gestrichen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Streiche:&lt;br /&gt;
Hierfür werden proportionale Anteile entsprechend der Zahl der eingeschriebenen Studierenden je Fakultät, ausgenommen Doktoranden, zugrunde gelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Hohe Differenzen der Studierendenanzahl in den Fakultäten und somit ungerechte Verteilung. Jeder Studierende muss unabhängig von der Fakultät förderbar sein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3. Antrag: ersetze die Kommission durch einen tatsächlichen Ausschuss der Fakultäten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen § 6 wie folgt zu ersetzen:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Die HTW Dresden richtet einen Ausschuss zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel ein Mitglied des Rektorates.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Hochschullehrer zur Vertretung jedes Fakultätsrates,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Student zur Vertretung jedes Fakultätsrates und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Anscheinend ist es Wille des Entwurfes, dass die Interessen der Fakultäten gewahrt werden. Aber auch mindestens die Belange der Studentinnen und Studenten sollten im Mittelpunkt stehen. Um den Willen des Entwurfes zu entsprechen und eine gewisse Homogenität zu schaffen, wird so auch die Vertretung der Studentinnen und Studenten aus dem Kreis der Mitglieder der Fakultätsräte einbezogen. Auch die Unabhängigkeit wird mit Änderung der Bezeichnung von &#039;&#039;Kommission&#039;&#039; hin zu &#039;&#039;Ausschuss&#039;&#039; erreicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
§ 4 Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ersetzen durch: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Studienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Ersetze: Der Ausschuss beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abs. 2 entfällt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ersetze: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Antrag 4: Förderungsmöglichkeit von Master-Studierenden mit Diplomabschluss ==&lt;br /&gt;
§ 8 Abs. 1 b:&lt;br /&gt;
bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschlussnote des Bachelorstudiums bzw. Diplomstudiums und ggf. der ECTS-Rang. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Diplomanten im Masterstudium haben ebenfalls Anspruch auf ein Stipendium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== sollte Antrag 3 abgelehnt werden - Antrag 5: Auswahlkommission als Senatsausschuss ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, dass § 6 wie folgt ersetzt wird:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Die HTW Dresden richtet einen Senatsausschuss zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel der Prorektor für Lehre und Studium&lt;br /&gt;
Der Prorektor für Lehre und Studium kann im Einverneh-men mit dem Rektorat durch einen durch Rektoratsbeschluss benannten Vertreter aus dem Kreis der Hochschullehrer vertreten werden.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;4 Hochschullehrer aus dem Senat,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die 4 studentischen Senatoren und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
§ 4 Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ersetzen durch: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Stu-dienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Ersetze: Der Ausschuss beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abs. 2 entfällt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ersetze: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-- [[ChristianSchneider]] + [[DanielaKuenzler]] + [[ElisaLoewe]] + [[InkaBischof]] + [[SvenHoser]] + [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 22:37, 16. Mai 2011 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=12810</id>
		<title>StuRa Diskussion:Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=12810"/>
		<updated>2011-05-17T11:53:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* Vertragung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Vertragung ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, dass der Tagesordnungspunkt 6 &amp;quot;Beratung und Beschluss der Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramm&amp;quot; vertagt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Bei der Erarbeitung der Ordnung wurden keine Studierenden beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gleichberechtigung von allen Studierenden ==&lt;br /&gt;
§ 5 Abs. 2 S. 2&lt;br /&gt;
Streiche:&lt;br /&gt;
Hierfür werden proportionale Anteile entsprechend der Zahl der eingeschriebenen Studierenden je Fakultät, ausgenommen Doktoranden, zugrunde gelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Hohe Differenzen der Studierendenanzahl in den Fakultäten und somit ungerechte Verteilung. Jeder Studierende muss unabhängig von der Fakultät förderbar sein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== ersetze die Kommission durch einen tatsächlichen Ausschuss der Fakultäten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen § 6 wie folgt zu ersetzen:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Die HTW Dresden richtet einen Ausschuss zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel ein Mitglied des Rektorates.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Hochschullehrer zur Vertretung jedes Fakultätsrates,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Student zur Vertretung jedes Fakultätsrates und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Anscheinend ist es Wille des Entwurfes, dass die Interessen der Fakultäten gewahrt werden. Aber auch mindestens die Belange der Studentinnen und Studenten sollten im Mittelpunkt stehen. Um den Willen des Entwurfes zu entsprechen und eine gewisse Homogenität zu schaffen, wird so auch die Vertretung der Studentinnen und Studenten aus dem Kreis der Mitglieder der Fakultätsräte einbezogen. Auch die Unabhängigkeit wird mit Änderung der Bezeichnung von &#039;&#039;Kommission&#039;&#039; hin zu &#039;&#039;Ausschuss&#039;&#039; erreicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
§ 4 Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ersetzen durch: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Stu-dienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Ersetze: Der Ausschuss beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abs. 2 entfällt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ersetze: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Förderungsmöglichkeit von Master-Studierenden mit Diplomabschluss ==&lt;br /&gt;
§ 8 Abs. 1 b:&lt;br /&gt;
bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschlussnote des Bachelorstudiums bzw. Diplomstudiums und ggf. der ECTS-Rang. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Diplomanten im Masterstudium haben ebenfalls Anspruch auf ein Stipendium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-- [[ChristianSchneider]] + [[DanielaKuenzler]] + [[ElisaLoewe]] + [[InkaBischof]] + [[SvenHoser]] + [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 22:37, 16. Mai 2011 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=12809</id>
		<title>StuRa Diskussion:Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=12809"/>
		<updated>2011-05-17T11:52:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: Ausarbeitung der Anträge und Erweiterung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Vertragung ==&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen, dass der Tagesordnungspunkt 6 &amp;quot;Beratung und Beschluss der Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramm&amp;quot; zu vertagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Bei der Erarbeitung der Ordnung wurden keine Studierenden beteiligt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gleichberechtigung von allen Studierenden ==&lt;br /&gt;
§ 5 Abs. 2 S. 2&lt;br /&gt;
Streiche:&lt;br /&gt;
Hierfür werden proportionale Anteile entsprechend der Zahl der eingeschriebenen Studierenden je Fakultät, ausgenommen Doktoranden, zugrunde gelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Hohe Differenzen der Studierendenanzahl in den Fakultäten und somit ungerechte Verteilung. Jeder Studierende muss unabhängig von der Fakultät förderbar sein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== ersetze die Kommission durch einen tatsächlichen Ausschuss der Fakultäten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen § 6 wie folgt zu ersetzen:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Die HTW Dresden richtet einen Ausschuss zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel ein Mitglied des Rektorates.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Hochschullehrer zur Vertretung jedes Fakultätsrates,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Student zur Vertretung jedes Fakultätsrates und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Anscheinend ist es Wille des Entwurfes, dass die Interessen der Fakultäten gewahrt werden. Aber auch mindestens die Belange der Studentinnen und Studenten sollten im Mittelpunkt stehen. Um den Willen des Entwurfes zu entsprechen und eine gewisse Homogenität zu schaffen, wird so auch die Vertretung der Studentinnen und Studenten aus dem Kreis der Mitglieder der Fakultätsräte einbezogen. Auch die Unabhängigkeit wird mit Änderung der Bezeichnung von &#039;&#039;Kommission&#039;&#039; hin zu &#039;&#039;Ausschuss&#039;&#039; erreicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nach sich ziehende Änderungen ===&lt;br /&gt;
§ 4 Abs. 2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ersetzen durch: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 7 Abs. 1:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Stu-dienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Ersetze: Der Ausschuss beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abs. 2 entfällt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 10 Abs. 1 S. 1:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ersetze: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Förderungsmöglichkeit von Master-Studierenden mit Diplomabschluss ==&lt;br /&gt;
§ 8 Abs. 1 b:&lt;br /&gt;
bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschlussnote des Bachelorstudiums bzw. Diplomstudiums und ggf. der ECTS-Rang. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Diplomanten im Masterstudium haben ebenfalls Anspruch auf ein Stipendium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-- [[ChristianSchneider]] + [[DanielaKuenzler]] + [[ElisaLoewe]] + [[InkaBischof]] + [[SvenHoser]] + [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 22:37, 16. Mai 2011 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=12766</id>
		<title>StuRa Diskussion:Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms/Dokument</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Ordnung_zur_Stipendienvergabe_im_Rahmen_des_Nationalen_Stipendienprogramms/Dokument&amp;diff=12766"/>
		<updated>2011-05-16T21:39:25Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: Ergänzung zu § 6&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Im § 4 Abs. 2 ==&lt;br /&gt;
Streiche: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
Ersetzen durch: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5 Abs. 2 S. 2 ==&lt;br /&gt;
Streiche:&lt;br /&gt;
Hierfür werden proportionale Anteile entsprechend der Zahl der eingeschriebenen Studierenden je Fakultät, ausgenommen Doktoranden, zugrunde gelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Hohe Differenzen der Studierendenanzahl in den Fakultäten und somit ungerechte Verteilung.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== ersetze die Kommission durch einen tatsächlichen Ausschuss der Fakultäten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Senat möge beschließen § 6 wie folgt zu ersetzen:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Die HTW Dresden richtet einen Ausschuss zur Vergabe von Stipendien ein. Den Vorsitz hat in der Regel ein Mitglied des Rektorates.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden folgende Mitglieder an:&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Hochschullehrer zur Vertretung jedes Fakultätsrates,&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;jeweils ein Student zur Vertretung jedes Fakultätsrates und&lt;br /&gt;
## &#039;&#039;die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Der Ausschuss kann Mitglieder mit beratender Stimme einladen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Anscheinend ist es Wille des Entwurfes, dass die Interessen der Fakultäten gewahrt werden. Aber auch mindestens die Belange der Studentinnen und Studenten sollten im Mittelpunkt stehen. Um den Willen des Entwurfes zu entsprechen und eine gewisse Homogenität zu schaffen, wird so auch die Vertretung der Studentinnen und Studenten aus dem Kreis der Mitglieder der Fakultätsräte einbezogen. Auch die Unabhängigkeit wird mit Änderung der Bezeichnung von &#039;&#039;Kommission&#039;&#039; hin zu &#039;&#039;Ausschuss&#039;&#039; erreicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 7 == &lt;br /&gt;
Der Ausschuss beschließt die Vergabe der Stipendien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abs. 2 entfällt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: siehe § 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 8 Abs. 1 b ==&lt;br /&gt;
bei Studienbewerbern für einen Masterstudiengang die Dauer und Abschlussnote des Bachelorstudiums bzw. Diplomstudiums und ggf. der ECTS-Rang. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Begründung: Diplomanten im Masterstudium haben ebenfalls Anspruch auf ein Stipendium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 10 ==&lt;br /&gt;
Ersetze: Auswahlkommission;&lt;br /&gt;
Durch: Ausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-- [[ChristianSchneider]] + [[DanielaKuenzler]] + [[ElisaLoewe]] + [[InkaBischof]] + [[SvenHoser]] + [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 22:37, 16. Mai 2011 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Bereich_Koordination&amp;diff=12491</id>
		<title>StuRa:Bereich Koordination</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Bereich_Koordination&amp;diff=12491"/>
		<updated>2011-05-07T14:21:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* Stelle */ richtigen Verweis eingefügt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Aufgaben ==&lt;br /&gt;
* die interne Organisation der Arbeit(-sabläufe) des [[StuRa]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenarbeit ==&lt;br /&gt;
* mit allen Referaten und Bereichen des StuRa&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Aufwand ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Arbeitsaufwand==&lt;br /&gt;
ca. 110 Stunden/Jahr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einarbeitungsaufwand==&lt;br /&gt;
ca. 30 Stunden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Rechenschaft ===&lt;br /&gt;
* [[Referat studentische Selbstverwaltung &amp;amp; Organisation]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Amtstragende Personen ==&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Name&lt;br /&gt;
! Amtszeit&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| ???&lt;br /&gt;
| ???&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Stelle ==&lt;br /&gt;
* [[Bereichsleitung Koordination]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Koordination]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Bereichsleitung_Koordination&amp;diff=12490</id>
		<title>StuRa:Bereichsleitung Koordination</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa:Bereichsleitung_Koordination&amp;diff=12490"/>
		<updated>2011-05-07T14:20:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: Ergänzung der Angaben&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Aufgaben ==&lt;br /&gt;
*die Arbeit des StuRa intern koordinieren&lt;br /&gt;
*StuRa-weite Koordination von Projekten&lt;br /&gt;
*Arbeitsabläufe strukturieren &lt;br /&gt;
*Nachverfolgung von offenen Aufgaben, Erinnerung der Mitglieder/Verantwortlichen zu erledigende Aufgaben&lt;br /&gt;
*interne Informationskoordination &lt;br /&gt;
*Aufarbeitung der Sitzungsunterlagen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufwand ==&lt;br /&gt;
=== Arbeitsaufwand === &lt;br /&gt;
ca. 110 Stunden/Jahr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Einarbeitungsaufwand ===&lt;br /&gt;
ca. 20 Stunden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anforderungen ==&lt;br /&gt;
=== Muss ===&lt;br /&gt;
*hohes Maß an Selbstständigkeit&lt;br /&gt;
*Durchsetzungsvermögen&lt;br /&gt;
*Organisationstalent&lt;br /&gt;
*Erfahrung im Projektmanagement (z.B. durch Lehrveranstaltungen an der HTW)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Soll ===&lt;br /&gt;
*Teamfähigkeit, Kommunikationsbereitschaft&lt;br /&gt;
*Erfahrung im Umgang mit Projektmanagementsoftware wie [http://www.redmine.org/ Redmine] oder [http://taskjuggler.org/ TaskJuggler]&lt;br /&gt;
*Erfahrung mit [http://www.mediawiki.org/wiki/ MediaWiki] (Markup, nicht Administration)&lt;br /&gt;
*dem [[StuRa]] flexibel zur Verfügung stehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kann ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechenschaft ==&lt;br /&gt;
*[[Referat studentische Selbstverwaltung &amp;amp; Organisation]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Tätigkeitsbeschreibung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stelle]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Koordination]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Entwurf]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011&amp;diff=12400</id>
		<title>StuRa Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011&amp;diff=12400"/>
		<updated>2011-05-05T16:18:29Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* § Zusammenarbeit */ Formulierung Abs. 1&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Ergebnisse Ausschuss Grundordnung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abweichen zur Begründung aus [[Grundordnung/Begründung]] gelten folgende Änderungsbegründungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bezeichnung der Ordnung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bessere die Bezeichnung &amp;quot;Satzung&amp;quot; als Grundordnung verwenden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Begründung:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Hochschule gibt sich eine Grundordnung. Daher könnte es zu Verwechslungen kommen. Satzung hat die gleiche Rechtswirkung wie Grundordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Gegenrede&amp;quot;: Bei der Novellierung des [[Hochschulgesetz]]es (2008) wurde die Bezeichnung von &#039;&#039;[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=454926178010&amp;amp;jlink=p75 § 75] Satzungen der Studentenschaft&#039;&#039; zu &#039;&#039;[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8601012688440&amp;amp;jlink=p27 § 27] Ordnung der Studentenschaft&#039;&#039; geändert. Sollte die gleiche Rechtswirkung, wie angenommen wird, bestehen, so erscheint es nicht nachvollziehbar, wieso an der Begrifflichkeit geklammert wird. Eher sollte der Gegenstand der &amp;quot;Dopplung&amp;quot; klar kommuniziert und über die Verwechslungsgefahr aufgeklärt werden.  Auch bei sehr ähnlichen Sachverhalten, etwa der [[Wahlordnung]] (hinsichtlich [[Wahlordnung HTW Dresden]]) oder den [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft |Organe]]n (hinsichtlich [[Organe der Hochschule | Organen der Hochschule]]), sollte (zwngsläufig) so herangegangen werden. [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: eine Satzung ist auch eine Ordnung... sicherlich kann man durch die entsprechende Kommunikation viel erreichen, aber es ist so eindeutig. Grundsätzlich muss die Satzung durch einen Sachverständigen (JustiziarIn) eh noch mal abgeprüft werden. -- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Einigung: Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft&lt;br /&gt;
* Die Ordnung des StuRa wird eine &amp;quot;Satzung&amp;quot;, wie beispielsweise &#039;&#039;Satzung des StuRa&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
-- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 15:41, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vorbemerkungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Bezeichnung ====&lt;br /&gt;
ergänzen: Die Bezeichnung Organe bezieht sich auf die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Begründung: Für die anderen Organe (die der Hochschule) kann der StuRa die Belange in seiner Satzung nicht regeln.&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Gegenrede&amp;quot;: Wozu? Es ist doch klar, dass es in der Satzung (aka Ordnung) der Studentinnen- und Studentenschaft um die, nämlich deren, Organe handelt. Etwa im &#039;&#039;Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen&#039;&#039; ist auch nicht nochmal vermerkt &#039;&#039;Die Bezeichnung Hochschule bezieht sich auf die Hochschulen des Freistaates Sachsen.&#039;&#039;. Sollte dargestellt werden können, dass ein derartiger Passus notwendig ist, so schlage ich folgende Alternative vor: &#039;&#039;Diese Satzung&#039;&#039; (aka Ordnung) &#039;&#039;gilt für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft als Teilkörperschaft der HTW Dresden.&#039;&#039; -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 06:49, 2. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Grundprinzip der Klarheit. Die Alternative beinhaltet das und kann übernommen werden. -- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Einigung: Die Ergänzung kann entfallen, denn der Inhalt ergibt sich aus der Eingangsformel &#039;&#039;Aufgrund von § 27 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom [..]&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 15:58, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Abschnitt Grundsätzliches ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung: Um die direkte Mitbestimmung der Studierenden auch von außerhalb von Organen gewährleisten zu können.&lt;br /&gt;
: Worauf (welche Änderung) bezieht sich das? -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 06:50, 2. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::Auf den Abs. 3: Es besteht die Möglichkeit, StudentInnenentscheide sowie -begehren durchzuführen. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Studentinnen und Studentenschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § Aufgaben ====&lt;br /&gt;
1. Die Studentinnen- und Studentenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Begründung: zum besseren Verständnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Mir ist da grad nochwas aufgefallen. &amp;quot;ist in den &#039;&#039;&#039;Organen&#039;&#039;&#039; und den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis&amp;quot;. Das fett markierte Organen bezieht sich nach &amp;quot;Bezeichnungen&amp;quot; auf die Organe der Studentenschaft. Freilich sind wir dort im angemessenen Verhältnis vertreten, sogar mehr als das. Das müssen wir wohl noch umformulieren.--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 23:48, 28. Apr 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Zustimmung. An dieser Stelle geht es um die Verknüpfung von der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft und der Vertretung der Studentinnen und Studenten in der Selbstverwaltung der Hochschule. (Ich meine wohl, dass in den Oragnen der Studentinnen- und Studentenschaft die &#039;&#039;Interessen&#039;&#039; der Studentinnen und Studenten vertreten werden. :-D ) -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 07:31, 2. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Eine bessere Formulierung wäre vielleicht: Die Studentinnen- und Studentenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::::Jo, das klingt besser. Würd sagen das nehmen wa.--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 14:50, 3. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::::: Wurde korregiert !!--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 15:30, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; (inhaltliche, aber keine textliche) Einigung: Gleicher Inhalt, [[Grundordnung/Begründung#§ Aufgaben | Begründung zur Grundordnung]] ist gut, welcher Text ist &amp;quot;schöner&amp;quot;?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 16:45, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § Gliederung ====&lt;br /&gt;
In Abs2 Satz 1 &amp;quot;in der Regel&amp;quot; ergänzt, um ggf. Abweichungen vom Zuordnungszwang erreichen zu können. Damit entfällt Abs2 Satz 2 aus dem ursprünglichen Entwurf. Vorteil dieser Nichtdefiniertheit ist auch, das sowohl der FSR als auch der StuRa ggf. Entscheidungen über die Zuordnung von Studiengängen treffen könnte, falls nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Gegenrede&amp;quot;: Die geschaffene &amp;quot;&#039;&#039;Nichtdefiniertheit&#039;&#039;&amp;quot; schafft eher den Verlust zur Bestimmtheit. Was ist der &amp;quot;Regelfall&amp;quot;? Vielleicht möchte dann ja auch ein Mitglied der [[Fachschaft]] [http://www.stura.uni-leipzig.de/fileadmin/stura/wahlen/Vorlage_Antrag_auf_AEnderung_der_Zuordnung.pdf wechseln, wie beim StuRa Uni Leipzig]. Jedenfalls müssten (sollten) nach dieser Änderung dann Listen geführt werden, um Auszuweisen, dass der Regelfall besteht. Des Weiteren frage ich mich, auf welcher Grundlage dann die [[FSR]]s entscheiden können. Der [[StuRa]] kann notfalls immer entscheiden. Das ist auch der [[Grundordnung/Begründung#§ Gliederung | entsprechenden Stelle § Gliederung der Begründung]] zu entnehmen, oder? -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 07:09, 2. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Die Formulierung sagt, was der Regelfall ist, nämlich die &amp;quot;Zugehörigkeit des Studienganges zu der jeweiligen Fakultät&amp;quot;. Der Außnahmefall währe somit Unbestimmt. Es stellt sich die Frage, ob die FSRs überhaupt diese Regelung nutzen? Theoretisch könnte man auch das &amp;quot;i.d.R.&amp;quot; herausnehmen. Das würde auf jeden Fall Klarheit schaffen. Ob die FSRs sich dann überhaupt eine eigene Ordnung geben werden und sie dort etwas anderes vereinbaren als den Regelfall muss ich leider bezweifeln. Sicherlich könnte man noch einen Satz hinzufügen: die FSRs können von dieser Regelung durch eigene Ordnung abweichen. Wird wohl nicht wirklich genutzt werden... aber von mir aus.--[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 17:04, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einigung&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
* Die Formulierung des Abs. 2 Satz 1 wurde dahingegend geändert, dass &amp;quot;i.d.R.&amp;quot; herausgenommen wurde&lt;br /&gt;
* Der Abs. 2 Satz 2 wurde hierbei wieder ergänzt, damit genau geklärt ist wie der Außnahmefall formal zu behandeln ist. &amp;quot;Über Abweichungen von Satz 1 entscheiden die betreffenden Organe durch Ordnung.&amp;quot;[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 17:04, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Abschnitt Organe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § Zusammensetzung ====&lt;br /&gt;
Begründung:Abs 4 zum besseren Verständnis umformuliert.&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Gegenrede&amp;quot;: Grundsätzlich freue ich über die Absicht den, zugegebener Maßen, bescheiden zu verstehenden Satz zu entwirren. So geht das aber leider aus meiner Sicht nicht. Von &#039;&#039;FSR-Mitglieder&#039;&#039; kann da aber eben nicht gesprochen werden, denn es gibt ja in diesem Falle keinen FSR. Also bei der Formulierung geht es um die Zusammensetzung der beiden Oragane [[FSR]] und [[StuRa]] und nicht unmittelbar um deren Befugnisse. Vielleicht findet sich ja noch eine guter Verbesserungsvorschlag. -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 07:25, 2. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: bessere Formulierung als Vorschlag: &amp;quot;... werden diese Gewählten dem StuRa direkt zugeordnet.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Einigung: Formulierung wurde nochmals überarbeitet und lautet nunmehr: Sind in einer Fachschaft weniger als die Mindestanzahl gemäß Absatz 3 in den FSR gewählt, werden die Gewählten zu gewählten Mitgliedern des StuRa, der die Fachschaft vertritt. [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 17:44, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ Zusammenarbeit====&lt;br /&gt;
zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung.&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Gegenrede&amp;quot;: gemäß der [http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/stura/index.php?title=Grundordnung%2FBegr%C3%BCndung&amp;amp;diff=12041&amp;amp;oldid=11880 Ergänzung der Begründung] Im Übrigen danke ich für die Anregung zur Verbesserung durch notwendige [[Grundordnung/Begründung#Zusammenarbeit | Begründung zur Grundordnung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Einigung: Bessere Formulierung zu Abs. 1 gefunden: Der StuRa bildet gemeinsam mit den Angehörigen der Hochschule, die in einer Funktion in der Selbstverwaltung zur Vertretung der Studentinnen und Studenten mitwirken, den studentischen Hochschulrat. [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zu 2.: Aufzählung um Kommissionen ergänzen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Begründung: beispielsweise Senatskommissionen werden sonst nicht erwähnt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Gegenrede&amp;quot;: Jein! :-D Ja das sollte niedergeschrieben werden, aber, aus meiner Sicht, an entsprechender Stelle: Nämlich beim StuRa.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Abschnitt Verfahren ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § Ordnungen ====&lt;br /&gt;
Abs. 3 Ergänzung der bindenden Ordnungen um Rechtssicherheit zu bekommen und Klarheit darüber zu schaffen, welche Ordnungen für alle gelten.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011&amp;diff=12395</id>
		<title>StuRa Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011&amp;diff=12395"/>
		<updated>2011-05-05T15:44:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* § Zusammensetzung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Ergebnisse Ausschuss Grundordnung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abweichen zur Begründung aus [[Grundordnung/Begründung]] gelten folgende Änderungsbegründungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bezeichnung der Ordnung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bessere die Bezeichnung &amp;quot;Satzung&amp;quot; als Grundordnung verwenden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Begründung:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Hochschule gibt sich eine Grundordnung. Daher könnte es zu Verwechslungen kommen. Satzung hat die gleiche Rechtswirkung wie Grundordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Gegenrede&amp;quot;: Bei der Novellierung des [[Hochschulgesetz]]es (2008) wurde die Bezeichnung von &#039;&#039;[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=454926178010&amp;amp;jlink=p75 § 75] Satzungen der Studentenschaft&#039;&#039; zu &#039;&#039;[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8601012688440&amp;amp;jlink=p27 § 27] Ordnung der Studentenschaft&#039;&#039; geändert. Sollte die gleiche Rechtswirkung, wie angenommen wird, bestehen, so erscheint es nicht nachvollziehbar, wieso an der Begrifflichkeit geklammert wird. Eher sollte der Gegenstand der &amp;quot;Dopplung&amp;quot; klar kommuniziert und über die Verwechslungsgefahr aufgeklärt werden.  Auch bei sehr ähnlichen Sachverhalten, etwa der [[Wahlordnung]] (hinsichtlich [[Wahlordnung HTW Dresden]]) oder den [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft |Organe]]n (hinsichtlich [[Organe der Hochschule | Organen der Hochschule]]), sollte (zwngsläufig) so herangegangen werden. [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: eine Satzung ist auch eine Ordnung... sicherlich kann man durch die entsprechende Kommunikation viel erreichen, aber es ist so eindeutig. Grundsätzlich muss die Satzung durch einen Sachverständigen (JustiziarIn) eh noch mal abgeprüft werden. -- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Einigung: Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft&lt;br /&gt;
* Die Ordnung des StuRa wird eine &amp;quot;Satzung&amp;quot;, wie beispielsweise &#039;&#039;Satzung des StuRa&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
-- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 15:41, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vorbemerkungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Bezeichnung ====&lt;br /&gt;
ergänzen: Die Bezeichnung Organe bezieht sich auf die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Begründung: Für die anderen Organe (die der Hochschule) kann der StuRa die Belange in seiner Satzung nicht regeln.&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Gegenrede&amp;quot;: Wozu? Es ist doch klar, dass es in der Satzung (aka Ordnung) der Studentinnen- und Studentenschaft um die, nämlich deren, Organe handelt. Etwa im &#039;&#039;Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen&#039;&#039; ist auch nicht nochmal vermerkt &#039;&#039;Die Bezeichnung Hochschule bezieht sich auf die Hochschulen des Freistaates Sachsen.&#039;&#039;. Sollte dargestellt werden können, dass ein derartiger Passus notwendig ist, so schlage ich folgende Alternative vor: &#039;&#039;Diese Satzung&#039;&#039; (aka Ordnung) &#039;&#039;gilt für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft als Teilkörperschaft der HTW Dresden.&#039;&#039; -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 06:49, 2. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Grundprinzip der Klarheit. Die Alternative beinhaltet das und kann übernommen werden. -- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Einigung: Die Ergänzung kann entfallen, denn der Inhalt ergibt sich aus der Eingangsformel &#039;&#039;Aufgrund von § 27 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom [..]&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 15:58, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Abschnitt Grundsätzliches ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung: Um die direkte Mitbestimmung der Studierenden auch von außerhalb von Organen gewährleisten zu können.&lt;br /&gt;
: Worauf (welche Änderung) bezieht sich das? -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 06:50, 2. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::Auf den Abs. 3: Es besteht die Möglichkeit, StudentInnenentscheide sowie -begehren durchzuführen. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Studentinnen und Studentenschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § Aufgaben ====&lt;br /&gt;
1. Die Studentinnen- und Studentenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Begründung: zum besseren Verständnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Mir ist da grad nochwas aufgefallen. &amp;quot;ist in den &#039;&#039;&#039;Organen&#039;&#039;&#039; und den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis&amp;quot;. Das fett markierte Organen bezieht sich nach &amp;quot;Bezeichnungen&amp;quot; auf die Organe der Studentenschaft. Freilich sind wir dort im angemessenen Verhältnis vertreten, sogar mehr als das. Das müssen wir wohl noch umformulieren.--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 23:48, 28. Apr 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Zustimmung. An dieser Stelle geht es um die Verknüpfung von der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft und der Vertretung der Studentinnen und Studenten in der Selbstverwaltung der Hochschule. (Ich meine wohl, dass in den Oragnen der Studentinnen- und Studentenschaft die &#039;&#039;Interessen&#039;&#039; der Studentinnen und Studenten vertreten werden. :-D ) -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 07:31, 2. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Eine bessere Formulierung wäre vielleicht: Die Studentinnen- und Studentenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::::Jo, das klingt besser. Würd sagen das nehmen wa.--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 14:50, 3. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::::: Wurde korregiert !!--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 15:30, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; (inhaltliche, aber keine textliche) Einigung: Gleicher Inhalt, [[Grundordnung/Begründung#§ Aufgaben | Begründung zur Grundordnung]] ist gut, welcher Text ist &amp;quot;schöner&amp;quot;?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 16:45, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § Gliederung ====&lt;br /&gt;
In Abs2 Satz 1 &amp;quot;in der Regel&amp;quot; ergänzt, um ggf. Abweichungen vom Zuordnungszwang erreichen zu können. Damit entfällt Abs2 Satz 2 aus dem ursprünglichen Entwurf. Vorteil dieser Nichtdefiniertheit ist auch, das sowohl der FSR als auch der StuRa ggf. Entscheidungen über die Zuordnung von Studiengängen treffen könnte, falls nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Gegenrede&amp;quot;: Die geschaffene &amp;quot;&#039;&#039;Nichtdefiniertheit&#039;&#039;&amp;quot; schafft eher den Verlust zur Bestimmtheit. Was ist der &amp;quot;Regelfall&amp;quot;? Vielleicht möchte dann ja auch ein Mitglied der [[Fachschaft]] [http://www.stura.uni-leipzig.de/fileadmin/stura/wahlen/Vorlage_Antrag_auf_AEnderung_der_Zuordnung.pdf wechseln, wie beim StuRa Uni Leipzig]. Jedenfalls müssten (sollten) nach dieser Änderung dann Listen geführt werden, um Auszuweisen, dass der Regelfall besteht. Des Weiteren frage ich mich, auf welcher Grundlage dann die [[FSR]]s entscheiden können. Der [[StuRa]] kann notfalls immer entscheiden. Das ist auch der [[Grundordnung/Begründung#§ Gliederung | entsprechenden Stelle § Gliederung der Begründung]] zu entnehmen, oder? -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 07:09, 2. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Die Formulierung sagt, was der Regelfall ist, nämlich die &amp;quot;Zugehörigkeit des Studienganges zu der jeweiligen Fakultät&amp;quot;. Der Außnahmefall währe somit Unbestimmt. Es stellt sich die Frage, ob die FSRs überhaupt diese Regelung nutzen? Theoretisch könnte man auch das &amp;quot;i.d.R.&amp;quot; herausnehmen. Das würde auf jeden Fall Klarheit schaffen. Ob die FSRs sich dann überhaupt eine eigene Ordnung geben werden und sie dort etwas anderes vereinbaren als den Regelfall muss ich leider bezweifeln. Sicherlich könnte man noch einen Satz hinzufügen: die FSRs können von dieser Regelung durch eigene Ordnung abweichen. Wird wohl nicht wirklich genutzt werden... aber von mir aus.--[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 17:04, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einigung&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
* Die Formulierung des Abs. 2 Satz 1 wurde dahingegend geändert, dass &amp;quot;i.d.R.&amp;quot; herausgenommen wurde&lt;br /&gt;
* Der Abs. 2 Satz 2 wurde hierbei wieder ergänzt, damit genau geklärt ist wie der Außnahmefall formal zu behandeln ist. &amp;quot;Über Abweichungen von Satz 1 entscheiden die betreffenden Organe durch Ordnung.&amp;quot;[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 17:04, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Abschnitt Organe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § Zusammensetzung ====&lt;br /&gt;
Begründung:Abs 4 zum besseren Verständnis umformuliert.&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Gegenrede&amp;quot;: Grundsätzlich freue ich über die Absicht den, zugegebener Maßen, bescheiden zu verstehenden Satz zu entwirren. So geht das aber leider aus meiner Sicht nicht. Von &#039;&#039;FSR-Mitglieder&#039;&#039; kann da aber eben nicht gesprochen werden, denn es gibt ja in diesem Falle keinen FSR. Also bei der Formulierung geht es um die Zusammensetzung der beiden Oragane [[FSR]] und [[StuRa]] und nicht unmittelbar um deren Befugnisse. Vielleicht findet sich ja noch eine guter Verbesserungsvorschlag. -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 07:25, 2. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: bessere Formulierung als Vorschlag: &amp;quot;... werden diese Gewählten dem StuRa direkt zugeordnet.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Einigung: Formulierung wurde nochmals überarbeitet und lautet nunmehr: Sind in einer Fachschaft weniger als die Mindestanzahl gemäß Absatz 3 in den FSR gewählt, werden die Gewählten zu gewählten Mitgliedern des StuRa, der die Fachschaft vertritt. [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 17:44, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ Zusammenarbeit====&lt;br /&gt;
zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zu 2.: Aufzählung um Kommissionen ergänzen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Begründung: beispielsweise Senatskommissionen werden sonst nicht erwähnt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Abschnitt Verfahren ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § Ordnungen ====&lt;br /&gt;
Abs. 3 Ergänzung der bindenden Ordnungen um Rechtssicherheit zu bekommen und Klarheit darüber zu schaffen, welche Ordnungen für alle gelten.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011&amp;diff=12394</id>
		<title>StuRa Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011</title>
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		<updated>2011-05-05T15:44:05Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* § Zusammensetzung */ Formulierung verbessert&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Ergebnisse Ausschuss Grundordnung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abweichen zur Begründung aus [[Grundordnung/Begründung]] gelten folgende Änderungsbegründungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bezeichnung der Ordnung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bessere die Bezeichnung &amp;quot;Satzung&amp;quot; als Grundordnung verwenden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Begründung:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Hochschule gibt sich eine Grundordnung. Daher könnte es zu Verwechslungen kommen. Satzung hat die gleiche Rechtswirkung wie Grundordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Gegenrede&amp;quot;: Bei der Novellierung des [[Hochschulgesetz]]es (2008) wurde die Bezeichnung von &#039;&#039;[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=454926178010&amp;amp;jlink=p75 § 75] Satzungen der Studentenschaft&#039;&#039; zu &#039;&#039;[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8601012688440&amp;amp;jlink=p27 § 27] Ordnung der Studentenschaft&#039;&#039; geändert. Sollte die gleiche Rechtswirkung, wie angenommen wird, bestehen, so erscheint es nicht nachvollziehbar, wieso an der Begrifflichkeit geklammert wird. Eher sollte der Gegenstand der &amp;quot;Dopplung&amp;quot; klar kommuniziert und über die Verwechslungsgefahr aufgeklärt werden.  Auch bei sehr ähnlichen Sachverhalten, etwa der [[Wahlordnung]] (hinsichtlich [[Wahlordnung HTW Dresden]]) oder den [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft |Organe]]n (hinsichtlich [[Organe der Hochschule | Organen der Hochschule]]), sollte (zwngsläufig) so herangegangen werden. [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: eine Satzung ist auch eine Ordnung... sicherlich kann man durch die entsprechende Kommunikation viel erreichen, aber es ist so eindeutig. Grundsätzlich muss die Satzung durch einen Sachverständigen (JustiziarIn) eh noch mal abgeprüft werden. -- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Einigung: Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft&lt;br /&gt;
* Die Ordnung des StuRa wird eine &amp;quot;Satzung&amp;quot;, wie beispielsweise &#039;&#039;Satzung des StuRa&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
-- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 15:41, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vorbemerkungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Bezeichnung ====&lt;br /&gt;
ergänzen: Die Bezeichnung Organe bezieht sich auf die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Begründung: Für die anderen Organe (die der Hochschule) kann der StuRa die Belange in seiner Satzung nicht regeln.&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Gegenrede&amp;quot;: Wozu? Es ist doch klar, dass es in der Satzung (aka Ordnung) der Studentinnen- und Studentenschaft um die, nämlich deren, Organe handelt. Etwa im &#039;&#039;Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen&#039;&#039; ist auch nicht nochmal vermerkt &#039;&#039;Die Bezeichnung Hochschule bezieht sich auf die Hochschulen des Freistaates Sachsen.&#039;&#039;. Sollte dargestellt werden können, dass ein derartiger Passus notwendig ist, so schlage ich folgende Alternative vor: &#039;&#039;Diese Satzung&#039;&#039; (aka Ordnung) &#039;&#039;gilt für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft als Teilkörperschaft der HTW Dresden.&#039;&#039; -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 06:49, 2. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Grundprinzip der Klarheit. Die Alternative beinhaltet das und kann übernommen werden. -- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Einigung: Die Ergänzung kann entfallen, denn der Inhalt ergibt sich aus der Eingangsformel &#039;&#039;Aufgrund von § 27 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom [..]&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 15:58, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Abschnitt Grundsätzliches ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung: Um die direkte Mitbestimmung der Studierenden auch von außerhalb von Organen gewährleisten zu können.&lt;br /&gt;
: Worauf (welche Änderung) bezieht sich das? -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 06:50, 2. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::Auf den Abs. 3: Es besteht die Möglichkeit, StudentInnenentscheide sowie -begehren durchzuführen. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Studentinnen und Studentenschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § Aufgaben ====&lt;br /&gt;
1. Die Studentinnen- und Studentenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Begründung: zum besseren Verständnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Mir ist da grad nochwas aufgefallen. &amp;quot;ist in den &#039;&#039;&#039;Organen&#039;&#039;&#039; und den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis&amp;quot;. Das fett markierte Organen bezieht sich nach &amp;quot;Bezeichnungen&amp;quot; auf die Organe der Studentenschaft. Freilich sind wir dort im angemessenen Verhältnis vertreten, sogar mehr als das. Das müssen wir wohl noch umformulieren.--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 23:48, 28. Apr 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Zustimmung. An dieser Stelle geht es um die Verknüpfung von der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft und der Vertretung der Studentinnen und Studenten in der Selbstverwaltung der Hochschule. (Ich meine wohl, dass in den Oragnen der Studentinnen- und Studentenschaft die &#039;&#039;Interessen&#039;&#039; der Studentinnen und Studenten vertreten werden. :-D ) -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 07:31, 2. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Eine bessere Formulierung wäre vielleicht: Die Studentinnen- und Studentenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::::Jo, das klingt besser. Würd sagen das nehmen wa.--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 14:50, 3. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::::: Wurde korregiert !!--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 15:30, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; (inhaltliche, aber keine textliche) Einigung: Gleicher Inhalt, [[Grundordnung/Begründung#§ Aufgaben | Begründung zur Grundordnung]] ist gut, welcher Text ist &amp;quot;schöner&amp;quot;?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 16:45, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § Gliederung ====&lt;br /&gt;
In Abs2 Satz 1 &amp;quot;in der Regel&amp;quot; ergänzt, um ggf. Abweichungen vom Zuordnungszwang erreichen zu können. Damit entfällt Abs2 Satz 2 aus dem ursprünglichen Entwurf. Vorteil dieser Nichtdefiniertheit ist auch, das sowohl der FSR als auch der StuRa ggf. Entscheidungen über die Zuordnung von Studiengängen treffen könnte, falls nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Gegenrede&amp;quot;: Die geschaffene &amp;quot;&#039;&#039;Nichtdefiniertheit&#039;&#039;&amp;quot; schafft eher den Verlust zur Bestimmtheit. Was ist der &amp;quot;Regelfall&amp;quot;? Vielleicht möchte dann ja auch ein Mitglied der [[Fachschaft]] [http://www.stura.uni-leipzig.de/fileadmin/stura/wahlen/Vorlage_Antrag_auf_AEnderung_der_Zuordnung.pdf wechseln, wie beim StuRa Uni Leipzig]. Jedenfalls müssten (sollten) nach dieser Änderung dann Listen geführt werden, um Auszuweisen, dass der Regelfall besteht. Des Weiteren frage ich mich, auf welcher Grundlage dann die [[FSR]]s entscheiden können. Der [[StuRa]] kann notfalls immer entscheiden. Das ist auch der [[Grundordnung/Begründung#§ Gliederung | entsprechenden Stelle § Gliederung der Begründung]] zu entnehmen, oder? -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 07:09, 2. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Die Formulierung sagt, was der Regelfall ist, nämlich die &amp;quot;Zugehörigkeit des Studienganges zu der jeweiligen Fakultät&amp;quot;. Der Außnahmefall währe somit Unbestimmt. Es stellt sich die Frage, ob die FSRs überhaupt diese Regelung nutzen? Theoretisch könnte man auch das &amp;quot;i.d.R.&amp;quot; herausnehmen. Das würde auf jeden Fall Klarheit schaffen. Ob die FSRs sich dann überhaupt eine eigene Ordnung geben werden und sie dort etwas anderes vereinbaren als den Regelfall muss ich leider bezweifeln. Sicherlich könnte man noch einen Satz hinzufügen: die FSRs können von dieser Regelung durch eigene Ordnung abweichen. Wird wohl nicht wirklich genutzt werden... aber von mir aus.--[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 17:04, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einigung&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
* Die Formulierung des Abs. 2 Satz 1 wurde dahingegend geändert, dass &amp;quot;i.d.R.&amp;quot; herausgenommen wurde&lt;br /&gt;
* Der Abs. 2 Satz 2 wurde hierbei wieder ergänzt, damit genau geklärt ist wie der Außnahmefall formal zu behandeln ist. &amp;quot;Über Abweichungen von Satz 1 entscheiden die betreffenden Organe durch Ordnung.&amp;quot;[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 17:04, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Abschnitt Organe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § Zusammensetzung ====&lt;br /&gt;
Begründung:Abs 4 zum besseren Verständnis umformuliert.&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Gegenrede&amp;quot;: Grundsätzlich freue ich über die Absicht den, zugegebener Maßen, bescheiden zu verstehenden Satz zu entwirren. So geht das aber leider aus meiner Sicht nicht. Von &#039;&#039;FSR-Mitglieder&#039;&#039; kann da aber eben nicht gesprochen werden, denn es gibt ja in diesem Falle keinen FSR. Also bei der Formulierung geht es um die Zusammensetzung der beiden Oragane [[FSR]] und [[StuRa]] und nicht unmittelbar um deren Befugnisse. Vielleicht findet sich ja noch eine guter Verbesserungsvorschlag. -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 07:25, 2. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: bessere Formulierung als Vorschlag: &amp;quot;... werden diese Gewählten dem StuRa direkt zugeordnet.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Einigung: Formulierung wurde nochmals überarbeitet und lautet nunmehr: Sind in einer Fachschaft weniger als die Mindestanzahl gemäß Absatz 3 in den FSR gewählt, werden die Gewählten zu gewählten Mitgliedern des StuRa, der die Fachschaft vertritt. [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]][[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 17:44, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ Zusammenarbeit====&lt;br /&gt;
zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zu 2.: Aufzählung um Kommissionen ergänzen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Begründung: beispielsweise Senatskommissionen werden sonst nicht erwähnt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Abschnitt Verfahren ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § Ordnungen ====&lt;br /&gt;
Abs. 3 Ergänzung der bindenden Ordnungen um Rechtssicherheit zu bekommen und Klarheit darüber zu schaffen, welche Ordnungen für alle gelten.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011&amp;diff=12387</id>
		<title>StuRa Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php?title=StuRa_Diskussion:Satzung/Dokument/Entwurf2011&amp;diff=12387"/>
		<updated>2011-05-05T15:07:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Kuenzler: /* § Gliederung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Ergebnisse Ausschuss Grundordnung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abweichen zur Begründung aus [[Grundordnung/Begründung]] gelten folgende Änderungsbegründungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bezeichnung der Ordnung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bessere die Bezeichnung &amp;quot;Satzung&amp;quot; als Grundordnung verwenden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Begründung:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Hochschule gibt sich eine Grundordnung. Daher könnte es zu Verwechslungen kommen. Satzung hat die gleiche Rechtswirkung wie Grundordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Gegenrede&amp;quot;: Bei der Novellierung des [[Hochschulgesetz]]es (2008) wurde die Bezeichnung von &#039;&#039;[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=454926178010&amp;amp;jlink=p75 § 75] Satzungen der Studentenschaft&#039;&#039; zu &#039;&#039;[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8601012688440&amp;amp;jlink=p27 § 27] Ordnung der Studentenschaft&#039;&#039; geändert. Sollte die gleiche Rechtswirkung, wie angenommen wird, bestehen, so erscheint es nicht nachvollziehbar, wieso an der Begrifflichkeit geklammert wird. Eher sollte der Gegenstand der &amp;quot;Dopplung&amp;quot; klar kommuniziert und über die Verwechslungsgefahr aufgeklärt werden.  Auch bei sehr ähnlichen Sachverhalten, etwa der [[Wahlordnung]] (hinsichtlich [[Wahlordnung HTW Dresden]]) oder den [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft |Organe]]n (hinsichtlich [[Organe der Hochschule | Organen der Hochschule]]), sollte (zwngsläufig) so herangegangen werden. [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: eine Satzung ist auch eine Ordnung... sicherlich kann man durch die entsprechende Kommunikation viel erreichen, aber es ist so eindeutig. Grundsätzlich muss die Satzung durch einen Sachverständigen (JustiziarIn) eh noch mal abgeprüft werden. -- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Einigung: Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft&lt;br /&gt;
* Die Ordnung des StuRa wird eine &amp;quot;Satzung&amp;quot;, wie beispielsweise &#039;&#039;Satzung des StuRa&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
-- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 15:41, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vorbemerkungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Bezeichnung ====&lt;br /&gt;
ergänzen: Die Bezeichnung Organe bezieht sich auf die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Begründung: Für die anderen Organe (die der Hochschule) kann der StuRa die Belange in seiner Satzung nicht regeln.&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Gegenrede&amp;quot;: Wozu? Es ist doch klar, dass es in der Satzung (aka Ordnung) der Studentinnen- und Studentenschaft um die, nämlich deren, Organe handelt. Etwa im &#039;&#039;Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen&#039;&#039; ist auch nicht nochmal vermerkt &#039;&#039;Die Bezeichnung Hochschule bezieht sich auf die Hochschulen des Freistaates Sachsen.&#039;&#039;. Sollte dargestellt werden können, dass ein derartiger Passus notwendig ist, so schlage ich folgende Alternative vor: &#039;&#039;Diese Satzung&#039;&#039; (aka Ordnung) &#039;&#039;gilt für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft als Teilkörperschaft der HTW Dresden.&#039;&#039; -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 06:49, 2. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Grundprinzip der Klarheit. Die Alternative beinhaltet das und kann übernommen werden. -- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Einigung: Die Ergänzung kann entfallen, denn der Inhalt ergibt sich aus der Eingangsformel &#039;&#039;Aufgrund von § 27 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom [..]&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 15:58, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Abschnitt Grundsätzliches ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung: Um die direkte Mitbestimmung der Studierenden auch von außerhalb von Organen gewährleisten zu können.&lt;br /&gt;
: Worauf (welche Änderung) bezieht sich das? -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 06:50, 2. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::Auf den Abs. 3: Es besteht die Möglichkeit, StudentInnenentscheide sowie -begehren durchzuführen. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Studentinnen und Studentenschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § Aufgaben ====&lt;br /&gt;
1. Die Studentinnen- und Studentenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Begründung: zum besseren Verständnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Mir ist da grad nochwas aufgefallen. &amp;quot;ist in den &#039;&#039;&#039;Organen&#039;&#039;&#039; und den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis&amp;quot;. Das fett markierte Organen bezieht sich nach &amp;quot;Bezeichnungen&amp;quot; auf die Organe der Studentenschaft. Freilich sind wir dort im angemessenen Verhältnis vertreten, sogar mehr als das. Das müssen wir wohl noch umformulieren.--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 23:48, 28. Apr 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Zustimmung. An dieser Stelle geht es um die Verknüpfung von der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft und der Vertretung der Studentinnen und Studenten in der Selbstverwaltung der Hochschule. (Ich meine wohl, dass in den Oragnen der Studentinnen- und Studentenschaft die &#039;&#039;Interessen&#039;&#039; der Studentinnen und Studenten vertreten werden. :-D ) -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 07:31, 2. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Eine bessere Formulierung wäre vielleicht: Die Studentinnen- und Studentenschaft wirkt nach den Interessen ihrer Mitgliedergruppe in der Selbstverwaltung der HTW Dresden mit und ist in den Organen der Hochschule im angemessenen Verhältnis vertreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::::Jo, das klingt besser. Würd sagen das nehmen wa.--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 14:50, 3. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::::: Wurde korregiert !!--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 15:30, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; (inhaltliche, aber keine textliche) Einigung: Gleicher Inhalt, [[Grundordnung/Begründung#§ Aufgaben | Begründung zur Grundordnung]] ist gut, welcher Text ist &amp;quot;schöner&amp;quot;?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-- [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] [[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 16:45, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § Gliederung ====&lt;br /&gt;
In Abs2 Satz 1 &amp;quot;in der Regel&amp;quot; ergänzt, um ggf. Abweichungen vom Zuordnungszwang erreichen zu können. Damit entfällt Abs2 Satz 2 aus dem ursprünglichen Entwurf. Vorteil dieser Nichtdefiniertheit ist auch, das sowohl der FSR als auch der StuRa ggf. Entscheidungen über die Zuordnung von Studiengängen treffen könnte, falls nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Gegenrede&amp;quot;: Die geschaffene &amp;quot;&#039;&#039;Nichtdefiniertheit&#039;&#039;&amp;quot; schafft eher den Verlust zur Bestimmtheit. Was ist der &amp;quot;Regelfall&amp;quot;? Vielleicht möchte dann ja auch ein Mitglied der [[Fachschaft]] [http://www.stura.uni-leipzig.de/fileadmin/stura/wahlen/Vorlage_Antrag_auf_AEnderung_der_Zuordnung.pdf wechseln, wie beim StuRa Uni Leipzig]. Jedenfalls müssten (sollten) nach dieser Änderung dann Listen geführt werden, um Auszuweisen, dass der Regelfall besteht. Des Weiteren frage ich mich, auf welcher Grundlage dann die [[FSR]]s entscheiden können. Der [[StuRa]] kann notfalls immer entscheiden. Das ist auch der [[Grundordnung/Begründung#§ Gliederung | entsprechenden Stelle § Gliederung der Begründung]] zu entnehmen, oder? -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 07:09, 2. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Die Formulierung sagt, was der Regelfall ist, nämlich die &amp;quot;Zugehörigkeit des Studienganges zu der jeweiligen Fakultät&amp;quot;. Der Außnahmefall währe somit Unbestimmt. Es stellt sich die Frage, ob die FSRs überhaupt diese Regelung nutzen? Theoretisch könnte man auch das &amp;quot;i.d.R.&amp;quot; herausnehmen. Das würde auf jeden Fall Klarheit schaffen. Ob die FSRs sich dann überhaupt eine eigene Ordnung geben werden und sie dort etwas anderes vereinbaren als den Regelfall muss ich leider bezweifeln. Sicherlich könnte man noch einen Satz hinzufügen: die FSRs können von dieser Regelung durch eigene Ordnung abweichen. Wird wohl nicht wirklich genutzt werden... aber von mir aus.--[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 17:04, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einigung&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
* Die Formulierung des Abs. 2 Satz 1 wurde dahingegend geändert, dass &amp;quot;i.d.R.&amp;quot; herausgenommen wurde&lt;br /&gt;
* Der Abs. 2 Satz 2 wurde hierbei wieder ergänzt, damit genau geklärt ist wie der Außnahmefall formal zu behandeln ist. &amp;quot;Über Abweichungen von Satz 1 entscheiden die betreffenden Organe durch Ordnung.&amp;quot;[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] [[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 17:04, 5. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Abschnitt Organe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § Zusammensetzung ====&lt;br /&gt;
Begründung:Abs 4 zum besseren Verständnis umformuliert.&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Gegenrede&amp;quot;: Grundsätzlich freue ich über die Absicht den, zugegebener Maßen, bescheiden zu verstehenden Satz zu entwirren. So geht das aber leider aus meiner Sicht nicht. Von &#039;&#039;FSR-Mitglieder&#039;&#039; kann da aber eben nicht gesprochen werden, denn es gibt ja in diesem Falle keinen FSR. Also bei der Formulierung geht es um die Zusammensetzung der beiden Oragane [[FSR]] und [[StuRa]] und nicht unmittelbar um deren Befugnisse. Vielleicht findet sich ja noch eine guter Verbesserungsvorschlag. -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 07:25, 2. Mai 2011 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: bessere Formulierung als Vorschlag: &amp;quot;... werden diese Gewählten dem StuRa direkt zugeordnet.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ Zusammenarbeit====&lt;br /&gt;
zu 1.: Hochschulrat streichen und durch VertreterInnenversammlung ersetzen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Begründung: es gibt bereits einen Hochschulrat. Dies führt Verwechslung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zu 2.: Aufzählung um Kommissionen ergänzen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Begründung: beispielsweise Senatskommissionen werden sonst nicht erwähnt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Abschnitt Verfahren ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== § Ordnungen ====&lt;br /&gt;
Abs. 3 Ergänzung der bindenden Ordnungen um Rechtssicherheit zu bekommen und Klarheit darüber zu schaffen, welche Ordnungen für alle gelten.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kuenzler</name></author>
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