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Version vom 14. September 2011, 23:58 Uhr
Eine Ausschreibung ist eine öffentliche Bekanntgabe eines Bedarfs an die potentielle Interessenten. Diese werden aufgefordert, ihr Angebot zu unterbreiten. Sie ist i.d.R. ein Verfahrensschritt bei der Vergabe von Aufträgen.
Autoren: JohannesSchneemann, PaulRiegel